1-Prozent-Regelung

Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, dann muss diese private Nutzung als geldwerter Vorteil von Ihnen versteuert werden. Das gilt auch für Selbständige, die Ihr Auto als Geschäftswagen nutzen. In der Regel passiert die Versteuerung mit der pauschalen 1%-Methode – zumindest dann, wenn die private Nutzung des Fahrzeugs überwiegt.

Erfahren Sie hier, wie Sie die 1-%-Regel umgehen können.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die 1%-Regelung eigentlich?

Bei der pauschalen 1%-Versteuerung werden 1 Prozent des Bruttolistenpreises sowie 0,03 Prozent für jeden Kilometer des Arbeitswegs versteuert. Die 1%-Regelung gilt für gekaufte oder geleaste Fahrzeuge des Unternehmens. Wichtig: Berechnungsgrundlage ist immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs. Das gilt auch für Gebrauchtwagen.

Rabatte des Händlers haben keine Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage. Dafür führen allerdings teure Sonderausstattungen wie zum Beispiel ein Navigationsgerät zu einer höheren Steuerlast. Der Wert eines Autotelefons einschließlich Freisprecheinrichtung (wegen der dafür geltenden Steuerbefreiung, § 3 Nr. 45 EStG), ebenso wie der Wert eines weiteren Satzes Reifen mit Felgen (zum Beispiel Winterreifen) bleiben bei der Ermittlung des Listenpreises außen vor. Nachträglich angeschaffte oder eingebaute Sonderausstattungen erhöhen ebenfalls nicht die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.2010, BStBl 2011 II, Seite 361).

ein Fahrzeug mit hohem Bruttolistenpreis

Die Versteuerung nach der 1%-Regelung berechnen.

Hier ein Rechenbeispiel für die 1%-Methode:

Bruttolistenpreis                                             38.500 €

1 Prozent vom Bruttolistenpreis                     385,00 €
0,03 Prozent pro Kilometer
Arbeitsweg (Annahme 15 Kilometer)             173,25 €

Gesamter geldwerter Vorteil                          558,25 €

Der errechnete geldwerte Vorteil wird jeden Monat auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen und nach dem für Sie geltenden Steuersatz versteuert.

Wie wird diese Dienstwagenregelungen schlussendlich abgerechnet? Stichwort „Dienstwagen Steuererklärung“: Hier wird die Berechnung geldwerter Vorteile dokumentiert. 

Übrigens: Wenn der Firmenwagen ein Elektrofahrzeug ist, darf der Listenpreis gemindert werden. Mehr Informationen zur Firmenwagenversteuerung von Elektroautos.

1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Grundsätzlich gilt, dass bei häufiger oder ausschließlicher geschäftlicher Nutzung oder einem hohen Bruttolistenpreis des Dienstwagens das Führen eines Fahrtenbuches für Sie steuerlich günstiger ist. Für die Dokumentation nach der 1-Prozent-Regelung spricht ein geringer Bruttolistenpreis des Dienstwagens oder wenn Sie eine hohe private Nutzung nachweisen können.

Hinweis: In Ausnahmefällen können DienstwagenfahrerInnen die 1 Prozent Regelung umgehen. Darauf wird im Laufe dieses Artikels noch eingegangen.

Die 1%-Methode für Selbständige.

Sind Sie selbständig tätig, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie ihr Automobil als Privatfahrzeug deklarieren oder als Dienstfahrzeug zum Teil Ihres Betriebsvermögens rechnen. Um zu entscheiden, wie ein Fahrzeug eingestuft werden sollte, ist es ratsam über einen Zeitraum von drei Monaten alle Fahrten festzuhalten. Die Einstufung erfolgt nach dem Anteil der Privat- und Betriebsfahrten.

1. Notwendiges Betriebsvermögen:
Fanden über 50 Prozent der Fahrten aus betrieblichen Zwecken statt, dann haben Sie kein Wahlrecht und müssen das Fahrzeug in das Betriebsvermögen einbringen. In diesem Fall haben Sie die Wahl, ein Fahrtenbuch zu führen oder den privaten Nutzungsanteil mithilfe der bequemen 1-Prozent-Methode zu ermitteln.

Papierchaos

2. Gewillkürtes Betriebsvermögen:
Bei einer geschäftlichen Nutzung von 10 bis einschließlich 50 Prozent haben Sie als Selbständiger das Wahlrecht, das Fahrzeug in das gewillkürte Betriebsvermögen einzutragen und die Dienstwagen-Versteuerung anzuwenden.

3. Privatvermögen:
Sind unter 10 Prozent der jährlich getätigten Fahrten betrieblich veranlasst gehört das Fahrzeug zum Privatvermögen. Sie haben kein Wahlrecht. Weder die 1-Prozent-Regelung noch das Fahrtenbuch können genutzt werden, da ein geldwerter Vorteil von Ihnen nicht versteuert werden muss. Es besteht aber die Möglichkeit, die geschäftlichen Fahrten mit der Reisekostenpauschale geltend zu machen.

Der Wechsel von der 1%-Methode zum Fahrtenbuch.

Mann kalkuliert kosten

Welche Versteuerungmethode die für Sie günstigere ist, sollte regelmäßig überprüft werden – am besten mit dem VIMCAR Firmenwagenrechner. Der Firmenwagenrechner berücksichtigt für seine Berechnung das Fahrzeugmodell, den Anschaffungswert, den Bruttolistenpreis, die jährliche Kilometerleistung sowie die Privatnutzung in Prozenten.

Ein Wechsel von der pauschalen 1%-Methode zum Fahrtenbuch oder umgekehrt ist aber nicht jederzeit möglich.

1. Wechsel zum Beginn des Steuerjahres:

Grundsätzlich ist es nicht möglich, innerhalb des angebrochenen Jahres zu wechseln, sondern nur zum Anfang des neuen Steuerjahres am 1. Januar. Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass für Zeiträume, in denen das Fahrzeug besonders häufig privat genutzt wird, die 1-Prozent-Regelung angewendet und in den anderen ein Fahrtenbuch geführt wird.

2. Wechsel der Versteuerungsmethode bei Fahrzeugwechsel:

Ein Umsteigen auf die jeweils andere Versteuerungsmethode ist aber auch dann möglich, wenn Sie Ihren Dienstwagen austauschen. Entweder durch einen Neukauf oder ein anderes, Ihnen zugeteiltes Fahrzeug.

3. Keine repräsentativen Zeiträume im Fahrtenbuch:

Mit einem Fahrtenbuch können Sie nur Zeiträume versteuern, in denen es tatsächlich geführt wurde. Ein repräsentativer Zeitraum reicht nicht. Auch wenn die Fahrten immer dieselben sind, muss für das gesamte Steuerjahr das Fahrtenbuch geführt werden oder es folgt durch das Finanzamt eine Berechnung der Steuerlast nach der 1%-Regelung.

Wie man die pauschale 1%-Regelung vermeiden kann

Als Fahrer eines Dienstwagens können Sie natürlich zwischen der 1%-Regelung und dem Fahrtenbuch wählen, wenn es um die Versteuerung des geldwerten Vorteils von Privatfahrten geht. Die pauschale Versteuerung des Dienstwagens über die 1%-Regelung spart auf den ersten Blick Zeit und ist weniger aufwändig. Es kann aber passieren, dass Sie deutlich mehr versteuern müssen, als Sie tatsächlich privat gefahren sind. Außerdem wird häufig bei hochpreisigen Fahrzeugen ein Weg gesucht, um die 1-Prozent-Regelung umgehen zu können.

Wenn Sie also eine Versteuerung nach der pauschalen 1%-Regelung vermeiden möchten, dann haben Sie diese Möglichkeiten:

1. Privates Nutzungsverbot:

Ein Weg, bei der Berechnung der Versteuerung die 1-Prozent-Regelung zu umgehen, ist der gänzliche Ausschluss einer privaten Nutzung durch den Arbeitgeber in der Dienstwagenregelung. Dann kann allerdings auf die Versteuerung per 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs verzichtet werden.
Wenn Sie also eine Versteuerung nach der pauschalen 1%-Regelung vermeiden möchten, dann haben Sie diese Möglichkeiten:

2. Fahrtenbuch führen:

Es liegt auf der Hand: Der Geschäftswagen ist recht teuer oder Sie nutzen ihn wenig privat? Sie sollten das Fahrzeug dann nicht mit der pauschalen 1-Prozent-Regelung versteuern, sondern sich ganz einfach für das Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden. So versteuern Sie ausschließlich die privaten Strecken, die Sie gefahren sind.
Wenn Sie also eine Versteuerung nach der pauschalen 1%-Regelung vermeiden möchten, dann haben Sie diese Möglichkeiten:

Wie viel kostet ein digitales Fahrtenbuch?​

  • Fahrtenbuchführen funktioniert ganz einfach mit einem digitalen Fahrtenbuch. Alle Fahrten werden automatisch aufgezeichnet und müssen von den FahrerInnen nur noch als Privatfahrt, Betriebsfahrt oder Arbeitsweg kategorisiert werden. Der Vorteil des digitalen Fahrtenbuches liegt auf der Hand: es denkt für Sie mit. Bereits angefahrene Ziele werden automatisch erkannt, selbst wenn in einem Umkreis von 200 Metern geparkt wird. Auch die Rückfahrten kategorisiert das digitale Fahrtenbuch automatisch - die Arbeit auf Fahrerseite bleibt minimal. Erfahren Sie mehr zu dem Preis eines elektronischen Fahrtenbuches.
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Zusammengefasst

1%-Regelung Kfz, 1%-Methode Pkw, Geschäftsauto 1 Prozent Regelung – es gibt viele Bezeichnungen und Schreibweisen für die pauschale Dienstwagenversteuerung. Ist ein Fahrzeug dem sogenannten notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet worden, können Sie selbst frei entscheiden, welcher Methode sie sich bedienen. Die Frage, welche Versteuerungsmethode am besten für Sie geeignet ist, stellt sich aber nur, wenn Ihnen mit der Dienstwagenregelung die private Nutzung des Fahrzeugs erlaubt ist. Der VIMCAR Firmenwagenrechner hilft Ihnen dann bei der Entscheidung weiter.

Weitere Informationen​

3 Antworten

    1. Hallo Herr Schiemann,

      handelt es sich hierbei um einen Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug? Poolfahrzeuge werden von mehreren Mitarbeitern genutzt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen oder ausschließlich für betriebliche Zwecke. Bei Dienstwagen wählen Sie selbst die Versteuerungsmethode aus, Ihr Arbeitgeber kann die 1-%-Regel nicht vorschreiben. Handelt es sich jedoch um ein Poolfahrzeug und dürfen Sie dieses privat nutzen, ist es durchaus möglich, dass Ihr Arbeitgeber die 1-%-Methode für die Versteuerung nutzt. Sie können sich hier eine kostenlose Broschüre zu der Versteuerung von Poolfahrzeugen herunterladen, um alle Regeln zu erfahren.

      Herzliche Grüße,
      Nora Emig
      (Boxenstopp Team)

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