Der Arbeitgeber muss die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark regelmäßig durchführen und die Kontrolle dabei gemäß der Unfallverhütungsvorschriften dokumentieren. Kriegt ein Fahrer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug zugewiesen, macht sich der Halter strafbar. Zur Dokumentation kann ein Formular zur Führerscheinkontrolle verwendet werden.
Im Artikel erfahren Sie:
Zweck des Formulars: Das Formular zur Führerscheinkontrolle dient dazu, die regelmäßige Überprüfung der Führerscheine von Mitarbeitern in einem Fuhrpark zu dokumentieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Wichtigkeit der regelmäßigen Kontrolle: Die regelmäßige Führerscheinkontrolle ist notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und um das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Digitale Lösungen: Neben dem traditionellen Formular gibt es auch digitale Lösungen für die Führerscheinkontrolle, die den Prozess vereinfachen und automatisieren können.
Führerscheinkontrolle: rechtlicher Hintergrund
Die Führerscheinkontrolle gehört zum Alltag in jedem Fuhrpark. Die ordnungsgemäße Durchführung einer Führerscheinkontrolle bewahrt das Unternehmen vor eventuellen Regressansprüchen und sichert den Betrieb. Das Thema wird jedoch noch viel zu oft auf die leichte Schulter genommen. Viele Fuhrparkleiter sehen die Führerscheinkontrolle als nebensächlich an – dabei kann die Missachtung der Pflicht schwerwiegende Folgen haben. Die Führerscheinkontrolle muss der Arbeitgeber oder Fuhrparkleiter durchführen. Dabei haben sie die Möglichkeit die Führerscheinkontrolle per Formular oder elektronisch durchzuführen – beide Varianten erleichtern den Vorgang und sichern eine lückenlose Dokumentation. Ein Führerscheinkontrolle Formular dokumentiert die durchgeführte Führerscheinprüfung und sichert somit das Unternehmen ab.
Mit digitaler Führerscheinkontrolle absichern
Gerade im stressigen Fuhrparkalltag können Fuhrparkleiter die regelmäßige Führerscheinkontrolle vergessen. Hinzu kommt, dass Vorlagen fehleranfällig sein können. Werden nicht alle Prüfdaten richtig eingetragen, kann das Unternehmen Probleme erhalten. Der Einsatz eines digitalen Tools hilft, die Führerscheinkontrolle gemäß Gesetz zu kontrollieren. Das Tool erinnert die Fuhrparkleiter daran, dass die Kontrolle ansteht. Die eigentliche Führerscheinkontrolle kann dabei durch die Fahrer selbst durchgeführt werden.
Formular zur Führerscheinkontrolle
Sie können hier ein Führerscheinkontrolle Formular kostenlos herunterladen. Nutzen Sie dieses gerne für die regelmäßige Führerscheinprüfung. Dafür kann die Vorlage zur Führerscheinkontrolle einfach ausgedruckt, ausgefüllt und abgeheftet werden. Für eine höhere Rechtssicherheit empfehlen wir, sich auch für unsere Beratung zum Einsatz eines digitalen Tools anzumelden.
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Bußgelder mit der Führerscheinkontrolle verhindern
Die Abkürzung FSK steht für die Führerscheinkontrolle, die mindestens halbjährlich im Fuhrpark erfolgen muss. Denn nur wer einen gültigen Führerschein besitzt, darf die Fahrzeuge bewegen. Sonst drohen dem Fahrer und Fuhrparkleiter rechtliche Konsequenzen. Die Führerscheinkontrolle dient somit der Sicherheit der Fahrer und Außenstehenden.
Neben dem Fahrtenbuch ist die Führerscheinkontrolle ein weiterer administrativer Aufwand der Fuhrparkverwaltung. Welcher Fahrer muss wann als nächstes kontrolliert werden? Wann hat dieser Zeit für eine Kontrolle? Wer führt die Kontrolle durch? Wo werden alle Dokumente lückenlos und rechtskonform abgelegt?
Warum ist die Führerscheinkontrolle so wichtig?
In der Regel ist das Unternehmen Halter aller Fahrzeuge im Fuhrpark. Sich vor der Einstellung neuer Mitarbeiter die Fahrerlaubnis vorlegen zu lassen, ist Standard. Doch was, wenn ein Mitarbeiter den Führerschein verliert, dies dem Betrieb jedoch nicht meldet, etwa aus Sorge um seinen Arbeitsplatz? Kommt es zu einem Unfall – ob selbst- oder fremdverschuldet –, ist der Halter in der Pflicht. Nach §21 StVG ist das Anordnen von Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat. Unterlässt der Halter es, sich zu vergewissern, dass diese vorliegt, macht er sich eben diesem Vorwurf schuldig. Darüber hinaus erlischt in der Regel der Versicherungsschutz.
Formular zur Führerscheinkontrolle
Um die Führerscheinkontrolle als Arbeitgeber genau zu dokumentieren, können diese kostenfreie Führerscheinkontrolle Formulare nutzen. Sie helfen dabei, die Informationen zu notieren und für die Akten zu verstauen. Doch Vorsicht: Selbst bei kostenlosen Vorlagen zur Führerscheinkontrolle passieren Fuhrparkverantwortlichen häufig Fehlern. Oft werden die Prüfintervalle vernachlässigt, die Formulare nicht richtig datiert und Unterschriften ausgelassen.
hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Informationen zu notieren und für Ihre Akten sicher zu verstauen. Gleichzeitig dient das Formular als Bestätigung der Führerscheinkontrolle. In der Vorlage zur Führerscheinkontrolle können Sie unter anderem Angaben zum Fahrer und dem Führerschein sowie die Unterschrift festhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Kontrollen verpassen und Sie die Halterhaftung einhalten.
Führerscheinkontrolle rechtssicher durchführen
Wer die Führerscheinkontrolle rechtssicher durchführen möchte, sollte eine digitale Lösung einsetzen. Mittlerweile bieten viele Anbieter von Fuhrparksoftware eine elektronische Führerscheinkontrolle an. Diese schafft die Arbeit auf FuhrparkleiterInnen Seite ab. Das System erkennt automatisch, wenn eine Prüfung wieder notwendig ist. Das Fahrpersonal wird dann zur der Führerscheinkontrolle aufgefordert und kann diese selbstständig z. B. per App durchführen. Auch für die FahrerInnen ist das von Vorteil, denn müssen sie nicht mehr zur Fuhrparkleitung ins Büro fahren, um die Prüfung durchzuführen. Um alles zu dem Thema zu erfahren, können Sie sich hier unverbindlich für eine Beratung anmelden.
Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
In jedem Fuhrpark ist bei der Überlassung von Firmenfahrzeugen besonders die Kontrolle eines Dokumentes wichtig: des Führerscheins. Nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis dürfen Mitarbeiter die Fahrzeuge bewegen und so sieht es der Gesetzgeber vor, dass die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber mindestens zweimal im Jahr erfolgt. Geschieht das nicht, drohen laut Halterhaftung unter Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (Abs. 1 Nr. 2) hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für die verantwortliche Person. Darüber können erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen entstehen. Um die durchgeführte Führerscheinkontrolle zu beweisen, können Arbeitgeber ein Formular einsetzen.
Nicht zuletzt auch um den Halter vor möglichen Strafen zu schützen, ist eine regelmäßige Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber, die über das einmalige Prüfen bei der ersten Schlüsselübergabe hinaus geht, essentiell im Fuhrpark. Damit die Dokumentation absolut revisionssicher und lückenlos vonstatten geht, greifen immer mehr Fuhrparkverantwortliche zur elektronischen Führerscheinkontrolle. Besonders wenn mehrere Fahrer Zugriff auf den Fuhrpark haben, können auf diesem Weg Berge an Bürokratie eingespart werden.
Wer ist der Fahrzeughalter? Rechtlich ist derjenige als Halter relevant, der bei der zuständigen Behörde als eben solcher gemeldet ist und über die Nutzung des Fahrzeuges entscheidet. In einem Unternehmen betrifft das in der Regel die Geschäftsführung, die die Fahrzeuge zu Firmenzwecken beschafft. Die Halterverantwortlichkeiten wie die regelmäßige Führerscheinkontrolle lassen sich mit einer schriftlichen Erklärung auf Mitarbeiter wie den Fuhrparkleiter übertragen.
Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber – wer ist dazu autorisiert?
In den meisten Unternehmen wird die Führerscheinkontrolle mit Formular, digital oder mittels Prüfstationen vom der fuhrparkverantwortlichen Person durchgeführt. Wird diese jedoch von der Unternehmensleitung repräsentiert, so ist diese Person in der Verantwortung, die Führerscheinkontrolle zwei mal jährlich durchzuführen. Wesentlich ist dabei, dass die Mitarbeitenden darüber informiert werden, wer die zuständige Person für eine Führerscheinkontrolle ist, und wer sie im Falle einer Abwesenheit vertreten darf. Eine Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber betrifft nur jene Mitarbeitenden, die Zugang haben zur Nutzung der Fahrzeugflotte. Nur dann ist es den Fuhrparkverantwortlichen oder der Geschäftsführung erlaubt, die persönlichen Daten der Mitarbeitenden mittels einer Führerscheinkontrolle mit Formular oder digital durchzuführen. Eine Fuhrpark Führerscheinkontrolle ist etwas sehr Persönliches. Daher sollte die verantwortliche Person mit Respekt und Transparenz bei der Führerscheinkontrolle vorgehen.
Dieses Gesetz muss bei einer Führerscheinkontrolle der Arbeitgeber beachten
Bei einer Fuhrpark Führerscheinkontrolle geht es um den Schutz für die Mitarbeitenden, aber auch um den Schutz der verantwortlichen Person. Der §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt Folgendes hinsichtlich der Führerscheinkontrolle des Arbeitgebers: Wer ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug lenkt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Ein Halter, der jemandem erlaubt, mit dem Fahrzeug des Unternehmens zu fahren, ohne eine Führerscheinkontrolle vorher durchzuführen, muss mit derselben Strafe rechnen. Sinn ist, dass die Sicherheit im Straßenverkehr so gut, wie möglich, gewahrt wird. Durch die Führerscheinkontrolle mit Formular oder digital stehen bereits einige Tools zur Verfügung, die diesen Prozess vereinfachen sollen. Eine Führerscheinkontrolle mit Formular spricht nicht jeden an. Ebenso verhält es sich mit einer digitalen Führerscheinkontrolle des Arbeitgebers. Gesetzlich wird die digitale Führerscheinkontrolle, sowie die analoge Art der Fuhrpark Führerscheinkontrolle akzeptiert.
Welche Folgen kann die Unterlassung der Führerscheinkontrolle haben?
Ordnet der Arbeitgeber oder Fuhrparkmanager an, dass ein Mitarbeiter ohne Führerschein das Fahrzeug fährt, haftet er persönlich für die Folgen – auch wenn er davon keine Kenntnis hatte. Hier gilt vielmehr: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Bei unterlassener Führerscheinkontrolle drohen Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Gesetzesauszug zur Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier ist auch festgehalten, welche Strafen in einem solchen Falle verhängt werden würden. Wichtig: Hier ist nur potentiell der Fahrzeugführer betroffen. Auch der Halter, sofern er einer anderen Person das Fahren ohne Führerschein gestattet, kann sich strafbar machen. Das Gesetz schreibt folgendes vor:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] (2) als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist.
§ 21 StVG Tweet
Je nach Schwere des Vergehens, können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen die Konsequenz sein. Teilweise kommt es auch zur Beschlagnahmung des unzulässig geführten Fahrzeugs. Laut Gesetz darf der Halter des Fahrzeugs nicht darauf vertrauen, dass ein Fahrer den Verlust seiner Fahrerlaubnis aus eigenen Stücken mitteilt. Mögliche Strafen können nur vermieden werden, indem die Führerscheinkontrolle regelmäßig und sorgfältig durchgeführt werden.
Sonderfälle der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
Ein Sonderfall, der Fuhrparkleitern des öfteren Probleme macht, sind ausländische Führerscheine. Mit ihnen kann ein regelrechter bürokratischer Rattenschwanz einhergehen: Aufenthaltszeiten, 185-Tage-Regelung, Lebensmittelpunkt, Wohnsitz, Umschreibung auf eine deutsche Fahrerlaubnis, weitere Fahrprüfungen usw. Es ist nicht zu unterschätzen, wie sehr ein Fuhrparkmanager hier über die einzelnen Gesetzesregelungen im Bilde sein muss, um einen ausländischen Führerschein korrekt einschätzen zu können. Im Zweifel ist es daher immer noch besser, weitere Abteilungen oder Fachpersonen wie z.B. einen Steuerberater zur Führerscheinkontrolle zu Rate zu ziehen.
Ein weiterer heikler Fall sind Poolfahrzeuge. Zwar ist empfohlen, den Führerschein des Fahrers vor jeder Fahrt neu zu kontrollieren, doch in der Praxis ist dies nicht immer umsetzbar. Mit einem schriftlichen Nutzungsüberlassungsvertrag kann diese Problematik bekämpft werden. Eine einfache Lösung könnten externe Dienstleister wie der TÜV oder ADAC sowie elektronische Führerscheinkontrollen darstellen.
Durchführung der Führerscheinkontrolle
Laut Rechtsprechung (BGH VRS, Bd. 34, 354) genügt es, bei jedem Fahrer zweimal pro Jahr stichprobenartig eine Führerscheinkontrolle durchzuführen. Dies kann sowohl intern als auch extern durch einen Dienstleister geschehen. In jedem Fall sollten die Verantwortlichkeiten im Voraus klar erkennbar sein und der betroffene Mitarbeiter der Führerscheinkontrolle unterwiesen werden. Der Mitarbeiter, der mit der Kontrolle beauftragt wird, muss darüber informiert werden, wie ein Führerschein korrekt gelesen wird.
Darauf müssen Arbeitgeber bei der Führerscheinkontrolle achten
Bei der Kontrolle muss der Führerschein im Original eingesehen werden. Dies ist auch als Sichtprüfung bekannt. Die allererste Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber sollte entweder bei der Einstellung des Mitarbeiters oder bei der ersten Übergabe eines Firmenfahrzeuges stattfinden. Es empfiehlt sich die dann folgenden Prüfungszeiträume zu planen, um keine Kontrolle zu verpassen. Für die Unterlagen kann eine Kopie des Führerscheins in der Personalakte oder beim Fuhrparkmanagement hinterlegt werden, allerdings gilt es hier die Datenschutzrichtlinien zu beachten.
Weiterhin muss der Fuhrparkleiter sichergehen, dass der Fahrer keinem Fahrverbot unterliegt. Ist dies der Fall muss er außerdem darauf achten, dass der Fahrer auch wirklich nicht fährt. Tut der Fahrer dies doch, kann sich der Halter nach den oben genannten Gesetzen strafbar machen.
Wie lässt sich das Vorhandensein des Führerscheins effektiv kontrollieren?
Die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber muss nicht aufwendig sein – wenn passende Systeme verwendet werden. Zunächst einmal ist nicht vor jeder Fahrt zwingend eine Sichtkontrolle notwendig. Hat der Fahrzeughalter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter vor Fahrtantritt „sichere Kenntnis“ erhalten, dass die Fahrerlaubnis vorliegt, darf er auf diese Aussage vertrauen. Das gilt allerdings nicht, wenn er hätte erkennen müssen, dass dies nicht der Fall ist. Im Zweifelsfall können entsprechende Beweise schwer zu erbringen sein. Es ist daher ratsam, mit einem Führerscheinkontrolle Formular dies zu dokumentieren.
Notwendige Angaben im Führerscheinkontrolle Formular:
- Angaben zum Fahrer:
- Name
- Wohnsitz
- Kontaktdaten
- Angaben zur Fahrerlaubnis:
- Listennummer
- Klasse
- Ausstellungsdatum, und -ort sowie ausstellende Behörde
- Ablaufdatum, falls vorhanden
- Beschränkungen mit Schlüsselzahlen (z.B. 01 für Sehhilfen)
- Ggf. weitere Dokumentation des Fuhrparkmanagements (z.B. Kopie)
- Datum und Unterschriften von sowohl Fuhrparkleiter als auch Fahrer
Besonderheiten bei der Fuhrpark Führerscheinkontrolle
Lenken wir den Fokus auf die Führerscheinkontrolle bei den Poolfahrzeugen, die in einem Fuhrpark mehrfach genutzt werden. Der Vorteil dieser Fahrzeugnutzung ist, dass die Wagen zu unterschiedlichen Zeiten von verschiedenen Personen benützbar sind. Dies erhöht die Flexibilität des Unternehmens und ermöglicht eine optimale Auslastungseffizienz. In diesem besonderen Fall taucht manchmal die Frage auf, ob auch dann im Fuhrpark die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden muss. Die klare Antwort ist ja. Denn es ist unwesentlich, für welches Fahrzeug Mitarbeitende die Fahrerlaubnis bei einer Führerscheinkontrolle zeigen müssen. Wichtig ist, dass er oder sie bei einer Führerscheinkontrolle durch die Fuhrparkverantwortlichen oder eine andere autorisierte Person die nötigen Unterlagen vorweisen kann. Es muss also zwei mal im Jahr eine Führerscheinkontrolle mit Formular beziehungsweise digital durchgeführt werden, damit die Nutzung von Dienstfahrzeugen dem gesetzlichen Bereich und dem Versicherungsschutz entspricht.
Die Rolle der Halterhaftung bei der Fuhrpark Führerscheinkontrolle
Der Halter eines Fuhrparks ist diejenige Person, welche über den Einsatz der Fahrzeuge bestimmt. Außerdem trägt sie die Kosten für die Fahrzeuge, aber auch deren Nutzen. Daraus geht hervor, dass das Unternehmen selbst die Rolle des Fahrzeughalters innehat. Es kann die Funktion des Fahrzeughalters aber auch an die fuhrparkverantwortliche Person delegieren. Je nachdem, wer die Verantwortung über die Fahrzeuge trägt, ist auch dafür zuständig, dass die Führerscheinkontrolle in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. Denn dies ist eines der Aufgabengebiete, die auf der To-do-Liste eines Fahrzeughalters stehen. Diese Aufgabenverteilungen und Führerscheinkontrolle sollten in einem Unternehmen klar abgesteckt sein, so dass alle Beteiligten genau wissen, in welchem Radius sich ihr Verantwortungsbereich abspielt. Es kann, auch ohne diese Voraussetzung, für lange Zeit alles gutgehen. Aber spätestens bei einem Unfall werden die Verantwortungsbereiche transparent. Und dann kann es bei einer Nichteinhaltung der regelmäßigen Fuhrpark Führerscheinkontrolle für die Halterhaftung unangenehm werden. Daher muss unbedingt eine Führerscheinkontrolle stattfinden.
Führerscheinkontrolle und Datenschutz vereinbaren
Wird eine Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber notwendig, so ist dies nur dann erlaubt, wenn man eine Autorisierung hat, ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark des Unternehmens zu lenken. In diesem Fall kann der Betrieb eine Führerscheinkontrolle mit einem Formular oder in digitaler Form einfordern. Unter diesen Umständen ist eine Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber mit dem Datenschutz vereinbar. Ob die elektronische Variante bevorzugt wird, oder für die Führerscheinkontrolle ein Formular verwendet wird, ist Geschmackssache. Erfahrungsgemäß erweist sich die digitale Form der Führerscheinkontrolle als unkompliziertere Version, denn sie läuft automatisch ab. Außerdem gibt es die Möglichkeit, an Prüfstationen eine Führerscheinkontrolle durchzuführen. Hierbei muss allerdings auf dem Führerschein ein Siegel angebracht werden. Dadurch hat der Fuhrparkleiter jederzeit den vollen Überblick über die Fahrerlaubnis der angestellten Mitarbeitenden. Eine Führerscheinkontrolle kann theoretisch vor jeder Ausfahrt erfolgen. In der Praxis ergibt sich jedoch in den meisten Fuhrparks eine zweimalige Führerscheinkontrolle pro Jahr.
FAQ zur Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber
1. Warum müssen die Führerscheine kontrolliert werden?
Generell dient die Führerscheinkontrolle der Sicherheit der FahrerInnen und Außenstehenden, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Als Halter eines Fahrzeugs haftet man für Schäden, die durch das eigene Fahrzeug entstehen. Kommt es zu einem Unfall, der aus Haltersicht eigen- oder fremdverschuldet sein kann, greift durch die Unfallbeteiligung zunächst die Halterhaftpflicht. Fahrten darf ein Arbeitgeber darüber hinaus nicht anordnen, wenn Fahrten ohne eine gültige Fahrerlaubnis durchgeführt werden sollen. Hier macht sich der Halter des Fahrzeugs selbst strafbar. Aus diesem Grund sollte sich der Fahrzeughalter immer vergewissern, dass die Fahrten mit einer Fahrerlaubnis vorgenommen werden und sich diese mittels Führerscheinkontrolle vorlegen lassen. Neben einer Straftat durch unerlaubt angeordnete Fahrten verliert der Halter auch seinen Versicherungsschutz infolge eines Unfalls.
2. Wie oft muss der Führerschein vom Arbeitgeber kontrolliert werden?
Die UVV Führerscheinkontrolle muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Hierbei ergibt sich, dass die Führerscheinvorlage beim Arbeitgeber mindestens in halbjährlichen Abständen durchgeführt werden sollten.
3. Erfolgt die betriebliche Führerscheinkontrolle über den Arbeitgeber?
Üblicherweise ist der Arbeitgeber Halter der Fahrzeuge seines Fuhrparks. Insofern verteilt er auch die Fahrzeuge für die zu unternehmenden Einsätze. Aus diesem Grund ist er auch für die betriebliche Führerscheinkontrolle in seinem Fuhrpark regelmäßig zuständig und muss diese entsprechend durchführen. Nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschriften sind die Kontrollen der Führerscheine auch entsprechend zu dokumentieren. Für die Dokumentation kann der Arbeitgeber beispielsweise ein Formular zur durchgeführten Führerscheinkontrolle verwenden und dieses dann archivieren. Verfügt der Betrieb über eine gesondertes Fuhrparkmanagement, dann kann auch die Fuhrparkleitung die Kontrollen der Führerscheine durchführen.
4. Wie wird die Führerscheinkontrolle in der Firma durchgeführt?
Die Führerscheinkontrolle in der Firma wird durch unmittelbare Vorlage des Führerscheins durchgeführt. Der Arbeitgeber lässt sich hierzu physisch den Führerschein vorlegen. Dabei kann die Kontrolle über ein Formular oder auch elektronisch dokumentiert werden. Die Archivierung der durchgeführten Kontrollen ist wichtig, damit alle Fahrzeuge auch ordnungsgemäß unterwegs sind und der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
5. Was passiert bei Missachtung der Pflicht zur Führerscheinkontrolle?
Die Führerscheinkontrolle ist für den Halter des Fuhrpark essentiell. Würde es zu einem Unfall kommen, der selbst- oder fremdverschuldet geschehen ist, greift zunächst die Halterverpflichtung. Wurde die Fahrt vom Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs angeordnet, obwohl keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt und er dies nicht kontrolliert hat, dann liegt eine Straftat durch Unterlassen vor. Weiterhin verliert der Fahrzeughalter auch seinen Versicherungsschutz aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, wenn es zu einem Unfall kommt.
Alternative: elektronische Führerscheinkontrolle
Bei einem rechtlich sensiblen Thema wie der Führerscheinkontrolle ist auf eine Zettelwirtschaft keinen Verlass. Die Koordination von Listen und Formularen, die Absprache mit Mitarbeitern zu jeder Kontrolle rauben auf beiden Seiten Zeit und Nerven, die sinnvoller für andere Tätigkeiten genutzt werden könnten. Besonders bei heiklen Fällen wie Fahrzeugpools ist der Aufwand einer rechtskonformen manuellen Führerscheinkontrolle mit Vordrucken nicht zu unterschätzen. Zwar ist es ratsam, den Führerschein des Fahrers vor jeder Fahrt neu zu kontrollieren, doch in der Praxis ist dies nicht immer umsetzbar. Um das Arbeitspensum auf ein Minimum zu verringern und die Effizienz im Fuhrpark zu steigern, hilft eine elektronische Führerscheinkontrolle.
Statt mit Formular Führerscheinkontrolle digital durchführen
Die elektronische Führerscheinkontrolle vereinfacht das Prozedere. Da sie vollautomatisch abläuft, haben weder Fahrer noch Fuhrparkleiter einen hohen Aufwand. Mit dem richtigen System liegt die Kontrolle auf Seiten des Fahrers, sodass der Fuhrparkverantwortliche nur bei Versäumnis aktiv werden muss. Die Führerscheinkontrolle erfolgt bei modernen Systemen via App. Fahrer werden an anstehende Führerscheinkontrollen erinnert und führen diese eigenständig mit Smartphone oder Tablet durch. Gleichzeitig ist der Fahrzeughalter dank lückenloser und revisionssicherer Dokumentation vor rechtlichen Konsequenzen geschützt. Die Dokumentation ist rechtssicher, besteht also vor Gericht. Darüber hinaus fließen die Daten durch entsprechende Schnittstellen in das Fuhrparkmanagementsystem. So hat das Unternehmen beziehungsweise der Fuhrparkleiter zu jeder Zeit einen Überblick darüber, welche Führerscheine vorliegen und kann, falls notwendig, Mitarbeiter an die Pflicht zur Vorlage erinnern.
Verschiedene Möglichkeiten der digitalen Führerscheinkontrolle
Elektronisch gibt es mehrere Möglichkeiten wie ein Führerschein auf seine Gültigkeit geprüft werden kann. Entscheidet sich ein Fuhrparkleiter für die Einführung der elektronischen Führerscheinkontrolle ist es wichtig, dass dieser sich zuerst darüber Gedanken macht wie diese Kontrolle am besten durchgeführt werden soll und sich anschließend für den Anbieter mit der passendsten Lösung entscheidet.
Führerscheinkontrolle an Prüfstationen
Eine Methode die in der UVV vorgeschriebenen Führerscheinkontrolle einzuhalten, stellt die Verwendung von Prüfstationen dar. Hierfür muss zuerst ein Siegel auf dem Führerschein angebracht werden. Dieses Siegel ermöglicht eine automatische Prüfung des Führerscheins. Ist es Zeit für die Kontrolle, muss der Mitarbeiter seinen Führerschein lediglich an eine Prüfstation halten.
Führerscheinkontrolle mit dem Smartphone
Die Führerscheinkontrolle mit dem Smartphone kommt am ehesten der Sichtkontrolle durch den Fuhrparkleiter gleich. Möchte man diese Methode verwenden, muss zuerst die App des Anbieters heruntergeladen werden. Steht eine Führerscheinkontrolle an, leitet die Smartphone App den Mitarbeiter durch den Kontrollprozess. Während des Prozesses muss der Mitarbeiter ein Foto seines Führerscheines aufnehmen, welches anschließend vom Anbieter überprüft wird.
Wichtig hierbei: Das Smartphone muss über eine Kamera, einen Blitz und eine stabile Internetverbindung verfügen.
Beide Methoden haben den großen Vorteil, dass der Fuhrparkleiter selbst nicht in die Kontrolle der Führerscheine involviert wird. Jeder Mitarbeiter kann selbstständig die Gültigkeit seines Führerscheins prüfen.
Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber per Software
Nach aktueller Rechtsprechung reicht es aus, die Führerscheinkontrolle „regelmäßig“, das heißt, zweimal im Jahr durchzuführen. Besteht der Verdacht, dass eine Fahrerlaubnis nicht mehr vorliegt, ist es ratsam, so schnell wie möglich zu handeln. Hier kann eine elektronische Kontrolle außer der Reihe erfolgen oder eine persönliche Sichtprüfung. Ein begründeter Verdacht kann bereits vorliegen, wenn es zu außergewöhnlich vielen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kommt. Hier spielt erneut die Fuhrparksoftware eine wichtige Rolle: Geschehen diese Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit, werden sie dort vermerkt. Ein Warnhinweis kann dann den Ausschlag geben, eine Kontrolle anzuordnen.
Anbieter Vimcar
Der Anbieter Vimcar ermöglicht beispielsweise die einfache Führerscheinkontrolle in Kooperation mit LapID. Alle anstehenden oder überfälligen Kontrollen sind integriert in der Fuhrparksoftware einsehbar, sodass zeitfressende Besprechungen mit Fahrern, Ansammlungen von Papierkram und ständiges Erinnern an Fristen damit überflüssig sind.
Stattdessen werden Mitarbeiter automatisch daran erinnert, ihren Führerschein zu kontrollieren. Erst wenn die Kontrolle nicht durchgeführt wurde, wird auch der Fuhrparkverantwortliche informiert – ohne direkte Absprache. Dabei sind alle Daten übersichtlich über die Fuhrparksoftware Vimcar Fleet einsehbar und das Papierchaos vom Tisch. So wird keine Kontrollfrist mehr versäumt und die Dokumentation ist wirklich lückenlos und rechtskonform.
Einblick in die Führerscheinkontrolle mit Vimcar Fleet
Fazit Führerscheinkontrolle - kleiner Aufwand, große Wirkung
Die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber ist ein Feld, das häufig vernachlässigt wird. Dabei lässt sie sich mit geringem Aufwand vornehmen. Das Unternehmen ist mit der regelmäßigen Führerscheinkontrolle auf der sicheren Seite und hält teure Regressansprüche fern.
Führerscheinkontrolle mit Excel Vorlage – ist das ratsam?
Die Kontrolle der Fahrerlaubnis ist zwingend zu dokumentieren. Elektronisch geschieht das automatisch. Doch noch immer greifen viele Arbeitgeber auf die Führerscheinkontrolle über eine Excel Vorlage zurück. Die Tabellenkalkulation ist für diese Dokumentation jedoch nicht ausreichend. Erstens ist das System fehleranfällig: Die Daten der Führerscheinkontrolle werden manuell vom Fuhrparkleiter eingegeben. Hier können sich Ungenauigkeiten einschleichen. Es ist außerdem aufwendig, das Führerscheinkontrolle Formular zu kontrollieren. Die Suchfunktion bei Excel ist eingeschränkt – und wenn es darum geht, Hunderte von Führerscheinen zu kontrollieren, gerät es an seine Grenzen.
Selbst für kleine Betriebe lohnenswert
Schon für kleine Betriebe lohnt es sich, in digitale Lösungen für die Führerscheinkontrolle zu investieren. Die Vorteile sind vielfältig: Das Management wendet nur noch einen geringen Zeitaufwand für die notwendigen Kontrollen auf, da diese von den Mitarbeitern selber vorgenommen werden. So können sie sich um ihr Tagesgeschäft kümmern. Das spart letztendlich Zeit. Und geht es um die rechtssichere Dokumentation, haben digitale Systeme ohnehin die Nase vorn.
Weitere Ressourcen zum Thema Führerscheikontrolle Formular
Videozusammenfassung
E-Book zur Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Infografik zur Führerscheinkontrolle
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FAQ
1. Was ist das Formular zur Führerscheinkontrolle und warum ist es wichtig?
Das Formular zur Führerscheinkontrolle ist ein Dokument, das die regelmäßige Überprüfung der Führerscheine von Mitarbeitern in einem Fuhrpark dokumentiert. Diese Kontrolle ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, und um das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
2. Wie oft muss die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden?
Die Führerscheinkontrolle sollte mindestens halbjährlich erfolgen. Dies stellt sicher, dass alle Fahrer, die Zugang zu Firmenfahrzeugen haben, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
3. Welche Informationen enthält das Formular zur Führerscheinkontrolle?
Das Formular enthält typischerweise Angaben zum Fahrer, wie Name und Kontaktdaten, sowie Details zur Fahrerlaubnis, wie Listennummer, Klasse, Ausstellungsdatum und -ort, Ablaufdatum und eventuelle Beschränkungen. Es sollte auch Datum und Unterschriften von sowohl Fuhrparkleiter als auch Fahrer enthalten.
4. Was passiert, wenn kein gültiger Führerschein vorliegt?
Wenn ein Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, kann dies zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für den Fahrer und den Fuhrparkleiter führen, einschließlich Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen.
5. Können digitale Lösungen für die Führerscheinkontrolle verwendet werden?
Ja, viele Unternehmen setzen mittlerweile auf digitale Lösungen für die Führerscheinkontrolle. Diese Systeme können automatisch erkennen, wann eine Prüfung notwendig ist, und ermöglichen es den Fahrern, die Kontrolle selbstständig durchzuführen, oft über eine App. Dies spart Zeit und reduziert das Risiko von Fehlern.