Abfahrtskontrolle bei Lastwagen: Gesetze & Pflicht im Fuhrpark

Abfahrtskontrolle Lkw

Die Lkw Abfahrtskontrolle durch FahrerInnen ist Pflicht – und bildet die Voraussetzung für eine pannenfreie Fahrt. Aber auch Transportunternehmen haben eine Überwachungspflicht zu erfüllen.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Zweck der Abfahrtskontrolle: Die Abfahrtskontrolle für Lkw-Fahrer ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit im Straßenverkehr. Sie soll sicherstellen, dass das Fahrzeug ohne Probleme läuft und alle relevanten Unterlagen an Bord sind, bevor der Lkw startet.

  2. Gesetzliche Grundlagen: Die Abfahrtskontrolle ist gemäß Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70) und § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Sie umfasst die Überprüfung des Fahrzeugs auf Mängel vor jedem Fahrtantritt.

  3. Durchführung und Verantwortung: Lkw-Fahrer sind verpflichtet, die Abfahrtskontrolle immer vor Beginn der Arbeitsschicht durchzuführen. Die Kontrolle sollte mindestens 15 Minuten dauern und umfasst die Überprüfung von Beleuchtung, Motor, Lenk- und Bremsanlage, Reifen und weiteren wichtigen Teilen. Transportunternehmen sind in der Überwachungspflicht und müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer die Kontrollen gewissenhaft durchführen. Es können Checklisten für die Abfahrtskontrolle bei LKW genutzt werden.

Die Abfahrtskontrolle von Lkws

Die Abfahrtskontrolle für BerufskraftfahrerInnen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Check soll eine deutlich höhere Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. Klar ist, nur wenn alles am Fahrzeug ohne Probleme läuft und sämtliche relevanten Unterlagen an Bord sind, sollte der Lkw starten. Das hat Vorteile für alle Beteiligten: Denn eine korrekte Durchführung der Lkw Abfahrtskontrolle bringt auch dem Unternehmen einen Mehrwert. Sie garantiert eine gleichbleibende Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs, und beugt damit kostenintensiven Schäden oder Unfällen vorgebeugt vor.

Was ist die Lkw Abfahrtskontrolle?

Lkw

Zuerst einmal dient die Abfahrtskontrolle von Lkws einer stressfreien Fahrt sowie dem guten Transport der Ladung. Im Vordergrund steht die Sicherheit im Straßenverkehr und die Reduzierung des Unfallrisikos. Für Unternehmen erfüllt die Abfahrtskontrolle darüber hinaus einen weiteren wichtigen Zweck: Indem Fahrzeugmängel durch die Kontrolle frühzeitig erkannt werden, bevor sich kostenintensivere Schäden entwickeln, rollt der Lkw ohne große Reparaturpausen auf der Straße. Deshalb muss das Fahrzeug bei der Abfahrtskontrolle vom Lkw-FahrerInnen vor jedem Fahrtantritt auf Mängel überprüft werden. Im Rahmen der Prüfung für die Lkw -Führerscheinklassen C und CE werden Fahrpersonal für die ordnungsgemäße Durchführung der Abfahrtskontrolle ausgebildet.

DGUV Gesetz zur Lkw Abfahrtskontrolle

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Abfahrtskontrolle für Lkw ist gemäß Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70), die auch als Unfallverhütungsvorschrift bekannt ist.

Das sollten FahrzeugführerInnen beachten

Wie bereits beschrieben sind die FahrzeugführerInnen laut § 36 DGUV-V 70 verpflichtet, vor Beginn der Arbeitsschicht eine Abfahrtskontrolle durchzuführen. Dabei ist das Fahrzeug von Lkw-FahrerInnen im Rahmen einer Zustandskontrolle auf bestehende Mängel zu prüfen. Sollten das Fahrpersonal Mängel feststellen, sind diese dem Transportunternehmen mitzuteilen. Zusätzlich ist während der Fahrt auf augenfällige Mängel zu achten und hinzuweisen. Zur Vereinfachung der Abfahrtskontrolle können Checklisten hilfreich sein.

Lkw Fahrer

StVO Gesetz zur Lkw Abfahrtskontrolle

Notwendigkeit der Lkw Abfahrtskontrolle nach StVO: Die Pflicht zur Abfahrtskontrolle ergibt sich neben den Vorgaben der DGUV auch aus § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Paragraph definiert die „Sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden“ wie folgt:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).” (§ 23 StVO)

Dauer und Anrechnung zur Arbeitszeit

Die Abfahrtskontrolle ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sondern auch ein Bestandteil der Arbeitszeit für Lkw-FahrerInnen. Gemäß DGUV-V 70 sollte diese Kontrolle mindestens 15 Minuten in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass die FahrerInnen diese Zeit in ihrem Arbeitszeitkonto berücksichtigen müssen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Fahrerkarte bereits vor Beginn des Kontrollgangs eingelegt ist. Dies dient nicht nur der korrekten Erfassung der Arbeitszeit, sondern stellt auch sicher, dass die Kontrolle ordnungsgemäß dokumentiert wird. Bei einer behördlichen Überprüfung wird ansonsten angenommen, dass keine Kontrolle stattgefunden hat, was schwerwiegende Konsequenzen haben kann.

Besonders wichtig ist zu beachten, dass, wenn die Tour direkt mit der Lenkzeit beginnt, dies als nicht durchgeführte Kontrolle gewertet wird. Dies kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch die Sicherheit auf der Straße gefährden. Daher sollten FahrerInnen diese 15 Minuten sorgfältig in ihren Zeitplan einplanen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Lkw Abfahrtskontrolle ist somit nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Maßnahme zur Sicherstellung eines reibungslosen und sicheren Fahrtantritts.

Das muss bei der Abfahrtskontrolle überprüft werden

Lkw Reifen

36 DGUV-V 70 besagt, dass Lkw-FahrerInnen verpflichtet sind, vor Beginn ihrer Arbeitsschicht am Fahrzeug die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren. Bei gravierenden Mängeln, die die Betriebssicherheit des Lkw gefährden, darf die Fahrt nicht angetreten werden. Grundsätzlich sind bei der Lkw Abfahrtskontrolle alle wichtigen Teile auf ihre korrekte Funktion zu prüfen. Prinzipiell lässt sich eine ausführliche Checkliste des DGUV Grundsatzes 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ entnehmen.

Als grundsätzliche Prüfpunkte gelten:

  • die Beleuchtung,
  • der Motor und der Antrieb
  • die Lenk- und Bremsanlage 
  • die Reifen

Das müssen BerufskraftfahrerInnen von Lkw oder Kraftomnibussen zusätzlich prüfen

  • Die Ladungssicherung sowie Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Der Anhänger-/Sattelanhängerbetrieb und Kupplung: Sichtprüfung der Bolzen, Sicherungsstift, Pfanne und das Spiel der Kupplung
  • Das Führerhaus: Prüfung des EG-Kontrollgerätes vor Fahrtantritt bzw. vor Beginn der Abfahrtskontrolle.
  • Bei Gefahrgut-Transport: Hier muss unter anderem geprüft werden, ob die Kennzeichnung des Gefahrgut-Transports ordnungsgemäß angebracht ist.
  • Zusätzlich ist je nach Transportgut zur prüfen, ob weitere notwendige Ausrüstung im Fahrzeug vorhanden ist. Dazu gehört unter anderem:
    • Geprüfte Feuerlöscher abhängig von der Gesamtmasse des Fahrzeugs 
    • Selbststehende Warnzeichen
    • Augenschutz pro Fahrzeuginsassen und Augenspülflüssigkeit
    • Schutzhandschuhe pro Fahrzeuginsassen
    • Notfallfluchtmaske für jedes Mitglied der Besatzung
    • Auffangbehälter

Checkliste zur Abfahrtskontrolle bei LKW

Die Abfahrtskontrolle für Lkw-FahrerInnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten. Sie umfasst verschiedene Kontrollpunkte, die vor jeder Fahrt sorgfältig überprüft werden sollten:

  • Beleuchtung: Die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Dazu gehören Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Reflektoren. Eine gründliche Überprüfung gewährleistet, dass das Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ist und den Verkehrsvorschriften entspricht.
  • Motor und Antrieb: Die Kontrolle des Motors und des Antriebssystems zielt darauf ab, sicherzustellen, dass das Fahrzeug reibungslos und effizient läuft. Hierbei werden unter anderem der Ölstand, die Kühlflüssigkeit, der Zustand des Ansaugsystems und der Riemen überprüft.
  • Lenk- und Bremsanlage: Die Lenk- und Bremsanlage sind essenzielle Komponenten für die Fahrsicherheit. Die FahrerInnen sollten sicherstellen, dass Lenkung, Bremsen, Bremsflüssigkeit und Bremsbeläge ordnungsgemäß funktionieren, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten und im Notfall sicher zum Stehen zu kommen.
  • Reifen: Die Reifen sind der einzige Kontakt zwischen dem Fahrzeug und der Straße. Daher ist es unerlässlich, deren Zustand regelmäßig zu überprüfen. Dabei geht es um den Reifenluftdruck, den Verschleiß, Beschädigungen und das Profil. Gut gewartete Reifen tragen erheblich zur Vermeidung von Unfällen bei.
  • Ladungssicherung und Kupplung (Anhänger/Sattelanhänger): Die sichere Befestigung der Ladung und die einwandfreie Funktion der Anhängerkupplung sind insbesondere bei Transporten von großer Bedeutung. Eine unzureichende Ladungssicherung kann zu gefährlichen Situationen führen, während eine defekte Kupplung schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
  • Führerhaus und EG-Kontrollgerät (vor Fahrtantritt): Das Führerhaus und das EG-Kontrollgerät müssen vor Fahrtantritt gründlich geprüft werden. Dies umfasst die Funktionsfähigkeit der Instrumente und die Verfügbarkeit aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen.

Zusätzliche Prüfungen bei Gefahrgut-Transporten: Bei Transporten von Gefahrgut gelten spezielle Anforderungen, einschließlich der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Sicherung des Gefahrguts. Diese zusätzlichen Prüfungen sind entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Abfahrtskontrolle von Lkws – wichtige Tipps und Checkliste

viele LKWs
  • Laut DGUV-V 70 sind Lkw-FahrerInnen verpflichtet, die Abfahrtskontrolle immer vor Beginn der Arbeitsschicht durchführen. Es ist jedoch sinnvoll, die Kontrolle nicht nur vor Tourenstart zu machen, sondern sie nach einer Pause noch einmal zu wiederholen. Auch kann es sinnvoll sein, abschließend eine Schlusskontrolle durchzuführen.
  • Dauer der Lkw Abfahrtskontrolle: Die Abfahrtskontrolle zählt für Lkw-FahrerInnen immer zur Arbeitszeit. Die Fahrerkarte deshalb unbedingt schon vor dem Kontrollgang stecken. Ganz wichtig: Beginnt die Tour direkt mit der Lenkzeit, wird bei einer behördlichen Überprüfung angenommen, dass keine Kontrolle stattgefunden hat. Für die ordnungsgemäße und umfangreiche Kontrolle des Lkw sollte das Fahrpersonal mindestens 15 Minuten einkalkulieren.
  • Verantwortung für die Lkw Abfahrtskontrolle: Die Abfahrtskontrolle muss vom Fahrzeugführer bzw. den Lkw-FahrerInnen durchgeführt werden. Aber auch Logistikunternehmen sind stets in der Überwachungspflicht. Sollte keine ordnungsgemäße Abfahrtskontrolle stattfinden, droht dem Fahrpersonal zunächst eine Verwarnung – von Fall zu Fall können zusätzlich Bußgelder verhängt werden. Grob fahrlässig wird es, wenn ein Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte festgestellt werden können. Dann kann die nicht durchgeführte Abfahrtskontrolle auch bis in den Straftat-Bereich reichen. Es kann aber noch schlimmer kommen: Unsachgemäße Abfahrtskontrollen können dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht greift. Transportunternehmer sollten daher unbedingt sicherstellen, dass ihre FahrerInnen den Lkw vor Fahrtantritt gewissenhaft kontrollieren.

Die Digitalisierung der Abfahrtskontrolle

Mit dem Einzug moderner Technologien und digitaler Lösungen hat sich auch die Abfahrtskontrolle in der Transportbranche weiterentwickelt. Im Zeitalter der Digitalisierung stehen FahrerInnen und Unternehmen vor neuen Möglichkeiten, die Lkw Abfahrtskontrolle effizienter und präziser durchzuführen.

Digitale Tools und Apps ermöglichen es, Checklisten und Kontrollpunkte auf Smartphones oder Tablets zu nutzen, was die Dokumentation und den Überblick über die Kontrolle erleichtert. Diese Technologien bieten eine benutzerfreundliche Oberfläche, auf der FahrerInnen die einzelnen Prüfpunkte abhaken können. Gleichzeitig werden die Daten in Echtzeit erfasst und können an das Transportunternehmen übertragen werden.

Die Vorteile der Digitalisierung in der Abfahrtskontrolle sind vielfältig. Sie ermöglicht Echtzeit-Überwachung und -Dokumentation der Kontrollen, automatisierte Benachrichtigungen bei Mängeln sowie die Integration von Fahrzeugdaten und Wartungshistorien. Darüber hinaus können Unternehmen durch die Digitalisierung die Effizienz steigern, Kosten reduzieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verbessern.

Die fortschreitende Digitalisierung bietet somit nicht nur die Möglichkeit, die Abfahrtskontrolle transparenter und zeitsparender zu gestalten, sondern trägt auch zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und zur Vermeidung von Unfällen und Schäden bei. Transportunternehmen sollten die Integration digitaler Lösungen in ihre Prozesse in Betracht ziehen, um von diesen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Videoanleitung zur Lkw Abfahrtskontrolle

FAQ

1. Was ist die Abfahrtskontrolle bei Lastwagen und warum ist sie wichtig?

Die Abfahrtskontrolle bei Lastwagen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Fahrzeugs vor jedem Fahrtantritt. Sie dient der Sicherheit im Straßenverkehr und soll sicherstellen, dass das Fahrzeug ohne Probleme läuft und alle relevanten Unterlagen an Bord sind. Diese Kontrolle ist wichtig, um Unfälle und kostenintensive Schäden zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

2. Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Abfahrtskontrolle?

Die Abfahrtskontrolle ist gemäß Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70) und § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Diese Vorschriften definieren die Pflichten von Fahrzeugführenden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

3. Was muss bei der Abfahrtskontrolle überprüft werden?

Die Abfahrtskontrolle umfasst die Überprüfung von Beleuchtung, Motor, Lenk- und Bremsanlage, Reifen und weiteren wichtigen Teilen des Fahrzeugs. Zusätzlich müssen die Ladungssicherung und die korrekte Funktion der Anhänger-/Sattelanhängerkupplung kontrolliert werden. Bei Gefahrgut-Transporten sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.

4. Wie lange sollte die Abfahrtskontrolle dauern und wer ist dafür verantwortlich?

Die Abfahrtskontrolle sollte mindestens 15 Minuten dauern und zählt zur Arbeitszeit des Fahrpersonals. Sie muss vom Fahrzeugführer bzw. den Lkw-FahrerInnen durchgeführt werden. Transportunternehmen sind ebenfalls in der Überwachungspflicht und müssen sicherstellen, dass die Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

5. Welche Konsequenzen können sich aus einer unsachgemäßen Abfahrtskontrolle ergeben?

Bei Nichtdurchführung oder unsachgemäßer Durchführung der Abfahrtskontrolle drohen dem Fahrpersonal Verwarnungen und Bußgelder. Im Falle eines Unfalls kann die nicht durchgeführte Kontrolle strafrechtliche Konsequenzen haben und dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht greift.

2 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage über ADR Gefahrgut Abfahrtskontrolle.
    Muss den Gefahrgut Abfahrtskontrolle schriftliche ausfüllen? bzw. die gleiche ADR Nummer, Feuerlöscher kann man auch digitalle ausfüllen?

    Viele Grüße
    Foyzul Alim

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