Arbeitsweg

Generell stellt der Arbeitsweg die Strecke zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte dar. Es ist möglich in der Steuererklärung den einfachen Arbeitsweg von Ihrer Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte mit 0,30 Euro pro Kilometer abzusetzen. Um Ihre persönliche maximale Steuerersparnis zu erreichen, sollten Sie die Arbeitstage, für die Sie einen Arbeitsweg geltend machen können, berechnen.

Arbeitsweg - Eine Definition

Auto hält an einem Zebrastreifen

Wer einen Firmenwagen besitzt, stellt sich vielleicht die Frage, ob der Arbeitsweg eine Betriebsfahrt oder Privatfahrt darstellt. Denn die richtige Kategorisierung macht einen großen Unterschied bei der Berechnung des geldwerten Vorteils. Fakt ist, dass der Arbeitsweg eine eigene Kategorie darstellt und weder als Betriebs-, noch als Privatfahrt deklariert wird.
Der Arbeitsweg ist grundsätzlich die Strecke zwischen der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte. Die erste Tätigkeitsstätte ist eine betriebliche Einrichtung Ihres Arbeitgebers, wie beispielsweise Ihr zugeordnetes Büro. Nutzen Sie für die Strecke ins Büro den Firmenwagen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Für Personen, die im Home Office tätig sind, gibt es daher keine erste Tätigkeitsstätte und somit keinen Arbeitsweg.

Versteuerung vom Arbeitsweg im Fahrtenbuch

Das bedeutet: Die Fahrt zur Arbeit wird wie die Privatfahrt versteuert, jedoch zu einem niedrigeren Prozentsatz. Bei der 1-%-Methode wird beispielsweise die Entfernungspauschale von 0,03 % abgezogen.

Grundsätzlich können Sie also in der Steuererklärung die Entfernungspauschale angeben. Bei der Entfernungspauschale können Sie, egal ob zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Firmenwagen, für einen Arbeitsweg 0,3 Euro steuerlich geltend machen. Geben Sie den Arbeitsweg doppelt an, wird nur 0,15 Euro pro Fahrt als Werbungskosten angesetzt. Denn das Finanzamt erlaubt pauschal nur eine einfache Strecke zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte pro Tag. Daher empfiehlt es sich, nur eine Fahrt pro Tag als Arbeitsweg zu kategorisieren. Sind Ihnen 30 Cent zu wenig, haben Sie die Möglichkeit die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Hierfür nutzen Sie das Fahrtenbuch und notieren die tatsächlich gefahrenen Kilometer sowie die Betriebskosten für Benzin, Versicherung etc. per Quittung.

Achtung: Die genaue Abrechnung des Arbeitsweges kann sich von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterscheiden. Deshalb ist eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu empfehlen. In diesem Artikel finden Sie zusätzlich einen Ratgeber zum Kategorisierung im Fahrtenbuch. Er erklärt Ihnen, welche verschiedenen Kategorien (Arbeitsweg, Privatfahrt, Betriebsfahrt, Mischfahrt) es gibt und wann eine Fahrt zu dieser gehört.

Arbeitsweg - hin und zurück - im Fahrtenbuch

Wenn Sie einen Dienstwagen für den Arbeitsweg verwenden, so gibt es bei der Kategorisierung einiges zu beachten. Erstens: Wie sind die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Fahrtenbuch eingestuft? Legen Sie im Firmenwagen den Arbeitsweg zurück, sollten Sie wissen, ob dieser Weg als Betriebsfahrt oder als Privatfahrt gilt. Kommt zum Dienstwagen Arbeitsweg zusätzlich noch eine Mischfahrt oder eine Familienheimfahrt dazu, ist es umso wichtiger, auf Transparenz zu achten. 

Der Arbeitsweg als eigene Kategorie

Um Klarheit zu bekommen, empfiehlt es sich, den Firmenwagen Arbeitsweg genauer unter die Lupe zu nehmen. Dieser fällt nämlich weder in die Kategorie der Betriebsfahrten, noch in die der Privatfahrten. Es handelt sich dabei um jene Strecke, die Sie zwischen Ihrem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte zurücklegen, um ihre Arbeit zu starten.  

Die Escape-Klausel beim Arbeitsweg mit Dienstwagen

Eine Variante, um den Dienstwagen Arbeitsweg zu kategorisieren. Hier versteuern Sie den Firmenwagen Arbeitsweg als eine Privatfahrt mit niedrigerem Prozentsatz. Diese sogenannte 1-%-Methode hat den Vorteil, dass Sie Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Fahrtenbuch als Entfernungspauschale angeben können. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Firmenwagen den Arbeitsweg zurücklegen. Sie können steuerlich pro Arbeitsweg 0,3 Euro pro Kilometer lukrieren. Allerdings ist es nicht möglich, im Fahrtenbuch den Arbeitsweg hin und zurück geltend zu machen.  

Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Fahrtenbuch

Erscheint Ihnen die Kilometerpauschale von 0,3 Euro pro Arbeitstag zu gering, können Sie die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Fahrtenbuch eintragen. In diesem Fall werden auch die Betriebskosten für den Treibstoff und die Versicherung berücksichtigt. Mit Quittung und Einträgen im Fahrtenbuch ist der Arbeitsweg hin und zurück zu dokumentieren. 

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