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Alle Fragen rund um Elektroautos einfach beantwortet

Vimcar ist ein junges Unternehmen aus Berlin, das es sich zur Mission gemacht hat, mittelständische Fuhrparks zu digitalisieren. Mit unserem Flottenmanagement-System bieten wir kleinen und mittleren Fuhrparks schlanke Lösungen für den Alltag.

Gemeinsam mit unserem Partner Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) und der Fachautorin Daniela Ebert haben wir es uns zum Auftrag gemacht, komplexe Fragen rund um die Versteuerung von Elektrofahrzeugen einfach zu erklären. Das Ergebnis ist eine Mandanteninformation, die inzwischen von Steuerkanzleien bundesweit bei ihrer Beratung zum Thema Firmenwagenversteuerung eingesetzt wird.

Versteuerung von Elektrofahrzeugen

Kapitel 1: Lohnt sich die Anschaffung von E-Autos für die berufliche Nutzung?

Unternehmen und Arbeitnehmer müssen sich die Frage stellen, ob E-Fahrzeuge für den Berufsalltag tauglich sind und Vor- und Nachteile abwägen. Auf der Pro-Seite steht, dass die grünen Flitzer eine umweltfreundlichere Alternative sein können.

Es gibt viele Argumente, die für die Anschaffung eines E-Autos sprechen, doch sind sie mittlerweile auch als Dienstwagen einsetzbar? Während Fahrverbote in Städten die Nutzung von Dieselfahrzeugen bereits beschneiden, läuft man mit einem E-Auto nicht Gefahr, vom Gesetzgeber beschränkt zu werden. Einige Berufsgruppen, die täglich weite Strecken mit ihrem Dienstwagen zurücklegen, begründen die Entscheidung gegen ein E-Auto mit der begrenzten Reichweite. Außerdem würden die optimierungsbedürftige Ladeinfrastruktur und hohen Preise die E-Autos für sie eher unattraktiv machen.

Zwar stehen E-Autos tatsächlich immer noch in dem Ruf, teuer zu sein, sind aber in Wirklichkeit schon im mittleren Preissegment angekommen. Zahlreiche Automobilhersteller haben bereits angekündigt, massentaugliche E-Modelle auf den Markt zu bringen. Zusätzlich gibt es Steuervorteile bei der Versteuerung von Elektrofahrzeugen.

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Kapitel 2: Die Versteuerung von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden als Dienstwagen

Wer ein E-Auto als Dienstwagen nutzt, kann sich über Steuererleichterungen freuen. Je nachdem, wann der Dienstwagen überlassen wurde, greifen andere Regelungen.

Wie bei allen Firmenfahrzeugen gilt auch beim E-Auto: Ist die private Nutzung des Fahrzeugs erlaubt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser muss entweder pauschal oder über die Fahrtenbuchmethode versteuert werden. Allerdings können sich Fahrer von E-Autos und Plug-In-Hybriden über Steuererleichterungen freuen. Welche Förderungen Sie für Ihr Fahrzeug erhalten können, hängt davon ab, wann es an Sie übergeben wurde. Im eBook erfahren Sie alles zur Versteuerung von Elektrofahrzeugen.