THG im Fuhrpark: Von Vorteilen bis hin zur Versteuerung

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Dank der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) lässt sich mit dem E-Fuhrpark und Ladepunkten einfach Geld verdienen. Halter von reinen Batterieautos können so finanzielle Mittel für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten.

Gute Nachrichten für Fuhrparks mit E-Firmenwagen: Während Mitarbeitende von den Steuervorteilen profitieren, kann ein Unternehmen je nach Größe des E-Fuhrparks mehrere Tausende Euro im Jahr zusätzlich generieren. Möglich ist das durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Hiesige Firmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe verkaufen, müssen die beim Verbrennen von fossilen Kraftstoffen entstehenden Treibhausgasemissionen kompensieren. Das geht über den Kauf von THG-Quotenmengen von Dritten, die nur emissionsarme oder -freie Kraftstoffe anbieten: Etwa Ladesäulenbetreiber. Das hat der Gesetzgeber erlaubt. THG-Quoten gibt es für Biomethan, Wasserstoff und Elektromobilität. Allerdings müssen FuhrparkmanagerInnen beim Handel mit den Umweltzertifikaten auf vieles achten. Unter anderem sind Einnahmen zu versteuern – trotzdem profitieren Firmen aber auch von den Vorteilen.

So verkaufen Sie Emissionen

Emissionen

Unbedingt zu prüfen gilt es, für welche der zahlreichen Plattformen für THG-Quoten-Handel man sich entscheidet. Sie alle bieten ähnliche, aber dennoch unterschiedliche Angebote an. Die Unternehmen finanzieren ihre Dienstleistung durch eine anteilige Provision am Verkaufserlös, die bei den Auszahlungsbeträgen bereits abgezogen ist. Weitere Gebühren sollte es deshalb nicht geben. Danach muss man sich bei der Plattform registrieren. Benötigt werden Name, Anschrift und Kontodaten und ein Foto des Fahrzeugscheins. Der Plattformbetreiber kümmert sich um alles Weitere, etwa die Bestätigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt und den Verkauf an ein Mineralölunternehmen.

FAQ zur THQ Quote

Welche Fahrzeuge dürfen am Handel mitwirken?

Für den THG-Quotenhandel qualifiziert sind sämtliche Elektroautos, bei denen das Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen ist – und zwar ausschließlich reine Batterieelektrofahrzeuge und kein Hybrid. Umfasst sind danach die Fahrzeugklassen M1, N1 und teilweise N2. Später sollen noch Busse (N3) folgen.

Sind die THQ-Quoten berechtigt?

Diesen Umstand checkt das Umweltbundesamt – die Prüfung dauert aktuell sechs bis acht Wochen. In der Regel übernimmt der THG-Quoten-Händler die Antragstellung. Dabei kann die THG-Quoten-Prämie für ein Elektrofahrzeug einmal pro Jahr beantragt und ausgezahlt werden. Vonseiten des Gesetzgebers wurde die Anmeldefrist für ein Kalenderjahr auf den 28. Februar des folgenden Jahres gesetzt.

Was, wenn die E-Fuhrparkfahrzeuge geleast sind?

Derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem ehemaligen Fahrzeugschein, eingetragen ist. Der Halter des Fahrzeugs erhält dann den Erlös aus dem Verkauf der THG-Quoten. Das gilt auch für mehrere Fahrzeuge.

Aussteuerung der E-Autos aus dem Fuhrpark – was dann?

In diesem Fall endet die THG-Berechtigung für dieses Fuhrparkfahrzeug zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich um eine Pauschale handelt, die vom Umweltbundesamt jährlich vollständig an den ersten Antragsteller vergeben wird. Die neuen HalterInnen kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für die THG-Quote anmelden.

Ist die THG-Prämie für FlottenbetreiberInnen steuerpflichtig?

Das ist vielleicht die wichtigste Frage von allen. Denn die Prämienzahlungen, die die HalterInnen von Elektrofahrzeugen aus dem Verkauf der THG-Quote erhalten, können steuerpflichtig sein. Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Umstand, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Das muss man wissen, um Einkünfte aus der THG-Quote korrekt zu verbuchen.

Bisher war nicht klar geregelt, wie die Einkünfte steuerlich eingeordnet werden müssen. Jetzt hat sich die Finanzverwaltung zum Thema geäußert. Die steuerliche Handhabung der mit der THG-Quote erzielten Einnahmen hängt davon ab, wie das Fahrzeug im Unternehmen geführt wird. Drei konkrete Möglichkeiten mit drei Auswirkungen:

Fahrzeuge im Privatvermögen

Zahlungen aus dem Verkauf der THG-Quote bei Privatleuten mit Ihren Privatfahrzeugen unterliegen nach Auffassung der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer. Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG sei zwar möglich, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattfindet. Die Mengen sind aber in der Regel so gering, dass mangels Anschaffungsvorgang, auch kein Veräußerungsgeschäft stattfinden wird – Quotenhändler spezialisieren sich auf große Unternehmen mit Volumen. Da der Verkauf grundsätzlich nicht nachhaltig ist bei Privatpersonen, unterliegt dieser hier nicht der Umsatzsteuer.

Fahrzeug als Dienstwagen

ArbeitgeberInnen sind die HalterInnen des Fahrzeugs (Dienstwagen), ihm stehen die Zahlungen aus der THG-Quote also auch zu. Für ArbeitnehmerInnen hat das keine lohnsteuerlichen Konsequenzen.

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