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Alle Informationen zu
Firmenwagen aus einer Hand

Vimcar ist ein Unternehmen aus Berlin, das es sich zur Mission gemacht hat, den Firmenwagen von morgen zu vernetzen. Mit unserem ersten Produkt, der digitalen Fahrtenbuchlösung, haben wir uns innerhalb kürzester Zeit zu einem der erfolgreichsten Connected-Car Anbieter Deutschlands entwickelt.


Gemeinsam mit unserem Partner Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) und der Fachautorin Constanze Elter haben wir uns auf den Weg gemacht, gemeinsam die komplexe Besteuerung von Firmenfahrzeugen endlich für alle verständlich zu erklären. Das Ergebnis ist eine 16-seitige Mandanteninformation, die inzwischen von Steuerkanzleien bundesweit bei der Beratung zum Thema Firmenwagen eingesetzt wird. Sie erklärt die gesetzlichen Grundlagen bei Fahrtenbuch und 1-%-Methode.

Kapitel 1: Ihr Auto -
Privatsache oder Betriebsvermögen?

Ganz gleich, ob neu oder gebraucht: Als Selbstständiger müssen Sie genau überlegen, ob Sie Ihr Auto zum Firmenwagen machen oder ob es Privatsache bleiben soll. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für einen Firmenwagen können in der Gewinnermittlung angesetzt werden und unter Umständen Steuervorteile bringen. Die Firmenwagen-Frage stellen Sie sich daher am besten, bevor Sie ein Auto kaufen, leasen oder es vom privaten Bereich ins Betriebsvermögen einbringen. Lesen Sie jetzt die gesetzlichen Grundlagen bei Fahrtenbuch und Pauschalmethode nach, um sich richtig zu entscheiden.

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Illustration_gesetzliche_grundlagen_firmenwagenversteuerung_Kundenbesuch

Fundierte Entscheidungen mit Hilfe
von Fahrtenaufzeichnungen treffen

Um in solch einem Fall eine fundierte Entscheidung zu treffen, zeichnen Sie alle Ihre Fahrten über drei Monate auf. Am Ergebnis sehen Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug einstufen können. Stellt sich heraus, dass Sie Ihr Auto fast nur betrieblich nutzen, ist die Entscheidung klar: Geht mehr als die Hälfte der Fahrten zu Kunden, Lieferanten und Messen, gilt das Auto als notwendiges Betriebsvermögen. Sind hingegen weniger als zehn Prozent Ihrer jährlichen Autofahrten betrieblich veranlasst, gehört das Fahrzeug zum notwendigen Privatvermögen. Die geschäftlichen Fahrten dürfen Sie dann steuerlich nur mit der Reisekostenpauschale geltend machen. Wenn sich die betriebliche Nutzung zwischen zehn und 50 Prozent bewegt, dürfen Sie sich aussuchen, ob Ihr Auto zum Firmenwagen wird oder nicht.


Inwieweit der Wechsel ins sogenannte gewillkürte Betriebsvermögen für Sie steuerlich günstig ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab — etwa von der Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils und damit von der Höhe der Ausgaben, die Sie steuerlich ansetzen können, aber auch davon, ob in nächster Zeit die Anschaffung eines neuen Wagens geplant ist. Der Wechsel ins Betriebsvermögen will gut überlegt sein, denn der Weg zurück ins Privatvermögen kann für Selbstständige teuer werden. Der Grund: Als Privatentnahme muss diese versteuert werden. Welche weiteren Konsequenzen der Wechsel hat, erklären wir unten.