DGUV

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Zweck der DGUV: Die DGUV widmet sich der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, Gesundheit und Arbeitskraft wiederherzustellen und im Schadensfall zu entschädigen.

  2. DGUV Vorschriften: Die DGUV veröffentlicht Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die auf Gefahren im Beruf aufmerksam machen und den Schutz der Arbeitnehmer fördern. Diese Vorschriften decken eine breite Palette von Themen ab, von Erster Hilfe und Brandschutz bis hin zu Fahrzeugen.

  3. Bedeutung für Fuhrparks: Speziell für Fuhrparks sind Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 70 relevant, die die jährliche Überprüfung des Fuhrparks durch einen Sachverständigen und die Fahrerunterweisung regelt. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit im Umgang mit Fahrzeugen im Berufsalltag zu gewährleisten.

DGUV Kurzdefinition

Die Unfallverhütungsvorschriften sind oftmals noch ein Begriff, aber wer Sie aufstellt – das ist nicht jedem bekannt. Die DGUV verfasst die Vorschriften, die das Arbeitsumfeld sicherer machen sollen. Doch was ist die genaue Bedeutung der DGUV, was besagen die DGUV Vorschriften und welche sind für den Fuhrpark relevant?

Inhaltsverzeichnis

DGUV Bedeutung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz (DGUV) widmet sich vor allem der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung am Arbeitsplatz. Während Prävention zum Ziel hat, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten so gut wie möglich zu verhindern, bedeutet Rehabilitation die bestmögliche Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch eine weitreichende medizinische Versorgung und schnelle berufliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die Entschädigung hingegen beinhaltet nicht nur Verletztengeld sondern je nach Fall sogar eine Rente.

Die DGUV vertritt aber auch die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik und nationalen und internationalen Institutionen. Um diese vielschichtigen Ziele zu erreichen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die sogenannte Unfallverhütungsvorschrift und Grundsätze der Prävention herausgebracht.

Verschiedene Warnhinweise sind an einer Wand angebracht nach DGUV Vorschrift 70.

DGUV Vorschriften zur Prävention von Arbeitsunfällen​​

Ein roter Feuerlöscher

Der DGUV veröffentlicht bestimmte Informationen und Vorschriften, die auf Gefahren im Beruf aufmerksam machen und den Schutz der Arbeitnehmer fördern. Die DGUV Vorschriften sind besser bekannt als die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Der Verband DGUV bereitet diese vor, pflegt die Durchführung und wirkt bei dem Erlass neuer Regelungen mit. Außerdem behandeln die DGUV Vorschriften verschiedene arbeitsrelevante Felder und Branchen. Von Erster Hilfe und Brandschutz über elektrische Anlagen und Betriebsmittel bis hin zu Fahrzeugen decken die Vorschriften eine große Bandbreite an Themen ab. Alle DGUV Publikationen sind öffentlich und kostenlos zugänglich.

Asset Tracking kann auf unterschiedliche Weise verwendet werden: Es können Standort- und Statusdaten von Assets (in der Produktionslinie) oder ganzen Bewegungsabläufen (Personen oder Fahrzeuge) verfolgt werden. Das ausgewählte System für die Asset Tracking Software (bestehend aus Asset Tracking Software und GPS Asset Tracking Hardware), muss an die jeweiligen Ziele angepasst werden.

DGUV Regel 100-01: Grundsätze der Prävention

Unter der Bezeichnung DGUV Regel 100-001 finden sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen, die sogenannten Versicherten, die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention. Diese regelt nicht nur den Geltungsbereich, wann diese DGUV Vorschriften greifen, sondern listet auch viele wichtige Pflichten der Unternehmer auf, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wirksam zu verhindern. Diese haben die Pflicht, ihre Angestellten umfassend zu schützen. Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, welche in Anlage 1 der DGUV Vorschrift 1 zu finden sind, bilden dafür die Grundlage. Auch, dass Unternehmer weder versicherungswidrige Anweisungen geben dürfen, oder die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen an ihre Angestellten weitergeben dürfen, ist dabei ganz klar festgelegt.

Doch auch die Versicherten, bzw. Angestellten, haben einige Pflichten zu erledigen. Sie sollten zum Beispiel Mängel oder Schäden unverzüglich melden und sollten sich nicht an sicherheitsgefährdenden Bereich im Betrieb aufhalten. Selbst die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist in der DGUV Vorschrift geregelt. Sicherheitsbeauftragte und eine betriebsärztliche Betreuung sind dabei die Steckenpferde.

Ein Mann mit Warnweste

Die DGUV Vorschrift 1

Dieses Regewerk stellt im Großen und Ganzen heraus, dass die Maßnahmen, die laut staatlichem Recht Arbeitsunfälle verhindern sollen, ebenfalls für Versicherte gelten, die keine Beschäftigten sind. Ebenso wichtig ist, dass die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen sich in der DGUV Vorschrift 1 zum ersten Mal auf eine einheitliche Bestimmung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten geeinigt haben. In der DGUV Regel 100-001 sind wiederum die einzelnen Paragraphen der DGUV 1 konkret erläutert. Jeder Unternehmer kann die DGUV Vorschrift 1 PDF selbst herunterladen.

Die DGUV und ihre Bedeutung für Betriebe mit Fuhrpark

Bau- oder Landfahrzeuge, Güter- und Personentransport oder Arbeitsmittel im öffentlichen Personenverkehr: Die Bereiche, in denen Arbeitsunfälle in Verbindung mit Fahrzeugen passieren können, sind besonders vielschichtig. In der DGUV Vorschriften Übersicht sticht vor allem die Vorschrift 70 heraus, die für alle Betriebe von Bedeutung ist, die ihren MitarbeiterInnen Pool- oder Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen. Sowohl eine Fahrerunterweisung, als auch die jährliche Überprüfung des Fuhrparks durch einen Sachverständigen auf seinen betriebssicheren Zustand wird darin geregelt. Ebenso wichtig sind die DGUV Information 205-024 als Unterweisungshilfe für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben oder die DGUV Information 215-530 BGI 7005 bezüglich dem Klima im Fahrzeug und Antworten auf die häufigsten Fragen.

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DGUV Vorschriften Übersicht

Im Folgenden sind spezifisch für den Umgang mit Fahrzeugen im Betrieb relevante DGUV Vorschriften als Übersicht aufgeführt:

Demzufolge gibt es zahlreiche Vorschriften zu präventiven Maßnahmen im Betrieb. Gerade die DGUV 2 und 3 thematisieren wichtige Sicherheitsvorkehrungen.

DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge und richtige Fahrerunterweisung

Die Vorschrift 70 ist für alle Betriebe relevant, die mit Fahrzeugen im Berufsalltag arbeiten oder die ihren MitarbeiterInnen Pool- oder Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen. Ab dann spielt nämlich die Fahrerunterweisung eine Rolle – und die muss gemäß der Vorschrift geführt werden, sonst drohen Geldbußen. Die DGUV 70, ehemals BGV D29, sieht beispielsweise vor, dass Fahrzeuge bei Bedarf mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen sind.

 

Das bezieht sich nicht nur auf klassische Firmenwagen, sondern gerade auch auf Arbeitsmaschinen und Spezialfahrzeuge. Die DGUV 52 zeichnet beispielsweise genau die relevante UVV für Krane auf. Die Fahrzeugprüfung durch Sachkundige ist in Paragraph 57 der Vorschrift 70 festgelegt. Weitere wichtige Bestandteile für die Sicherheit im Fuhrpark sind beispielsweise die Ladungssicherung (Be- und Entladen, § 37 Abs. 4 DGUV Vorschrift 70), Warnwestenpflicht (Warnkleidung, §§ 31, 56 Abs. 6 DGUV Vorschrift 70) und die Fahrzeugprüfung durch das Fahrpersonal vor und nach der Fahrt (DGUV Vorschrift 70 § 36 Abschnitt 1) :

Ein Formular wird in der Motorhaube eines Pkw ausgefüllt

(1) Die FahrzeugführerInnen haben vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.

Wird die Unterweisung der Fahrenden nicht nach Vorschrift durchgeführt, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen. Die Halterhaftung definiert, ob FuhrparkleiterInnen dafür verantwortlich sind.

DGUV Vorschrift 70 § 57 Prüfung

Neben der Fahrerunterweisung schreibt die DGUV Vorschrift 70 auch vor, dass Fahrzeuge einmal jährlich durch einen Sachkundigen kontrolliert werden müssen. Dadurch soll garantiert werden, dass die FahrerInnen ein sicheres Arbeitsumfeld haben. Die DGUV Vorschrift 70 § 57 schreibt daher folgendes vor:

(1) Unternehmer haben Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren

DGUV 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV Vorschriften

Eine bekannte DGUV Regel ist auch die DGUV 3, ehemals BGV A3, über Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie enthält beispielsweise eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Vorrichtungen im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 3 § 5 schreibt folgendes vor:

1) Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen

DGUV 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Weiterhin ausschlaggebend für ein sicheres Arbeitsumfeld ist die DGUV Vorschrift 2. Sie führt Richtlinien rund um das Thema Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf. Die DGUV Vorschrift 2 § 2 schreibt beispielsweise folgendes vor:

(1) Unternehmer haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Unternehmer haben den Unfallversicherungstragenden auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.

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FAQ

1. Was ist die DGUV und welche Rolle spielt sie?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) widmet sich der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung am Arbeitsplatz. Sie verfasst Unfallverhütungsvorschriften (UVV), um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

2. Welche Arten von Vorschriften gibt es bei der DGUV?

Die DGUV Vorschriften decken eine breite Palette von Themen ab, darunter Erste Hilfe, Brandschutz, elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Fahrzeuge. Diese Vorschriften sollen auf Gefahren im Beruf aufmerksam machen und den Schutz der Arbeitnehmer fördern.

3. Wie sind die DGUV Vorschriften für Fuhrparks relevant?

Für Fuhrparks sind spezielle DGUV Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 70 von Bedeutung. Diese regelt unter anderem die jährliche Überprüfung des Fuhrparks durch einen Sachverständigen und die Fahrerunterweisung, um die Sicherheit im Umgang mit Fahrzeugen im Berufsalltag zu gewährleisten.

4. Was beinhaltet die DGUV Vorschrift 70 speziell für Fahrzeuge?

Die DGUV Vorschrift 70 schreibt vor, dass Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden müssen. Sie bezieht sich nicht nur auf klassische Firmenwagen, sondern auch auf Arbeitsmaschinen und Spezialfahrzeuge.

5. Welche Konsequenzen können sich aus der Nichtbeachtung der DGUV Vorschriften ergeben?

Bei Nichtbeachtung der DGUV Vorschriften, insbesondere im Bereich der Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen. Zudem ist die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet, und es können Haftungsfragen aufkommen.

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