- November 24, 2024
- Lesedauer: 5 Minuten
Die Ampel-Koalition hatte ambitionierte Ziele für die Förderung von Elektro-Firmenwagen im Jahr 2024. Doch politische Umwälzungen und das Ende der Koalition haben die ursprünglichen Pläne durcheinandergebracht. Was war geplant, was wurde geändert und welche Förderungen stehen 2025 tatsächlich noch zur Verfügung?
Im Artikel erfahren Sie:
- Elektroauto-Förderung 2025: Was bleibt? Welche Zuschüsse & Steuervorteile trotz politischer Änderungen bestehen.
- Steuerliche Anreize für Unternehmen: Sonderabschreibungen & KfW-Kredite für E-Dienstwagen & Ladeinfrastruktur.
- Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen: Die wichtigsten Details zu den geltenden Regeln ab 2025 im Rahmen der E-Mobilität.
Was war geplant zur Elektroauto-Förderung 2025?
Ursprünglich hatte die Bundesregierung das ambitionierte Ziel, bis 2030 insgesamt 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten zahlreiche Förderprogramme ins Leben gerufen oder bestehende Maßnahmen erweitert werden. Besonders Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotten auf Elektroantriebe umstellen, sollten profitieren.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Strategie war die Subventionierung von Elektro-Firmenwagen. Geplant war eine Ausweitung der Umweltprämie für gewerblich genutzte Fahrzeuge, eine verbesserte steuerliche Behandlung von Elektro-Dienstwagen sowie finanzielle Anreize für den Ausbau der betrieblichen Ladeinfrastruktur. Das war nicht alles: Darüber hinaus war zusätzlich eine verstärkte Förderung von Leasing-Angeboten vorgesehen, um es Unternehmen zu erleichtern, ohne große Investitionen auf Elektromobilität umzusteigen.
Politische Veränderungen und Auswirkungen
Mit dem Bruch der Ampel-Koalition und den Neuwahlen kam jedoch Unsicherheit in diese Pläne. Die politische Landschaft veränderte sich schneller als erwartet, und damit wurden viele der ursprünglichen Vorhaben infrage gestellt oder direkt gestoppt.
Vor allem die Uneinigkeit innerhalb der Koalition über die Finanzierung der Fördermaßnahmen führte dazu, dass einige bereits beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Besonders betroffen war der Umweltbonus für Unternehmen, der 2024 auslaufen sollte. Ursprünglich war geplant, ihn in modifizierter Form für 2025 zu verlängern, doch durch das politische Chaos wurden alle Pläne auf Eis gelegt.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die Haltung der neuen Regierung. Während einige Parteien eine verstärkte Förderung der Elektromobilität fordern, gibt es auch Stimmen, die eine Neuausrichtung der Verkehrspolitik fordern. Im Klartext heißt das, dass Unternehmen, die auf Fördergelder gehofft hatten, nun abwarten müssen, welche Programme tatsächlich weitergeführt oder neu aufgelegt werden. Nach dem Sieg der Union in der Bundestagswahl kann nur gerätselt werden, welche Pläne noch Bestand haben. Bei der Umsetzung kommt es auf die möglichen Koalitionspartner wie SPD oder Grüne an.
Welche Förderpläne wurden gestrichen oder verändert?
Besonders betroffen sind die geplanten Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen. Bisher galt ein reduzierter geldwerter Vorteil für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen. Diese Regelung sollte eigentlich ausgeweitet werden, doch durch das Ende der Ampel-Koalition gibt es dazu nun keine klaren Aussagen mehr.
Auch die geplanten Zuschüsse für den Ausbau von betrieblichen Ladepunkten wurden stark gekürzt. Ursprünglich war vorgesehen, Unternehmen mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten zu unterstützen. Nun gibt es nur noch regionale Programme, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen. Geplant war ein Bonus für kleine und mittlere Unternehmen, die auf Elektro-Transporter umsteigen. Diese Förderung wurde allerdings nicht verlängert, sodass Unternehmen, die noch auf Zuschüsse gehofft hatten, leer ausgehen.

Keine Erhöhung des Preisdeckels für E-Autos
Geplant waren folgende Maßnahmen:
- Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten: Unternehmen, die Elektrofahrzeuge anschaffen, hätten im ersten Jahr 40 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen können. In den folgenden fünf Jahren wäre der Abschreibungssatz schrittweise auf sechs Prozent gesenkt worden.
- Erhöhung des Preisdeckels: Die Grenze für die steuerlich begünstigte Dienstwagenbesteuerung sollte von derzeit 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.
Das Ausbleiben dieser Änderungen hat erhebliche Auswirkungen auf den Markt für Elektrofahrzeuge. Insgesamt wären durch die Steuervorteile rund 585 Millionen Euro bereitgestellt worden – bis 2028 hätte sich diese Summe auf 650 Millionen Euro erhöht.
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Sonderabschreibungen für E-Firmenwagen
Die neue gesetzliche Gestaltung der Sonderabschreibung für E-Firmenwagen wurde bereits im Juli 2024 verabschiedet. Die Regelung gilt erst einmal bis Ende 2028. Es handelt sich um eine Verlängerung und Erweiterung bereits bestehender steuerlicher Fördermaßnahmen. Diese sollen Unternehmen und Selbstständigen langfristige Planungs- und Investitionssicherheit bieten.
Neu ist dabei, dass 40 % der Anschaffungskosten von Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Die restlichen Kosten werden über einen Zeitraum von sechs Jahren gestaffelt abgeschrieben.

Was bleibt 2025 möglich?
Trotz der Turbulenzen gibt es weiterhin einige Fördermöglichkeiten. Besonders auf Länderebene sind einige Programme noch verfügbar (siehe unseren Artikel zur Förderung). Unternehmen sollten sich daher genau informieren, welche regionalen Zuschüsse es noch gibt.
Zudem gibt es weiterhin die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge steuerlich abzuschreiben. Zwar sind einige Vergünstigungen gestrichen worden, doch bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektro-Dienstwagen bleiben bestehen. Ebenso gibt es noch vereinzelte Förderprogramme für Ladeinfrastruktur, insbesondere für Unternehmen, die ihre Parkplätze mit Ladestationen ausstatten wollen.
Ein weiteres potenzielles Instrument ist die Innovationsprämie, die bislang für Privatkunden gedacht war, aber in modifizierter Form auch für gewerbliche Kunden nutzbar sein könnte. Hier kommt es stark darauf an, welche Entscheidungen die neue Regierung nach der Wahl treffen wird.
Elektroauto-Förderung 2025: Jetzt Hersteller-Rabatte sichern
Allerdings bieten einige Hersteller weiterhin eigene Rabatte an. Beispielsweise gewährt Volkswagen bis zum 31. März 2025 eine Kaufprämie von 3.570 Euro für das Modell ID.3, und Cupra bietet für die Modelle Tavascan und Born Rabatte von 5.000 bzw. 4.000 Euro bei Neubestellungen bis zum 30. Juni 2025. Auch andere Konkurrenten garantieren Preisrabatte – fragen lohnt sich.
Geplante steuerliche Anreize für Unternehmen
Für Unternehmen und Selbstständige sind ab 2025 neue steuerliche Anreize geplant. Rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 sollen bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge als Sonderabschreibung von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Regelung gilt bis Dezember 2028 und soll den Anteil von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten erhöhen.
Weitere Elektroauto-Förderungen 2025
- E-Autos sind bis maximal 2030 für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, abhängig vom Zulassungsjahr. Auch Gebrauchtwagen und umgerüstete Verbrenner profitieren, sofern die Erstzulassung nicht älter als zehn Jahre ist. Danach wird die Steuer nach Gesamtgewicht berechnet.
- Zusätzlich können E-Auto-Besitzer:innen jährlich durch die THG-Quote eine Prämie erhalten, indem sie ihre Emissionsminderungsrechte verkaufen. Anbieter wie enercity bieten diesen Service an.
- Für Unternehmen gibt es zinsgünstige KfW-Kredite zur Förderung von E-Autos und Ladeinfrastruktur, darunter das KfW-Programm 268 und die Klimaschutzoffensive (Programm 293).

E-Auto Förderung 2025 - Noch bliebt vieles unklar
Verschiedene Parteien und Politiker haben unterschiedliche Vorschläge zur Förderung der Elektromobilität eingebracht. Über Steuervergünstigungen für in Deutschland produzierte Fahrzeuge bis hin zu Kaufprämien für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen ist alles dabei. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regierung positionieren wird. Klar ist jedoch: Wer frühzeitig handelt, kann sich noch Vorteile sichern.
FAQ zur Elektroauto Förderung ab 2025
1. Gibt es 2025 noch eine Elektroauto-Förderung?
Die ursprünglich geplanten Zuschüsse wurden stark reduziert oder gestrichen. Es gibt keinen bundesweiten Umweltbonus mehr, aber regionale Förderprogramme und Hersteller-Rabatte bleiben bestehen.
2. Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Elektro-Firmenwagen?
Die vergünstigte Besteuerung des geldwerten Vorteils bleibt bestehen. Für Elektro-Dienstwagen gilt weiterhin die 0,25-Prozent-Regelung, allerdings ohne die geplante Anhebung des Bruttolistenpreises auf 95.000 Euro.
3. Welche neuen Steuervorteile gibt es für Unternehmen?
Unternehmen können Elektrofahrzeuge weiterhin steuerlich abschreiben. Ab Juli 2024 ist eine Sonderabschreibung von 20 % der Anschaffungskosten möglich. Zudem bleiben KfW-Kredite für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur verfügbar.
4. Welche Förderungen gibt es für Ladeinfrastruktur?
Staatliche Zuschüsse für betriebliche Ladestationen wurden gekürzt, aber viele Bundesländer und Städte bieten weiterhin Förderprogramme. Unternehmen sollten sich über regionale Fördermöglichkeiten informieren.
5. Gibt es 2025 noch eine Förderung für E-Gebrauchtwagen?
Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung für gebrauchte Elektroautos. Allerdings sind sie weiterhin von der Kfz-Steuer befreit, sofern die Erstzulassung nicht älter als zehn Jahre ist.
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