Hybrid Steuervorteil 2025: Was Sie über die Besteuerung von Hybrid-Dienstwagen wissen müssen

Hybridwagen

Sie denken über einen Hybrid-Dienstwagen nach oder fahren bereits einen? Dann sind Sie hier genau richtig – denn seit 2025 haben sich bei der Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen einige Dinge geändert. Wer den Überblick behält, kann beim Hybrid-Steuervorteil in 2025 ordentlich sparen.

Was bedeutet „geldwerter Vorteil“ überhaupt?

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, haben Sie einen sogenannten geldwerten Vorteil – also ein „Extra“, das versteuert werden muss, weil es wie zusätzliches Gehalt zählt. Der Betrag, der monatlich versteuert wird, richtet sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp – und da können Hybridfahrzeuge aktuell punkten.

Die 0,5 %-Regelung: Noch bis Ende 2024 ein Steuervorteil für Hybridfahrer:innen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Nur Plug-in-Hybride mit mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite profitieren weiterhin vom Firmenwagen Steuervorteil Hybrid – also der 0,5 %-Regelung.

Fahrzeuge, die diese Reichweite nicht erreichen, fallen zurück in die klassische 1 %-Versteuerung. Das kann sich auf Dauer ganz schön summieren – vor allem bei hochpreisigen Modellen.

Übrigens lohnt es sich aufgrund des häufig höheren Anschaffungspreises bei Hybridfahrzeugen aus steuerlichen Gründen, ein Fahrtenbuch zu führen – besonders, wenn man hauptsächlich geschäftlich mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Hier mehr zum Fahrtenbuch erfahren.

Noch günstiger: Die 0,25 %-Regelung für E-Autos

Reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro profitieren sogar von der 0,25 %-Regelung. Hier wird nur ein Viertelprozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – das spart im Vergleich zum Plug-in-Hybrid oder Verbrenner noch mal ordentlich.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

FahrzeugtypRegelungMonatswert bei 50.000 € Listenpreis
Verbrenner1 %500 €
Plug-in-Hybrid (80 km)0,5 %250 €
Reines E-Auto (<70 k €)0,25 %125 €

Wichtig: Die 0,25 %-Regelung gilt wirklich nur für vollelektrische Fahrzeuge, die unter der Preisgrenze liegen. Hybridfahrzeuge – egal wie sparsam – sind hier raus.

Kfz-Steuer für Hybridautos: Auch hier gibt es Unterschiede

Auch wenn Plug-in-Hybride offiziell wie Verbrenner besteuert werden, lohnt sich ein genauer Blick. Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem Hubraum und dem CO₂-Ausstoß – letzterer ist bei Hybridfahrzeugen in der Regel niedrig.

Seit 2025 gilt: Wer sein Hybridfahrzeug zwischen dem 12.06.2020 und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen hat und dessen CO₂-Ausstoß unter 95 g/km liegt, bekommt 30 Euro Steuerfreibetrag. Diese Vergünstigung läuft bis Ende 2025 – auch für Gebrauchte.

Ein kleines Rechenbeispiel:

Ein Hybrid mit 1.600 cm³ Hubraum und CO₂-Ausstoß unter 95 g/km zahlt als Benziner:

  • 1.600 / 100 = 16
  • 16 x 2 € = 32 €
  • 32 € – 30 € Freibetrag = 2 € Kfz-Steuer jährlich

Ziemlich überschaubar, oder?

Wallbox zu Hause? Das lässt sich absetzen!

Noch ein Sparpotenzial: Wer zu Hause eine Wallbox installieren lässt ,um das  E-Auto zu laden, kann 20 % von maximal 6.000 € beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung: Eine saubere Rechnung mit Arbeitskosten und ein Überweisungsnachweis.

Zusätzlich gibt’s vom Finanzamt für Hybride 15 € Pauschale monatlich, wenn der Arbeitgeber Ladesäulen stellt. Gibt’s keine Möglichkeit zum Laden? Dann sind 35 € monatlich steuerfrei drin.

Plug-in-Hybrid Firmenwagenversteuerung 2023

Fazit: Der Hybrid Steuervorteil 2025 lohnt sich – wenn man’s richtig angeht

Die neuen Vorgaben zur Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen sind kein Grund zur Panik – aber ein Grund, genauer hinzusehen. Nur wer die aktuellen Bedingungen für die 0,5 %-Regelung kennt oder sogar auf ein vollelektrisches Modell setzt, kann wirklich Steuern sparen – am besten, indem ein Fahrtenbuch geführt wird.

Noch einfacher wird es übrigens mit dem Vimcar Fahrtenbuch – damit behalten Sie den Überblick über Ihre dienstlichen und privaten Fahrten, ganz ohne Papierkram.

Häufige Fragen zur Dienstwagenbesteuerung bei Hybridfahrzeugen (FAQ)

Änderungen Dienstwagenbesteuerung Hybride 2023

1. Gilt die 0,5 %-Regelung noch für alle Hybridfahrzeuge?

Nein. Seit 2025 müssen Plug-in-Hybride mindestens 80 km elektrische Reichweite schaffen, um von der 0,5 %-Regelung zu profitieren.

2. Was ist der Unterschied zwischen der 0,5 %- und der 0,25 %-Regelung?

Die 0,5 %-Regelung gilt für bestimmte Plug-in-Hybride, die neue 0,25 %-Regelung nur für reine E-Autos unter 70.000 € Listenpreis – und ist damit steuerlich noch günstiger.

3. Bekomme ich die Steuervergünstigung auch für einen gebrauchten Hybrid?

Ja, solange das Auto zwischen dem 12.06.2020 und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen wurde und die CO₂-Grenzen einhält. Die Vergünstigung gilt bis Ende 2025.

4. Kann ich die Kosten für eine Wallbox steuerlich geltend machen?

Absolut! Bis zu 20 % der Installationskosten (max. 6.000 €) lassen sich absetzen – mit korrekter Rechnung und Zahlungsbeleg.

Mehr über das Thema E-Mobilität erfahren

20 Antworten

  1. Hallo. Wenn man jetzt bspw. einen BMW 320e, der aktuell die Kriterien als Plug In Hybrid mit 0,5% Versteuerung erfüllt, bestellt, läuft man dann Gefahr das bist zur Auslieferung hier schon ein neues Gesetz besteht welches hier wieder die Versteuerung auf 1% erfordert?

  2. Ich fahre seit einem Monat einen Mercedes 300de Bj. 07.22. Der Schadstoffausstoss liegt unter den 50gr allerdings die Reichweite wird nur mit 52km angegeben. Gilt hier die 1% oder 0,5% Regelung. Im Netz ist nichts eindeutiges zu lesen.

    1. Hallo,
      da ein Fahrzeug entweder nicht mehr als 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer produzieren darf oder eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben muss müsste Ihr Fahrzeug unter die 0,5% Reglelung fallen.

      Beste Grüße,
      Ihr Vimcar-Boxenstopp Team

    1. Hallo Sabrina, prinzipiell gelten die Reglungen auch für Leasingfahrzeuge.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Boxenstopp Team

  3. Hallo, kann man damit rechnen, dass das Vorhaben der Regierung, nämlich bei Hybrid Fahrzeugen zusätzlich die elektrische Mindestreichweite bereits ab dem 01.08.2023 auf 80 Kilometer anzuheben nicht umgesetzt wird? Es ist ja bereits Mai 2023 und man hört nichts mehr davon ?

    Vielen Dank

    1. Hallo Michael,
      sobald es neue Informationen zu einer möglichen Änderung gibt werden wir gerne dazu berichten. Wie genau diese aussehen könnten und wann sie in Kraft treten ist bisher noch nicht absehbar.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

  4. Hallo,

    folgender Fall:
    Plug-In Hybrid mit Zulassung zu 06/2023.
    CO₂-Ausstoß pro Kilometer: 26 Gramm.
    Elektrische Reichweite: 70 Km.
    Gesetz Verschärfung zu 08/2023 auf 80 Km elektrische Reichweite.

    Gilt für den Wagen ab dem 08/2023 weiterhin die 0,5% Regelung?

    Vielen Dank und Gruß

    1. Hallo Andi,
      aktuell gibt es diesbezüglich noch keine klaren Informationen. Wann genau mögliche Änderungen in Kraft treten sollen und wer davon betroffen ist, ist leider noch unklar.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

  5. Ab 01.08.23 soll eventuell die Versteuerung von Hybrid- Fahrzeugen von 0,5 auf 1% geändert werden. Was ist mit den Fahrzeugen die bereits angemeldet sind. Wird die neue Versteuerung geändert oder bleiben diese bei 0,5% wegen schon angemeldet.

    1. Hallo Herr Ziske,
      die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen ist erst einmal bis 2030 festgesetzt. Sollte es ab August zu Änderungen kommen werden wir hier gerne darüber informieren aber bislang können wir dazu keine Angaben machen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

    1. Hallo,

      das ist richtig. Seit 2018 richtet sich die Besteuerung an den CO₂-Wert nach WLTP. Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

    1. Hallo,
      das hängt tatsächlich vom genauen Modell ab. Da manche Prime Hybrid Modelle zwar mehr als 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer produzieren aber eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben, können diese trotzdem mit 0,5% versteuert werden. Um sicher zu gehen sollten Sie die beiden Faktoren CO₂-Ausstoß und Reichweite prüfen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

  6. Kann es sein, dass es sich bei der Angabe „Sie dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer produzieren oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben“ um ein Missverständnis handelt? Sollten das nicht 50mg/100km sein? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    1. Hallo Frau Stahl,

      tatsächlich handelt es sich dabei nicht um ein Missverständnis. Der Grenzwert liegt bei 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer, ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

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