Jährliche Fahrerunterweisung Definition
Einer der wichtigsten Bestandteile im Fuhrpark ist die jährliche Unterweisung der Fahrer, wenn es um die Unfallverhütungsvorschriften, abgekürzt UVV, geht. Es besteht jedoch Nachholbedarf in der UVV-Aufklärung. Denn viele Unternehmen sehen die Prüfung bedauerlicherweise nicht als Fixpunkt an.
Umfang der UVV-Schulung
Die jährliche Prüfung ist der aufwendigste Teil der UVV, da sie intensiver Vorbereitung bedarf. Je nach Mitarbeiter- und Fahrzeuganzahl nimmt die Durchführung viel Arbeitszeit in Anspruch. Aufgrund des enormen Aufwandes wird die Kontrolle in den meisten Fällen nicht absolviert. Hier wird zwar Arbeit beim Verantwortlichen gespart, allerdings kann dieser und auch das Unternehmen sich durch diese Versäumnis strafbar machen. Die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtdurchführung sind, wie auch bei den anderen Bestandteilen der UVV, gravierend. Im schlimmsten Fall drohen auch hier hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.
Bedeutung der jährlichen Fahrerunterweisung
Sowie die Erstunterweisung ist auch die jährliche Fahrerunterweisung eine gute Möglichkeit, die Fahrer im Bezug auf Gefahren und eigenes Fahrverhalten aufzuklären. Jedoch bietet sie einen entscheidenden Vorteil: Sie kann in Gruppen absolviert werden! Aufgrund dessen kann reichlich Zeit eingespart werden und wiederholtes Fehlverhalten von Mitarbeitern im Allgemeinen angesprochen werden. Kein Mitarbeiter wird also direkt mit seinem eigenen Fehlverhalten bloßgestellt, sondern lediglich in Anbetracht des Zusammenschlusses der Fehler von allen Mitarbeitern belehrt. Durch dieses Verfahren werden die Fahrer zusätzlich dazu angeregt, sich gegenseitig im Alltag auf Fehler hinzuweisen.
Die Sicherheit des Fahrers steht bei der Unterweisung absolut im Vordergrund. Hier kann durch die Schulung ein wichtiger Beitrag dazu beigetragen werden, dass die Mitarbeiter sicher im Verkehr agieren.
Durchführung der Prüfung
Die Grundlage für die Inhalte der Fahrerunterweisung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Zusätzlich ist es empfehlenswert eine Liste mit Gefahren, die sich in dem Betrieb befinden, zu erstellen. Auf der Basis dieser Gefahrenliste ist die Erarbeitung eines Kurses möglich, der die Mitarbeiter informiert.
Da die konkreten Inhalte jeder Schulung abhängig vom Fahrzeug und seiner Nutzung sind, lässt sich eine pauschal gültige Liste nicht erstellen. Grundsätzlich sind folgende Themen Teil der Gefahrenliste:
- Fahren bei schlechtem Wetter
- Lenk- und Fahrzeiten
- Fahrzeug-Checks durch den Fahrer
- Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Das richtige Verhalten bei einem Unfall
- Der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol und Medikamenten
- Sicheres Fahrverhalten
- Ladungssicherung
- Ablenkung am Steuer
- Der verantwortungsvolle Umgang mit Fahrassistenten
Als Hilfestellung bei der Erarbeitung dieser Liste kann die Gebrauchsanleitung des Autos herangezogen werden. Viele der dort aufgelisteten Punkte sind Teil der UVV-Prüfung.
Durchführungsmöglichkeiten des Kurses
Der Kurs kann in Form einer Präsenzveranstaltung oder über eine E-Learning Plattform durchgeführt werden. Es gilt zu beachten: Während der Unterweisung müssen die Mitarbeiter dem Unterweisenden Rückfragen stellen können. Es reicht demnach nicht aus, den Fahrern einmal im Jahr ein Video zu präsentieren. Einen Überblick über Anbieter zu Online-UVV-Schulungen finden Sie hier.
Außerdem muss der Verantwortliche überprüfen, ob die unterwiesenen Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Sie finden hier einen Fragebogen für Ihre Fahrer. Der Verantwortliche muss die Unterweisung jedes Fahrers dokumentieren, um sich rechtlich abzusichern.
Wichtig: Neben der Erstunterweisung und der jährlichen Schulung kann es nötig sein, das Wissen von einzelnen Fahrern zwischendurch aufzufrischen. Das ist im Besonderen nach einem Unfall nötig, aber auch, wenn Sie den Fahrstil als unsicher oder gefährlich einstufen würden. Nötig wird das natürlich auch, wenn UVV Richtlinien nicht eingehalten werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Artikel Unfallverhütungsvorschriften
Artikel Fuhrparkleiter
Artikel Jährlicher UVV-Check
Protokoll zur Erstunterweisung