Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden liegt auch im ureigenen Interesse der Unternehmen selbst, denn ein hoher Krankenstand ist der Wirtschaftlichkeit nicht zuträglich. Auch der Fuhrpark von Unternehmen unterliegt Bestimmungen über den Arbeitsschutz, da die vorhandenen Fahrzeuge rechtlich als Arbeitsmittel betrachtet werden.

Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsschutzgesetz

Grundvoraussetzung für reibungslose und sichere Arbeitsabläufe ist, dass Mitarbeitende wissen, worauf sie bei ihrer Tätigkeit achten müssen, um Gefahren zu vermeiden. Vorgesetzte sind deshalb verpflichtet, die Beschäftigten sowohl bei Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Zweck der Unterweisung ist, dass die Beschäftigten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit kennen und anwenden können, die das Unternehmen zuvor im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat. Die rechtlichen Grundlagen bilden §4 der DGUV Vorschrift über die Grundsätze der Prävention, sowie §12 Arbeitsschutzgesetz. Die Dokumentation der Unterweisung muss den Inhalt und den Zeitpunkt umfassen und ist von den unterwiesenen Mitarbeitenden gegenzuzeichnen.

Unterweisungsanlässe sind unter anderem:

  • Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • Zuweisung zu einer anderen Tätigkeit / Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Einführung neuer Arbeitsmittel (einschließlich neuer Technologien, Arbeitsstoffe und -materialien)
  • neu bekannt gewordene Gefährdungspotenziale nach einer Überarbeitung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
  • Schadensereignisse im Unternehmen (auch wenn diese nicht eingetreten ist, der Eintritt des Schadens aber unmittelbar bevor stand)

Der Inhalt der Arbeitsschutzunterweisung muss umfassen:

  • die konkrete Darlegung der auf den Arbeitsplatz und die Aufgaben bezogenen Gefährdungen und die diesbezüglich getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen
  • vorgesehene Maßgaben über gesundheits- und sicherheitsgerechte Handlungsweisen seitens des Beschäftigten
  • Notfallmaßnahmen, insbesondere konkrete Anweisungen, was bei Eintritt eines Schadensfalls, oder unmittelbarem Bevorstehen eines solchen, zu beachten ist und wie Beschäftigte sich zu verhalten haben

Je nach Tätigkeit muss die Unterweisung weitere Aspekte beinhalten. Ihrer Unterweisungspflicht sollten Unternehmen unbedingt nachkommen: Nach Arbeitsunfällen werden grundsätzlich Ermittlungen darüber angestellt, ob zuvor sach- und fristgerechte Arbeitsschutzunterweisungen durchgeführt wurden. Bei Verstößen drohen nicht nur hohe Schadenersatzforderungen gegen das Unternehmen, es kommt auch eine persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung der verantwortlichen Vorgesetzten infrage. Auch kann bei Missachtung der Unterweisungspflicht der Versicherungsschutz erlöschen.

Bedeutung von Arbeitsschutzunterweisungen für den Fuhrpark

Die Verpflichtung zur Arbeitsschutzunterweisung erstreckt sich auf sämtliche Fahrzeuge des Fuhrparks eines Unternehmens. Grund dafür ist, dass jedes Fahrzeug in rechtlicher Hinsicht ein Arbeitsmittel darstellt und infolge unsachgemäßer Nutzung die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet werden kann. Die entsprechenden Unterweisungen werden als „Fahrer-Unterweisung“ oder „Fahrer-UVV“ bezeichnet. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen nicht nur zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, sondern auch dazu, die Beschäftigten mit einem sicheren Umgang vertraut zu machen. Bei Fahrzeugen tritt zusätzlich zu den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen §35 DGUV Vorschrift 70 hinzu, welche besagt, dass Dienstfahrzeuge oder maschinell angetriebene Fahrzeuge Fahrern nur dann zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn diese sowohl im Führen des Fahrzeugs unterwiesen wurden, als auch eine Befähigung zum Führen nachweisen können.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Beschäftigte von Unternehmen mit dem selbstständigen Führen von Fahrzeugen betraut werden dürfen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • körperliche und geistige Eignung
  • Vorangegangene Unterweisung im Führen von Fahrzeugen
  • Nachweis über Befähigung gegenüber dem Unternehmen
  • Erwartung, dass die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt werden

Arbeitsschutzunterweisungen betreffend den Fuhrpark umfassen solche Inhalte, welche die Gefahren, die mit der Nutzung eines Fahrzeugs, zum Beispiel ein Dienstwagen, thematisieren und mit geeigneten Maßnahmen reduzieren. Hierzu zählen Unterweisungen in etwaige Besonderheiten eines Fahrzeugs, aber auch spezifische Gefahrensituationen, die aus dem werksinternen Verkehr resultieren können. Das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark und die anschließende Unterweisung der Beschäftigten ist gleich den entsprechenden Schritten, die diesbezüglich in anderen Bereichen des Unternehmens durchzuführen sind.

Arbeitsschutzgesetz

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Arten von Dienstfahrzeugen lassen sich pauschale Aussagen über die Inhalte der Unterweisung schwer treffen. Bei einer Gefährdungsbeurteilung sollte jedoch grundsätzlich das Augenmerk auf folgende Punkte gerichtet werden:

  • selbstständige Überprüfungen des Fahrzeugs durch den Fahrer
  • Einfluss von Witterungsbedingungen auf die Arbeitssicherheit (schwierige Sichtbedingungen, Anpassung der Fahrzeugbeleuchtung, Glätte- und Rutschgefahr, Notwendigkeit zum Aufziehen von Schneeketten, angemessene Geschwindigkeit, etc.) mit Fokus auf die speziellen arbeitsbezogenen Risiken, etwa infolge der Beladung
  • Sicherung der Ladung
  • Verhalten im Notfall, auch wenn Dritte betroffen sind (eigene Sicherheit, Nutzung von Warndreieck, Warnweste, etc.)
  • Einfluss von Medikamenten oder Suchtmitteln auf die Fahrtüchtigkeit im Kontext der besonderen Bedingungen beim Führen eines betrieblichen Fahrzeugs beziehungsweise Nutzfahrzeugs (zum Beispiel Auswirkungen einer verminderten Reaktionsgeschwindigkeit auf den ohnehin langen Bremsweg eines Lastkraftwagens)
  • Gefahrenquellen, die sich aus den Besonderheiten des Fahrzeugs selbst ergeben
  • Umgang mit Stress, besonders im arbeitsbezogenen Kontext (zum Beispiel Einhaltung von Lieferfristen)

Trends bei Arbeitsschutzunterweisungen

Infolge der COVID19-Pandemie ist es zu einer verstärkten Digitalisierung auch im Bereich des Arbeitsschutzes gekommen. Grundsätzlich können Arbeitsschutzunterweisungen auch online durchgeführt werden, soweit bestimmte Umstände nicht die zwingende Anwesenheit der Mitarbeitenden am Unternehmensstandort erfordern. Besonders bei den jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen können Unternehmen wie Beschäftigte dadurch Zeit einsparen.

Abseits der zunehmenden Digitalisierung ist ein Trend zu beobachten, der unter dem Begriff „Safety Leadership“ zusammengefasst wird. Kennzeichnend für das Safety Leadership ist eine aktive Führungsebene, welche Gesundheit und Wohlergehen der Beschäftigten als wichtiges Anliegen wahrnimmt und gemeinsam mit ihnen Konzepte des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung ausarbeitet. Einen besonderen Fokus legt Safety Leadership auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten, da Studien wiederholt gezeigt haben, dass mentale Probleme nicht nur das Risiko für längere krankheitsbedingte Ausfälle erhöhen, sondern auch das Risiko von Arbeitsunfällen steigt.

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