GPS Überwachung von Mitarbeitern: Rechte, Grenzen und Vorteile

Technologien zur Überwachung von Mitarbeitern sind weit verbreitet. Eine davon ist die GPS-Ortung, insbesondere im Kontext von Firmenwagen. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen und welche Vorteile bringt sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Wir beleuchten das Thema aus verschiedenen Perspektiven und geben Aufschluss darüber, was erlaubt ist und wann die GPS-Überwachung unzulässig wird.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen: GPS-Überwachung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Mitarbeiter zulässig und muss den Datenschutzrichtlinien entsprechen, wie im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt.

  2. Vorteile der GPS-Nutzung: Bietet Sicherheit für die Mitarbeiter durch Notfallortung, effiziente Routenplanung für Zeitersparnis und genaue Arbeitszeiterfassung für transparente Vergütung.

  3. Grenzen der Überwachung: Unzulässig ohne Einwilligung, bei heimlicher Ortung oder Überwachung außerhalb der Arbeitszeiten; Verstöße können zu hohen Strafen führen.

Skepsis der Mitarbeitenden gegenüber der GPS Überwachung

Big Brother is watching you? Dass ArbeitnehmerInnen skeptisch sind, wenn sie und ihr Dienstfahrzeug mit GPS getrackt werden sollen, ist verständlich und gut so. Schließlich geht es bei der GPS Überwachung der Arbeitszeit um sensible Daten – und Datenschutz ist zum Glück ein Thema, das höchste Priorität genießt. Umso wichtiger ist es, dass Fuhrparkmanager ihren Mitarbeitenden transparent aufzeigen, was die GPS Überwachung des Firmenwagens für sie bedeutet – und dass es eine faire Sache sein kann, die auch den Mitarbeitenden mehr Sicherheit bietet. Mitarbeitendenüberwachung GPS getrieben im Unternehmen durchzuführen, ist also nicht einfach so erlaubt, sondern benötigt laut Arbeitsrecht Richtlinien.

Was ist erlaubt bei der GPS Überwachung der Mitarbeitenden?

Die Nutzung von GPS zur Überwachung von Firmenwagen und Arbeitszeiten ist grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört vor allem die Einholung der Einverständniserklärung der Mitarbeitenden. Ohne Zustimmung ist die Überwachung in der Regel nicht erlaubt.

GPS Überwachung der Mitarbeiter

Die Rechtslage

Die Rechtslage zur GPS-Überwachung von Mitarbeitenden ist in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Eine Überwachung ohne Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn sie zur Aufdeckung von Straftaten oder zur Kontrolle der Arbeitsleistung dient und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Mitarbeitenden entgegenstehen. Diese Befugnis basiert auf § 26 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG):

Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

Wann ist die GPS Überwachung von Firmenwagen unzulässig?

Die GPS-Überwachung ist unzulässig, wenn sie ohne die ausdrückliche Einwilligung der Mitarbeitenden erfolgt. Auch eine heimliche Ortung oder die Überwachung außerhalb der Arbeitszeit kann rechtlich problematisch sein.

Unerlaubte Überwachung am Arbeitsplatz – die Konsequenzen

Illegale Mitarbeitendenüberwachung kann für ArbeitgeberInnen teure Folgen haben. Gewonnene Daten aus unzulässiger oder unverhältnismäßiger GPS Überwachung während der Arbeitszeit sind in gerichtlichen Verfahren oft nicht verwertbar. Verstöße gegen den Mitarbeiterdatenschutz können gemäß der DSGVO mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder einem Viertel des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden.

  • Mitarbeitende haben Anspruch auf sofortige Unterlassung bei Aufdeckung heimlicher Überwachung. In seltenen Fällen kann der Umstand sogar das Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen, bei Fortzahlung des Gehalts. Es ist jedoch wichtig, dass Mitarbeitende auch die Verhältnismäßigkeit beachten, um keine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu riskieren.
  • Zudem können Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Mitarbeiterüberwachung auch Ansprüche auf Entschädigung gegenüber dem Arbeitgeber begründen.

Urteile zu GPS im Firmenwagen

  • Ob nun durch die ArbeitgeberInnen selbst oder durch einen Privatdetektiv: Heimliche GPS-Überwachung ist unzulässig. Bei dauerhafter Überwachung haben ArbeitnehmerInnen einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber (ArbG Heilbronn, Urteil vom 30.1.2019, Az. 2 Ca 360/18).
  • In einem Fall wurden die Fahrzeuge eines Gebäudereinigungsunternehmens mit GPS-Tracking ausgerüstet – Ortsdaten wurden über einen Zeitraum von mehr als 150 Tagen aufgezeichnet. Die Mitarbeitenden hatten Schwierigkeiten, dieses System während ihrer Freizeitnutzung des Firmenwagens zu deaktivieren, wodurch es eingeschaltet blieb. Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied in seinem Urteil vom 19.03.2019 – 4 A 12/19, dass die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde berechtigt war, dies zu untersagen. Die Überwachung mittels GPS führte zur Erfassung und Speicherung einer übermäßigen Menge an personenbezogenen Daten, was für den angegebenen Zweck der verbesserten Koordination durch den Arbeitgeber nicht erforderlich war. 
  • Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Urteil vom 17.01.2022 (Az. 6 K 1164/21.WI) strenge datenschutzrechtliche Anforderungen für die GPS-Überwachung von Fahrzeugen festgelegt. Die Entscheidung betrifft Unternehmen, die Standortdaten aus Fahrzeugen oder Maschinen verarbeiten. In diesem Fall hatte ein Logistikunternehmen gegen einen Bescheid der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde geklagt, die das Unternehmen dazu aufgefordert hatte, die Verarbeitung von GPS-Daten gemäß der DSGVO zu überprüfen und anzupassen. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Bescheids. Es stellte fest, dass die Datenverarbeitung des Unternehmens nicht mit der DSGVO vereinbar war, da es an einer rechtlichen Grundlage für die Verarbeitung fehlte. Weder wurde eine Einwilligung der Beschäftigten eingeholt, noch gab es eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenverarbeitung.
GPS Überwachung im Firmenwagen

Einverständniserklärung von Mitarbeitern bei GPS Überwachung der Arbeitszeit

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es unumgänglich, dass ArbeitgeberInnen von ihren Mitarbeitenden eine Einverständniserklärung zur GPS-Überwachung einholen. Sie sollte transparent über Zweck, Umfang und Dauer der Überwachung informieren.

Vorteile von GPS im Firmenwagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die GPS Überwachung der Arbeitszeit bietet sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen verschiedene Vorteile. Für ArbeitnehmerInnen kann sie zu einer besseren Arbeitsorganisation und -planung beitragen, während ArbeitgeberInnen von einer effizienteren Routenplanung und einer besseren Kontrolle der Arbeitszeiten profitieren. Alle Vorteile im Überblick:

GPS Überwachung durch den Arbeitgeber

Vorteile für ArbeitnehmerInnen

  • Verbesserte Sicherheit: ArbeitnehmerInnen können sich sicherer fühlen, da GPS-Überwachung im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht.
  • Effizientere Routen: Durch GPS-Tracking können ArbeitnehmerInnen effizientere Routen planen und Staus vermeiden, was Zeit und Stress spart.
  • Bessere Zeitverwaltung: Mit GPS können ArbeitnehmerInnen ihre Zeit besser verwalten, da sie genaue Informationen über ihre Arbeitszeit und Pausen haben.
  • Transparente Vergütung: GPS kann dabei helfen, die Arbeitszeit genau zu erfassen, was zu einer transparenten Vergütung führt und potenzielle Streitigkeiten über Arbeitsstunden minimiert.

Vorteile für ArbeitgeberInnen

  • Effizienzsteigerung: GPS ermöglicht eine bessere Planung von Routen und Arbeitsabläufen, was zu einer Steigerung der Effizienz führt.
  • Ressourcenoptimierung: Durch die Überwachung von Fahrzeugen oder anderen Ressourcen können ArbeitgeberInnen diese effizienter nutzen und Kosten senken.
  • Arbeitssicherheit: GPS-Tracking kann dazu beitragen, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, indem es Notfallmaßnahmen ermöglicht und das Risiko von Unfällen reduziert.
  • Leistungsüberwachung: ArbeitgeberInnen können die Leistung ihrer Mitarbeitenden besser überwachen und bewerten, indem sie Informationen wie Arbeitszeiten und Standorte genau erfassen.
GPS Überwachung im Firmenwagen

Was passiert, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist?

Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in die Einführung von GPS-Überwachungsmaßnahmen eingebunden werden. Der Betriebsrat hat dabei ein Mitbestimmungsrecht und kann die Einführung unter bestimmten Umständen untersagen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, kommt eine schriftliche Selbstbindungserklärung des Arbeitgebers oder ein Zusatz zum individuellen Arbeitsvertrag in Betracht.

Vimcar Fleet Geo bietet Rechtssicherheit und Effizienz

Eine Möglichkeit zur GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen ist die Nutzung von Fleet Geo. Die Software steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und ermöglicht eine effiziente Flottenverwaltung sowie Funktionen zur Standortverfolgung, Routenoptimierung und Fahrzeugdiagnose.

Warum Fleet Geo erlaubt ist

  • Datenschutz & Privatsphäre in Fleet Geo bietet spezielle Einstellungen an, um den Datenschutz und die Privatsphäre der FahrerInnen zu schützen.
  • Unterteilung in Dienst- und Poolfahrzeuge: Bei Poolfahrzeugen können Sie GPS Funktionen automatisch nutzen. Bei Dienstwagen aktivieren die FahrerInnen die Ortung von Betriebsfahrten selbstständig und auf eigenen Wunsch.
  • Nutzerrollen regeln die Streckenansicht: Sie bestimmen, wer Zugriff auf die Fahrzeugortung hat.
  • Datenschutzregelungen: Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Deutschland gehostet und durch einen externen Datenschutzbeauftragten zertifiziert (intersoft, Hamburg)
  • Gewährleistung der Privatsphäre: Erlauben Sie Fahrern von Poolfahrzeugen, die Fahrzeugortung bei Privatfahrten auszuschalten. Betriebsfahrten werden weiterhin geortet.

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FAQ: Die wichtigsten Fragen

1. Ist eine GPS Überwachung von Firmenwagen erlaubt?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die GPS-Überwachung von Firmenwagen erlaubt, insbesondere wenn die Mitarbeiter dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Was darf der Arbeitgeber tracken?

Der Arbeitgeber darf in der Regel nur dienstliche Fahrten und Arbeitszeiten tracken. Eine Überwachung in der Freizeit oder das Verfolgen privater Fahrten sind in der Regel unzulässig.

3. Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitende orten?

Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nur orten, wenn diese dem ausdrücklich zugestimmt haben und die Ortung im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erfolgt.

4. Ist eine GPS Überwachung von der Arbeitszeit erlaubt?

Ja, eine GPS-Überwachung der Arbeitszeit ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Mitarbeiter dem zugestimmt haben und die Überwachung zur Kontrolle der Arbeitsleistung dient. Illegale Überwachung ist verboten!

Fazit: GPS-Tracking bietet Vorteile

Die GPS-Überwachung von Mitarbeitern mittels Firmenwagen kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile wie Sicherheit und Effizienz bieten, birgt jedoch auch rechtliche Risiken. Daher ist es unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und Mitarbeitende transparent über die Überwachungsmaßnahmen zu informieren. Durch eine sorgfältige Abwägung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann eine rechtssichere und effektive Nutzung von GPS-Überwachungstechnologien gewährleistet werden.

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