Datenschutz im Fuhrpark ist angesichts neuer Technologien eine Frage, die fast jedes Unternehmen betrifft. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist es seit 2018 die Pflicht des Arbeitgebers, anfallende Daten im System möglichst gut zu verschlüsseln und zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte muss vermieden werden. Außerdem sollte die Menge der gespeicherten, personenbezogenen Daten auf einem Minimum gehalten werden.
Datenschutz im Fuhrpark – das sind die wichtigsten Fakten
Und selbst wenn alles digital abläuft, muss festgestellt werden, dass die Informationen weiterhin im System bleiben und eventuell von Dritten abgerufen werden können. Nach Art. 32 EU-DSGVO sind nun aber die Unternehmen dazu verpflichtet, passende technische Maßnahmen zu ergreifen, welche Unbefugten den Zugriff unmöglich machen. Besonders sensibel sind in diesem Fall abgespeicherte Kopien von Führerscheinen. Wer als Unternehmen auf elektronische Archive und Prüfsysteme im Fuhrpark setzt, sollte sich daher professionell zum Thema Datenschutz im Fuhrpark beraten lassen. Speziell beim Kauf von Verwaltungsprogrammen ist darauf zu achten, dass sie auf dem neuesten Verschlüsselungsstand und offiziell zertifiziert sind. Die Mitarbeiter müssen im Übrigen in die Details der Datenverarbeitung eingeweiht sein oder zumindest einen Einblick in die Schutzeffizienz des Systems gewährt bekommen. Diese Pflicht zur Offenlegung ist im Art. 13 des EU-DSGVO festgeschrieben. Betroffene müssen des Weiteren zustimmen, dass Ihre Daten – vor allem Name, Adresse und Führerscheininformationen – arbeitsplatzbezogen verarbeitet werden dürfen. Verarbeiten heißt hier, das Erheben, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern und Übermitteln der jeweiligen Angaben. „Arbeitsplatzbezogen“ ist ein wichtiges Stichwort, denn eine externe Nutzung ist untersagt. Entsprechend ist dem Mitarbeiter der konkrete Zweck der Datenspeicherung darzulegen.
Neueste Entwicklungen und Trends im Bereich Datenschutz im Fuhrpark
Durch moderne, digitale Technik stellen sich immer mehr Fragen in Bezug auf den Datenschutz im Fuhrpark sowie an anderen Stellen im Unternehmen. Da Hacker theoretisch auch das beste Sicherheitssystem knacken können, geht der Trend nicht nur in Richtung verbesserter Verschlüsselung. Datenvermeidung ist mittlerweile einer der Grundsätze, auf den auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung seit ihrer Verabschiedung im Mai 2018 drängt. Nicht zwingend benötigte Informationen sollten also gar nicht erst abgespeichert werden bzw. sollte es ein sinnvolles Löschkonzept geben. Auf Anfrage des betroffenen Mitarbeiters sind bestimmte Angaben wieder aus dem System zu entfernen. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Fahrtenbücher bzw. das Tracking der Mitarbeiter auf Dienstreisen per GPS. Eine solche Mitverfolgung des Fahrtverlaufs ist grundsätzlich zulässig, so sie ausschließlich in der Dienstzeit stattfindet. Nach der arbeitsbezogenen Nutzung dieser Daten – z.B. im Rahmen des Trackings von Lieferdiensten – muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass der Fahrtenverlauf aus dem System verschwindet. Zudem ist auszuschließen, dass die Mitarbeiter in ihren Pausen per GPS verfolgt werden. Dies kann durch händisches Ausschalten des Navigationsgeräts erfolgen. Ein neuralgischer Punkt ist der Datenaustausch mit externen Firmen z.B. beim Outsourcen des Fuhrparks. Die verantwortlichen Manager sollten prüfen, ob das Fremdunternehmen unter dem Privacy Shield von Europäischer Union und USA handelt.
Was Sie in unserem E-Book erwartet
Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die Verantwortlichkeit für den Datenschutz künftig im Fuhrpark selbst liegen – und nicht (mehr) beim Datenschutzbeauftragten. Die neuen Richtlinien gelten ohne Einschränkungen auch im Unternehmensfuhrpark. Das Fuhrparkmanagement beinhaltet nun neue Aufgaben und Anforderungen, die strengen Gesetzen unterliegen. Somit müssen sich sowohl Unternehmen, als auch Fuhrparkleiter mit den neuen Regeln auseinandersetzen. Informieren Sie sich jetzt und lesen unser ausführliches E-Book, das einen Überblick über alle Richtlinien gibt. Erfüllen Sie ab sofort und ohne Zweifel den Datenschutz in Ihrem Fuhrpark!
Dieses E-Book gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick über alle Gesetze und Regeln, die Sie in Ihrem Fuhrpark beachten müssen. Sie lernen nicht nur alles über die Grundlagen des Datenschutzrechts, sondern erfahren auch, welche Konsequenzen Sie bei Verstößen erhalten.
Folgende Themen werden behandelt:
- Grundlagen des Datenschutzes
- Verantwortlichkeiten im Fuhrpark
- Rechte eines Dienstwagenfahrers
- Pflichten eines Unternehmens
- Rechtskonforme Datenverabeitung
- Personenbezogene Fahrzeugdaten im Fuhrpark
Es erwartet Sie ein tiefer Einblick in die Grundlagen des Datenschutzrechts und die damit verbundenen Aufgaben, die Sie als Fuhrparkleiter und Unternehmen übernehmen müssen. Garantieren Sie ab sofort, dass der Datenschutz in Ihrem Fuhrpark erfüllt wird und verhindern Bußgelder. Informieren Sie sich jetzt und laden unser kostenloses E-Book herunter.
Über den Autor
Das E-Book wurde von dem Rechtsanwalt Lutz D. Fischer verfasst, der Experte auf dem Gebiet Dienstwagen- und Fuhrparkrecht ist. In seiner Kanzelei fischer.legal berät und vertritt er bundesweit Unternehmen und Privatpersonen zum Thema Datenschutzrecht im Fuhrpark. Durch seine langjährige Tätigkeit kennt er sich ausführlich mit den Gesetzen im Fuhrpark aus und fasst diese detailliert in dem E-Book zusammen.
Teilkapitel des eBooks
Falls Sie nur nach bestimmten Themen suchen und nicht das komplette eBook zum Thema Datenschutz im Fuhrpark lesen möchten, können Sie hier einzelne Kapitel herunterladen. Wir empfehlen jedoch für einen umfassenden Blick das komplette eBook herunterzuladen.
Kapitel 1: Grundlagen vom Datenschutz
Kapitel 2: Verantwortlichkeiten von Unternehmen
Vorlagen für den Fuhrpark
Der Fuhrparkleiter muss sich nicht nur um den Datenschutz im Fuhrpark kümmern. Die Aufgaben und Pflichten sind vielfältig und reichen von der Halterhaftung über die Beschaffung bis hin zur Dokumentenverwaltung. Um den Fuhrpark modern zu managen, helfen verschiedene Formulare und Vorlagen: