Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Sie kann Unfälle verhindern und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Dennoch wird sie im Fuhrpark oftmals nicht oder nicht richtlinienkonform durchgeführt. Das kann unangenehme Konsequenzen haben. Unterlässt man die Gefährdungsbeurteilung für Fahrzeuge und weitere Arbeitsmittel, kann dies als Verletzung der Fürsorgepflicht gelten.
Im Artikel erfahren Sie:
- Notwendigkeit und Durchführung: Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst die Identifikation potenzieller Gefahren, Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen sowie deren Überprüfung.
- Verantwortlichkeit: Üblicherweise übernimmt die Fuhrparkleitung die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung, die verschiedene Anforderungen erfüllen muss.
- Konsequenzen bei Nichtdurchführung: Eine unterlassene Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark kann als Verletzung der Fürsorgepflicht gelten. Möglich sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark?
Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark dient zur Vorbeugung von Unfällen und ist Pflicht bei Dienstfahrzeugen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist bei allen Fahrzeugen der Flotte ohne Ausnahme durchzuführen. Mögliche Gefährdungen und Belastungen von Firmenfahrzeugen sind zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Dabei findet eine umfassende Dokumentation statt. Zusätzlich sind verschiedene gesetzlich festgeschriebene Anforderungen zu erfüllen.
Für Unternehmen zählt die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark mit zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten. Bei Nichtbeachtung der Anforderungen drohen erhebliche Konsequenzen wie hohe Bußgelder. Außerdem steigt die Unfallgefahr von allen Teilnehmern am Straßenverkehr.
Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark relevant?
Wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark für sämtliche Dienstwagenfahrer sowie für Fuhrparkverantwortliche. Unternehmen erfüllen gesetzlich vorgeschriebene Pflichten und reduzieren die Unfallgefahr. Für Mitarbeiter ist die Erfüllung von Maßnahmen zur Verbesserung und Wahrung der Sicherheit von Bedeutung.
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark
Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark ist an verschiedenen Stellen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert. Die Gefährdungsbeurteilung zählt mit in die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), geht jedoch über diese hinaus.
Gefährdungsbeurteilung gesetzliche Grundlage:
- 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundsätzliche Pflichten des Arbeitgebers
- 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung
- 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Beurteilung der aktuellen Arbeitsbedingungen
- 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Wichtig: Die Verwendung von einem Gefährdungsbeurteilung Muster ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich jedoch in der Praxis vielfach bewiesen.
Zusätzlich gibt es abhängig von genau eingesetzten Fahrzeugen und Unternehmen weitere wichtige Gesetze:
- DGUV Vorschrift 1
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Außerdem entstehen noch Pflichten des Unternehmens im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Gesetz regelt die Bestimmung und Ernennung von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von Betriebsärzten.
Bei fehlender und nicht den Anforderungen entsprechender Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark drohen dem Unternehmen Konsequenzen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber mit einem Dienstwagen ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die damit verbundenen Risiken zu erkennen. Ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro wird laut §25 Arbeitsschutzgesetz bei einer nicht durchgeführten Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark fällig. Außerdem sind laut §26 Arbeitsschutzgesetz Freiheitsstrafen bei wiederholtem Vergehen möglich.
Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen: So gehen Sie vor
Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark erfolgt in mehreren Schritten, um allen Anforderungen zu entsprechen. Eine strukturierte Vorgehensweise passend zu den folgenden 7 Schritten erleichtert die Arbeit:
- Identifikation der Beteiligten
- Erfassung der ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzgebiete
- Ermittlung potenzieller Gefährdungen und Belastungen (Risikoanalyse)
- Festlegung von Maßnahmen und Zielen
- Durchführung der Maßnahmen
- Prüfung der Wirksamkeit
- Fortschreibung der Beurteilung
Hilfestellung bei der Durchführung gibt unter anderem die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die BGW Gefährdungsbeurteilung geht entsprechend vor und vereinfacht damit die gesetzlich notwendige Dokumentation der einzelnen Schritte. Die Schritte sind stets zu dokumentieren, um allen Anforderungen zu entsprechen.
Die häufigsten Probleme bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Mit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung gehen typische Fehler und Herausforderungen für Fuhrparkverantwortliche einher.
Klassische Probleme bei der Gefährdungsbeurteilung:
- Fehlende Struktur bei der Vorgehensweise
- Fehlerhafte oder nicht vorhandene Dokumentation
- Unregelmäßige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Chaotische Umsetzung durch nicht verwendete Vorlagen
Eine unzureichende Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark geht mit Gefahren einher. Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit Risiko für Gesundheit und Leben der Mitarbeiter sowie der Teilnehmer im Straßenverkehr steigt. Zusätzlich ist das Risiko von Konsequenzen in Form von Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen nicht zu unterschätzen.
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Eine einfache, rechtssichere Lösung ist die Verwendung der Vorlage im PDF-Format von Vimcar. Durch den Einsatz der Vorlage erfüllen Sie alle Anforderungen ohne großen Aufwand und mit minimalem Zeitaufwand.
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Maßnahmen zur Risikominimierung im Fuhrpark
Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen dienen der Risikominimierung im Fuhrpark. Bereits beim Kauf gibt es Möglichkeiten, die Risikominimierung bei Lkws und bei allen anderen Dienstfahrzeugen zu bedenken. Die im folgenden vorgestellten Maßnahmen dienen der Abdeckung aller wichtigen Bereiche nach dem Arbeitsschutzgesetz:
- Technische Maßnahmen
Es handelt sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, die bereits beim Kauf zu beachten sind.
- Fahrassistenzsysteme
- Angemessene Bereifung (Winter- und Sommerreifen)
- Xenon-, LED- und Laserlichtsysteme
- Navigationssysteme
- Ergonomischer Fahrersitz
- Freisprecheinrichtung
- Organisatorische Maßnahmen
Das Unternehmen kann Prozesse so gestalten, dass die Sicherheit erhöht wird. Verantwortlichkeiten im Unternehmen sind klar zu benennen und organisatorische Maßnahmen so zu gestalten, dass es für Mitarbeiter insgesamt sicherer im Unternehmen ist.
- Innerbetriebliche Verkehrsregelungen (Trennen von Fuß- und Fahrwegen)
- Verhalten beim Kunden
- Verhalten im Notfall
- Abstellen von Fahrzeugen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht
- Identifizierung von möglichen Gefahren auf Parkplätzen oder innerhalb des Geländes (beispielsweise uneinsehbare Stellen, enge Bereiche etc.)
- Personenbezogene Maßnahmen
Schulungen und intensive Unterweisungen der Fahrer zählen mit zu den personenbezogenen Maßnahmen.
- Körperliche und geistige Eignung der Mitarbeiter
- Feststellung der Befähigung des Fahrens nachweisen (Führerscheinkontrolle, Arbeitsmedizinische Untersuchungen)
- Unterweisung der Mitarbeiter in das Fahrzeug
- Unterweisung über den Umgang mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr
Im Anschluss an die Festlegung der genannten Maßnahmen ist zu prüfen, ob dadurch erkannte Gefahren reduziert werden. Es handelt sich bei der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark um einen laufenden Prozess, bei dem zu prüfen ist, ob alle getroffenen Maßnahmen ausreichen. Digitales Fuhrparkmanagement sowie die Verwendung von einer Gefährdungsbeurteilung Vorlage im PDF Format unterstützen bei dieser umfangreichen Aufgabe.
FAQ zur Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark
1. Wie sieht eine Gefährdungsbeurteilung aus?
Ein Gefährdungsbeurteilung Beispiel zeigt, wie die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark in der Praxis aussieht. Es geht im Beispiel um einen Firmenparkplatz, der speziell für Poolfahrzeuge des Unternehmens zur Verfügung steht.
Folgende Schritte sind wichtig:
- Identifikation der Beteiligten
Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark ist wichtig für alle Fahrer von Poolfahrzeugen des Unternehmens.
2. Erfassung der ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzgebiete
Die Fahrzeuge werden nach einer Buchung auf dem Parkplatz abgeholt. Im Anschluss an die Fahrten werden die Fahrzeuge wieder auf dem Firmenparkplatz abgestellt. Je nach Auslastung erfolgt das Ein- und Ausparken mehrfach täglich bei einer Flotte, die 20 Fahrzeuge umfasst.
3. Ermittlung potenzieller Gefährdungen und Belastungen (Risikoanalyse)
Der Firmenparkplatz ist an einer Stelle schlecht einsehbar, wie sich im Rahmen der Risikoanalyse zeigt. Bei gleichzeitiger Abholung und Ablieferung von Fahrzeugen erhöht sich an der Engstelle die Unfallgefahr.
4. Festlegung von Maßnahmen und Zielen
Als direkte Maßnahme soll mit einem Spiegel gearbeitet werden, der das Problem löst. Ziel ist mehr Sicherheit an der besagten Stelle auf dem Firmenparkplatz.
5. Durchführung der Maßnahmen
Der Spiegel wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark an der betroffenen Stelle angebracht.
6. Prüfung der Wirksamkeit
Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass der angebrachte Spiegel hilfreich ist. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht erforderlich.
7. Fortschreibung der Beurteilung
In Zukunft ist zu prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, wenn sich beispielsweise die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge verändern.
2. Wie häufig sollte die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark stattfinden?
In der Praxis hat sich bei der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark eine jährliche Durchführung durchgesetzt. Doch auch bei Änderungen im Betriebsablauf, bei Fahrzeugen und Antrieben sowie bei anderen Parkplätzen oder Wegen auf dem Betriebsgelände ist eine neue Gefährdungsbeurteilung empfehlenswert.
3. Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark durchführen?
Alle Arbeitgeber mit Fahrzeugen im Betrieb sind zu einer Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark verpflichtet. Das gilt für Dienstwagen, Poolfahrzeuge sowie für Maschinen, die im Betrieb bewegt werden. Es handelt sich somit nicht um freiwillige Maßnahmen.
4. Kann die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark an andere Personen übertragen werden?
Die verantwortliche Person muss die Kompetenz besitzen, eine Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark durchzuführen. Eine Delegation der Aufgabe an die zuständigen Fuhrparkverantwortlichen ist daher üblich. Die Übertragung der Aufgabe an andere Personen ist aufgrund der Bedeutung der Umsetzung nicht zu empfehlen.
5. Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark durch eine autorisierte Person erfolgte?
Wenn keine oder keine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel durchgeführt wird, müssen Unternehmen mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht Bußgelder in einer Höhe bis zu 30.000 Euro vor. Eine Freiheitsstrafe der verantwortlichen Person von einem Jahr ist bei wiederholtem Verstoß gegen die Vorschriften möglich.
6. Ist eine Gefährdungsbeurteilung mit PDF Vorlage nur digital möglich oder lässt sich diese ausdrucken?
Bei der Gefährdungsbeurteilung mit PDF Vorlage kann die verantwortliche Person selbst die Art der Durchführung entscheiden. Eine digitale Dokumentation ist genauso wie die Arbeit mit ausgedruckten Vorlagen möglich.
7. Warum lohnt es sich, ein Gefährdungsbeurteilung Muster zu nutzen?
Die Verwendung von einem Muster für die Gefährdungsbeurteilung verringert den erforderlichen Zeitaufwand. Die gesamte Abwicklung beim Gefährdungsbeurteilung erstellen/ ausfüllen ist dadurch leichter nachvollziehbar.
Zusammenfassung zur Gefährdungsbeurteilung
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