Missachtung der Fuhrparkpflichten

Unterweisung und Führerscheinkontrolle

Urteile bei Fehlverhalten

Die sorgfältige Prüfung der Fahrerlaubnis und eine umfängliche Unterweisung sind strikt einzuhalten. Dabei gibt es viele Stolpersteine: Etwa dann, wenn ausländische Führerscheine in Deutschland keine Gültigkeit besitzen. Wer schludert, riskiert saftige Strafen. Ein paar Gerichtsurteile haben wir hier zusammengetragen.

Wie schmerzlich eine schlampig durchgeführte Führerscheinkontrolle im Fuhrpark sein kann, mussten schon viele FuhrparkleiterInnen erfahren. Das Versäumnis kann wegen der Verletzung von Halterpflichten zur strafrechtlichen Haftung des Fuhrparkverantwortlichen nach Paragraf 21 StVG führen. Eine Entscheidung des Amtsgerichts München bestätigt das. In diesem Fall wurden verantwortliche Betriebsleitende einer Bäckerei mit rechtskräftigem Urteil vom 21.10.2016 (Az. 912 Cs 413 Js 141564/16) wegen fahrlässiger Anordnung oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt. Der Betriebsleiter hatte die ausländische Fahrerlaubnis seines Angestellten nicht ausreichend auf ihre Gültigkeit hin kontrolliert. Er stellte für die Bäckerei einen AuslieferungsfahrerInnen ein und überließ diesem das Fahrzeug – ohne dass er zuvor überprüft hatte, ob neu eingestellte FahrerInnen überhaupt eine ausreichende Fahrerlaubnis besaß.

1250 Euro Strafe bei unzureichender Führerscheinprüfung

In diesem Fall hatte der Betriebsleiter beim Strafmaß noch Glück. Eigentlich sieht der Strafrahmen des Paragraf 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Das Amtsgericht München erkannte einen Fahrlässigkeitsvorwurf. Es verhängte lediglich eine milde Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro. Wer die Geldstrafe jedoch verweigert, muss unter Umständen in Haft. Hier entspricht ein Tagessatz einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.

Besonderes Augenmerk auf Führerscheine aus nicht EU-Mitgliedstaaten

Besonders bei Fahrerlaubnissen, die nicht aus EU-Mitgliedstaaten oder einem EWR-Vertragsstaat stammen, sollten Verantwortliche besonders gewissenhaft kontrollieren. Hat der Fahrerlaubnisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die 6-Monatsfrist für den Wegfall der Gültigkeit der Auslandsfahrerlaubnis schnell erreicht. Er kann aber auf Antrag rechtzeitig verlängert werden. Zur Führerscheinkontrolle und Unfallprävention sind Flottenbetreiber gesetzlich verpflichtet. Wollen Sie sicher dokumentieren, dass Sie Ihre Halterpflicht erfüllen? Dann halten Sie Ihre Kontrolltermine ein.
Kontrollpflichten im Rahmen der Führerscheinkontrolle sollte man also ernst nehmen: So hielt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.05.2010, Az. 10 Sa 52/10) eine außerordentliche Kündigung bei einem Busfahrer, der ohne Fahrerlaubnis fährt, für angemessen.

UVV Mitgliedsstaaten

Konsequenzen bei fehlender Unterweisung im Fuhrpark

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Methode, die Gefährdungen, denen die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, zu ermitteln. Sie spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Rechtssicherheit von Unterweisungen geht. Dennoch wird die Fahrerunterweisung im Fuhrpark in der Praxis nicht immer rechtskonform umgesetzt. Die Folgen einer unterbliebenen Unterweisung sollte jeder Fuhrparkmanager kennen.

So ist es möglich, dass die Berufsgenossenschaft die durch den Unfall entstandenen Kosten nicht trägt und der Unfallversicherungsträger den Arbeitgeber in Regress nimmt. Auch ein Regress des Arbeitgebers gegen den Fuhrparkmanager ist möglich, wenn der Arbeitgeber wegen fehlender oder mangelhafter Unterweisung seine Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer verliert. Warum, dürfte klar sein. Denn der Arbeitnehmer kann sich stets darauf berufen, dass er ohne hinreichende Unterweisung nicht grob fahrlässig gehandelt hat – und aus diesem Grund auch nicht für die Beschädigung des Dienstfahrzeugs haftet. Noch schlimmer ist, dass nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei einem Auswahl- bzw. Aufsichtsverschulden Geldbußen von bis zu einer Million Euro möglich sind – oder sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr möglich wäre.

Rechtliche Kosequenzen UVV

Unzulässige Unterweisung und Überprüfung: die rechtlichen Aspekte und Urteile

Nach § 22 Abs. 1 Nr. 26 ArbSchG handelt ordnungswidrig im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 1 des ArbSchG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterweist. Wird hierdurch mittels einer vorsätzlichen Handlung das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann nach § 26 Nr. 2 ArbSchG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe verhängt werden. Und wie sieht die rechtliche Situation aus?

Verletzung von Sicherheitsbestimmungen nicht immer grobe Fahrlässigkeit

  • Beim Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln droht Versicherten im Extremfall sogar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.8.2014 – 7 Sa 852/14).
  • Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen. Und zwar dann, wenn es nicht möglich war, den Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen eine Verkehrsvorschrift zu ermitteln (Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.01.2015, Az. 3 L 22/15. NW).
  • Ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften, konkret die Verletzung der Sicherheitsbestimmungen über das Verschieben von Fahrzeugen, ist nicht immer als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten. Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung solche Zuwiderhandlungen regelmäßig als Berufsfahrlässigkeit im Sinne des Paragrafen 903 RVO

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