Personenbeförderungsschein

Wer gewerblich bis zu acht Personen befördert, der benötigt eine offizielle Erlaubnis – den Personenbeförderungsschein oder P-Schein. Doch welche Voraussetzungen muss man dafür genau erfüllen? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Zweck: Erforderlich für gewerbliche Personenbeförderung bis zu 8 Personen.
  2. Voraussetzungen: Mindestalter, Fahrerlaubnis, ärztliche Gutachten, kein Ortskundetest seit 2021.
  3. Beantragung und Kosten: Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde, Gültigkeit 5 Jahre, variable Kosten.

Personenbeförderungsschein - Wozu braucht man den? Was sind die Voraussetzungen?

Im Gegensatz zum eigenen Pkw schreibt der Gesetzgeber beim gewerblichen Transport von Personen zwingend die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), kurz den Personenbeförderungsschein, vor. Die Beförderung ist immer dann gewerblich, wenn Sie ein Taxi fahren, einen Pkw im Linienverkehr oder im Touristenbereich lenken. Das Gleiche gilt bei einem Mietwagen, der gewerblich genutzt wird. Dabei unterscheidet sich der Personenbeförderungsschein durch einen kleinen und großen P-Schein. 

Während der kleine P-Schein beim Mietwagen- oder Krankenwagen ausreicht, benötigen Taxifahrer den großen P-Schein – der deshalb landläufig auch Taxischein heißt. Der Unterschied liegt im Umfang und den Anforderungen der Ortskundeprüfung, die bei einem Taxischein komplexer sind. Der Personenbeförderungsschein wird nur für fünf Jahre ausgestellt. Anschließend muss ein neuer rechtzeitig beantragt werden. Aber Achtung: In der Regel dauert die Auslieferung mindestens acht Wochen.

Neuerung ab 2021: Keine Unterscheidung zwischen kleinem und großem P-Schein

Im Rahmen des neuen Personenbeförderungsgesetz ab August 2021 ist eine Ortskundeprüfung nicht mehr notwendig. Die kleine Fachkundeprüfung gilt damit sowohl für Taxifahrer, als auch für Mietwagenfahrer. Diese Neuregelung wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) damit begründet, dass es durch die bisherige Regelung zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Mietwagen- und Taxiunternehmen gekommen ist. Da bisher keine konkreten Regelungen bekannt gegeben wurden, müssen sich Taxigesellschaften informieren, wann neue Anforderungen vom BMVI kommuniziert werden.

Taxis
Taxifahrer müssen einen einen sogenannten Taxischein haben.

Wer benötigt den P-Schein?

Den entsprechenden Führerschein für Fahrgastbeförderung sind für folgende Personengruppen vorgeschrieben:

  • Alle Taxifahrer
  • Berufliche Mietwagen- und Limousinenfahrer
  • PKW-Fahrer im Linienverkehr
  • Krankenwagenfahrer sowie Fahrer, die Schüler oder Behinderte transportieren
  • Fahrer, die im Rahmen ihres Freiwilligendienstes Personen befördern

Wer einen Busführerschein der Führerscheinklasse D oder D1 besitzt, benötigt keinen zusätzlichen Beförderungsschein. Zusätzlich sind Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes vom Personenbeförderungsschein ausgenommen. Prinzipiell dürfen Fahrer mit Führerscheinklasse B bis zu acht Mitfahrern plus Fahrer mitnehmen. Führerscheinklassen D bzw. D1 erlauben die Mitnahme von mehr als acht Personen. Übrigens: Nimmt man Personen über die Mitfahrzentrale auf, läuft das privat und nicht gewerblich. Dafür benötigen die Fahrer keinen P-Schein.

Voraussetzungen für die Personenbeförderung

Nicht jeder bekommt ohne weiteres einen Personenbeförderungsschein. Wer ihn beruflich erwerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz einer in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis oder eines anerkannten Dokuments zum Führen von Fahrzeugen
  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens zwei Jahren und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Mindestalter von 21 Jahren, Krankentransporte sind auch ab 19 Jahren möglich
  • Vorlage eines ärztlichen Gutachtens der geistigen und körperlichen Eignung sowie ein augenfachärztliches Gutachten
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
  • Bei Krankenkraftwagen: Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Taxi-Fahrer müssen eine Ortskenntnisprüfung ablegen

Wo bekomme ich den P-Schein?

Den Personenbeförderungsschein kann jeder persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde seines Wohnsitzes beantragen. Liegen alle Unterlagen des Antragsstellers vor, dauert die Bearbeitungszeit bis zu sechs Wochen. Je höher der Punktestand des Antragsstellers beim Kraftfahrt-Bundesamt, desto unwahrscheinlicher ist die Ausstellung des P-Scheins. Ab fünf Punkten wird eine Bescheinigung nicht ausgestellt. Nach fünf Jahren kann der Schein gegen Vorlage eines Sehtests und Führungszeugnisses verlängert werden. Aber nur dann, wenn keine Bußgelder wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen. Zusätzlich wird ab dem sechzigsten Lebensjahr bei jeder Verlängerung ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten verlangt.

Was benötige ich für die Verlängerung des P-Scheins?

Auch bei einer Verlängerung des P-Scheins benötigen Antragsteller einige Dokumente. Dazu zählen:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszüge aus dem Fahreignungsregister und dem zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Ärztliche Nachweise zum Sehvermögen und der körperlichen und geistigen Eignung
  • Ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Zusatzgutachten, dass die psychische Leistungsfähigkeit beurteilt

Was kostet der P-Schein?

Bei der Fahrerlaubnisbehörde fallen unterschiedliche Gebühren an. Die Antragsstellung liegt zwischen 40 und 60 Euro. Hinzu kommen Kosten für das Führungszeugnis (13 Euro), die ärztlichen Bescheinigungen und Gesundheitsprüfungen (85-160 Euro). Die von Taxifahrern zusätzlich geforderte Ortskenntnisprüfung schlägt mit 40 bis 60 Euro zu Buche. Für die Neuerteilung des P-Scheins werden ebenfalls nochmal rund 200 Euro veranschlagt.

FAQ

1. Was ist ein Personenbeförderungsschein und wer benötigt ihn?

Der Personenbeförderungsschein (P-Schein) ist eine offizielle Erlaubnis für die gewerbliche Beförderung von bis zu acht Personen. Er wird benötigt von Taxifahrern, beruflichen Mietwagen- und Limousinenfahrern, PKW-Fahrern im Linienverkehr und Krankenwagenfahrern.

2. Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines Personenbeförderungsscheins erfüllt sein?

Zu den Voraussetzungen gehören ein Mindestalter (21 Jahre, für Krankentransporte 19 Jahre), der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens zwei Jahren, ein ärztliches Gutachten zur geistigen und körperlichen Eignung, ein augenfachärztliches Gutachten und ein polizeiliches Führungszeugnis.

3. Gibt es Unterschiede zwischen dem kleinen und großen P-Schein?

Bis 2021 gab es eine Unterscheidung zwischen einem kleinen P-Schein (für Mietwagen- oder Krankenwagenfahrer) und einem großen P-Schein (für Taxifahrer). Seit August 2021 ist diese Unterscheidung aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr relevant.

4. Wie und wo kann der Personenbeförderungsschein beantragt werden?

Der P-Schein kann persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu sechs Wochen, und es werden verschiedene Unterlagen benötigt, darunter ein Sehtest und ein Führungszeugnis.

5.Welche Kosten sind mit dem Erwerb und der Verlängerung des P-Scheins verbunden?

Die Kosten für die Antragsstellung liegen zwischen 40 und 60 Euro. Hinzu kommen Kosten für das Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigungen und Gesundheitsprüfungen. Für die Neuerteilung des P-Scheins werden zusätzliche Gebühren erhoben.

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