Pauschalversteuerung

Die sogenannte Pauschalversteuerung ist eine Kopfversteuerung, die für jede Person gleich ist. Alle zahlen bei bestimmten Vorgängen dieselbe Steuer. Die Pauschalversteuerung orientiert sich hierbei an äußeren Merkmalen, welche der oder die betreffende Steuerpflichtige mit sich bringt. Das kann eine Nutzung, ein Wohnort oder ein Arbeitsverhältnis sein. Auf die finanziellen Verhältnisse der Steuerpflichtigen kommt es hierbei allerdings nicht an und diese werden auch in der Steuerberechnung nicht hinzugezogen. Bei der Pauschalversteuerung geht es nicht um die steuerliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Vielmehr wird bei der Pauschalversteuerung eine Rechenregel genutzt, die aus Vereinfachungsgründen zur Anwendung kommt. Hierdurch wird der zeitliche Aufwand von Berechnungen der Steuer sehr gedrosselt.

Pauschalversteuerung beim Firmenwagen

Pauschalversteuerung Firmenwagen

Eine Pauschalversteuerung bei Firmenwagen gibt es ebenfalls. Hierbei geht es immer um die Pauschalversteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Denn nicht immer werden ausschließlich Dienstfahrten mit einem Firmenfahrzeug unternommen. Häufig liegen auch weitere Touren oder Stopps auf der Fahrstrecke. Ein klassisches Beispiel ist hierfür das Bringen oder Abholen der Kinder auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeit. Diese private Nutzung des Dienstwagens obliegt der Steuer und ist steuerlich zu erfassen. Hierbei wird für die Pauschalversteuerung bei Firmenwagen die private Nutzung des Dienstfahrzeugs für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu Grunde gelegt. Hinzu kommen bei der Bemessungsgrundlage eventuelle Kosten für Sonderausstattungen inklusive der Umsatzsteuer. Auch bei der Dienstwagen Pauschalversteuerung handelt es sich nicht um eine Steuererfassung nach dem Leistungsprinzip. Als gerechte Berechnungsgrundlage wird einfach der Neupreis des Fahrzeugs zu Grunde gelegt, um insgesamt den administrativen Aufwand der Steuerberechnung so gering wie möglich zu halten. 

Zu beachten bei der Pauschalversteuerung des Firmenwagen

Die Pauschalversteuerung ist auch als Synonym für die 1-Prozent-Regelung bekannt. Bei der Pauschalversteuerung ist die private Nutzung für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung gemeint. Dazu kommen noch die Kosten für Sonderausstattungen – einschließlich der Umsatzsteuer. Wird der PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sowie für Kundentermine genutzt, erhöht sich der Wert für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer. Die Arbeitnehmenden können bei ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Büro in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Euro ab dem 1. Entfernungskilometer je Arbeitstag geltend machen. 

Arbeitgeber dürfen die Überlassung des Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal mit 15 % versteuern, basierend auf 15 Fahrten pro Monat (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a) EStG). Wenn die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung genutzt wird, müssen sich Mitarbeitende den pauschal besteuerten Betrag im Gegenzug auf die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit anrechnen lassen. Mit der Pauschalmethode werden sämtliche Kosten rund um den Dienstwagen abgedeckt, also unter anderem Wertverlust, Kraftstoff, Steuern, Versicherung, Wartungen, TÜV, Inspektionen und Reparaturen.

Pauschalversteuerung mit 0,002 Regelung bei Firmenwagen

Die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils ist eine Möglichkeit, um die stattgefundene Nutzung steuerlich abrechnen zu können. Eine andere Möglichkeit, als die Dienstwagen Pauschalversteuerung ist es, die 0,002 Regelung bei Firmenwagen zu nutzen, die sich nicht an der ein Prozent Regelung orientiert. Genutzt wird diese 0,002 Regelung bei Firmenwagen anstelle der 1-%-Pauschalversteuerung dann, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an weniger als 15 Tagen pro Monat mit dem Dienstwagen zurückgelegt wird. Rein rechnerisch lohnt sich dann die Nutzung der 0,002 Prozent Regelung. 

Entscheidung zur Pauschalversteuerung beim Dienstwagen

Es liegt in der freien Entscheidung, welche Methode zur Versteuerung gewählt wird. Sobald ArbeitnehmerInnen ihren Dienstwagen auch privat nutzen, muss dieser geldwerte Vorteil der Nutzung auch entsprechend versteuert werden. Die Pauschalversteuerung des Firmenwagen ist dabei ein einfaches, aber häufig auch kostspieliges Instrument. Die Dienstwagen Pauschalversteuerung wird automatisch berechnet. Wahlweise kann auch die Nachweismethode gegenüber dem Finanzamt anstelle der Dienstwagen Pauschalversteuerung gewählt werden. Hierbei ist ein Fahrtenbuch zu führen. Hierin müssen dann sämtliche Fahrten komplett und vollständig dokumentiert werden.

Pauschalversteuerung ist kostenpflichtig

Bei der Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils wird ein Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs zur Berechnungsgrundlage genommen. Gewählt wird für die Steuerfestsetzung dann der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das ist unabhängig davon, wie alt das Fahrzeug tatsächlich ist und welchen Wert es gerade darstellt. Welche der vorgenannten Methoden im Einzelfall günstiger ist, sollte in jedem individuellen Fall z. B. mit einem Firmenwagenrechner kalkuliert werden. Oftmals kann es sich auch lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen, um jede einzelne Fahrt dann auch nachweisen zu können. Insbesondere wenn nur sehr wenige Privatfahrten mit dem Dienstwagen vorgenommen werden, kann ein Fahrtenbuch eine Besserstellung bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils sein. Andernfalls ist die Nutzung der Pauschalversteuerung beim Firmenwagen für ArbeitnehmerInnen günstiger. Um den Dokumentationsaufwand zu minimieren, können diese auch auf digitale Fahrtenbücher zurückgreifen.

Pauschalverstueuerungen kostenpflichtig

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