Fahrzeugbeschaffung zwischen 2019 und 2022: Um Elektroautos weiter zu fördern, hat die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung vorgenommen, die auch im Firmenwagenrechner berücksichtigt wird. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen 2019 und 2022 angeschafft wurden, gilt deswegen 0,5 % des Bruttolistenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils. Der Firmenwagenrechner 2019 bezieht sich bei Elektrofahrzeugen auf diese Grundlage zur Berechnung des Steuervorteils.
Mit dem Firmenwagenrechner finden Sie heraus, welche Methode sich beim E-Auto lohnt. Denn auch wenn die steuerlichen Vorteile bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ab dem Jahre 2019 jetzt höher sind, kann ein Fahrtenbuch eine weitere Steuerersparnis geben. Bei der Fahrtenbuchmethode wird auch der geldwerte Vorteil halbiert, sodass Sie doppelt sparen. Gerade wenn Sie viel betrieblich unterwegs sind, sollten Sie nur für die Privatkilometer zahlen, die Sie wirklich fahren. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, Sie können den 1%-Regelung Rechner nutzen.