Als ein Firmenwagen bezeichnet man üblicherweise ein Auto, das der Firmenwagennutzer vorwiegend oder zu mindestens 10 Prozent für betriebliche Zwecke nutzt. Die private Nutzung ist dabei in der Regel nicht ausgeschlossen. Der Firmenwagenfahrer muss die Privatfahrten aber genau dokumentieren und in der Steuererklärung aufführen.
Wann Ihr Auto zum Firmenwagen wird
Egal ob als Unternehmer, Freiberufler oder Angestellter eines Unternehmens – das Führen eines Firmenwagens vereinfacht oft die eigene Mobilität. Damit ist das Fahrzeug für manche nicht aus dem Berufsalltag wegzudenken. So können notwendige Fahrten beispielsweise den Weg zu Messen, Kunden und Geschäftspartnern darstellen. Mit dem Firmenwagen können diese flexibler durchgeführt werden.
Firmenwagen oder Privatvermögen?
Ob man einen Wagen jedoch speziell als Firmenwagen und nicht als Privatvermögen bezeichnet, hängt von den tatsächlich rein geschäftlich durchgeführten Fahrten ab. Die gesetzliche Regelung besagt, dass sobald 50 Prozent der jährlichen Fahrten für dienstliche Zwecke sind, gilt der Wagen automatisch als Betriebsvermögen. Im Vergleich dazu wird bei weniger als 10 Prozent geschäftlichen Fahrten das Auto zum Privatvermögen. Nun stellt sich die Frage, was passiert wenn der Anteil der Fahrten in die 20 bis 50 Prozent fällt. Als Selbstständiger kann man sich nun aussuchen, ob der Wagen als sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen oder aber Privatvermögen angegeben wird. Wichtig ist hierbei, dass sich der Nutzer vor der Entscheidung damit auseinandersetzt, welche steuerlichen Vorteile unter beiden Varianten entstehen könnten. Der Firmenwagenfahrer kann bei der Entscheidung zum Betriebsvermögen beispielsweise Kosten steuerlich absetzen. Dafür gelten hier jedoch auch strenge Regeln der Fahrtenaufzeichnung.
Der Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Selbstständiger
Während Unternehmer und Selbständige die Möglichkeit haben, sich für die Anschaffung eines Firmenwagens zu entscheiden, steht es Arbeitgebern frei ob sie ihren Mitarbeitern diesen anbieten oder nicht. Stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen, darf er darüber hinaus festlegen, ob der Arbeitnehmer den Wagen auch privat nutzen darf. Außerdem kann er entscheiden, ob Dritte das Fahrzeug mitnutzen dürfen wie beispielsweise Familienangehörige. Darf der Mitarbeiter das Firmenauto nur für betriebliche Fahrten verwenden, spricht man von einem Nutzungsverbot. Dieses sollte der Arbeitgeber ausdrücklich formulieren — beispielsweise in dem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies ist besonders wichtig um bei dem Finanzamt beweisen zu können, dass der Arbeitnehmer den Wagen nicht für private Fahrten nutzen durfte.
Der Arbeitnehmer wird durch dieses Verbot von der möglichen privaten Nutzung und somit von der damit zusammenhängenden zusätzlichen Versteuerung des Firmenwagens befreit. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass der Wagen nun auch nicht mehr zur Anreise von Wohnsitz zu Geschäftsstelle genutzt werden darf.
Firmenwagen – Wie funktioniert die richtige Versteuerung
Grundsätzlich gilt: Fällt ein Wagen in die Kategorie Betriebsvermögen und darf dieser auch für private Fahrten vom Arbeitnehmer genutzt werden, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser muss richtig dokumentiert und bei der Steuererklärung angegeben werden muss. Denn der geldwerte Vorteil wird ein Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns und somit zu einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Wichtig: Die gleiche Regel gilt auch für Unternehmen, welche mehrere Firmenwagen, also eine Firmenflotte, unterhalten. Nutzt der Angestellte den Wagen für sowohl geschäftliche als auch private Zwecke, müssen diese Fahrten genau dokumentiert und versteuert werden. Um den geldwerten Vorteil richtig zu versteuern, kann laut gesetzlichen Vorgaben die sogenannte pauschale 1-%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode dafür angewandt werden. Der Dienstwagenfahrer oder Arbeitgeber muss zwischen den beiden Methoden wählen. Die richtige Entscheidung zu treffen ist manchmal gar nicht so einfach. Aus diesem Grund lohnt es sich beide Möglichkeiten im Voraus zu berechnen. Eine Hilfestellung bietet hierbei der Firmenwagenrechner.
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Farben und Formen sind keine Grenzen gesetzt
Entscheidet man sich für einen Dienstwagen stellt sich die Frage, welche Marke und Modell es werden soll. Hierbei sind den Möglichkeiten theoretisch keine Grenzen gesetzt. Dennoch sollte sich der Nutzer des Firmenwagens gründliche Gedanken machen, ob das Auto dem praktischen Nutzen der betrieblichen Fahrt gerecht wird.
Eine klassische Marke ist hier Volkswagen, doch auch BMW, Mercedes Benz, Audi, Opel und Ford haben an großer Beliebtheit gewonnen. Oder wie wäre es mit einem schicken SUV? Die ausgewählten Modelle können unterschiedlichste Preiskategorien darstellen und können so manchmal auch das Streben nach einem Statussymbol reflektieren. So sind vor allem auf Führungsebene der 3er und 5er BMW, Audi A6 und die Mercedes E- Klasse gerne gewählte Modelle. Im Vergleich sind beliebte Wagen der Kompakt- und Mittelklasse der Audi A4, die Mercedes C-Klasse, VW Passat und der, auch bei der breiten Bevölkerung beliebte, VW Golf. Doch auch die SUV-Modelle, wie beispielsweise der Volvo XC60 und XC90, erleben eine verstärkte Nachfrage und können sich auf dem Firmenparkplatz blicken lassen.
Im Vergleich hierzu entscheiden sich Klein- und Mittelständische Unternehmen manchmal eher zu den praktischen und kostspieligen Klein- und Kleinstwagen. Diese reichen oftmals für den praktischen Nutzen der betrieblichen Fahrt aus. Die zukunftsorientierten Elektro- und Hybridautos machen bisher jedoch nur einen kleinen Anteil der Firmenwagen aus. Gründe hierfür sind der vergleichsweise hohe Bruttolistenpreis, welcher bei der Versteuerung der privaten Fahrten eine große Auswirkung hat. Darüber hinaus kann die Ansicht aufkommen, dass die Suche nach passenden Ladestationen mühsam und zeitaufreibend sein kann. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Nachfrage an Elektro- und Hybridautos sich durch den weiteren Ausbau der Infrastruktur und Systeme in Zukunft ändern könnte. Haben Sie vor demnächst einen Firmenwagen zu kaufen? Nutzen Sie hierfür die Checkliste zum Neuwagenkauf oder Gebrauchtwagenkauf.
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