Mischfahrt

Eine Mischfahrt ist eine Fahrt mit einem Fahrzeug, die Sie weder als geschäftlich noch privat kategorisieren. Ein Beispiel wäre, wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit Ihre Kinder zur Schule bringen. In diesem Fall gelten besondere Regelungen für die Dokumentation im Fahrtenbuch.

Die Mischfahrt und ihre richtige Kategorisierung

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden ist es wichtig, Fahrten im Fahrtenbuch richtig zu dokumentieren. Doch manchmal ist es nicht so einfach zwischen betrieblichen und privaten Wegen zu unterscheiden. Was passiert, wenn Sie auf dem Weg zum Geschäftspartner einen kleinen Umweg aus privaten Gründen machen? So setzen Sie vielleicht Ihr Kind auf dem Arbeitsweg schnell am Kindergarten ab oder planen einen Zwischenstopp im Fitnessstudio. Solch kleine Stopps sind grundsätzlich nicht verboten – wichtig ist nur, dass Sie diese richtig kategorisieren.

Was genau ist eine Mischfahrt?

Die Mischfahrt ist eine Fahrt, welche aus einer Kombination aus betrieblichen und privaten, oder dem Arbeitsweg besteht. Sie entsteht immer dann, wenn der zurückgelegte Weg nicht nur unter eine Kategorisierung, sondern mindestens zwei fällt. Eine Mischfahrt kann auch dann entstehen, wenn der Fahrer einen Umweg aufgrund eines vorliegenden Staus macht. Ist der Umweg für das Finanzamt nicht nachvollziehbar, wird dem Fahrer hier schnell eine private Fahrt unterstellt. Ein Beispiel: Auf dem Nachhauseweg ruft Sie ein Kunde an und fragt ob Sie Zeit für einen kurzen Termin haben. Der kleine Zwischenstopp passt Ihnen in die Abendplanung, also willigen Sie ein. Ihr Arbeitsweg beträgt normalerweise 20 km und hat sich nun durch den Umweg auf 25 km verlängert – was passiert jetzt? In solch einem Fall ist es ratsam, den Weg als einen Mischweg anzugeben. Denn hier können Sie einen Teil der Fahrt als Dienstweg kategorisieren und von der Steuer absetzen.

Die richtige Dokumentation

Bei der Versteuerung über die 1-%-Regelung entfällt die Dokumentation der Mischfahrt. Im Vergleich müssen Sie bei der Führung eines Fahrtenbuchs darauf achten, die Fahrten immer richtig anzugeben. Deswegen empfehlen wir, dass Sie bei Umwegen, wie umfahrenden Staus, immer ein Kommentar hinterlegen. Erklären Sie in dem Kommentar, aus welchem Grund der längere Weg entstand. Besteht die Mischfahrt aus einem Anteil Privat- und Betriebsfahrt, müssen Sie bei einem handschriftlichen Fahrtenbuch jede Fahrt gesondert dokumentieren. Auch hier hilft ein Kommentar um Misstrauen zu verhindern. Ein privat-geführter Umweg, wie das Abholen der Kinder von der Schule, ist somit einfach gerechtfertigt.

Hinweis: Sind Sie sich einmal unsicher, wie Sie Ihre Fahrt aufteilen und kategorisieren sollen ist es ratsam bei Ihrem Steuerberater nachzufragen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Fahrten innerhalb von sieben Tagen kategorisieren müssen, damit Ihr Fahrtenbuch finanzkonform bleibt.

 

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