Checkliste zum Neuwagenkauf

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Was muss bei einem Neuwagenkauf im Fuhrpark beachten werden?

Während sich größere Firmen bei der Erweiterung ihres Fuhrparks häufig für Leasing entscheiden, lohnt sich für mittelständische und kleinere Unternehmen oft der Kauf eines weiteren Firmenwagens. Ein Neuwagenkauf bindet zwar Kapital, dafür kann das Fahrzeug frei eingesetzt, und verkauft sowie individuell versichert werden. Beim Kauf eines neuen Flottenwagens gibt es jedoch ein paar wichtige Punkte zu beachten.

Neuwagenkauf: Einsparpotenzial für Flottenbetreiber

ein Elektroauto
Ein Elektroauto.

Kosteneffizienz ist eines der wichtigsten Kriterien beim Kauf eines Neuwagens. Entschieden sich Flottenbetreiber in der Vergangenheit aus Kostengründen meist für die Anschaffung eines Diesel-Fahrzeugs, entwickelt sich aktuell ein Trend zu alternativen Antriebstechniken. Schuld daran ist unter anderem der ab 2020 geltende CO2- Flottengrenzwert (CO2-Obergrenze) für Autohersteller. Demnach müssen Autohersteller in Zukunft über alle verkauften Neuwagen einen CO2-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer einhalten. Tun sie dies nicht, drohen Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. Automobilunternehmen reagieren auf diese neuen Restriktionen mit einem angepassten Mix an Neuwagen mit unterschiedlichen Antriebstechniken.

Davon profitieren auch Fuhrparkleiter: das höhere Angebot an Fahrzeugen mit Elektrooder Hybrid-Antrieb reduziert den Kaufpreis. Darüber hinaus plant die Bundesregierung zusätzlich steuerliche Anreize zur Anschaffung von Elektroautos als Dienstwagen. Auch Erdgasautos sind eine umwelt- und kostenschonende Alternative zum Diesel- oder Benzin-Fahrzeug. 

Die Antriebstechnik ist natürlich nur ein Faktor, der über die Effizienz eines Neuwagen entscheidet. Weitere gravierende Kostenfaktoren beim Neuwagenkauf sind der Kaufpreis und die regelmäßigen Fixkosten, die für das Fahrzeug zu entrichten sind. Darunter fallen die Kfz-Steuer, mindestens eine Haftpflichtversicherung sowie nach Bedarf weitere Versicherungsleistungen, wie beispielsweise eine Vollkasko- oder Insassenunfallversicherung. Diese Fixkosten fallen je nach Automodell sehr unterschiedlich aus und sollten vor dem Neuwagenkauf für eine Flotte geprüft werden. Ein kleiner Stadtflitzer ist natürlich im Unterhalt immer günstiger als ein gehobener Mittelklassewagen oder ein Kleinbus.

Checkliste zum Neuwagenkauf

Bei dem Kauf eines neuen Firmen- oder Fuhrparkwagens müssen eine Reihe von Aspekten beachtet werden. Zu welchem Zweck und Nutzen dient das Fahrzeug? Welche Dokumente sind für den Kauf notwendig? Vereinfachen Sie den Kaufprozess und vergessen ab sofort nichts mehr – mit der detaillierten Checkliste.

Der Kauf eines neuen Firmen- oder Flottenfahrzeuges beinhaltet diverse Aspekte. Von der Bedarfsanalyse über den Angebotsvergleich, bis zum letztendlichen Kauf – schnell ist der Überblick verloren.

Die Checkliste beinhaltet deswegen eine detaillierte Anleitung aller Punkte, die Sie bei einem Neuwagenkauf beachten müssen.

Folgende Punkte werden unter anderem genannt:

  • Preis und Finanzierung des Fahrzeugs
  • Informationsquellen
  • Bedarfsanalyse
  • Angebotsbeschaffung
  • … und noch viele mehr 

Vereinfachen Sie die Fahrzeugbeschaffung und nutzen die kompakte Checkliste.

Steuertipps für den Neuwagenkauf

Auch beim Thema Steuern gibt es bei de Anschaffung eines neuen Flottenfahrzeugs ein paar Dinge zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Abschreibung des neu angeschafften Autos. Nach amtlicher Abschreibungstabelle können die Anschaffungskosten eines neuen Firmenwagens linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden. Bei Gebrauchtwagen kann dagegen eine kürzere Nutzungsdauer geschätzt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung vorzunehmen. Die Sonderabschreibung ist in § 7g Abs. 5 EStG geregelt. Danach dürfen zusätzlich bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bilanzierung: Der Wert des Betriebsvermögens darf im Vorjahr nicht höher als 235.000 Euro gewesen sein (Stand 2018).

  • Einnahmen-Überschussrechnung: Der Gewinn darf im Vorjahr nicht höher als 100.000 Euro gewesen sein (Stand 2018).

Ein weiterer Steuertipp betrifft die sogenannte 1-Prozent-Regel. Sie legt fest, wie viel Steuern ein Mitarbeiter zusätzlich für die private Nutzung eines Dienstwagens zahlen muss. Der durch den Firmenwagen entstehende geldwerte Vorteil berechnet sich aus einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs plus eventuelle Sonderausstattung. Hier liegt auch das Sparpotenzial bei der Anschaffung eines Neuwagens. Wird eine teure Sonderausstattung erst nach dem Kauf des Neuwagens beauftragt, fallen die Kosten für die Sonderausstattung nicht in die Bemessungsgrundlage für die 1-Prozent-Regel.

ADAC Test: Neuwagenkaufportale

Wissenswertes zum Thema Beschaffung im Fuhrpark

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