Fahrtkostenzuschuss – ein Überblick

Mensch hält Geld Fahrkostenzuschuss

Wenn es um Lohn und Gehalt geht, hört man immer wieder von Pendlerpauschale, Jobticket und Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Doch wie kann man den Fahrtkostenzuschuss berechnen, und wie unterscheidet er sich von der Pendlerpauschale oder dem Jobtickets? Welche Vor- und Nachteile entstehen dem Unternehmen und den Beschäftigten? Wie erhält man einen Mobilitätszuschuss vom Arbeitgeber, und für wen ist ein Fahrtkostenzuschuss überhaupt sinnvoll?

Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber - wie funktioniert das?

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zukommen lassen kann – beispielsweise als kostengünstige Alternative zu einer Gehaltserhöhung. Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber wird den Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer zahlt der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer erhält folglich mehr Nettogehalt von seinem Brutto, da der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist.

Rechenbeispiel Fahrtkostenzuschuss:

Geldschein Euro

Wim Carport arbeitet als Bürofachangestellter in einem Unternehmen und muss täglich 32 km mit dem Auto zur Arbeit pendeln. Um den Fahrtkostenzuschuss berechnen zu können, multipliziert man die einfache Strecke mit der Pauschale von 0,30 Euro und erhält somit 9,60 Euro pro Tag. Bei 20 angenommenen Arbeitstagen im Monat erhält man einen Fahrtkostenzuschuss von 192 Euro monatlich. Hiervon zahlt das Unternehmen eine Pauschale von 15% Lohnsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer. Der Arbeitnehmer bezahlt nichts und bekommt ein höheres Nettogehalt.

Für den Beschäftigten ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei, und der Arbeitgeber muss hierfür keine Sozialabgaben entrichten. Allerdings ist die Höhe des Fahrtkostenzuschusses bei 4.500 Euro jährlich gedeckelt. Was darüber hinausgeht, muss individuell versteuert werden.

Landkarte steckt in Rücksitztasche

Was unterscheidet nun den Fahrtkostenzuschuss von der Pendlerpauschale und dem Jobticket?

Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist nicht zweckgebunden, daher kann der Empfänger frei über das Geld verfügen. Das Jobticket gilt nur für den öffentlichen Personennahverkehr (OPNV). Die Pendlerpauschale erhält man erst mit der Einkommenssteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres. Diese kann man zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss geltend machen, muss den erhaltenen Fahrtkostenzuschuss bei der Lohnabrechnung jedoch mit angeben, damit dieser verrechnet werden kann.

Wie sehen beim Fahrtkostenzuschuss konkret die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus?

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Bei Gehaltsverhandlungen eine gängige Option: Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung und muss daher individuell ausgehandelt werden
  • Da der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist, erhält man mehr Netto vom Brutto
  • Der Zuschuss kann individuell genutzt werden und ist nicht zweckgebunden

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Günstige Alternative zur Gehaltserhöhung, da nur 15% Pauschalsteuer und Wegfall der Sozialabgaben
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Kein Bestandteil des regulären Gehalts, wird bei prozentualer Gehaltserhöhung nicht mit berücksichtigt

Für wen ist der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber sinnvoll?

Wenn man nicht gerade im Homeoffice arbeitet oder die Arbeitsstätte in fußläufiger Entfernung ist, fallen Kosten für die Transportmittel zur Arbeit an – dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Auto, Bus, Nahverkehrszug oder Motorrad handelt. Selbst bei Entfernungen von nur wenigen Kilometern kommen im Jahr schnell mehrere hundert Euro zusammen. Daher lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber praktisch immer und bietet beiden Seiten Vorteile.

Das Beste für den Beschäftigen ist jedoch, dass man das Geld sofort hat und nicht bis zur Einkommenssteuerabrechnung warten muss – und es ist nicht zweckgebunden, man kann daher frei darüber verfügen.

Frau fährt Pkw und guckt aus dem Fenster

Doch lieber Firmenwagen?

Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeiter einen Firmenwagen an. Wer diesen lieber als den Fahrtkostenzuschuss & Co. nutzen möchte muss dabei beachten, dass bei der Privatnutzung ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser muss entweder nach Fahrtenbuch oder 1-%-Methode versteuert werden. Welche Regeln bei der Firmenwagenversteuerung gelten, erfahren Sie in folgender Broschüre:

Jetzt Broschüre herunterladen &
mehr zur Firmenwagenversteuerung erfahren!

Broschüre zur Firmenwagenversteuerung auf Laptop geöffnet

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

FAQ zum Fahrtkostenzuschuss

Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss seit 2022? Wie war es zuvor?

Entstehen den Mitarbeitern Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte, können die Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss als zusätzlichen Betrag bezahlen. Die Leistung ist als freiwillige Leistung zu verstehen, die auf den Arbeitslohn gerechnet wird. Sie lohnt sich ab einer Wegstrecke von mindestens 17 km, da sie nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar ist. Wer die Fahrtenkosten hingegen absetzen möchte, sollte sich für die Pendlerpauschale entscheiden. In diesem Fall ist die Pauschale ein Angebot des Staates und nicht des Arbeitgebers.

Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtet sich nach den zurückgelegten Kilometer. Dabei zählt nur die einfache Strecke vom Wohnort zur Arbeitsstelle, nicht die Hin- und Rückfahrt. Für jeden zurückgelegten Kilometer werden 0,30 Euro erstattet. Eine Alternative zum Fahrtkostenzuschuss ist das Jobticket. Dabei handelt es sich um eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, deren Kosten sich nach der regionalen Preistabelle richtet. Sie bleibt bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro steuerfrei.

Fahrkosten

Welche Fahrtkosten muss der Arbeitgeber erstatten?

Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist als freiwillige Zusatzleistung zu verstehen. Das heißt, dass die angestellte Person keinen Anspruch darauf hat. Allerdings gibt es eine Ausnahme im Falle einer Dienstreise. Nach § 670 BGB ist die arbeitgebende Person verpflichtet, die Aufwendungen für die Dienstreise zu erstatten. Dabei ist zu unterscheiden, mit welchem Verkehrsmittel die beschäftigte Person den Weg zurücklegt. Verwendet sie ihren eigenen Wagen oder ein Firmenauto, werden die Kilometer per Kilometerpauschale abgerechnet. Wird hingegen ein Flugzeug oder öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dann werden die Kosten des Tickets erstattet.

Ist ein Fahrtkostenzuschuss ein geldwerter Vorteil?

Ob der Fahrtkostenzuschuss als geldwerter Vorteil gilt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Zunächst einmal ist ein geldwerter Vorteil eine Sachleistung, die das Unternehmen der beschäftigten Person gewährt. Das kann ein Firmenfahrzeug, die kostenlose Verpflegung oder eine als Sachleistung verfügbare Unterkunft sein. Nach dieser Definition fällt das Überlassen eines Firmenwagens und das Jobticket unter diese Regelung. Durch die Nutzung des Firmenwagens und des Tickets kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, ob die beschäftigte Person damit private Fahrten durchführt. Es gilt die Zumutbarkeit-Regelung.

Es gibt aber einige Regeln, die den geldwerten Vorteil bei Dienstwagen schmälert oder zunichtemacht. Eine Schmälerung findet zum Beispiel statt, wenn das Unternehmen einen Teil der Kosten für den Dienstwagen übernimmt oder die beschäftigte Person sich am Kauf des Firmenwagens beteiligt. Übersteigt die Steuererleichterung den geldwerten Vorteil, dann geht dieser damit verloren.

Wann ist ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Der Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung wird im Normalfall mit 15 % Lohnsteuer besteuert, die das Unternehmen zu tragen hat. Dafür muss es keine Sozialabgaben von dem Zuschuss abführen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Fahrtkostenzuschuss nicht den jährlichen Werbungskostenabzug von 4500 Euro übersteigt. Die Lohnsteuer entfällt jedoch, wenn die angestellte Person die öffentlichen Verkehrsmittel für den Arbeitsweg benutzt. Das Jobticket ist nämlich bis 44 Euro steuerfrei. Weitere Ausnahmen betreffen eine Sammelbeförderung oder Fahrten, die aufgrund einer doppelten Haushaltsführung und Auswärtstätigkeit durchgeführt werden. In diesen Fällen bleibt der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei.

Weitere Tipps und Fakten:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!