Erkältungszeit: Schon der Hustensaft kann die Fahrtüchtigkeit einschränken

Medikamente

Erkältungszeit: Schon der Hustensaft kann die Fahrtüchtigkeit einschränken

Autofahren im Winter bringt Gefahren aufgrund der Erkältungszeit mit sich. Neben offensichtlichen Quellen, wie den vereisten Straßen oder dem einen Glühwein zu viel, liegt der Teufel oft im Detail: Schon der Hustensaft kann dazu beitragen, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig sind.

Nach Angaben des ADAC hat rund ein Fünftel aller Medikamente Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit. Dazu zählen beispielsweise auch Mittel gegen Kopfschmerzen. Einige Medikamente enthalten zudem Alkohol im zweistelligen Prozentbereich und beeinflussen den Promillewert im Blut. Abgesehen von dieser versteckten Gefahrenquelle in den Medikamenten kann auch die Krankheit selbst schon ein Grund sein, sich nicht hinter das Steuer zu setzen. Schon Grippeerscheinungen beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit. Ein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten konkret verbietet, gibt es nicht. Verursachen Sie allerdings einen Unfall und es wird festgestellt, dass zwar kein Alkohol dafür aber beeinträchtigende Medikamente, wie beispielsweise ein Beruhigungsmittel, im Blut enthalten sind, hat dies Folgen. Die Versicherung zahlt nicht, es drohen Geldstrafen, Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe, bei einem durch Sie verursachten Todesfall.

Seien Sie auf der sicheren Seite: Bevor Sie Medikamente in der Erkältungszeit einnehmen, ist es ratsam aufmerksam den Beipackzettel zu lesen und zusätzlich einen Arzt oder Apotheker um Rat zu fragen. Fragen Sie explizit nach möglichen Einschränkungen der Fahrtauglichkeit.

Medikamente können den Führerschein kosten

Autofahrer müssen in der kalten Jahreszeit besonders auf ihre Gesundheit achten, denn: Schon der Hustensaft gegen die Erkältung wirkt sich auf die Fahrtüchtigkeit aus. Grund dafür kann der Wirkstoff Codein sein. Codein ist ein Opiat, das schläfrig machen und die Reaktion verlangsamen kann. Auch das Sehvermögen kann bei wechselnden Lichtverhältnissen beeinträchtigt werden. Ein weiteres Beispiel wäre Ephedrin, das häufig in Schnupfenmitteln enthalten ist. Es verursacht im Extremfall Halluzinationen und Verwirrtheit.

Erinnerung zur Weihnachtszeit: Alkohol am Steuer ist keine Lappalie

Nicht nur Medikamente sind verheerend – auch der Glühwein an der Weihnachtsfeier hat es in sich. Alkohol am Steuer gilt als ordnungswidrig, wenn der Fahrer entweder mehr als 0,25 Milligramm pro Liter Alkohol im Atem hat oder sein Blut einen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille aufweist. Werden diese Grenzwerte überschritten, kommt es nicht nur zu hohen Geldstrafen, sondern auch häufig zu Führerscheinverlust und Fahrverbot. Dies gilt im Übrigen nicht nur für eine Alkoholfahrt im Auto. Auch betrunkenes Fahrradfahren oder sogar Fußgänger können geahndet werden.
Autofahrer, die zum ersten mal unter zu viel Alkoholeinfluss ertappt werden, müssen mit einer Geldstrafe von 250 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei jeder weiteren Fahrt steigt die Strafe auf 500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Kommt es dann erneut zu einer Trunkenheitsfahrt werden zusätzlich zu den drei Monaten Fahrverbot jeweils 750 Euro fällig.

Ob es sich bei einer Trunkenheitsfahrt um eine Straftat handelt, hängt von den Umständen ab. Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, kann auch schon eine Fahrt mit 0,1 Promille im Blut strafbar sein. Also ist und bleibt es am besten, wenn man weiß, dass man später noch fahren muss, besser überhaupt nicht zur Flasche zu greifen.

Bei Drogen gibt es kein Pardon

Was in keinster Weise erlaubt ist, ist das Autofahren unter dem Einfluss von Drogen, wie Marihuana, Kokain, Amphetaminen oder anderen Substanzen. Da diese Drogen generell illegal sind, gibt es auch keine Toleranz seitens des Gesetzgebers: Der Führerschein ist dann weg.

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2 Antworten

  1. Ich habe mir in der Apotheke vor Kurzem Hustensaft gekauft. Gut zu wissen, dass dieser die Fahrtüchtigkeit einschränken kann. Ich werde darauf achten.

  2. Mein Mann und ich erkälten uns leider in der kalten Jahreszeit sehr oft und nehmen deshalb gerne Erkältungsmedikamente ein. Da mein Mann zurzeit sehr oft in das Krankenhaus muss, habe ich mich gefragt, ob er mit Medikamenten überhaupt fahren darf. Gut zu wissen, dass sich besonders Hustensaft auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, da Codein schläfrig macht und die Reaktion verlangsamt. In einem solchen Fall sollten wir vermutlich eher einen Fahrdienst für Krankenfahrten engagieren!

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