- August 17, 2021
- Lesedauer: 3 Minuten
Die Mobilitätspauschale kann statt Firmenwagen vom Arbeitgeber gewährt werden. Lesen Sie, was zu beachten ist, um diese Sonderleistung richtig bei der Steuer geltend zu machen und wertvolle Tipps & Tricks zur Mobilitätspauschale für Arbeitgeber.
Was ist die Mobilitätspauschale?
Auto-Versicherungen gewähren eine Mobilitätspauschale, sodass im Fall eines Diebstahls des Fahrzeugs dennoch mobil geblieben werden kann. Anders verhält es sich bei der Sonderzahlung eines Arbeitgebers zur Mobilität der Angestellten. Diese Mobilitätspauschale ist ein nicht ganz so einfach zu berechnender Trick, um Steuern zu sparen. Eingeführt wurde diese Mobilitätspauschale zum 1. Januar 2021 und kann somit erstmalig im Folgejahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Um die Mobilitätspauschale vom Arbeitgeber korrekt berechnen zu können, muss zunächst die neu geregelte Entfernungspauschale kalkuliert werden.
Bei der Steuererklärung gibt es bei der Mobilitätspauschale vom Arbeitgeber einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Geschäftsjahr. Berechnet werden kann nur der Geldbetrag, der unter Berücksichtigung der Entfernungspauschale darüber liegt. Außerdem wird der Grundfreibetrag der Werbungskosten mitberücksichtigt, sodass die Mobilitätspauschale bei der Steuer nicht doppelt rückerstattet wird. Erst der Betrag, der nach diesen Berechnungen noch übrig bleibt, wird mit einem Prozentsatz von 14 als Mobilitätspauschale steuerlich erstattet. Für Geringverdienende und Auszubildende lohnt sich diese Neuerung im Steuergesetz besonders, denn sie können die Entfernungspauschale meist nicht geltend machen.
Gemeinsamkeiten & Unterschiede von Mobilitätspauschale und Car Allowance
Auf deutschen Straßen sind jährlich mehr als fünf Millionen Dienstfahrzeuge unterwegs. In einigen Fällen macht es jedoch für alle Beteiligten mehr Sinn, wenn Mitarbeitende mit dem eigenen Fahrzeug zur Dienststelle kommen und dafür eine monatliche Aufwandspauschale erhalten. Dieses Firmenwagen-Modell wird als „Car Allowance“ bezeichnet. Eine Mobilitätspauschale vom Arbeitgeber wird in der Regel unabhängig vom Fahrzeugtyp oder der Ausstattung gezahlt. Bei einer Car Allowance beteiligen sich Arbeitgeber aber nicht nur an den tatsächlichen Fahrtkosten, sondern auch Unfallschäden sind durch die Car Allowance Zahlungen abgegolten. Bei dieser Alternative zum Dienstwagen steht dem Arbeitgeber ein Mitspracherecht zu bei:
- Fahrzeugtyp & Ausstattung
- Wahl der passenden Autoversicherung (z. B. Teilkasko oder Vollkasko)
- Pflege des dienstlich genutzten Privat-Pkw
- regelmäßige Wartung bzw. Inspektionen
Häufig werden die Gesamtkosten eines dienstlich genutzten Privatfahrzeugs mit etwa 1 – 15 Prozent vom Arbeitgeber mitgetragen. Die Berechnung der Mobilitätspauschale ist steuerlich gesehen etwas komplizierter, lässt sich aber von einem breiteren Mitarbeiterkreis steuerlich geltend machen.
Für wen lohnt sich die Mobilitätspauschale bei der Steuer besonders?
Die Finanzbehörden halten eine Menge an steuerlichen Vergünstigungen für berufliche Vielfahrer bereit wie die Pendlerpauschale oder eine Steuererleichterung bei Zuschüssen zu den regelmäßigen Fahrtkosten. Dienstwagenberechtigte und FirmeninhaberInnen profitieren gleichermaßen bei der Steuerrückerstattung wie beispielsweise auch FuhrparkmanagerInnen, welche die steuerlichen Vorteile ausnutzen, die die alternative Mobilität mit sich bringt.
Was muss steuerrechtlich bei der Mobilitätspauschale beachtet werden?
Eine Mobilitätspauschale statt Firmenwagen kann sich für viele Arbeitgeber und -nehmer steuerlich lohnen. Dabei richtet sich die Mobilitätspauschale auch an VielfahrerInnen, die aufgrund von einem Jahreseinkommen unterhalb der Grundfreibetragsgrenze keine Steuern zahlen. Aktuell ist die neue Mobilitätspauschale bei der Steuer auf fünf Jahre befristet und läuft demnach im Jahr 2026 aus. Anders als bei einer variablen Mobilitätspauschale vom Arbeitgeber können Berufspendler auch dieses Jahr einen maximalen Höchstbetrag von 4.500 Euro bei der Einkommenssteuer geltend machen.
Voraussetzung ist dabei, dass der Weg zur Arbeitsstelle nicht mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegt wird. Für einen im eigenen Pkw zurückgelegten Kilometer lassen sich im Rahmen der Entfernungspauschale jedoch unverändert 30 Cent geltend machen, was für den täglichen Arbeitsweg mit einer maximalen Distanz von 20 Kilometern gilt. Wer mit dem eigenen Pkw auf Dienstreisen geht oder mehr als 20 Kilometer weit fahren muss, kann ab 2021 5 Cent mehr bei der Steuer absetzen.
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