Unfallverhütungsvorschriften

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Zweck der UVV: Schutz der Arbeitnehmer vor berufsbedingten Gefahren und Gesundheitsschäden.

  2. Kerninhalte: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, einschließlich Erster Hilfe und regelmäßiger Mitarbeiterunterweisungen.

  3. Haftung bei Nichteinhaltung: Mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen für Unternehmen und Verantwortliche.

Unfallverhütungsvorschriften Definition

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind rechtsverbindliche Vorschriften zu der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Vorschriften werden von den Unfallversicherungsträgern, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erlassen. Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben Regeln und Pflichten vor, die sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte einzuhalten haben.

Die Unfallverhütung hat das Ziel, ArbeitnehmerInnen vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen zu bewahren. Sie dient somit der Arbeitssicherung und Prävention. Darunter fallen u. a. alle Maßnahmen, die die Verhinderung von Unfällen unterstützen. Die Unfallverhütung wird durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) geregelt.

Was sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV)?

Die UVV Abkürzung steht für den Begriff Unfallverhütungsvorschriften. Die Unfallverhütungsvorschriften befassen sich mit dem Einrichten von Schutzmaßnahmen, die am Arbeitsplatz und dem Betrieb festgelegt werden. Die Definition der Unfallverhütung und das Ziel sind, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gefahren zur Gesundheit am Arbeitsplatz zu verhindern und vorzubeugen. So werden auch Regeln zu arbeitsmedizinischen Maßnahmen und Untersuchungen vorgeschrieben. Ein prominentes Beispiel ist die UVV Vorschrift, dass das Unternehmen für die Organisation der Ersten Hilfe zuständig ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen MitarbeiterInnen als Ersthelfer ausbilden muss, damit sie bei einem Unfall Erste Hilfe leisten können.

Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind grundsätzlich Regeln und Richtlinien für die Sicherheit und den Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und im Betrieb. Diese sind mit dem Arbeitsschutzgesetz verknüpft und helfen bei der Umsetzung des Schutzes. Das Regelwerk besteht aus 84 Regeln, die mit den Unfallverhütungsvorschriften, Grundsätzen der Prävention anfangen.

Unfallverhütungsvorschriften Protokolle​

Anhand der UVV-Prüfung kann die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz sichergestellt werden. Die Dokumentation dieser Kontrolle wird mit Hilfe eines Prüfberichts durchgeführt. Dieser muss vor der Abnahme vom FuhrparkleiterInnen und dem Unternehmen geprüft werden sowie alle Maßnahmen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift beinhalten. Außerdem kann der Verantwortliche Vorlagen eines Prüfberichts zur Unterstützung während der Durchführung zur Hilfe nehmen. Was geprüft werden muss, ist abhängig von dem Bereich des Arbeitsplatzes, welcher geprüft werden muss. Mängel und Anmerkungen werden als Protokoll im UVV Bericht festgehalten.

Unfallverhütungsvorschriften Protokolle

Alle UVV Vorschriften & Vorlagen auf einen Blick

Was ist das Ziel der Unfallverhütungsvorschriften im Fuhrpark?

Die Unfallverhütungsvorschriften dienen in erster Linie der Schadensvorbeugung und der Unfallverhütung. FuhrparkleiterInnen sind dazu angehalten, im Rahmen der Halterhaftung eine regelmäßige UVV-Prüfung durchzuführen. Dazu ist zu beachten, dass die UVV-Prüfung der Fahrzeuge nicht auf die FahrerInnen, sprich die ArbeitnehmerInnen, übertragbar ist. 

Eine effektive Schadensprävention ist wichtig, da steigende Unfallzahlen und wachsende Reparaturkosten zu immer höheren Versicherungsprämien führen. Dies zieht wiederum eine immer größer werdende Budgetbelastung für Fuhrparks nach sich. Einer aktiven und gründliche Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften sollte daher eine große Bedeutung zugemessen werden. 

Unfallverhütungsvorschriften: Haftung der ArbeitnehmerInnen im Schadensfall

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln auch die Haftung der ArbeitnehmerInnen: Zwar können FuhrparkleiterInnen ihre Mitarbeitenden im Dienstwagenüberlassungsvertrag dazu verpflichten, auf einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand ihrer Fahrzeuge zu achten, doch im Falle eines Unfalls entscheiden die Art des Unfalls, die Versicherung und der Überlassungsvertrag über die Haftung. Die meisten Fuhrparkunternehmen versichern ihre Fahrzeuge Vollkasko, was im Schadensfall für umfangreichen Schutz sorgt – auch wenn der Fahrer den Schaden selbst verursacht hat. 

Um die Unfallverhütungsvorschriften korrekt zu erfüllen, müssen im Unternehmen Protokolle erstellt werden, die genau dokumentieren, dass Arbeitnehmende über potenzielle Gefahren eingewiesen wurden. Liegt ein Schadensfall vor und ist kein UVV-Protokoll vorhanden, muss der Fuhrparkleiter für die Schäden haften. Die ArbeitnehmerInnen können zwar für Ordnungswidrigkeiten haftbar gemacht werden, doch immer wenn Schäden aufgrund des Fahrzeugzustandes entstehen, fällt die Verantwortung den FuhrparkleiterInnen zu.

UVV Vorschriften für den Fuhrpark

Neben allgemeinen UVV Vorschriften für Betriebe gibt es Pflichten, die speziell auf Firmenwagen und Flottenfahrzeuge zutreffen. Stellen die ArbeitgeberInnen den Arbeitnehmenden ein Dienstfahrzeug und sind Fahrzeuge für die alltägliche Arbeit notwendig, gelten diese Unfallverhütungsvorschriften als Teil des Arbeitsplatzes. 

UVV Vorschriften

Es lassen sich folgende UVV Vorschriften festhalten:

  • Fahrzeuge gelten generell als Arbeitsmittel.
  • Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, ArbeitnehmerInnen im Umgang mit Arbeitsmitteln zu unterweisen.
  • Bevor ArbeitnehmerInnen ein Fahrzeug das erste Mal nutzt, muss er für dieses eine Unterweisung erhalten.
  • Die UVV Unterweisung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
  • Die FahrerInnen müssen vor jedem Fahrtantritt das Fahrzeug kontrollieren.
  • Auch das Fahrzeug muss mindestens einmal jährlich durch geschultes Personal untersucht werden.

Merkblatt zu den Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallverhütungsvorschriften umfassen eine Reihe von Regeln und Pflichten, die Arbeitgeber sowie Versicherte zwingend einhalten müssen. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften daher maßgeblich, um den Fuhrpark rechtlich abzusichern. Ein Merkblatt zur Unfallverhütungsvorschrift hilft, die wichtigsten Regelungen im Blick zu behalten. Jetzt herunterladen!

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UVV Vorschriften & Pflichten des Fuhrparkleiters

ein Fuhrparkleiter steht vor seinem Fuhrpark

Die Arbeitgebenden können die Verantwortung der Unfallverhütungsvorschriften teilweise auf die FuhrparkleiterInnen übertragen. In dem Falle sind die FuhrparkleiterInnen nach den UVV Vorschriften dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden in den Umgag und die Gefahren der Nutzung der Arbeitsmittel zu unterweisen. Dieser Vorgang muss bei einem Fahrzeug vor der ersten Fahrt der MitarbeiterInnen durchgeführt werden. Nach dieser Erstunterweisung ist der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet, eine jährliche UVV Schulung abzuhalten.

Auch den Fahrenden wird eine Pflicht auferlegt. Diese müssen vor jedem Fahrtantritt das Fahrzeug auf Schäden und Mängel kontrollieren. Als letzten UVV Punkt muss das Fahrzeug abschließend einmal jährlich von Fachpersonal untersucht werden.

Poolfahrzeuge unterliegen ebenso den UVV Vorschriften

Es ist übrigens ganz egal, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Poolfahrzeug, also einem Fahrzeug, das von mehreren MitarbeiterInnen genutzt wird, oder einen Dienstwagen, der nur von einem Mitarbeitenden gefahren wird, handelt. Das gleiche gilt auch für die verschiedenen Fahrzeugtypen – egal ob Bus, Pkw, Lkw oder Gabelstapler – für jedes Fahrzeug muss eine Unterweisung in die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erfolgen.

Hat das Unternehmen die UVV Unterweisung an FuhrparkleiterInnen oder Mitarbeitenden, die für die Fahrzeugverwaltung zuständig sind, übertragen, können diese zur Rechenschaft bei Unfällen gezogen werden. Das heißt: Das Unternehmen kann die Ansprüche weiterleiten und bleibt so auf Bußgeldern bei Nichteinhaltung der UVV Vorschriften nicht sitzen. 

Verantwortung der UVV Vorschriften an einen Dritten übertragen

Für die ArbeitgeberInnen ist es oftmals sinnvoll die Einhaltung der UVV Vorschriften an eine dritte Person zu übertragen. Im Fuhrpark werden hierfür oft der FuhrparkleiterInnen ausgewählt. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wird dies in § 13 des Arbeitsschutzgesetzes an drei Bedingungen geknüpft: Die beauftragte Person muss zuverlässig und fachkundig sein sowie schriftlich mit den Einhaltungen der UVV Vorschriften beauftragt werden.

Jährliche Überprüfung der Fahrzeuge nach den Unfallverhütungsvorschriften

Nach den UVV Vorschriften muss die jährliche Prüfung der Arbeitsmittel durch einen Sachkundigen erfolgen. Darunter wird eine Person verstanden, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist zu prüfen, ob sich ein Fahrzeug in einem arbeits- und betriebssicheren Zustand befindet. Ein Sachkundiger muss mit den aktuellen UVV Vorschriften vertraut sein, also Kenntnisse über die fachlichen Anforderungen und die Normen und Richtlinien haben. Grundsätzlich kann sich jeder zum Sachkundigen ausbilden lassen. Dies ist vor allem bei einem großen Fuhrpark von Vorteil. Kleine und mittelständischen Unternehmen können die jährliche Kontrolle einem externen Sachkundigen überlassen. Viele Werkstätten, Autohäuser und der TÜV bieten diesen Service für die Unfallverhütungsvorschriften an.

Mann checkt den Reifen

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Merkblatt Unfallverhütungsvorschriften

Video zu den Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der Prävention

Die Unfallverhütungsvorschriften sind ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugverwaltung. Vimcar bietet FuhrparkverwalterInnen einen kostenlosen Kurs zu den UVV Vorschriften an. Erfahren Sie in diesem Video, welche Themen behandelt werden.

Wie hängen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschrift zusammen?

Arbeitsschutz und Unfallverhütung nach den UVV Regeln bilden einen zentralen Bereich, der gerade auch im Zusammenhang mit einem Fuhrpark sehr virulent wird. Das Arbeitsschutzgesetz bildet dabei zunächst einmal die Grundlage für einen betrieblichen Schutz des Personals. Danach ist eine Firma dazu verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen seines Personals am Arbeitsplatz selbständig zu beurteilen und auch erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Arbeitssicherheit erfordert es, dass angestelltes Personal in Ausführung ihrer Tätigkeit vor Gefahren, Schäden und Unfällen zu schützen sind. Hierunter fällt auch die Nutzung eines Fuhrparks des Betriebes. Die UVV Definition und die UVV Vorschriften bilden damit eine nähere Ausgestaltung und einen Teilbereich der Arbeitssicherheit.

Was ist Arbeitsschutz?

Im Arbeitssicherheitsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz wird der Arbeitsschutz für Personal geregelt. Auf diesen beiden Gesetzen fußen auch gleichzeitig noch ergänzende Rechtsvorschriften, die die nähere Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben und Zuständigkeiten im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung der Gesetze festlegen.

Was sind Unfallverhütungsvorschriften?

Die Frage danach, was sind Unfallverhütungsvorschriften, ist leicht zu beantworten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften nach der UVV Definition dienen dem Personal eines Unternehmens zur Arbeitssicherheit und zum erhaltenden Gesundheitsschutz, während sie arbeiten. Erlassen werden die entsprechenden Vorschriften zur Unfallverhütung als präventive Regelungen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und den Unfallversicherungsträgern. An diese UVV Regeln haben sich Firmen und das angestellte Personal zu halten. Entsprechend sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die Gesundheitsgefahren oder Berufskrankheiten gar nicht erst entstehen lassen. Arbeitsunfälle sollen hierdurch vermieden werden. Auch entsprechende medizinische Untersuchungen sind entsprechend vorgeschrieben

Was sind die Unfallverhütungsvorschriften

Gemeinsamkeiten & Unterschiede zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütungsvorschrift

Die gemeinsame Zielsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung ist es, dass Personal von Unternehmen optimal vor Schäden und Gefahren während der Beschäftigungszeit zu schützen. Getrennt sind allerdings die Überwachungsmöglichkeiten zur Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen hierzu. Die Unfallversicherungsträger überwachen die Einhaltung der UVV. Andere staatliche Behörden überwachen hingegen die gerichtlich überprüfbaren Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die UVV Vorschriften zur Unfallverhütung ergänzen die gesetzlichen Regeln des Arbeitsschutzes. Als Halter eines Fuhrparks ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen des Personals durchzuführen, damit den Vorschriften der Unfallverhütung entsprochen werden kann. Insoweit führt das Durchführen der Vorschriften zur Unfallverhütung aber auch der Wahrung des Arbeitsschutzes. Es handelt sich hierbei um eine effektive Schadensprävention, damit Unfälle verhütet werden können.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

Im Falle eines Unfalls ist der Nachweis der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften UVV wichtig.

ArbeitgeberInnen dürfen die Unfallverhütungsvorschriften nicht vernachlässigen. Denn Beauftragte der Berufsgenossenschaft überwachen und kontrollieren die rechtmäßige Durchführung und Einhaltung. Werden die UVV Vorschriften nicht eingehalten und die Unterweisung nicht durchgeführt, drohen dem Unternehmen Konsequenzen, die von Bußgeldern bis hin zu — im schlimmsten Falle — Gefängnisstrafen reichen. Geschieht beispielsweise ein Unfall, müssen die Arbeitgebenden nachweisen können, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten und ArbeitnehmerInnen in diese unterwiesen wurden. 

Demzufolge sind Prüfberichte und Dokumente zu den eingesetzten Maßnahmen sowie Kontrollen zu empfehlen. Liegen diese nicht vor und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) wurden missachtet, tritt die gesetzliche Unfallversicherung von ihrer Versicherungspflicht zurück.

Hinzu kommt, dass ein Bußgeld von 2.500 bis 10.000 Euro droht, da eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Unterweisungen der Unfallverhütungsvorschriften an einen Beauftragten übergibt, der hierfür fachlich nicht geeignet ist oder auf eine Beauftragung verzichtet. Jetzt droht ein Bußgeld von bis zu 1 Millionen Euro. Ist bei dem Unfall ein Mitarbeiter schwer verletzt oder sind extrem hohe Sachschäden entstanden, kann unter Umständen sogar die Staatsanwaltschaft aktiv werden und eine Freiheitsstrafe folgen. 

Übersicht Konsequenzen UVV Vorschriften

Richterhammer
  • Bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften tritt die gesetzliche Unfallversicherung von der Versicherung zurück.
  • Der Unternehmensführung oder den Fuhrparkverantwortlichen drohen im Falle eines Schadens oder Unfalls Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
  • Auf ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden folgt ein Bußgeld von bis zu 1 Millionen Euro.
  • Unter schweren Umständen kann sogar eine Gefängnisstrafe folgen, wenn die Unfallverhütungsvorschrift nicht eingehalten wird!

Video zu den Konsequenzen der Unfallverhütungsvorschriften​

In diesem Video werden die Pflichten & Konsequenzen, die mit den Unfallverhütungsvorschriften einhergehen, erklärt. Außerdem erhalten Sie eine UVV Definition.

FAQ

1.Was sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV)?

UVV sind rechtsverbindliche Regeln zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, erlassen von den Unfallversicherungsträgern.

2.Welches Ziel verfolgen die UVV?

Das Hauptziel der UVV ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz zu verhindern.

3. Wer ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind für die Einhaltung der UVV verantwortlich, wobei spezielle Pflichten auf Fuhrparkleiter übertragen werden können.

4. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der UVV erforderlich?

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter, Ladungssicherung, tägliche und jährliche Fahrzeugkontrollen sowie die Organisation der Ersten Hilfe.

5.Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der UVV?

Bei Nichteinhaltung der UVV können Bußgelder, Rücktritt der gesetzlichen Unfallversicherung von ihrer Versicherungspflicht und im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen drohen. 

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