Gründung eines Handwerksbetriebs

ein Handwerksbetrieb In den jetzigen Zeiten dürfte es eine gute Idee sein, aufs Handwerk zu setzen. Die Branche erlebt durch die enormen Tätigkeiten im Bau einen starken Boom. Deshalb hat die allgemeine Auslastung der betrieblichen Kapazitäten stark zugenommen. Wer selbst schon einmal versucht hat einen Handwerker zu bekommen, weiß wie schwierig die Situation ist. Dabei zeigt sich die Handwerksbranche in Deutschland mit ihren 151 Berufsständen sehr facettenreich. Sie ist unterteilt in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe. Gründer sollten vorher genau herausfinden, in welche Kategorie der gewählte Beruf fällt. Warum? Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die Eröffnung des entsprechenden Handwerkbetriebs.

Eigene Voraussetzungen checken

Bevor es als Handwerker mit eigenem Betrieb überhaupt losgeht, stellt sich die Frage, ob man einem zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Handwerk angehört. Eine nicht unwesentliche Frage, weil beim zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterpflicht gilt. Konkret bedeutet es, dass die Berufe nur dann ausgeübt werden können, wenn der Handwerker die Meisterprüfung abgelegt und einen Meisterbrief hat. Gehört man einem Gewerbe mit Meisterpflicht an, ist es zwingend notwendig, sich bei der Existenzgründung in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Für den zulassungsfreien Handwerker bestehen diese Hürden nicht – er kann sich nach Eintrag in die Handwerkskammer selbstständig machen. Eine weitere Alternative, um die Voraussetzungen bei der Gründung eines Handwerksbetriebes ohne Meister zu besitzen, ist ein Betriebsleiter mit Meisterzeugnis einzustellen. 

Den Markt beobachten

Einen neuen Betrieb zu gründen, ist mit bestimmten Risiken verbunden. Eine Marktanalyse vor der Gründung des Unternehmens hilft dabei, die Konkurrenz gut einzuschätzen. Schließlich bewegt sich der Handwerker in einem regional gebundenen Markt, indem er nur Kunden aus einem begrenzten Umkreis betreuen kann. Der lokale Markt ist daher von entscheidender Bedeutung bei der Neugründung eines Handwerksbetriebs. Im Fokus der Analyse stehen Fragen nach der Zielgruppe, dem Bedarf und der Konkurrenz. Für eine erfolgreiche Betriebsgründung ist es lebenswichtig, sich bei der Marktanalyse genügend Zeit zu nehmen.

Businessplan und Rechtsform

Der Businessplan stellt das Herzstück des neuen Unternehmens dar. Der Gründer definiert damit seine Geschäftsidee mit einem Plan zur Umsetzung. Der Businessplan hilft, bei Banken und Behörden Förderungen sowie Kredite zu beantragen. Bei einer Neugründung als Handwerker in der Rechtsform GmbH benötigen Gründer einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Dann folgt die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht. Auch als Einzelunternehmer können Gründer unter die Pflicht des Handelsregistereintrags kommen, wenn der Geschäftsumsatz einen festgelegten Betrag übersteigt.

Spezielle Nachweise

Deutschland macht es Existenzgründern nicht besonders einfach. So gibt es bestimmte Handwerksberufe, für die Gründer gesonderte Nachweise benötigen, um ihren Beruf auszuüben. Als Gas- oder Wasserinstallateur müssen Gründer in das örtliche Installateurverzeichnis eingetragen sein. Das hat einen bestimmten Grund: Nur ausdrücklich ermächtigten Fachleuten etwa ist der Zutritt zu öffentlichen Versorgungsnetzen erlaubt.

Anmeldung des Betriebes ist Pflicht

Die Gewerbeanmeldung ist für Handwerker Pflicht und geschieht durch die Gewerbeanmeldung. Vorher erfolgt jedoch die Eintragung in die sogenannte Handwerksrolle. Zusätzlich muss die neue Firma bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Für Handwerksbetriebe gilt zusätzlich die Pflichtmitgliedschaft in einer Handwerkskammer und in den meisten Fällen in der für den Gründer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). 

Werkzeug und Firmenwagen

Ohne die passende Ausstattung kann jeder Handwerksbetrieb einpacken. Das wichtigste: Professionelles Werkzeug sowie ein gewerblich genutztes Fahrzeug (Firmenwagen), um zum Auftraggeber zu gelangen. Wir wissen, dass die Neuanschaffung eines Fahrzeugs oder einer Flotte für Betriebe eine große finanzielle Herausforderung bedeutet. Ob nun Kauf, Miete oder Leasing – bevor es zur Entscheidung kommt, sollten Gründer genau wissen, welche Form zu ihrem Profil passen. 

Hilfe bei witterungsbedingten Ausfällen

Besonders Berufsgruppen im Bau-, Gerüstbau- und Dachdeckergewerbe sowie im Garten- und Landschaftsbau werkeln bei Wind und Wetter draußen. Wer in diesem Metier als Gründer arbeitet, kann durchaus von witterungsbedingten Ausfällen betroffen sein – und sollte diese Unwägbarkeiten in die Finanzplanung miteinbeziehen. Wer aufgrund von schlechtem Wetter Aufträge nicht ausführen kann, ist trotzdem zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Damit es für betroffene Betriebe zu keinem finanziellen Engpass in den Schlechtwetter-Monaten kommt, können diese Saison-Kurzarbeitergelder bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ergänzende Leistungen vom Arbeitsamt für die Mitarbeiter zu beziehen. Wir haben drei weitere von ihnen aufgelistet: 

  • Zuschuss-Wintergeld: Wenn in den Schlechtwetter-Monaten die angesammelten Überstunden aufgebraucht werden, gibt es noch keinen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld. Trotzdem wird der Abbau der Überstunden mit einem Zuschuss-Wintergeld bezahlt.
  • Mehraufwandsgeld: Arbeiten die Mitarbeiter während der Schlechtwetterzeit, wird für jede Stunde eine Mehraufwendung durch das Arbeitsamt gezahlt.
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: Wer Schlechtwettergeld bezieht, dem werden für die Zeit alle Sozialabgaben für Mitarbeiter zurückerstattet.

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