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Fuhrparklexikon

Full-Service-Leasing

Beim Full-Service-Leasing genießt der Leasing-Nehmer ein Rundumpaket an Sicherheit für das geleaste Fahrzeug. Die Kosten für die Dienstleistung setzen sich aus der Leasingrate und der Full-Service-Rate zusammen. Welche Leistungen im Full Service eingeschlossen sind, bestimmt der Leasing-Nehmer selbst. Neben einer Mobilitätsgarantie sind die Kosten für eine Vollkaskoversicherung sowie für Wartungen, Durchsichten und Reparaturen eingeschlossen.

Zunächst handelt es sich beim Full Leasing um ein klassisches Operate-Leasing. Der Leasing-Geber überlässt ein Fahrzeug gegen die Zahlung einer monatlichen Leasingrate dem Leasing-Geber. Die Laufzeit des Leasingvertrages wird individuell vereinbart. In der Regel beträgt sie drei Jahre. Am Ende der Laufzeit entscheidet der Leasing-Nehmer, ob er das Fahrzeug behalten möchte oder ob der Leasing-Geber es zurücknehmen muss. Der Leasing-Nehmer kann direkt im Anschluss einen neuen Leasingvertrag für ein anderes Fahrzeug abschließen. Für diese Variante entscheiden sich viele Leasingkunden und genießen den Vorteil, in regelmäßigen Abständen ein neues Auto zu fahren.

Leistungsumfang des Full Leasings

Beim Full Leasing entscheidet sich der Leasing-Nehmer für ein Paket, das mit einer zusätzlichen Full-Service-Rate bezahlt wird. Die Leistungen des Full Leasings bestimmt der Vertragsnehmer mit. Der Vorteil liegt darin, dass er sich um die Wartung und die Reparatur seines Fahrzeugs nicht mehr zu kümmern braucht. Dies übernimmt die Vertragswerkstatt. Ein Leihwagen wird während Wartungs- und Reparaturzeiten zur Verfügung gestellt. Auch die Kosten für die Vollkaskoversicherung und eine Mobilitätsgarantie sind im Full-Leasing enthalten. Zu den weiteren Leistungen, die das Full Leasing beinhalten kann, gehören:

  • Turnusmäßiger Wechsel von Winter- auf Sommerreifen und umgekehrt
  • Bereitstellung neuer Bereifung bei Verschleiß
  • Preisnachlässe bei der Übernahme von Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer angeschlossenen Werkstatt

Nimmt der Leasing-Nehmer alle Leistungen des Full-Service-Leasings in Anspruch, braucht er sich um die Wartung und die Reparatur seines Fahrzeugs nicht mehr zu kümmern. Er kontaktiert den Geschäftspartner, der das Full-Leasing anbietet. Für alle Probleme und Servicearbeiten, die rund um das Fahrzeug auftreten können, hat er einen einzigen Ansprechpartner. Dies ist von Vorteil und bedeutet außerdem einen geringen Zeitaufwand für alle Eventualitäten, die beim Betrieb eines Fahrzeugs auftreten können.

Volle Kostenkontrolle beim Full-Service-Leasing

Neben den Annehmlichkeiten, die das Full-Service-Leasing rund um die Probleme der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs mit sich bringen, gibt es einen weiteren Vorteil. Leasing-Nehmer, die sich für ein Full-Service-Leasing entscheiden. Das Full Leasing garantiert eine volle Kostenkontrolle für alle Positionen, die neben der Leasingrate für die Versicherung, die Wartung und den Betrieb des Fahrzeugs anfallen können. Es gibt keine unvorhergesehenen Ausgaben, denn alle Reparaturen und Wartungsarbeiten sind mit der Full-Service-Leasingrate abgeglichen.

Verschiedene Abrechnungsvarianten beim Full Leasing

Die Abrechnung der Kosten, die im Rahmen des Full Leasings anfallen, können auf unterschiedliche Weise erfolgen. Auch hier hat der Leasing-Nehmer ein Mitspracherecht. Er kann sich für eine pauschale Abrechnung oder eine Ist-Kosten-Abrechnung entscheiden.

Bei der pauschalen Abrechnung zahlt der Leasing-Nehmer jeden Monat eine feste Rate an den Full-Service-Partner. In dieser Rate sind alle Leistungen abgeglichen. Der Vorteil ist, dass sich der Leasing-Nehmer keine Gedanken um die Nebenkosten für sein Fahrzeug machen muss.

Als Alternative kann die Ist-Abrechnung gewählt werden. Auch hier wird eine monatliche Rate gezahlt. Diese wird aber mit den tatsächlich anfallenden Kosten gegengerechnet. Für den Leasing-Nehmer kann dies in der Endabrechnung zu einer Ersparnis, aber auch zu höheren Kosten führen. Welche Abrechnungsvariante gewählt wird, ist eine individuelle Entscheidung.