- Oktober 15, 2024
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Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 enthält neue Regelungen zur Versteuerung von Elektro-Dienstwagen. Zuvor galt die 0,25-Prozent-Regelung nur für Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis bis zu 70.000 Euro, was bereits eine Erhöhung gegenüber der vorherigen Grenze von 60.000 Euro war. Seit Juli 2024 wurde diese Grenze weiter auf 95.000 Euro angehoben, um den Absatz auch teurerer Elektroautos zu fördern. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, hochwertigere Elektrofahrzeuge zu günstigeren steuerlichen Bedingungen zu nutzen. Die Regelung gilt bis 2028 und soll Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität schaffen.
Das Jahr 2023 markierte einen Wendepunkt für den Markt der Elektroautos in Deutschland. Mit dem abrupten Ende der staatlichen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge sank die Zahl der Neuzulassungen kontinuierlich. Diese Prämie hatte über Jahre hinweg maßgeblich dazu beigetragen, dass Elektroautos für eine breitere Masse attraktiver wurden und somit die Transformation hin zu einer nachhaltigen Mobilität beschleunigten. Ohne diese staatlichen Anreize stagnierte der Markt, was die Bundesregierung nun zum Handeln veranlasste.
Verkaufszahlen von E-Autos stagnieren
Die Abschaffung des Umweltbonus für Elektroautos im Dezember 2023 hatte deutliche Auswirkungen: Seit Beginn des Jahres sind die Verkaufszahlen für Elektrofahrzeuge erheblich zurückgegangen. Auch im Juni verzeichneten E-Autos im Vergleich zum Vorjahresmonat weniger Neuzulassungen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurden im Juni insgesamt 297.329 Pkw neu zugelassen, was einem Anstieg von 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Benzin- und Dieselfahrzeuge verzeichneten dabei einen deutlichen Zuwachs von 12,1 Prozent bzw. 12,5 Prozent.
Plug-in-Hybride mit Zuwächsen
Auch Plug-in-Hybride waren wieder stärker gefragt, mit einem Anstieg von 13,3 Prozent. Reine Elektroautos (BEV) hingegen entwickelten sich weniger positiv: Obwohl die 43.412 Neuzulassungen im Juni deutlich über den extrem schlechten Zahlen des Vormonats Mai lagen, bedeuteten sie immer noch einen Rückgang von 18,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das meistverkaufte Elektromodell im Juni war der VW ID.3 mit 6.370 Neuzulassungen, was immerhin 14,7 Prozent der Neuzulassungen in dieser Antriebsart ausmacht. Für viele Käufer sind Elektrofahrzeuge derzeit einfach zu kostspielig. Um diesem Rückgang entgegenzuwirken, plant die Ampel-Regierung nun Maßnahmen, die sich jedoch auf Dienstwagen konzentrieren sollen.
Verkauf von E-Firmenwagen ankurbeln
Das neue „Wachstumschancengesetz“ hat zum Ziel, den Kauf von teureren Elektroautos attraktiver zu gestalten und den Absatzmarkt zu erweitern. Dieses Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen, darunter steuerliche Anpassungen, die Wachstum, Investitionen und Innovationen fördern sollen. Seit seiner Einführung steht das Gesetz jedoch unter Kritik von Umwelt- und Sozialverbänden, die Bedenken hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit und der Förderung nachhaltiger Mobilität äußern.
Neue Impulse durch Steuervergünstigungen
Um den stockenden Wechsel zur Elektromobilität wieder anzukurbeln, hat die Bundesregierung unter der Führung von Vizekanzler Robert Habeck neue Fördermaßnahmen eingeführt. Anders als bei früheren Programmen gibt es keine direkte Kaufprämie mehr. Stattdessen setzt die Regierung auf steuerliche Anreize in Form von Sonderabschreibungen. Ab dem 1. Juli 2024 bis Ende 2028 können Selbstständige und Unternehmen elektrische Dienstwagen steuerlich abschreiben. Im Detail bedeutet dies, dass bis zu 40 % der Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs sofort von der Steuer abgesetzt werden können, was den zu versteuernden Gewinn erheblich reduziert. In den Folgejahren erfolgt die weitere Abschreibung über einen Zeitraum von sechs Jahren.
Fokus auf gewerbliche Nutzung
Im Gegensatz zur bisherigen Förderung, die sich auch an Privatkunden richtete, bleiben diese nun außen vor. Die neuen Regelungen zielen ausschließlich auf den gewerblichen Sektor ab. Das bedeutet, dass Privatkunden, die sich ein Elektroauto anschaffen möchten, keine direkten finanziellen Vorteile mehr durch staatliche Förderungen erwarten können. Diese Maßnahme spiegelt die Strategie wider, den Anteil von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten zu erhöhen.
Ausgestaltung der Sonderabschreibung
Die gesetzliche Ausgestaltung der Sonderabschreibung ist inzwischen festgelegt. Die Regelung wurde bereits im Juli 2024 verabschiedet und gilt bis Ende 2028. Es handelt sich um eine Verlängerung und Erweiterung bereits bestehender steuerlicher Fördermaßnahmen, die Unternehmen und Selbstständigen langfristige Planungs- und Investitionssicherheit bieten soll. Neu ist dabei, dass 40 % der Anschaffungskosten von Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Die restlichen Kosten werden über einen Zeitraum von sechs Jahren gestaffelt abgeschrieben.
Anhebung der Steuerbegünstigung
Die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung wurde von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass teurere Elektrofahrzeuge nun ebenfalls von der 0,25-Prozent-Versteuerung profitieren können. Dies gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Juli 2024 angeschafften Fahrzeuge und läuft bis 2028. Diese Maßnahme soll den Absatz von Elektrofahrzeugen in höheren Preisklassen fördern und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Fahrzeugwahl bieten.
Firmenflotten im Vorteil
Ob diese Maßnahmen den Negativtrend bei den Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen stoppen können, bleibt abzuwarten. Die Beschränkung der Förderung auf Unternehmen und Selbstständige limitiert die Breitenwirkung erheblich. Während die steuerlichen Vorteile für Firmenflotten sicherlich positive Effekte haben werden, bleibt die Frage offen, wie der Privatmarkt ohne direkte Kaufprämien reagieren wird.
Die bisherige Kaufprämie hatte einen breiten Kundenkreis angesprochen und maßgeblich dazu beigetragen, dass Elektroautos auch für Privatpersonen erschwinglich wurden. Der Ausschluss dieser Zielgruppe könnte daher dazu führen, dass der Markt für Elektroautos nicht die notwendige Dynamik entwickelt, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
Die Rolle der Ladeinfrastruktur
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Akzeptanz und Verbreitung von Elektroautos ist die Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Projekts „Deutschlandnetz“ bis 2025 insgesamt 9000 Schnellladepunkte an 1000 verkehrsgünstigen Standorten zu errichten. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, eine flächendeckende, nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur zu schaffen, die ein häufig genanntes Argument gegen den Kauf von Elektroautos entkräften soll: die Angst vor unzureichenden Lademöglichkeiten.
Kritik und Herausforderungen
Die neue Förderung stößt jedoch auch auf Kritik. Experten und Vertreter der Automobilindustrie betonen, dass ohne Anreize für Privatkunden die breite Akzeptanz von Elektrofahrzeugen gefährdet sei. Insbesondere in einem Markt, der sich erst in der Übergangsphase befindet, könnten direkte Kaufanreize entscheidend sein, um die Nachfrage anzukurbeln und die Produktionszahlen zu stabilisieren.
Zudem bleibt die Frage, ob die Fokussierung auf teurere Modelle und Unternehmensflotten den gewünschten Klimaeffekt erzielen wird. Die Mehrheit der Fahrzeugkäufer in Deutschland sind Privatkunden, und deren Bedarf und Kaufkraft dürften entscheidend sein, um eine nachhaltige Marktdurchdringung zu erreichen.
Fazit: Förderung gut für teure E-Dienstwagen
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Förderung von Elektroautos durch steuerliche Sonderabschreibungen und erhöhte Bruttolistenpreisgrenzen für Dienstwagen zu reaktivieren, zeigt die Bereitschaft, den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu unterstützen. Die ausschließliche Fokussierung auf Unternehmen und Selbstständige könnte jedoch die Breitenwirkung der Maßnahmen erheblich einschränken. Um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Transformation des Verkehrssektors zu gewährleisten, bedarf es möglicherweise weiterer, umfassenderer Maßnahmen, die auch Privatkunden einschließen.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen ausreichen, um den Negativtrend bei den Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen zu stoppen und den Markt nachhaltig zu beleben. Die Balance zwischen wirtschaftlichen Anreizen für Unternehmen und der Schaffung attraktiver Angebote für Privatkunden könnte dabei der Schlüssel zum Erfolg sein.
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