Die Gründung eines Pflegedienstes

Sie mögen Kunden, die Sie mit einem Lachen empfangen? Und zudem wollten Sie schon immer etwas Soziales im Job machen? Dann dürfte die Gründung eines Pflegedienstes die richtige Idee sein. Denn jeder weiß vom Pflegenotstand in den letzten Jahren, der sich aufgrund des Fachkräftemangels langfristig wohl noch verschlimmern dürfte. Schon 2030 soll es über zwei Millionen mehr Pflegebedürftige geben – und Heimplätze als grundlegende Alternative sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Allerdings sollten Existenzgründer über bestimmte Eigenschaften verfügen. Neben Empathie und Offenheit sind viele formale Aspekte zu erfüllen, die wir in diesem Beitrag beleuchten möchten.

Berufliche Voraussetzungen

Zuerst die wichtigste Bedingung: Ohne eine fundierte Berufsausbildung kann die Geschäftsidee nicht umgesetzt werden. Denn die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Existenzgründung mit einem Pflegedienst werden im elften Sozialgesetzbuch unter Paragraf 71 klar festgelegt. So ist ein Pflegedienst eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung, die unter Verantwortung einer ausgebildeten Fachkraft Pflegebedürftige in den eigenen Wohnräumen mit Leistungen häuslicher Pflege versorgt. Mögliche Ansprechpartner im Planungs- und Zulassungsprozess sind die Landesvertretung des Verbandes der Angestellten Krankenkassen und der Verband der gesetzlichen Krankenkassen.

Konkurrenzanalyse

Lassen wir die Zahlen sprechen: Deutschlandweit existieren über 15.300 Pflegedienste. Sie betreuen etwa 1,5 Millionen Patienten, Tendenz zunehmend. In den letzten Jahren ist die Zahl deutlich gewachsen. Kein Wunder also, dass durchschnittlich mehr als 60 Pflegedienste pro Monat gegründet werden. Die größte Nachfrage für ambulante Pflegedienstleistungen zeigt sich in Mecklenburg-Vorpommern, gefolgt von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Während der Nordosten Deutschlands überversorgt ist, herrschen im Süden und Südwesten größere Versorgungslücken. Deshalb ist es besonders wichtig, am gewünschten Standort eine exakte Angebots- und Konkurrenzanalyse vorzunehmen.

Fachlichen Eignung – das benötige ich

Um einen ambulanten Pflegedienst zu gründen, sind persönliche und fachliche Eignung absolut zwingend. Ein entsprechender Ausbildungsabschluss als Kranken- oder Altenpfleger ist deshalb stets nachzuweisen. Doch damit nicht genug. Notwendig sind darüber hinaus zwei Jahre mit berufspraktischen Erfahrungen innerhalb der letzten acht Jahre. Und wer eine leitende Funktion ausüben möchte, der benötigt zusätzlich eine Weiterbildung, die mindestens 460 Unterrichtsstunden umfasst. Diese Zusatzqualifikation stellt sicher, als leitende Pflegekraft staatlich anerkannt zu werden.

Qualitätssicherung anstreben

Neue Pflegedienste müssen, um am Markt zu bestehen, ein überzeugendes Niveau gewährleisten. Diese Arbeit übernimmt der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der Arbeitsprozesse und -strukturen auf Qualitätsprüfungsrichtlinien analysiert. Der MDK überprüft, ob die Arbeit den Vorgaben entsprechend dokumentiert – aber auch, ob alle Hygienestandards eingehalten werden. Gerade Existenzgründer im medizinischen Bereich müssen sich mit den kleinsten Details beschäftigen, um größte Qualität zu sichern. Da der gesamte Prüfprozess zeitlich sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genügend Zeit einplanen.

Meldung beim Gesundheitsamt

Im hochsensiblen Gesundheitssektor ist Sicherheit Trumpf. Ein aktuelles Gesundheitszeugnis für alle Mitarbeiter ist deshalb Pflicht, in einigen Bundesländern müssen Gründer den ambulanten Pflegedienst zudem beim Gesundheitsamt melden. Zusätzlich benötigen Existenzgründer und ihre Mitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis. Mit dem Pflegedienst wird ein Unternehmen gegründet, deshalb ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich. Ebenso wichtig ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, um die Unfallversicherung abzuschließen.

Zulassung durch Pflege- und Krankenkasse

Bevor es losgehen kann, müssen Pflege- und Krankenkassen grünes Licht geben. Sie entscheiden nach § 72 des Sozialgesetzbuchs darüber, ob die Pflegeeinrichtung eine Zulassung erhält. Dazu genügt ein formloser Antrag an die Kassen mit der Mitteilung, dass Sie Pflegeleistungen bei Pflegefällen übernehmen möchten. Die Pflege- und Krankenkassen überprüfen im nächsten Schritt, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Neben den oben beschriebenen persönlichen und fachlichen Qualifikationen spielt auch die betriebliche Organisation eine Rolle.

Ausreichend Mitarbeiter

Um die Genehmigung zu erhalten, müssen ausreichend Mitarbeiter beschäftigt sein. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die Patienten auch im Falle von Krankheit oder Urlaub versorgt werden. Die personelle Mindestbesetzung variiert von Bundesland zu Bundesland. Wer beispielsweise in Bayern einen ambulanten Pflegedienst gründen möchte, muss zu Beginn zwei Vollzeitkräfte einstellen. In Thüringen werden nur neu gegründete Pflegedienste zugelassen, in denen mindestens vier Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten.

Korrekte Buchführung

Für die meisten ein unbeliebtes Thema und dennoch wesentlich für die erfolgreiche Lenkung einer Firma: die Buchführung. Im Pflegebereich zählt hier von Beginn an eine lückenlose Gründlichkeit. Der Gesetzgeber hat viele Dokumentationspflichten für den Betrieb auferlegt, die einiges an Zeit kosten. Wichtigster Bestandteil: Die Buchführung muss nach den Bestimmungen der Pflege-Buchführungsverordnung erfolgen. Nur so können Einrichtungen des Pflegedienstes mit der Pflegekasse abrechnen. Eine Ausnahme gibt es: Kleine Pflegedienste mit weniger als sieben vollzeitbeschäftigen Mitarbeitern und einem Umsatz von jährlich weniger als 250.000 Euro nach SGB müssen nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.

Pflegesoftware aussuchen

Ohne Digitalisierung läuft heute nichts mehr. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigt der Pflegedienst eine Software, die mit allen weiteren Schnittstellen kompatibel ist. Dazu zählen Abrechnung und Verwaltung, Personaleinsatzplanung, Pflegeplanung und –dokumentation und mobile Datenerfassung. Nur durch eine umfassende und übersichtliche Pflegeplanung und – dokumentation lässt sich die Software zur Sicherung der Qualität Ihrer Pflegeleistungen nutzen. Doch was macht eine gute Pflegesoftware aus? Letztlich sollte sie einfach und logisch aufgebaut ist, um die Einarbeitungszeit kurzzuhalten und die Ihnen im Alltag Zeit und Arbeit spart.

Medifox und Co.

Platzhirsch bei den Softwarelösungen dürfte MediFox sein. Die Software läuft auf allen gängigen Geräten und kann auch mobil genutzt werden. Genauso wie DMRZ, die den Prozess von der Planung bis zur Dokumentation abdeckt und sich sechs Wochen lang umsonst testen lässt. Aller guten Dinge sind drei: BoS&S übernimmt alles vom Kostenvoranschlag über die Einsatzplanung bis zur Leistungsabrechnung.

Finanzierung des Pflegedienstes beachten

Wie bei den meisten größeren Gründungen sollten Selbstständige über ausreichend Startkapital verfügen. Wer alle Zahlen und Fakten zusammenträgt, weiß, wie viel Geld er monatlich für das Geschäft benötigt. Dazu zählen die eigenen monatlichen Lebenshaltungskosten sowie alle Kosten, die der Betrieb verursachen wird. Die typischen Kosten für Unternehmer sind:

  • Miete, Personal, Wasser und Strom
  • Kosten für Fahrzeuge (Leasingraten, Wartung)
  • Kosten für Bürobedarf wie Papier, EDV, Portokosten
  • Werbung und Marketing
  • Steuerberater
  • Ratenzahlungen für weitere Kredite
  • Versicherungskosten

Förderungen nutzen

Es gibt einige Programme, die Existenzgründer für ihr neues Geschäft nutzen können. So bietet der Bund und die Bundesländer interessante Förderprogramme für Unternehmen an. Gründer haben die Wahl zwischen Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften. Fördern lassen sich alle Formen der Existenzgründung, aber auch die Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Weitere Infos dazu gibt es in unserem Special zum Thema Förderungen.

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