Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark gehört zu den Pflichten des Arbeitgebenden. Sie kann Unfälle verhindern und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines vollständigen Arbeitsschutzes. Dennoch wird sie im Fuhrpark oftmals nicht oder nicht richtlinienkonform – etwa mithilfe der BGW Gefährdungsbeurteilung – durchgeführt. Das kann unliebsame Folgen haben und das nicht nur finanziell. Unterlässt man die Gefährdungsbeurteilung für Fahrzeuge und weitere Arbeitsmittel, kann dies als Verletzung der Fürsorgepflicht gelten.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Notwendigkeit und Durchführung: Die Gefährdungsbeurteilung ist für alle Dienstfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Identifikation potenzieller Gefahren, Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen sowie deren Überprüfung.

  2. Verantwortlichkeit: In der Regel übernimmt die Fuhrparkleitung die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung, wobei die Maßnahmen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden müssen.

  3. Konsequenzen bei Nichtdurchführung: Unterlässt man die Gefährdungsbeurteilung, kann dies als Verletzung der Fürsorgepflicht gelten und zu Bußgeldern bis zu 25.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen führen.

Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark: Über die Notwendigkeit der Maßnahmen

Die Gefährdungsbeurteilung von Pkw und anderen Fahrzeugen ist ein wichtiger Teil eines umfassenden Risikomanagements. Das Ziel ist es, Unfälle und Schäden am Fahrzeug sowie der Mitarbeitenden zu verhindern. Was viele nicht wissen: Sobald Dienstfahrzeuge jeglicher Art zur Verfügung gestellt werden, ist die Gefährdungsbeurteilung der Fahrzeuge Pflicht, und zwar von allen. Es zählen nicht nur Lkw oder Kleinbusse für den Transport von Gütern oder Serviceeinsätze dazu, sondern auch Firmenautos, selbst wenn diese teilweise privat zur Verfügung stehen.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung von Lkw und Pkw sollten potenzielle Gefährdungen und Belastungen ausgeschlossen werden. Sämtliche Maßnahmen, die dahingehend getroffen werden, müssen dokumentiert werden. Diese variieren je nach Art, Größe und Branche des Unternehmens stark und reichen von der Fahrzeugkontrolle bis hin zu dem Vorhandensein von Schutzausrüstungen. Teilweise überschneidet sich die Gefährdungsbeurteilung mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), geht allerdings noch darüber hinaus.

Üblicherweise erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung in Fuhrpark in sieben Schritten:

  1. Identifikation der Beteiligten
  2. Erfassung der ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzgebiete
  3. Ermittlung potenzieller Gefährdungen und Belastungen (Risikoanalyse)
  4. Festlegung von Maßnahmen und Zielen
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Prüfung der Wirksamkeit
  7. Fortschreibung der Beurteilung
 

Hilfestellung bei der Durchführung gibt unter anderem die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die BGW Gefährdungsbeurteilung geht gemäß der genannten sieben Schritte vor und vereinfacht damit die gesetzlich notwendige Dokumentation wesentlich.

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Gefährdungsbeurteilung Vorlage auf Laptop geöffnet
LKW stehen nebeneinander.

Wer übernimmt die Aufgabe?

Der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung von Lkw und Pkw kann aufwendig sein. So stellt sich die Frage, wer verantwortlich ist, dass sie lückenlos durchgeführt wird. Nach Paragraf 13 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss es eine „verantwortliche Person“ geben, die notwendige Maßnahmen erkennt und die Durchführung sicherstellt. In der Regel ist dies die Fuhrparkleitung. Das ist auch sinnvoll: Schließlich hat diese bereits einen umfangreichen Überblick über die vorhandenen Fahrzeuge und potenzielle Gefahren.

Die Gefährdungsbeurteilung von Firmenwagen

UnternehmerInnen haben in Deutschland grundsätzlich die Gefährdungen Ihrer Mitarbeitenden zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzulegen. Das gilt auch für den Einsatz von Dienstfahrzeugen, denn diese gelten im Sinne des § 1 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung zu den Arbeitsmitteln. Dabei ist zu beachten, dass jegliche Art von Fahrzeug zum Arbeitsmittel wird, sobald Arbeitnehmende damit eine Dienstfahrt vornehmen.

Der Arbeitsschutz

Vor allem geht es bei der Gefährdungsbeurteilung um den Arbeitsschutz. Je nach Art der Tätigkeit sind ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet, die Tätigkeit nach Gefährdungen zu beurteilen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen für FahrerInnen genügt jedoch die Gefährdungsbeurteilung eines einzigen Arbeitsplatzes. Wichtig ist es, die Gleichartigkeit der Arbeitsbedingungen belegen zu können. Die Gefährdungen an einem Arbeitsplatz können sich durch etwaige Einflüsse wie die Ausstattung, Auswahl und den Einsatz der Fahrzeuge, insbesondere durch den Umgang derer voneinander unterscheiden. Nicht zu unterschätzen sind hierbei auch die Einweisung, unzureichende Qualifikation oder psychische Belastung der ArbeitnehmerInnen. 

gefährdungsbeurteilung symbolbild

Wie wird die Gefährungsbeurteilung des Firmenwagen im Muster dokumentiert?

Die Gefährdungsbeurteilung nach §6 Abs. 1 ArbSchG muss folgende Informationen beinhalten:

  • Erfassung der Arbeitsbereiche
  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegung der Schutzmaßnahmen
  • Durchführung der Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit
  • Dokumentation der Wirksamkeit
 
Die Arbeitgebenden müssen nach dieser Vorschrift über die aufgezählten Unterlagen verfügen. 
Aus denen gehen nämlich die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die von Ihnen festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes hervor. Es sei wiederholt erwähnt, dass es bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ausreichend ist, wenn die genannten Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.
Eine Person füllt eine Dokument aus

Welche Maßnahmen sind zu treffen?

Die tatsächlichen Gefährdungen fallen in jedem Unternehmen anders aus. So kann in einem eine Gefahr vom Transportgut an sich ausgehen, während es in anderen Betrieben ausreicht, die Ladung ausreichend zu sichern. In der Regel ist eine Gefährdungsbeurteilung für Lkw Fahrer umfangreicher als in Fuhrparks, die ausschließlich aus Firmenwagen bestehen, die auch privat genutzt werden.

Grundsätzlich gehören unter anderem diese Details zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung von Lkw und Pkw:

  • Sicherung des Transportguts gegen Verrutschen, Wegrollen oder Verlust
  • Vorhandensein bestimmter Ausrüstung (zum Beispiel für die Absperrung von Bereichen oder Sicherheitskleidung)
  • Konfiguration des Fahrzeugs mit sicherheitsrelevanter Ausstattung
  • Führerscheinkontrolle inklusive Feststellung der Fahrberechtigung von bestimmten Fahrzeugen
  • Fahrerunterweisung
  • Zustand des Fahrzeugs

Sinnvolle Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung von Firmenwagen

Die Fahrzeugkonfiguration im Kauf ist einer der Bereiche, in der man präventiv viele Maßnahmen umsetzen kann. Wird etwa in einem Transporter viel sperriges Gut bewegt, so muss das Fahrzeug so ausgerüstet sein, dass die Fenster, die es im Laderaum in der Standardkonfiguration gibt, ersetzt werden durch Blechplatten. Oder dass die Ladung gegen verrutschen oder Wegrollen gesichert werden kann.
Dürfen die Arbeitnehmenden z. B. aus Beförderungsgründen ihre Dienstwagen selbst konfigurieren, ohne Sicherstellung, dass die notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen getroffen werden, wurde eine ungenügende oder nur mangelhafte Gefährdungsbeurteilung der KraftfahrerInnen vorgenommen.
Sie können sich bei der Festlegung der Maßnahmen an dem „TOP-Prinzip“ orientieren, in der technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen in der Reihenfolge behandelt werden, um alle Bereiche nach dem Arbeitsschutzgesetz abzudecken. Im Folgenden einige Beispiele für die jeweiligen Maßnahmen.

1. Technische Maßnahmen

  • Fahrassistenzsysteme
  • Angemessene Bereifung (Winter-/Sommerbereifung
  • Xenon-, LED- und Laserlichtsysteme
  • Navigationssysteme
  • Ergonomischer Fahrersitz
  • Freisprecheinrichtung
technische Maßnahmen

2. Organisatorische Maßnahmen

  • Innerbetriebliche Verkehrsregelungen (Trennen von Fuß- und Fahrwegen)
  • Verhalten beim Kunden
  • Verhalten im Notfall
  • Abstellen von Fahrzeugen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht

3. Personenbezogene Maßnahmen

  • Körperliche und geistige Eignung der Arbeitnehmenden
  • Befähigung des Fahrens gegenüber der Arbeitgebenden nachweisen (Führerschein, Arbeitsmedizinische Untersuchungen)
  • Unterweisung der Arbeitnehmenden in das Fahrzeug
  • Unterweisung über den Umgang mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr

Nachdem die Maßnahmen festgelegt und umgesetzt wurden, ist zu evaluieren, ob diese die erkannten Gefahren auf ein Minimum reduzieren. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung beginnt somit von vorne und ist somit ein wiederkehrender und nicht zu unterschätzender Prozess. Denn für Nichteinhaltung gibt es Strafen.

Strafen für Nicht-Einhaltung

gefährdungsbeurteilung geldstrafe

Arbeitgebende, die sich gegen eine Gefährdungsbeurteilung der Firmenwagen entscheiden und somit sich nicht an das Arbeitsschutzgesetz halten, können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000€ oder einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Auch Fahrlässigkeit kann hier zu einem Bußgeld führen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Gefährdungsbeurteilung für Lkw Fahrer umfasst darüber hinaus häufig weitere Maßnahmen. So wird etwa festgestellt, ob eine spezielle Navigationssoftware für Lkw vorhanden ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten eingehalten werden.

Notwendigkeit zur regelmäßigen Durchführung

Eine Gefährdungsbeurteilung wird im regelmäßigen Turnus durchgeführt, bewährt hat sich ein Jahreszyklus. Die getroffenen Maßnahmen sollten fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Vorgang ist damit ein laufender Prozess, der nicht zuletzt aktuelle Ereignisse, technische Innovationen oder Gesetzesänderungen mit einbeziehen muss. So entscheiden bei der Gefährdungsbeurteilung von Pkw mit Elektroantrieb andere Faktoren, als bei einem mit herkömmlichen Antrieb. Auswirkungen auf den Arbeitsschutz hatte im Frühjahr 2020 auch die Einführung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Fuhrparkleitung hatte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dafür Sorge zu tragen, dass diese auch in Dienstfahrzeugen beziehungsweise auf dem Firmengelände einzuhalten war.

Gefährdungsbeurteilung

Gesetze zur Gefährdungsbeurteilung

Gesetzlich normiert ist die Gefährdungsbeurteilung für Fahrzeuge hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dies verstärkt auch die Brisanz der Gefährdungsbeurteilung. Schließlich bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass die Gefährdungsbeurteilung bei Fahrzeugen nicht nur eine Pflicht für Arbeitgebende darstellt, sondern auch einen zusätzlichen Schutz für Arbeitnehmende gewährleistet. Dementsprechend liegen sowohl die Pflicht zur Gefahrenermittlung als auch die daraus resultierenden Maßnahmen und die anschließende Dokumentation bei dem jeweiligen Unternehmen. Diese Pflichten und Maßnahmen finden ihre Ausprägung besonders in den Paragrafen drei bis sechs des ArbSchG.

Diese Paragrafen gelten für die Gefährdungsbeurteilung der Fahrzeuge

Der § 3 des Arbeitsschutzgesetzes beinhaltet die Grundpflichten des Unternehmens zur Gefährdungsbeurteilung bei Fahrzeugen. Weiterhin beschreibt er die Art und Weise der Überprüfung der zugrundeliegenden Maßnahmen. Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes befinden sich im § 4 des ArbSchG und schlüsseln die Herangehensweise bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Im § 5 des ArbSchG enthält das Gesetz die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Die erforderliche Dokumentation, sowie Art und Umfang, findet sich im §6 des Arbeitsschutzgesetzes. Zwar sieht das Gesetz selbst keine verpflichtende Vorlage vor, es empfiehlt sich jedoch für Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung eine Vorlage zu nutzen.

Bedeutung der DGUV Vorschrift 70 bei der Gefährdungsbeurteilung bei Fahrzeugen

Eine für Firmenfahrzeuge unerlässliche Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 70, sie regelt nicht nur die vorgeschriebene Ausrüstung von Fahrzeugen, sondern auch den konformen Gebrauch der Fahrzeuge. Je nach Art, Größe und Umfang des Fuhrparks können für die Gefährdungsbeurteilung bei den Fahrzeugen noch weitere Vorschriften zur Geltung kommen. 

Die können insbesondere folgende Gesetze sein:

Risiko Gefährdungsbeurteilung
  • DGUV Vorschrift 1
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Außerdem entstehen noch Pflichten des Unternehmens im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Gesetz regelt die Bestimmung und Ernennung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, sowie Betriebsärzten.

Dokumentation per Gefährdungsbeurteilung Vorlage

Die einfachste Erklärung für das Erfordernis einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Fahrzeuge ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Gemäß § 6 Absatz 1 ist das arbeitgebende Unternehmen dazu verpflichtet, entsprechende Unterlagen vorzuhalten; daraus ergibt sich eine zwingende Dokumentation. Allerdings lässt das Gesetz die Form des Dokuments offen. So können sowohl digitale Formate als auch Druckmedien zum Einsatz kommen. Unabhängig von der Auswahl des Speichermediums empfiehlt es sich jedoch dringend, für die Gefährdungsbeurteilung eine Vorlage zu nutzen.

Gefährdungsbeurteilung einfach dokumentieren

gefährdungsbeurteilung frau am arbeitsplatz

Unternehmen, die über ein Qualitätsmanagement verfügen, zertifiziert oder nicht, profitieren doppelt, wenn sie bei der Gefährdungsbeurteilung eine Vorlage nutzen. Durch standardisierte Formulare lässt sich nicht nur eine gewisse Rechtssicherheit herbeiführen und vermeintliche Fehlerquellen ausmerzen, sondern es verbessert es auch das hauseigene Risikomanagement maßgeblich. So können alle Schnittstellen bei der Auswertung problemlos die nötigen Daten erfassen und strukturiert aufarbeiten. Ein Faktor, der nicht nur dem Unternehmen, sondern auch der Gesundheit von Arbeitnehmern zugutekommt.

FAQ zur Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark

1. Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

In den meisten Unternehmen übernimmt die Fuhrparkleitung die Aufgabe, die laut Paragraph 13 des Arbeitsschutzgesetzes in regelmäßigen Abständen erfüllt werden muss. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die zuständige Fuhrparkleitung über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, diese verantwortungsvoll durchführen zu können. Aber die Gefährdungsbeurteilung kann auch von anderen Führungskräften eines Betriebes, wie AbteilungsleiterInnen, BetriebsleiterInnen oder MeisterInnen mit Weisungskompetenz abgewickelt werden.

2. Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung optimal durchgeführt?

Für eine Gefährdungsbeurteilung nach Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes gibt es fertige Entwürfe, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen. Eine solche Gefährdungsbeurteilungs Vorlage in PDF Form ist an den gesetzlichen Bestimmungen orientiert und hilft der verantwortlichen Person, sich an die erforderlichen Punkte zu halten. Diese betreffen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, wie angemessene Bereifung, Verhalten im Notfall, Führerscheinkontrolle und andere essentielle Dinge im Zusammenhang mit Firmenfahrzeugen.

3. Wann muss die Gefährdungsbeurteilungs Vorlage in PDF Form durchgeführt werden?

Gesetzlich ist es vorgeschrieben, eine Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen in einem Betrieb durchzuführen. Die Intervalle, in denen es erforderlich ist, die Fahrzeuge zu kontrollieren, betragen ein Jahr. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Gefährdungsbeurteilung des Fahrzeugpools ein kontinuierlicher Prozess ist. In diesem Sinne wird ein fortlaufendes Überprüfen empfohlen, wodurch man auf aktuelle Ereignisse schnell reagieren kann, beispielsweise ein Nichtfunktionieren einer Freisprecheinrichtung.

4. Kann die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel mit Vorlage an andere Personen übertragen werden?

Wie bereits erwähnt, muss die verantwortliche Person in erster Linie die Kompetenzen besitzen, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel durchführen zu können. In den meisten Unternehmen wird diese Aufgabe daher an die zuständigen Fuhrparkverantwortlichen delegiert. Im Falle des Fahrpersonals, muss berücksichtigt werden, ob diese über eine Weisungskompetenz der Geschäftsleitung verfügen. Handelt es sich um eine Führungskraft, welche unter anderem auch FahrerInnenpflichten erfüllt, so ist dies möglich, in anderen Fällen nicht.

5. Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel mit Vorlage durch eine autorisierte Person erfolgte?

Wenn keine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel durchgeführt wird, oder diese nicht im regelmäßigen Jahresrhythmus stattfindet, müssen Unternehmen mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht in einem solchen Falle Bußgelder in einer Höhe bis zu 25.000 Euro vor, denn meist werden diesbezügliche Gesetzesbrüche erst bei einem Unfall bemerkt. Unter schlimmsten Umständen ist sogar mit einer Freiheitsstrafe der verantwortlichen Person von einem Jahr zu rechnen.

6. Kann man eine Gefährdungsbeurteilung mit PDF Vorlage nur digital durchführen oder auch ausdrucken?

Bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel kann die verantwortliche Person selbst entscheiden, in welcher Form sie diese durchführen möchte. Die Art der Dokumentation kann digital erfolgen, aber auch in Druckform verfasst sein.

7. Warum lohnt es sich, eine PDF Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung zu nutzen?

Die Verwendung einer PDF Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung Vorlage bedeutet weniger Zeitaufwand. Da man das Rad nicht mehr neu erfinden muss, macht es Sinn, auf diese zurückzugreifen. Außerdem ist es für die gesamte Abwicklung einfacher, wenn immer die gleichen Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel verwendet werden, um die Gefährdungsbeurteilung aus verschiedenen Jahren einfach zu vergleichen.

Zusammenfassung zur Gefährdungsbeurteilung

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