Neue gesetzliche Regelungen 2020

Gesetzbücher in einem Regal

Assistenzsysteme - Vorausblick bis 2024

Aufgrund der gestiegenen Zahl der Verkehrsunfälle durch Abbieger wurde bereits in den vergangenen Jahren über die Pflicht der Abbiegeassistenzsystemen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, was primär Bussen und LKW entspricht, diskutiert. Die Systeme sollen ab spätestens 2022 in allen Fahrzeugen eingebaut werden und ab 2024 in Neufahrzeugen vorhanden sein. Außerdem soll es ab 2022 EU-weit eine Vorschrift für Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenz und erweiterte Notbremsassistenten geben. Hier soll eine Nachrüstung nicht vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine Regelung für die Produktion von Neuwagen. Der Bremsassistent soll ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h greifen und vor Fußgängern und Abstand zum Vorfahrzeug warnen. Für LKW ist dieser Assistent bereits vorgeschrieben.

CO2-Grenzwert

Ab dem 01.01.2020 gelten strengere Schadstoff-Emissionsmessungen für PKW auf der Straße. Alle neu zugelassene PKW Modelle in der EU dürfen im RDE-(Real Driving Emmisions-)Test nur noch das 1,5Fache des Labor Grenzwertes für Stickoxide ausstoßen. In Zeiten des Klimaschutzes ist eine Anpassung des CO2-Grenzwertes zwingend nötig. So wird dieser auch in 2020 nochmals angepasst. Maximal sind dann 120 mg/km erlaubt, 2019 waren es noch 160mg/km CO2 Ausstoß. Zudem ist es laut EU CO2 Gesetzgebung, ab 01.01.2020 Pflicht in allen neuen PKW und leichten Nutzfahrzeugen ein OBFCM Gerät (On-Board-Fuel Consumption Meter) zu integrieren.

Diesel Fahrverbote

Bundesweite Diesel Fahrverbote aufgrund zu hoher Werte der Stickoxide sind für 2020 noch nicht angekündigt. Jedoch steht dieses Thema stark im Gespräch und die ersten Städte haben bereits ein Diesel Fahrverbote verhängt, wie zum Beispiel in Stuttgart, Berlin und Kiel. Weitere Städte werden in 2020 folgen.

Steuervorteile Elektromobilität

Die steuerliche Vergünstigung für elektrisch angetriebene Fahrzeuge kann für Fahrzeuge mit der Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 für 10 Jahre geltend gemacht werden. Die Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 werden für fünf Jahre von der Steuer befreit. Hier sind allerdings nur Elektro-PKW mit einbezogen. Auch für Dienstwagenfahrer gibt es steuerliche Vorteile. Ab 2020 müssen sie die Privatfahrten nur noch mit 0,25% des Bruttolistenpreises pauschal versteuern, wenn sie ein Elektrofahrzeug fahren. Das Fahrzeug darf bei dieser Regelung nicht teurer al 40.000€ sein. Bei Plugin Hybrid Fahrzeugen gibt es auch steuerliche Vorteile, hier beträgt der Pauschalsteuersatz 0,5% -um diesen Steuersatz zu bekommen muss das Fahrzeug mindestens 40km rein elektrisch fahren können.

Es gibt eine Sonderabschreibungsmöglichkeit von 2020-2030 für Elektro-Lieferfahrzeuge der Klassen N1 & N2 mit einem maximalen Gewicht von 7,5 Tonnen. Die Abschreibung kann, einmalig und zusätzlich zur regelmäßigen Abschreibung, im Anschaffungsjahr mit 50% der Anschaffungskosten nach § 7c EstG betragen.

Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wurde verlängert und erhöht. Bis 2025 soll es die Kaufprämie weiterhin geben. Für elektrische Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000€ gelten folgende Prämien:

  • Für reine E-Autos: 6.000€ (statt 4.000€)
  • Für Plug-In Hybrid Autos: 4.500€ (statt 3.000€)
  • Für elektrische Autos mit einem Nettolistenpreis von 40.000€ – 65.000€ gelten verminderte Prämien:
  • Für reine E-Autos: 5.000€ 
  • Für Plug-In Hybrid Autos: 3,750€

Den Antrag für die Umweltprämie kann man auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Dienstfahrräder, die auch für private Zwecke gratis zur Verfügung gestellt werden, sind weiterhin steuerfrei zu betrachten. Selbst Firmeninhaber brauchen die Nutzung nicht versteuern.

Steuerfrei ist auch das kostenfreie Aufladen des Elektro oder Hybridfahrzeuges im Betrieb des Arbeitgebers, laut ACE. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern sogar betriebliche Ladevorrichtungen überlassen ohne dies zu versteuern. Stellt der Arbeitgeber Vorrichtungen zur Verfügung außerhalb des Betriebes oder leistet einen Zuschuss zum Erwerb von Ladevorrichtungen für den Arbeitnehmer, so kann der Vorteil mit 25% pauschal versteuert werden. Diese Maßnahmen sind zunächst bis Ende 2020 befristet, es steht im Gespräch die Maßnahmen bis 31.12.2030 um 10 Jahre zu verlängern.

Versicherung

Die Typklassen sowie Regionalklasse für KFZ Versicherungen werden ab 2020 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geändert. Das bedeutet für rund 5Mio Versicherte eine Besserstellung des Beitrages, jedoch auch für ca 4Mio Versicherte einen erhöhten Beitrag der KFZ Versicherung während sich bei einem Drittel der Versicherten nicht verändert. Grundsätzlich kann man sagen, je höher eine Typ oder Regionalklasse ist, desto teurer wird die Versicherung.

Warum also das Ganze? 

Die Regionalklassen beinhalten ortsbezogene Gegebenheiten im Verhältnis zur Schadenshäufigkeit. Während die Typklassen dahingehend bestimmt werden, wie viele Schäden mit einem Fahrzeugtyp bereits verursacht wurden.

Bußgelder ab 2020

Ab dem 01.01.2020 gilt die Nutzung einer Blitzerapp nicht mehr als Grauzone, sondern ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt: “Blitzer-Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, sind genauso verboten wie Radarwarner.” Falls dies missachtet wird, beträgt das Bußgeld 75€ und ein Punkt in Flensburg.

Parkplätze für Carsharing Fahrzeuge

Das Parken für Carsharing Fahrzeuge wird ab 2020 erleichtert. Es soll extra dafür vorgesehene Parkflächen sowie Schilder und Ausweise geben. Der Ausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe abgelegt werden und die Regelung gilt ausschließlich für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

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