Die Erstunterweisung ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und muss bei der Übergabe des Dienstwagens durchgeführt werden. Bei der Erstunterweisung klären Fuhrparkverantwortliche die FahrerInnen über Gefahren auf, die vom Fahrzeug ausgehen und weisen sie in die allgemeine Funktion des Pkws ein. Die Erstunterweisung muss mit einem Protokoll gemäß der UVV Richtlinien dokumentiert werden. Erhält das Fahrpersonal keine Erstunterweisung oder wird diese nicht dokumentiert und es passiert ein Unfall, können Betrieb und Fuhrparkverantwortliche strafrechtliche Konsequenzen erhalten.
Im Artikel erfahren Sie:
Zweck der Erstunterweisung: Die Erstunterweisung ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und dient dazu, FahrerInnen über Gefahren, die vom Fahrzeug ausgehen, aufzuklären und in die allgemeine Funktion des Pkws einzuweisen.
Gesetzliche Verpflichtung und Dokumentation: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die Erstunterweisung vor dem erstmaligen Gebrauch des Fahrzeugs und jährlich durchzuführen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden, um bei Unfällen rechtlich abgesichert zu sein.
Inhalt und Durchführung der Unterweisung: Die Unterweisung beinhaltet die Kontrolle der Fahrerlaubnis, Hinweise zur Technik und Ausstattung des Fahrzeugs, sowie Informationen zu möglichen Gefahren. Sie kann von der Fuhrparkleitung oder fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Definition der Erstunterweisung und Fahrer UVV
Die Erstunterweisung der FahrerInnen ist die Pflicht der Fahrzeugverwaltenden. So schreibt es das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaften vor. Nach DGUV Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung haben ArbeitgeberInnen die Pflicht, MitarbeiterInnen in das Führen des Fahrzeugs zu unterweisen. Allerdings können ArbeitgeberInnen die Verantwortung der Erstunterweisung, zumindest teilweise, auf FuhrparkleiterInnen übertragen.
Diese Unterweisung am Fahrzeug muss vor dem erstmaligen Gebrauch und anschließend einmal jährlich durchgeführt sowie schriftlich dokumentiert werden. Bei Missachtung der Pflicht drohen den Fuhrparkleitenden straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, die in Bußgeldern enden können. Im schlimmsten Fall sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Deswegen ist es notwendig, die Unterweisung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften zu protokollieren. Nur so sind die FahrzeugverwalterInnen abgesichert.
Mehr Sicherheit durch die Erstunterweisung
Die Erstunterweisung ist eine gute Möglichkeit mit den MitarbeiterInnen über Sicherheit und gutes Fahrverhalten zu sprechen. Es kommt in manchen Fällen vor, dass das Fehlverhalten der FahrerInnen zwar bekannt ist, allerdings nicht explizit angesprochen wird. Gründe dafür sind natürlich oft die Angst vor der Konfrontation, aber auch der fehlende Rahmen. Von Beginn an gibt die Erstunterweisung diesen an. Zusätzlich wissen viele MitarbeiterInnen nicht, wo Gefahren im Fahrzeug lauern und wie sie diese sichern und Unfälle verhindern können. Bei der Erstunterweisung geht es vor allem um die Sicherheit der MitarbeiterInnen und anderer VerkehrsteilnehmerInnen, aber natürlich bis zu einem gewissen Grad auch um den Schutz des Firmeneigentums.
So gelingt die Einweisung am Auto mit einer Checkliste
Für die Erstunterweisung können verschiedene Personen zuständig sein: Neben der Fuhrparkleitung können auch fachkundige MitarbeiterInnen mit reichlich Fahrerfahrung im Fuhrpark diese Aufgabe übernehmen. Dabei geht es konkret um die Einweisung in das spezielle Fahrzeug und nicht um die allgemeine Fahrerfahrung der einzuweisenden MitarbeiterInnen. Dies gilt insbesondere für die Erstunterweisung bei Lkws. Für die Unterweisung von Lkw und Pkw FahrerInnen kann auf ein Muster oder eine Checkliste zurückgegriffen werden.
Die Unterweisung am Fahrzeug mit Checkliste vereinfacht den Prozess der Erstunterweisung, da so alle wichtigen Punkte übersichtlich abgehandelt werden können. Dies ermutigt zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift. Wer keine Fahrzeugunterweisung durchführt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen: Gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV gilt dies als Ordnungswidrigkeit und nach § 26 Nr. 2 ArbSchG sogar als Straftat. Für das Unternehmen kann allein die fehlende Ersteinweisung teuer werden, nach § 25 Abs. 2 ArbSchG muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5000€ gerechnet werden. Daher sollten Unternehmen die Unterlagen der Ersteinweisung sorgfältig aufbewahren, damit sie im Ernstfall nachweisen können, dass sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen sind. Denn sollte sich ein Unfall ereignen, bei dem MitarbeiterInnen aufgrund fehlender Einweisung ernsthaft zu Schaden kommen oder sogar ihr Leben verlieren, drohen dem Unternehmen schwere rechtliche Konsequenzen. Die Geschäftsführung würde in diesem Fall sogar strafrechtlich belangt werden, da die gesetzliche Pflicht, für die Sicherheit der eigenen Angestellten zu sorgen, schwer vernachlässigt wurde.
Protokoll zur Erstunterweisung
Folgendes Protokoll zur UVV Unterweisung von KraftfahrerInnen kann universell eingesetzt werden. Das Protokoll hält die Angaben zu FahrerInnen und Unterweisenden fest.
Ihre Vorteile:
- Absicherung gemäß Unfallverhütungsvorschriften
- Das Protokoll zur Erstunterweisung kann digital oder ausgedruckt genutzt werden
- Wichtige Themen zur Unterweisung sind bereits aufgelistet
- Sie erhalten das Protokoll zur Fahrer UVV innerhalb wenigen Minuten an Ihre E-Mail-Adresse zugeschickt
Einweisung am Auto schützt Fuhrpark
AutofahrerInnen in Deutschland sollten wissen, wie das persönliche Fahrzeug zu handhaben ist. Das eigene Privatfahrzeug zu kennen ist eine Selbstverständlichkeit. Bei einem Dienstfahrzeug ist es dagegen verpflichtend, da ansonsten das Unfallrisiko stark erhöht ist. So zum Beispiel, wenn ein Angestellter privat einen Kleinwagen fährt, aber dienstlich nun einen Transporter mit geschlossenem Laderaum fahren soll. Hier würde es ohne eine Ersteinweisung mit dem unvertrauten Fahrzeug zwangsläufig zu Problemen kommen.
Neben dem finanziellen Schaden, den das Unternehmen aufgrund eines beschädigten Fahrzeug erleiden würde, werden durch eine fehlende Ersteinweisung die Gesundheit und die Leben der FahrerInnen sowie anderer VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet. Daher ist jedes Unternehmen gemäß § 12 Abs. 1 S.2 BetrSichV gesetzlich verpflichtet, eine Unterweisung zum Führen von Dienstfahrzeugen durchzuführen. Dies geht aus dem ArbSchG hervor, welches unter anderem Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten.
Ablauf der Erstunterweisung
Bei der Übergabe eines Firmenwagens reicht die reine Schlüsselübergabe durch FahrzeugverwalterInnen nicht aus. Bei jeder Übergabe, muss der Angestellte in die Nutzung des neuen Wagens eingeführt werden. Auch erfahrene KollegInnen dürfen die Erstunterweisung nicht auslassen: Bei der Einweisung handelt es sich um eine fahrzeugspezifische Einweisung in das Dienstfahrzeug. Auch wenn es den meisten FahrzeughalterInnen bekannt ist wie die grundsätzlichen Funktionen im Pkw funktionieren, gibt die Erstunterweisung auch erfahrenen FahrerInnen Sicherheit. Die Verantwortung für die Durchführung der Erstunterweisung tragen Fuhrparkverantwortliche mit.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Poolfahrzeuge. Alle FahrerInnen, die zum ersten mal in das Poolfahrzeug steigen, müssen eine Erstunterweisung erhalten. Dies gilt auch, wenn FahrerInnen mehrere der Poolfahrzeuge nutzt. In diesem Falle muss er für jedes Fahrzeug eine Einweisung bekommen.
Ablaufschritte der Erstunterweisung:
- Kontrolle der Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Hinweise zur Bedingungen, Technik und Ausstattung des Fahrzeuges
- Auflistung der Gefahren, die mit dem speziellen Fahrzeug verbunden sind, wenn vorhanden
- Hinweis auf die Verantwortung der Arbeitnehmenden für die Betriebssicherheit seines Fahrzeuges
Wichtig bei der Erstunterweisung ist die lückenlose Dokumentation des Vorgangs im Prüfbericht. Die sorgfältige Archivierung der Dokumente ist notwendig, um im Falle eines Unfalls direkt darauf zugreifen zu können.
Inhaltliche Aspekte der Erstunterweisung
Die Einweisung am Auto erfolgt einmalig und ist meist Teil der sogenannten Erstunterweisung, die die erstmalige Unterweisung in die UVV am Dienstwagen darstellt. Eine Unterweisung findet zusätzlich jährlich statt. Hierzu wird eine Schulung abgehalten. Es geht in der Schulung um den grundsätzlichen Umgang mit Dienstfahrzeugen. Die Einweisung am Auto ist ebenfalls pflichtig.
FahrerInnen werden vor der ersten Fahrt unterwiesen. Hierbei geht es vor der Fahrt beispielsweise darum, dass bei einem Poolfahrzeug häufig der Sitz und die Spiegel auf die individuellen Maße eingestellt werden müssen. Weiterhin besteht der Inhalt einer Unterweisung am Dienstwagen häufig in dem Hinweis auf die Einhaltung der Lenk- und Fahrzeiten, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergeben. Ein weiterer Punkt einer Erstunterweisung ist das Verhalten des Fahrpersonals während der Fahrt. Beispielsweise sind die FahrerInnen gehalten, bei einem Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Darüber hinaus wird in diesem Bereich auch sehr häufig die Nutzung von Mobiltelefonen thematisiert. Eine Unterweisung am Dienstwagen erfolgt auch zumeist in Bezug auf die Sicherheitsausstattung des jeweiligen Fahrzeugs. Thematisch geht es hierbei um das Warndreieck, die Warnweste und den Erste-Hilfe-Kasten. Diese Gegenstände müssen ständig im Fahrzeug vorhanden sein.
Ein Punkt der Erstunterweisung: Ladungssicherung & Straßenverkehrsordnung
Im Unterweisungstermin wird auch immer noch einmal darauf hingewiesen, wann und wo ein Warndreieck aufzustellen ist. Ein weiterer Schulungspunkt der Unterweisung am Dienstwagen ist auch immer wieder die Ladungssicherung und wie diese durchzuführen ist. Sicherungselemente wie Netze, Zurrriemen und Sicherungsstangen müssen hierzu genutzt werden. Darüber hinaus sollte eine Unterweisung am Dienstwagen im Hinblick auf das Verhalten im Straßenverkehr erfolgen. Thematisch wird hier immer noch einmal auf Park- und Halteverbote hingewiesen. Auch der Sicherheitsabstand während der Fahrt und das Einhalten der Höchstgeschwindigkeiten ist oftmals Inhalt der Unterweisung.
Weitere FahrerInnen Richtlinien neben der Erstunterweisung
Der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit von ArbeitnehmernInnen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In Bezug auf die Dienstwagen kann diese Aufgabe von der Geschäftsleitung auf das Flottenmanagement übertragen werden. Hierzu werden die gesetzlichen Halterpflichten dann direkt auf den Leiter des Fuhrparks übertragen. Wichtige UVV Richtlinien sind zunächst die UVV Prüfungen der Fahrzeuge an sich. Hierzu müssen ein Sachkundige beauftragt werden, die die Fahrzeuge auf ihre Tauglichkeit prüft. Weiterhin müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, die Führerscheine des Fahrpersonals kontrolliert werden, die die Dienstfahrzeuge nutzen wollen. Weiterhin sind Fahrerunterweisungen pflichtig, die sich von einer Ersteinweisung unterscheiden. Hierbei wird dem Fahrpersonal einmal jährlich erläutert, wie sie sich präventiv im Straßenverkehr zu verhalten haben, um Unfälle zu verhüten.
Video zur Ersteinweisung und Fahrer UVV
In dem Webinar werden die Pflichten und Richtlinien der Kfz Unterweisung zusammengefasst.
Elektronische Erstunterweisung
Auch bei einer elektronischen Kfz Unterweisung sehen die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften eine entsprechende Erstunterweisung vor. Den FahrerInnen werden dabei die Gefahren hinsichtlich des Umgangs mit Fahrzeugen deutlich gemacht. Durch die Unterweisung können vorbeugend FahrerInnen und auch der Fuhrpark geschützt werden.
So funktioniert die digitale Unterweisung am Fahrzeug
Die Kfz Unterweisung erfolgt online und kann so unkompliziert durchgeführt werden. Alternativ hierzu wäre eine manuelle Erstunterweisung, die Fuhrparkverantwortliche dann allerdings auch entsprechend in aufwändigen Seminaren durchführen müssten. Digitale Unterweisungen in die Fahrzeuge können jedoch ebenso die UVV Richtlinien erfüllen. Aufgrund der Automatisierung der Schulung werden auch automatische Erinnerungen für Nachschulungen und Auffrischungen an die FahrerInnen und die Fuhrparkleitung ausgegeben. Diese Mitteilungen erfolgen per SMS oder E-Mail. Hierdurch gerät nichts in Vergessenheit. Für die Durchführung werden die FahrerInnen für die Kfz Unterweisung im System angelegt, sodass mit der Aktivierung alle Prüfungen durchgeführt werden können. Im System ist anhand der Software dann mit einem Blick nachvollziehbar, welcher Fahrer noch Prüfungen durchzuführen hat, versäumt oder bestanden hat.
Vorteile der digitalen Unterweisung der Fahrzeugführer gegenüber der manuellen
Die digitale Unterweisung für Kfz hat im Vergleich zur manuellen Erstunterweisung viele praktische Vorteile. Eine manuelle Unterweisung für die Fahrzeuge setzt immer voraus, dass ein Seminar zur Schulung der MitarbeiterInnen abgehalten wird. Um dieses Seminar veranstalten zu können, müssen die Fuhrparkverantwortlichen das erforderliche Wissen hierfür parat haben und es sich somit aneignen. Weiterhin muss ein Termin und ein Schulungsraum für die Unterweisung in die Fahrzeuge festgelegt werden.
Das ist wichtig bei der digitalen Erstunterweisung
Auch sollten alle erforderliche Unterlagen zur Verfügung stehen, die an die TeilnehmerInnen des Seminars ausgegeben werden. Ein Seminartermin für die Unterweisung am Fahrzeug kann eventuell mit anderen Terminen des Personals kollidieren. Eine digitale Kfz Unterweisung bietet dagegen mehr Vorteile für alle Beteiligten. Das Schulungsmaterial ist online einsehbar und die Mitarbeitenden können flexibel an dem Seminar teilnehmen, damit eine Fahrzeug-Unterweisung regelkonform durchgeführt werden kann. Somit bietet die Onlineschulung für alle TeilnehmerInnen mehr Flexibilität bei der Unterweisung in die Fahrzeuge. Auch müssen sich die Fuhrparkverantwortlichen das Wissen zur Unterweisung am Fahrzeug nicht im voraus aneignen und werden deutlich entlastet.
Mehr Rechtssicherheit dank digitaler Erstunterweisung
Weiterhin bietet die Online-Erstunterweisung in die Fahrzeuge eine rechtssichere Vorgehensweise, sodass sich keine Fehler einschleichen können. Mit nur einem Blick ist nachvollziehbar, welche Prüfungen noch durchzuführen sind. Auf diese Art und Weise können die UVV Vorschriften optimal eingehalten werden. Automatische Erinnerungen helfen zudem dabei, dass keine Prüfungstermine für die Kfz Unterweisungen ausgelassen werden. Zusätzlich ein Vorteil, dass digitale Tools sich automatisch updaten, heißt wenn sich UVV Regeln oder Inhalte ändern, werden die Online-Schulungen sofort angepasst.
FAQ zu der UVV Fahrer Erstunterweisung
1. Wie oft muss die Unterweisung am Fahrzeug durchgeführt werden?
Die sogenannte Ersteinweisung erfolgt vor dem ersten Gebrauch des Fahrzeugs. Die Unterweisung am Auto wird danach einmal jährlich durchgeführt, damit das Wissen rund um die Fahrer UVV aufgefrischt werden kann. Diese spezielle Unterweisung am Fahrzeug wird zudem schriftlich dokumentiert. Die Ersteinweisung nach den Fahrer UVV ist verpflichtend. Wird sie nicht durchgeführt, können Bußgelder verhängt werden. Zum Beweis, dass die Unterweisung am Fahrzeug stattgefunden hat, wird aus diesem Grund ein entsprechendes Protokoll angefertigt. Jeder Fahrzeugverwalter ist verpflichtet, eine Einweisung am Auto vorzunehmen.
2. Welche Themen müssen bei der Fahrer UVV behandelt werden?
Bei der Einweisung am Auto und bei den jährlichen Unterweisungen am Fahrzeug wird zum einen die Gültigkeit der Fahrerlaubnis kontrolliert. Darüber hinaus werden Einweisungen zur Technik und Ausstattung des Fahrzeugs gegeben. Weiterhin erfolgt ein entsprechender Hinweis auf mögliche Gefahren, die bei bestimmten Fahrzeugen gegeben sein können. Laut der Fahrer UVV muss entsprechend auf die Verantwortlichkeit einer betriebssicheren Führung des Fahrzeugs hingewiesen werden. Alle abgehandelten Themenpunkte werden in einem Fahrer UVV Protokoll dokumentiert und zwecks Aufbewahrung archiviert. Grundlage für die Themenabarbeitung kann dabei eine spezielle Checkliste sein. Sie bietet den Vorteil, dass keine wesentlichen Punkte bei der Einweisung vergessen werden können.
3. Wer muss die Ersteinweisung durchführen?
Die Unterweisung am Fahrzeug nimmt meist die Fuhrparkleitung vor. Generell kann dies auch von fachkundigem Personal durchgeführt werden, sofern eine umfangreiche Erfahrung vorhanden ist. Dies gilt insbesondere bei Einweisungen in sehr spezielle Fahrzeuge, wie beispielsweise Lkws. Hier sind spezielle Kenntnisse und praktische Erfahrungen thematisch wichtig und qualifiziert.
4. Gibt es einen Unterschied bei Dienstwagen und gemeinschaftlich benutzen Fahrzeugen?
Generell wird im Hinblick auf die Einweisung kein Unterschied gemacht, ob das in Frage kommende Fahrzeug ein Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug ist. Aus diesem Grund hat eine Ersteinweisung an jedem Fahrzeug zu erfolgen, das gefahren werden soll. Dementsprechend müssen mehrere Einweisungen am Auto vorgenommen werden, wenn mehrere Fahrzeuge genutzt werden sollen.
5. Was passiert, wenn die Fahrer UVV Unterweisung missachtet wird?
Gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV gilt das Unterlassen einer Fahrzeugunterweisung als Ordnungswidrigkeit. Nach § 26 Nr. 2 ArbSchG stellt die Unterlassung der Einweisung eine Straftat dar. Damit drohen einem Unternehmen, dass die Erstunterweisung unterlässt, erhebliche Strafen. Gemäß § 25 Abs. 2 ArbSchG kann bei einer unterlassenen Ersteinweisung mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5000 Euro gerechnet werden. Zum lückenlosen Beweis, dass eine Unterweisung am Fahrzeug vorgenommen wurde, ist ein archiviertes Protokoll wichtig.
6. Was ist der Unterschied zwischen einer Erstunterweisung und Ersteinweisung?
Die Fahrzeugunterweisung und die Ersteinweisung sind ein wesentlicher Aufgabenbereich der Fuhrparkleitung. Die Erstunterweisung und Ersteinweisung dienen dem betrieblichen Arbeitsschutz und der Sicherheit. Vor der Fahrt muss ein Fahrer eine technische Einweisung Auto in das Führen des Fahrzeugs erhalten, damit die MitarbeiterInnen durch die Einweisung am Auto auf diese Weise mit den spezifischen Fahrzeugfunktionen vertraut gemacht werden kann. Diese Einweisung am Auto erfolgt einmalig und ist meist Teil der sogenannten Erstunterweisung, die die erstmalige Unterweisung in die UVV am Dienstwagen darstellt. Die allgemeine Unterweisung und die Ersteinweisung unterscheiden sich hierbei sehr deutlich. Eine Unterweisung findet zusätzlich jährlich statt. Hierzu wird eine Schulung abgehalten. Es geht in der Schulung um den grundsätzlichen Umgang mit Dienstfahrzeugen. Die Einweisung am Auto ist ebenfalls pflichtig.
Vorlagen und Artikel zur Erstunterweisung und UVV
Neben dem Protokoll für die Erstunterweisung müssen auch andere Prozesse im Fuhrpark dokumentiert werden. Laden Sie hierfür die folgenden kostenlosen Formulare herunter: