Die besondere 1% Regelung bei Hybridfahrzeugen

Hybridfahzeuge

Bei Hybridfahrzeugen gibt es eine Sonderregel bei der 1% Versteuerung des geldwerten Vorteils von Privatfahrten für ArbeitnehmerInnen. Hier wird die Plug in Hybrid 1% Regelung mit einer halbierten Bemessungsgrundlage angewendet. Diese Plug in Hybrid 1% Regelung gilt, wenn das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer und ab 2025 mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fährt, wahlweise höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Mit der 1% Regelung Hybrid wird der Umweltschutz gestärkt, weil ein Anreiz geschaffen wird, CO2 arm zu fahren. Aus dieser Argumentation resultiert die Kürzung der Steuerlast für die Berechnung des geldwerten Vorteils privater Fahrten mit dem Dienstwagen.

Die Kürzungsmethode der 1% Regelung

Die Kürzungsmethoden der 1% Regelung

Dabei kommen drei Kürzungsmethoden der Steuerlast zur Anwendung. Zum einen wird eine akkuabhängige Kürzung des Bruttolistenpreises genutzt. Weiterhin gibt es die Möglichkeiten, den Bruttolistenpreis zu halbieren oder auch zu vierteln. Als Faktoren für die Wahl der Kürzungsmethoden der Steuerlast werden zum einen der Anschaffungszeitpunkt des Fahrzeugs genutzt. Weitere Faktoren sind die Mindestreichweite des Elektroantriebs oder aber auch der maximale CO2-Ausstoß.

1% Regelung bei Firmenwagen

Die Überlassung eines Dienstfahrzeugs an die ArbeitnehmerInnen ist immer eine 100% betriebliche Nutzung. Nun kommt es allerdings häufig dann auch zu einer privaten Nutzung des Firmenautos, die steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen wird und versteuert werden muss. Hierzu kann die Firmenwagen 1% Regelung genutzt werden, die pauschal ist und das Führen eines Fahrtenbuchs

Der Umweltschutzgedanke der 1% Regelung

Bei der 1% Regelung Hybrid wird der Umweltschutzgedanke noch in die Versteuerung einbezogen, sodass es zu einer Kürzung kommt. Als Bemessungsgrundlage dient dann nicht etwa der volle Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Vielmehr kommt es zu einem Abzug von 50 % oder aber auch von 25 %. Welche dieser Regelungen dann zur Anwendung kommen, hängt in erster Linie vom Zeitpunkt der Anschaffung und auch von den Antriebsvoraussetzungen des Fahrzeugs ab. Bei der Plug in Hybrid 1% Regelung wird nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Hierzu müssen allerdings in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Anschaffung noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Anschaffungen zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022

Für die Firmenwagen 1% Regelung für Hybrid darf der CO2 Ausstoß bei  maximal 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer liegen. Wahlweise darf die Reichweite bei Elektrobetrieb mindestens 40 Kilometer betragen.

Anschaffungen zwischen dem 31.12.2021 und dem 01.01.2025

Die 1% Regelung Hybrid wird genutzt, wenn der CO2 Ausstoß höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt. Alternativ muss die Reichweite bei Nutzung des E-Betriebs bei mindestens 60 Kilometer liegen

Anschaffungen zwischen dem 31.12.2024 und dem 01.01.2031

Die 1% Regelung bei Hybridfahrzeugen

Soll die Plug in Hybrid 1% Regelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei diesen Fahrzeugen genutzt werden, darf der CO2 Ausstoß höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer sein. Wahlweise muss die E-Motor Reichweite des Dienstwagens mindestens 80 km betragen.

Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2023 angeschafft wurden

Sind die genannten Bedingungen nicht erfüllt, dann gibt es für Firmenfahrzeuge im Hinblick auf die 1% Regelung Hybridnoch eine weitere Ergänzungsregelung. Hierzu wird der Bruttolistenpreis des Plug in Hybridelektrofahrzeugs, das bis zum 31.12.2013 gekauft wurde, in einer Höhe von 500 Euro pro kWh Speichermöglichkeit der Batterie gemindert. Dabei darf der Minderungsbetrag nicht 10.000 Euro überschreiten. Diese Grenze markiert damit den Höchstbetrag.
Sollte das Anschaffungsdatum in den Jahren ab 2014 liegen, dann kommt es zu einer Wertminderung von 500 Euro pro Jahr um je 50 Euro pro kWh Speicherkapazität der Batterie. Dabei ist der Bruttolistenpreis bei der 1% Regelung Hybrid in der Berechnung generell immer auf volle Hundert Euro abzurunden. Somit ist bei allen Berechnungen rund um die Firmenwagen 1% Regelung genau auf den Anschaffungszeitpunkt und auch auf die technischen Ausstattungsmerkmale zu achten, damit mit der richtigen Methode zur Ermittlung der Plug in Hybrid 1% Regelung gerechnet wird.

1 %-Methode oder Fahrtenbuch?

Sei fahren einen Firmenwagen? Und Sie wissen nicht wirklich, ob die pauschale 1 %-Methode oder das Führen eines Fahrtenbuchs die für Sie günstigere Versteuerungsmethode ist? Dann rechnen Sie sich mit dem Firmenwagenrechner von VIMCAR die bessere Lösung ganz einfach aus. Er berücksichtigt alle Daten zu Ihrem Firmenwagen: Laufleistung, ob Kauf oder Leasing, Hybrid, vollelektrisch oder Verbrenner, den Listenpreis, die Betriebskosten und den Weg zur Arbeit. Im Handumdrehen wissen Sie, für welche Versteuerungsmethode Sie sich entscheiden sollten. Aber denken Sie daran: Der Wechsel zwischen den Versteuerungsmethoden ist nur zum Jahreswechsel möglich.

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!