Das Finanzierungsleasing unterscheidet sich vom klassischen Operate Leasing dahingehend, dass der Leasing-Nehmer das Risiko der Investition selbst trägt. Der Leasing-Geber übernimmt das Kreditrisiko. Das Fahrzeug als Gegenstand des Leasingvertrages kann wirtschaftlich dem Eigentum des Leasingnehmers zugerechnet werden. Ein weiterer Unterschied zum Operate Leasing liegt darin, dass der Leasing-Geber kein Interesse an der Übernahme des Wirtschaftsgutes hat.
Beim Finanzierungsleasing handelt es sich prinzipiell um einen klassischen Leasingvertrag. Der Leasing-Nehmer zahlt eine monatliche Rate an den Leasing-Geber. Dieser fungiert als Eigentümer des Fahrzeugs. Als Wirtschaftsgut gehört das Fahrzeug dem Leasing-Nehmer. Die Leasingwagen sind so angelegt, dass der Wert des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit ausgeglichen ist. Es kann eine Abschlussrate vereinbart werden. Unter Umständen ist eine klassische Anschlussfinanzierung mit einem Fahrzeugkredit möglich. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist in der Regel nicht geplant oder vorgesehen. Auch hier zeigt sich der Unterschied zum Operate Leasing. Hier muss der Leasing-Geber damit rechnen, dass das Fahrzeug zum Ende der vereinbarten Laufzeit des Leasingvertrages zurückgegeben wird. Um einen bestimmten Fahrzeugwert zu erhalten, werden Wartungsverträge und maximale Kilometerleistungen vereinbart. Diese Posten fallen weg.
Finanzierungsleasing -Besonderheiten in der Grundmietzeit
Die Laufzeit des Leasingvertrages wird beim Finanzierungsleasing auch als Grundmietzeit bezeichnet. Hier gibt es die Besonderheit, dass der Vertrag während dieser Zeit nicht gekündigt werden kann. Anders als beim Operate Leasing trägt der Leasing-Nehmer das wirtschaftliche Risiko, das mit der Nutzung des Vertrages in Zusammenhang steht. Dazu gehören unter anderem Schäden, die durch Vandalismus, Diebstahl oder selbst verschuldete Unfälle entstehen. Somit trägt der Leasing-Nehmer die Verantwortung für das Fahrzeug in gleichem Maße wie bei einer Kreditfinanzierung.
Unterschiede des Finanzierungsleasings und dem klassischen Bankkredit
Die Unterschiede des Finanzierungsleasings und dem klassischen Bankkredit zur Finanzierung des Fahrzeugs liegen im Detail. Beim klassischen Bankkredit, der zur Finanzierung eines Fahrzeugs aufgenommen werden kann, trägt der Kreditnehmer und Fahrzeughalter das Finanzierungsrisiko. Im Rahmen des Finanzierungsleasings wird dieses Risiko vom Leasing-Geber getragen. Weitere Unterschiede gibt es nicht. In Bezug auf die Haltung, die Wartung und die Versicherung des Fahrzeugs ist der Leasing-Nehmer ebenso in der Pflicht wie beim klassischen Bankkredit. Er gilt als wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs, auch wenn er nicht als Halter geführt wird.
Steuerliche Geltendmachung der Leasingrate möglich
Der Vorteil des Finanzierungsleasings gegenüber dem klassischen Bankkredit liegt darin, dass die monatlichen Raten für das Leasingfahrzeug steuerlich geltend gemacht werden könne. Die ist bei der Aufnahme eines klassischen Bankkredits zur Finanzierung des Fahrzeugs nicht oder nur eingeschränkt möglich. In diesem Zusammenhang ergeben sich verschiedene Vorteile für den Leasing-Nehmer. Er gilt als wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs, trägt das Kreditrisiko aber nicht. Er ist nicht an strenge Auflagen wie beispielsweise die Begrenzung der Kilometerlaufleistung gebunden. Dies ist beim Operate Leasing häufig der Fall. Dennoch können die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden.
Variante des Leasing zur Finanzierung verschiedener Güter
Ein weiterer Vorteil des Finanzierungsleasings liegt darin, dass es nicht nur auf Fahrzeuge, sondern auch auf andere Güter angewendet werden kann. So können Arbeitnehmer beispielsweise ein Fahrrad leasen und dieses nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern auch privat nutzen. Im Prinzip ist die Variante des Finanzierungsleasings auch auf alle anderen Güter anwendbar.