- November 8, 2022
- Lesedauer: 5 Minuten
Die jährliche Schulung der UVV Fahrerunterweisung ist im Fuhrpark gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann es sich auch ergeben, dass die Intervalle verkürzt werden müssen. Dann wird eine unterjährige UVV-Unterweisung erforderlich. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Unternehmen wissen, dass Sie ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen müssen. Diese Intervalle für eine UVV Unterweisung sollten alleine deshalb genutzt werden, weil sie ein Mittel zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes im Unternehmen sind und gleichzeitig MitarbeiterInnen schulen. Nur so lassen sich Gefahren im Arbeitsumfeld erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Gefahren entgegenzuwirken. Den Rahmen dafür bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für den Bereich des Fuhrparks hat die DGUV mit der DGUV Vorschrift 70 weitere Regelungen aufgestellt.
Unterweisung nach Dringlichkeit
Intervalle können zwischen zwei Unterweisung Terminen jedoch durchaus auch kürzer ausfallen. Anlässe für unterjährige Unterweisungen können die Einstellung neuer MitarbeiterInnen, aber auch eine Änderung der Tätigkeit sein – dabei kommt es immer auf die jeweilige Situation an. Eine halbjährliche Unterweisung muss gesetzlich durchgeführt werden, wenn folgendes zutrifft:
- § 28, Absatz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG): „Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.“
- § 20, Absatz 1 der Druckluftverordnung (DruckLV): „Die Belehrungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens in Abständen von sechs Monaten, zu wiederholen.“
- § 63, Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): „Die Unterweisung ist erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen. Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.“
Freiwillige Gründe für kürzere Unterweisungsintervalle
Wie oben bereits erwähnt, gibt es weitere vielfältige Gründe für eine halbjährliche Unterweisung im Unternehmen, aus denen eine Verkürzung sinnvoll sein kann. Sie sollte in diesen Situationen erfolgen:
- Bei Einstellung neuer MitarbeiterInnen
- Bei neuen Aufgabenfeldern der MitarbeiterInnen
- Vermehrten Unfällen
- Auf besonderem Wunsch
Unterjährige Unterweisungen bei neuen Aufgaben
Immer dann, wenn Bewegung in die Besetzung des Personals kommt, oder Aufgaben neu verteilt werden, lohnt es sich zu handeln. Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter vom Innen- in den Außendienst wechseln. Eine Unterweisung im Umgang mit dem neuen Dienstfahrzeug ist dann auf jeden Fall erforderlich. Auch die Änderung des Beschäftigungsfeldes zieht eine unterjährige Unterweisung nach sich – etwa bei einem Wechsel von Pkw auf Lkw.
Viele Unfälle, mehr Unterweisungen
Sollten MitarbeiterInnen explizit nach unterjährigen Unterweisungen fragen, liegt der Handlungsbedarf auf der Hand. Dazu zählt auch, wenn vermehrt Unfälle und damit Schäden an den Firmenwagen entstehen. Allgemein gilt: Die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen sollte für die jeweiligen Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze regelmäßig geprüft werden. Nur so lassen sich neue situationsbedingte Risiken und Gefahren dauerhaft reduzieren. Bei neuen Anforderungen lohnt es sich also, Unterweisungen je nach Anlass zu wiederholen. Ein Paradebeispiel für ständig neue Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung ist die Corona-Pandemie. Flexibilität und Änderungen der Abläufe müssen und sollen Unternehmen weiterhin berücksichtigen – und Mitarbeiter dementsprechend geschult werden.
Halbjährige Unterweisungsintervalle – so funktioniert es
Die Corona-Pandemie hat neue, flexible Arbeitsformen geschaffen. Dank Optionen wie Homeoffice müssen Verantwortliche für den Fuhrpark umdenken, denn hier gilt es, die Art der Durchführung der Unterweisung exakt zu planen. Schließlich sollte sie den jeweiligen Situationen angepasst werden. Für die Mitarbeitenden sind Termine vor Ort zu planen, denn gerade Unterweisungen lassen sich in der Regel nur durch Präsenzveranstaltungen abdecken. Nicht jeder Mitarbeitende ist zu jeder Zeit verfügbar – Flexibilität bei der Terminvergabe ist also angesagt. Fuhrparkverantwortliche sollten dabei beachten, dass Unterweisungen stets zeitnah zu erfolgen sind. Konkret bedeutet es: Unterweisungen müssen grundsätzlich bei der Einstellung oder vor Beginn einer neuen Tätigkeit stattfinden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter vor dem Start seiner neuen Tätigkeit rechtssicher unterwiesen wird.
Online Unterweisungen: schneller und flexibler
Natürlich geht die halbjährliche Unterweisung auch deutlich bequemer – online in Form eines E- Learning-Systems. Hier kann die Unterweisung mit weitaus geringerem Aufwand durch Mitarbeitende durchgeführt werden und lässt sich so besser in den Unternehmensalltag integrieren. Für das Fuhrpark- oder Personalmanagement bedeutet diese Option einer Schulung eine deutliche Entlastung. Verantwortliche wählen nur die notwendigen Unterweisungen im jeweiligen E- Learning Tool aus und hinterlegen die Unterweisungsintervalle im System. Diese Intervalle können bei akutem Bedarf jederzeit und individuell verändert werden.
Bei Unterweisungen gilt immer Dokumentationspflicht
Nicht vergessen: Unterweisungen müssen immer schriftlich dokumentiert werden. Unübersichtlich kann es werden, wenn zu den jährlich durchzuführenden Unterweisungen halbjährliche Unterweisungen hinzukommen. Wie bereits geschrieben, ist das abhängig davon, ob die unterjährige Unterweisung per Gesetz vorgeschrieben oder anlassbezogen erforderlich ist. Wie immer ist die Art und Weise der Dokumentation dabei entscheidend. Empfehlenswert sind digitale Dokumentationsmöglichkeiten, die etwa direkt mit dem E-Learning-System für die Durchführung der Unterweisung verknüpft sind. Hier werden Aufgaben automatisch durch das Unterweisungssystem durchgeführt.
Bei Unterweisungen gilt immer Dokumentationspflicht
Die Art und Weise der Unterweisung ist prinzipiell freigestellt. Es ist sicherzustellen, dass Fuhrparkverantwortliche die Inhalte in verständlicher Form zugänglich machen. Da aber nicht immer das Fachwissen zur Durchführung oder die Zeit auf FahrerInnen-Seite vorhanden ist, gibt es auch Online-Unterweisungen. Das Fahrpersonal kann dann die Unterweisung flexibel per Smartphone oder PC durchführen.
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