Wer unter der Woche für den Job in einer Zweitwohnung im Beschäftigungsort wohnt, hat keine Lust sich am Wochenende bei der Heimfahrt zur Familie noch um die Benzinkosten zu sorgen. Wenn Sie Familienheimfahrten in der Steuererklärung richtig geltend machen, können Sie sparen.
Familienheimfahrten: Steuern sparen auf dem Weg nach Hause
Das Gesetz möchte niemandem, der Arbeit und Berufsleben gut vereinen will, Steine in den Weg legen. Wichtig ist jedoch eine gute Information über die eigene Situation in der Gesetzeslage. Bei der Versteuerung von Privat- und Betriebsfahrten ist nämlich einiges zu beachten und wie der Volksmund so gerne sagt, liegt der Teufel im Detail. Arbeitnehmer, die für Ihre Tätigkeit eine Zweitwohnung unterhalten, sollten sich mit der Entfernungspauschale und der doppelten Haushaltsführung vertraut machen. Sollten Sie beispielsweise unter der Woche in einer Wohnung in ihrem Beschäftigungsort wohnen, am Wochenende aber nach Hause zu ihrer Familie fahren, gelten für die sogenannte Familienheimfahrt besondere Steuerregelungen. Im folgenden Verlauf dieses Artikels sind die wichtigsten Fakten zu Entfernungspauschale und doppelter Haushaltsführung kurz zusammengefasst.
Arbeitsweg und Entfernungspauschale
Das Gesetz möchte niemandem, der Arbeit und Berufsleben gut vereinen will, Steine in den Weg legen. Wichtig ist jedoch eine gute Information über die eigene Situation in der Gesetzeslage. Bei der Versteuerung von Privat- und Betriebsfahrten ist nämlich einiges zu beachten und wie der Volksmund so gerne sagt, liegt der Teufel im Detail. Arbeitnehmer, die für Ihre Tätigkeit eine Zweitwohnung unterhalten, sollten sich mit der Entfernungspauschale und der doppelten Haushaltsführung vertraut machen. Sollten Sie beispielsweise unter der Woche in einer Wohnung in ihrem Beschäftigungsort wohnen, am Wochenende aber nach Hause zu ihrer Familie fahren, gelten für die sogenannte Familienheimfahrt besondere Steuerregelungen. Im folgenden Verlauf dieses Artikels sind die wichtigsten Fakten zu Entfernungspauschale und doppelter Haushaltsführung kurz zusammengefasst.
Richtige Angabe von Familienheimfahrten
Problematisch wird es, wenn dem Finanzamt auffällt, dass die Arbeitswege zweimal am Tag (doppelt) eingetragen werden. Dann wird die Natur der Fahrten nicht weiter zurückverfolgt. Die Folge daraus ist eine Abstufung aller Arbeitswege und Familienheimfahrten auf 0,15 Euro. Dies gilt dann für pauschal für alle getätigten Fahrten – auch für die Familienheimfahrten, die eventuell lange Strecken sein können und somit hohe Kosten beanspruchen. Durch die Abminderung auf 0,15 Euro pro Kilometer kommt es zu einem Geldverlust.
Guide zur Fahrtenkategorisierung
Nutzen Sie ein Fahrtenbuch und möchten sicher gehen, dass Sie alle Fahrten richtig dokumentieren? Dann laden Sie sich den folgenden Ratgeber herunter. Er erklärt ausführlich, welche Kategorien es gibt und wie sie definiert werden.
Der Spar-Tipp:
Besser wäre in diesem Szenario, wenn Sie Ihren Arbeitsweg unter der Woche wirklich nur einmal pro Tag als solchen anzugeben. Die Familienheimfahrten sollten zusätzlich und separat als Werbungskosten angegeben werden. Dann wird auf beide Fahrtenkategorien 0,30 Euro pro Kilometer berechnet und die langen Familenheimfahrten sind gedeckt. Kurz: Ein Arbeitsweg pro Tag – Steuern gespart. Um den Überblick über die verschiedenen Wege, die Sie mit Ihrem Dienstwagen zurücklegen zu behalten, lohnt es sich ein Fahrtenbuch zu führen. In dem Fahrtenbuch können Sie übersichtlich Privatfahrten von Betriebsfahrten unterscheiden und Arbeitswege und Familienheimfahrten kategorisieren. Um dem Zeitaufwand eines handschriftlichen Fahrtenbuchs zu entgehen, gibt es die Möglichkeit ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen.