DGUV Vorschrift 70

Die DGUV Vorschrift 70 enthält alle Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die den Arbeitnehmern durch ein Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die DGUV 70 bildet damit die Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV, die jährlich in jedem Unternehmen durchzuführen ist.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Inhalt der DGUV Vorschrift 70: Diese Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung umfasst Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die in Unternehmen eingesetzt werden. Sie regelt Aspekte wie Bau, Ausrüstung, sicheren Betrieb und Prüfung der Fahrzeuge.

  2. Geltungsbereich: Die Vorschrift gilt für alle maschinell angetriebenen Landfahrzeuge und deren Anhänger, die nicht an Schienen gebunden sind und schneller als 8 km/h fahren, mit Ausnahme einiger spezieller Fahrzeugtypen.

  3. Wichtigkeit für die Fahrerunterweisung: Die DGUV Vorschrift 70 bildet die Grundlage für die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV in Unternehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz Fahrzeug zu gewährleisten.

Was regelt die DGUV Vorschrift 70?

Eines der wichtigsten Regelwerke für die Fuhrparkleitung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. In dieser Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind alle Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz – in diesem Fall am Arbeitsplatz Fahrzeug – zusammengefasst. Fahrzeuge sind laut Definition alle maschinell angetriebenen und nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhänger. Die DGUV Vorschrift 70 regelt dabei alle wesentlichen Themenbereiche, die für eine betriebliche Nutzung von Fahrzeugen von Bedeutung sind. Dazu zählen neben Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge auch deren sicherer Betrieb und die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Kfz. Zudem werden Hinweise zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gegeben.

Für welche Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70?

Die Vorschrift gilt für jegliche Art von Fahrzeugen und deren Anhänger – egal ob Pkw oder Lkw – die nicht an Schienen gebunden sind und schneller als 8 km/h fahren. Auch Spezialfahrzeuge, wie sie z.B. bei Feuerwehr oder Krankentransport zum Einsatz kommen, fallen unter die Vorschriften der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.

Explizit ausgenommen sind jedoch:

  • Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und deren Anhängefahrzeuge,
  • Bagger, Lader, Planiergeräte im Straßenbau
  • Spezialmaschinen für den Erdbau
  • Straßenwalzen und Bodenverdichter
  • Flurförderzeuge und deren Anhänger
  • Bodengeräte, die in der Luftfahrt genutzt werden
  • land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
  • Pistenraupen
  • Fahrzeuge, die im Schaustellergewerbe für das Publikum als Teil des Fahrgeschäfts bereitgestellt werden
  • Versuchsfahrzeuge
  • Privatfahrzeuge, die auch dienstlich oder geschäftlich genutzt werden
  • Krankenfahrstühle
Richterhammer

Merkblatt DGUV Vorschriften

In unserem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema DGUV Vorschiften für Sie zusammengefasst. Im Dokument sind alle UVV Richtlinien aufgelistet, u. a. auch die DGUV70.

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Video zum Thema DGUV Vorschrift 70

Vorgaben zu Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

Im Abschnitt „Bau und Ausrüstung“ sind alle Regeln aufgeführt, die beachtet werden müssen, um ein Fahrzeug im Unternehmen zu nutzen. Dabei geht es u.a. um die Kennzeichnung, die Beschaffenheit von Bremsen und Rädern, die Lichtanlagen oder Signaleinrichtungen. Damit von Fahrzeugen nach DGUV 70 keine Gefahr ausgeht, gibt es formale Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Fahrzeugen. Neben der Beschaffenheit von Sitzen und der Fahrerkabine, geht es auch um Sicherheitseinrichtungen.

So müssen Fahrzeuge nach DGUV 70 so beschaffen sein, dass sie zum Beispiel dem Brandschutz entsprechen. Doch das Thema Sicherheit ist umfassend, so gibt es auch bestimmte Maßgaben zu Beschaffenheit der Bremsen oder zum Anstrich: Nach DGUV 70 müssen bestimmte Fahrzeuge, wie Müllsammelfahrzeuge oder Kehrfahrzeuge, über einen auffälligen Anstrich verfügen. Dieser soll die Wahrnehmung im Verkehr erhöhen und zur Sicherheit beitragen.

DGUV Vorschrift Autoflotte

Regelungen zum Betrieb des Fahrzeuges

Der Abschnitt „Betrieb“ gibt hauptsächlich Vorschriften zu Fahr- und Arbeitsweise. Er zählt aber auch zu beachtende Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise persönliche Schutzausrüstungen auf. Konkrete Vorschriften werden auch zum Be- und Entladen des Fahrzeugs, zum Betreiben von Heizungseinrichtungen und Kühlgeräten oder zum Ziehen von Lasten gegeben. Die Vorschriften dieses Abschnitts sind wesentlicher Bestandteil der Fahrerunterweisung nach UVV, die jeder Führer eines betrieblichen Fahrzeuges mindestens einmal im Jahr erhalten muss.

Auch zum Betrieb des Fahrzeuges finden sich in der DGUV Vorschrift 70 umfangreiche Regelungen. So muss beispielweise „der Fahrzeugführer zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“

Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70

DGUV Vorschrift Fahrzeugprüfung

Der vierte Abschnitt der Vorschrift steht unter dem Thema „Prüfung“. Hier wird die Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen geregelt. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 darf jedoch keinesfalls mit der Prüfung beim TÜV verwechselt werden! Inhalt der Prüfung nach Vorschrift 70 ist der verkehrs- und arbeitssichere Zustand des Dienstfahrzeuges. Die DGUV 70 Prüfung muss das Unternehmen durch einen Sachverständigen durchführen lassen. Wesentlicher Punkt hinsichtlich der Prüfung ist auch deren ordnungsgemäße Dokumentation. Hier kann eine DGUV Prüfliste unterstützen.

Die Prüfung muss mindestens jährlich auf der Grundlage der DGUV 70 erfolgen. Ziel der UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist die Feststellung der Betriebssicherheit. Eine DGUV 70 Checkliste kann die Durchführung der Prüfung erleichtern. Durch eine DGUV 70 Checkliste mindert man das Risiko, bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 etwas zu übersehen.

Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 70

Nach der DGUV Vorschrift 70 gilt bei dem Umgang mit Fahrzeugen einiges zu beachten. Wird beispielsweise die UVV-Prüfung nach DGUV 70 nicht ordnungsgemäß vorgenommen, so kann ein Bußgeld verhängt werden. Grundsätzlich sind Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der DGUV Vorschrift 70 zwischen 2500€ bis 10.000€ möglich. Wie hoch eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: So ist es relevant, gegen welchen Paragrafen in der DGUV Vorschrift 70 verstoßen wurde. Ferner ist zu berücksichtigen, ob es sich um eine fahrlässige oder vorsätzliche Begehung einer Ordnungswidrigkeit handelt. Eine vorsätzliche Begehung gegen die DGUV 70 wird in der Regel mit einem höheren Bußgeld geahndet.

rechtliche Konsequenzen

Jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 70

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Durch die DGUV sind die Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genau beschrieben. Zur Prüfung befähigt ist eine Person, „die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt“. Die Prüfung erfolgt durch eine Kombination aus Sicht-, Funktions-und Wirkungsprüfung. Sie muss schriftlich dokumentiert und vom Zeitpunkt der Durchführung bis zur neuerlichen Prüfung ein Jahr später im Fahrzeug mitgeführt werden. Für den Ablauf der Prüfung empfiehlt es sich, eine Checkliste zu benutzen. Diese DGUV Vorschrift 70 Checkliste muss alle relevanten Punkte aus der Vorschrift 70 aufführen sowie deren Prüfung (in Ordnung oder nicht, Mängel usw.) belegen. Ein entsprechendes DGUV 70 Formular für den Prüfbefund kann man in verschiedenen Shops online erwerben.

  Protokoll für die jährliche Fahrzeugkontrolle durch einen Sachkundigen

Schutzziele in den Durchführungsanweisungen konkretisieren

Zu den verschiedenen Paragraphen gibt es konkretisierende Durchführungsanweisungen. Die DGUV Vorschrift 70 Durchführungsanweisung beschreibt näher, wie die Schutzziele, die in den Paragraphen generell definiert wurden, in verschiedenen Fällen erreicht werden können. Die Schutzziele ergeben sich je nach Einsatzgebiet der Fahrzeuge aus der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz und auch für jede berufliche Tätigkeit im Unternehmen vorliegen muss. Eine Durchführungsanweisung zur Vorschrift 70 ist bei der DGUV oder beim zuständigen Unfallversicherungsträger des Unternehmens erhältlich. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften haben entsprechend der Einsatzgebiete der Fahrzeuge konkretisierende Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 70 festgelegt.

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FAQ

1. Was ist die DGUV Vorschrift 70 und was beinhaltet sie?

Die DGUV Vorschrift 70 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, die alle Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge am Arbeitsplatz umfasst. Sie regelt Themen wie Bau, Ausrüstung, sicheren Betrieb und Prüfung der Fahrzeuge, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

2. Für welche Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70?

Die Vorschrift gilt für alle maschinell angetriebenen Landfahrzeuge und deren Anhänger, die nicht an Schienen gebunden sind und schneller als 8 km/h fahren. Dazu gehören sowohl Pkws als auch Lkws und Spezialfahrzeuge wie Feuerwehr- oder Krankentransportfahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h, bestimmte Baumaschinen, Flurförderzeuge und einige andere spezielle Fahrzeugtypen.

3. Welche Rolle spielt die DGUV Vorschrift 70 in der Fahrerunterweisung?

Die DGUV Vorschrift 70 bildet die Grundlage für die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV in Unternehmen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Schulung, um sicherzustellen, dass Fahrer über die notwendigen Kenntnisse für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge verfügen.

4. Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70?

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden, die zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegen können. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Art des Verstoßes und davon ab, ob es sich um eine fahrlässige oder vorsätzliche Begehung handelt.

5.Wie erfolgt die Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70?

Die Prüfung der Fahrzeuge muss jährlich durch einen sachkundigen Prüfer erfolgen und beinhaltet die Überprüfung des verkehrs- und arbeitssicheren Zustands des Dienstfahrzeuges. Diese Prüfung ist nicht mit der TÜV-Prüfung zu verwechseln und muss ordnungsgemäß dokumentiert werden. Eine Checkliste kann dabei helfen, alle relevanten Punkte der Vorschrift zu berücksichtigen und die Prüfung korrekt durchzuführen.

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