- November 26, 2025
- Lesedauer: 5 Minuten
Viele Berufstätige stehen früher oder später vor der Frage, ob sie sich einen eigenen Privatwagen leisten oder lieber einen Firmenwagen nutzen sollen. Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich. Welche Lösung lohnt sich steuerlich und organisatorisch? Das hängt stark von der persönlichen Situation ab
- Für Selbständige und Unternehmer:innen: Ein Firmenwagen ist vor allem dann sinnvoll, wenn er überwiegend geschäftlich genutzt wird. Ab 50 Prozent betrieblicher Nutzung wird das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet. In diesem Fall dürfen sämtliche Kosten (Anschaffung, Benzin, Versicherung, Reparaturen etc.) als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das spart meist erheblich Steuern.
- Für Arbeitnehmer:innen: Ein Firmenwagen wird häufig als Teil des Gehalts gestellt – das Unternehmen zahlt Anschaffung und Unterhalt, Mitarbeitende müssen keinen großen Eigenaufwand tragen. Privatfahrten mit dem Dienstwagen gelten jedoch als geldwerter Vorteil und sind steuerpflichtig. Zur Versteuerung stehen die 1- Prozent -Regelung und das Fahrtenbuch zur Wahl.
Privatwagen oder Firmenwagen für Arbeitnehmer?
Vorteile eines Privatwagens
- Uneingeschränkte Nutzung: Das Auto steht jederzeit und für alle Zwecke zur Verfügung – ohne Vorgaben oder Protokollpflicht.
- Individuelle Ausstattung: Modell, Farbe, Extras und Technik können nach persönlichen Wünschen gewählt werden.
- Kostenkontrolle: Werkstatt, Versicherung oder Treibstoff – alle Entscheidungen und Einsparungen liegen in der eigenen Hand.
Nachteile eines Privatwagens
- Hohe Anschaffungskosten: Selbst günstige Modelle belasten das Budget und verlieren mit der Zeit an Wert.
- Laufende Kosten: Versicherung, Steuern, Reparaturen und Kraftstoff müssen vollständig privat getragen werden.
- Wertverlust: Ein Auto verliert kontinuierlich an Marktwert.
Vorteile eines Firmenwagens
- Keine Anschaffungskosten: Der Arbeitgebende übernimmt Kauf oder Leasing. Oft ist dadurch ein höherwertiges Fahrzeug möglich.
- Kostenübernahme: Versicherung, Wartung, Reparaturen und oft auch die Kfz-Steuer zahlt das Unternehmen. Viele Dienstwagen sind vollkaskoversichert.
- Zusatzleistungen: Tankkarten, Winterreifen oder Ersatzwagen erhöhen den Komfort und sparen weitere Ausgaben.
Nachteile eines Firmenwagens
- Private Nutzung eingeschränkt: Viele Arbeitgeber:innen verbieten oder begrenzen private Fahrten. Ohne Kontrolle erkennt das Finanzamt ein Verbot nicht an und unterstellt Privatnutzung.
- Steuerliche Belastung: Privatfahrten führen zu einem geldwerten Vorteil. Dieser wird pauschal nach der 1- Prozent -Regelung berechnet (1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03 Prozent je Kilometer Arbeitsweg). Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden.
- Begrenzte Auswahl: Modell und Ausstattung legt meist der Arbeitgebende fest.
Privatwagen oder Firmenwagen für Selbständige?
Für Selbständige und Freiberufler:innen gilt: Entscheidend ist der Anteil der betrieblichen Nutzung. Ab 50 Prozent betrieblichem Einsatz zählt das Auto zum Betriebsvermögen. Dann lassen sich alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben absetzen. Bei überwiegend privater Nutzung (unter 10 Prozent betrieblich) gilt das Auto als Privatvermögen; nur die Kilometerpauschale von 0,30 € pro km kann abgesetzt werden.
Das sollten Selbständige wissen
- Zuordnung: Über 50 Prozent Nutzung → notwendiges Betriebsvermögen. Zwischen 10–50 Prozent → Wahlrecht. Unter 10 Prozent → Privatvermögen.
- Steuervorteile: Im Betriebsvermögen lassen sich alle Kosten (Abschreibung, Kraftstoff, Versicherung, Reparaturen etc.) voll absetzen. Private Nutzung muss aber versteuert werden – per 1- Prozent -Regelung oder Fahrtenbuch.
- Elektrofahrzeuge und Hybride:
Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine steuerliche Vergünstigung: Bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro wird nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt – allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden. Für frühere Anschaffungen lag die Grenze niedriger (60.000 bzw. 70.000 Euro).
Bei Plug-in-Hybriden gilt ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent, wenn sie bestimmte Effizienzvorgaben erfüllen. Dazu gehört eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern (bei Anschaffung ab 2025) oder ein CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer. Erfüllt das Fahrzeug diese Vorgaben nicht, wird die private Nutzung mit 1 Prozent versteuert.
Firmenwagen: Leasing oder Kauf?
Ob Leasing oder Kauf sinnvoller ist, hängt von Liquidität und Planung ab. Kauf bedeutet hohe Anfangsinvestition, verteilt über Abschreibungen. Leasing schont das Kapital, die Raten sind planbar und sofort absetzbar. In beiden Fällen sind laufende Kosten steuerlich abziehbar.
Weitere Überlegungen für Selbständige
- Nutzungsverhalten: Überwiegen Kundentermine, Lieferungen oder Außendienstfahrten, ist ein Firmenwagen meist vorteilhaft.
- Finanzielle Lage: Reicht die Liquidität für Anschaffung oder sind Leasingraten die bessere Wahl?
- Planung: Firmenwagen sind steuerlich planbar, setzen aber Bindung ans Unternehmen voraus.
- Firmenwagenrechner: Nutzbar als Entscheidungshilfe.
Häufige Fragen zum Firmenwagen
1. Für wen eignet sich ein Firmenwagen steuerlich?
Für Selbständige lohnt er sich ab 50 Prozent betrieblicher Nutzung: Alle Kosten sind absetzbar. Arbeitnehmer:innen profitieren, wenn die Arbeitgeber:in Kauf und Unterhalt trägt. Sie müssen aber den Privatanteil als Einkommen versteuern.
2. Wie wird der geldwerte Vorteil bei Privatnutzung berechnet?
Entweder pauschal per 1-Prozent-Regelung (1 Prozent des Listenpreises pro Monat plus 0,03 Prozent je Kilometer Arbeitsweg) oder exakt per Fahrtenbuch, das den privaten Anteil dokumentiert. Welche Methode günstiger ist, hängt vom individuellen Fahrverhalten ab.
3. Wer trägt Versicherung und Haftung bei einem Firmenwagen?
Die Arbeitgeber:in ist in der Regel Fahrzeughalter:in und Versicherungsnehmer:in. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt das Unternehmen den Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Alkohol am Steuer kann die Mitarbeiter:in anteilig haften.
4. Können private Fahrten mit dem Firmenwagen ausgeschlossen werden?
Ja, wenn dies im Arbeitsvertrag eindeutig geregelt und kontrolliert wird. Ohne Überwachung erkennt das Finanzamt ein Nutzungsverbot jedoch nicht an.
5. Was ist die 1- Prozent -Regelung und wie wird sie angewendet?
Sie vereinfacht die Besteuerung: Jeden Monat wird 1 Prozent des Listenpreises als Einkommen versteuert, plus 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die tatsächliche private Nutzung spielt keine Rolle.
Fazit: Die Wahl hängt von der Nutzung ab
Ob Privat- oder Firmenwagen besser ist, hängt von Nutzung, Kosten und persönlichen Vorlieben ab. Ein Firmenwagen entlastet finanziell, bedeutet aber zusätzliche Steuerlast bei Privatnutzung. Ein Privatwagen gibt volle Freiheit, verursacht jedoch alle Kosten selbst. Eine individuelle Berechnung oder Beratung bei der Steuerberater:in ist daher sinnvoll.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuerliche Behandlung von Firmenwagen, geldwerter Vorteil, Fahrtenbuch und 1-%-Regelung (BMF-Schreiben 2023–2025).
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Informationen zu Mobilität, Fuhrparkregelungen und Digitalisierung im Transportwesen, 2025.
- Bundesfinanzhof (BFH): Urteile zur Abgrenzung Betriebs- und Privatvermögen sowie zur Firmenwagenbesteuerung (u. a. VI R 2/15, VI B 37/23).
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 6 Abs. 1 Nr. 4 (Bewertung Firmenwagen), § 8 Abs. 2 (geldwerter Vorteil).
- Lohnsteuer-Richtlinien (LStR): Regelungen zu Firmenwagen, 1-%-Regelung und Fahrtenbuch.
- ADAC: Ratgeber zu Firmenwagen, Privatnutzung und Versicherungspraxis, aktualisiert 2025.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Daten zu Pkw-Bestand, Dienstwagennutzung und Steuerstatistiken, 2025.
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