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Gefährdungsbeurteilung und Fahrerunterweisung bei E-Mobilität

Hoang Tam Pham | July 27, 2020

Wer Elektrofahrzeuge im Fuhrpark nutzt, benötigt für die Nutzer auch eine Überprüfung der bisherigen Gefährdungsbeurteilung – und eine Anpassung der Fahrerunterweisung. Was Fuhrparkmanager darüber unbedingt wissen sollten und ob Schulungen notwendig sind, lesen Sie hier.

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung bei Elektrofahrzeugen: So geht’s

Elektrofahrzeuge sind im Straßenbild teilweise immer noch ein ungewohntes Bild. Weniger wegen ihres Aussehens, sondern deshalb, weil sie so leise sind, dass wir E-Autos nicht heranrauschen hören. Das ist aber nur ein Teilaspekt im Umgang mit den umweltfreundlichen Flitzern. Gerade in einem Fuhrpark ergeben sich durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen neue Aufgaben für die Verantwortlichen. Dazu zählen das Aufladen der Elektrofahrzeuge und die Installation geeigneter Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände. Zusätzlich erfordert die Nutzung durch die spezielle Betriebsanweisung für Elektrofahrzeugen eine Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark. Dieser Aspekt wiederum führt zu einer entsprechenden Anpassung der Fahrerunterweisung der Dienstwagennutzer von Elektromobilen.

Arbeitsschutz für Elektrofahrzeuge

Bislang gibt es keine Vorschrift, dass Lenker von Elektrofahrzeugen anders zu unterweisen wären als die Nutzer herkömmlicher Fahrzeuge. Deshalb gilt hier zunächst die allgemein gültigen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Firmenfahrzeuge. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für Elektroautos fließen – wie gewohnt –in die Fahrerunterweisung ein.

Die Gefährdungsbeurteilung

Gibt es bei E-Fahrzeugen spezifische Gefährdungen, die bei konventionellen Antriebsformen nicht auftreten? Das kommt ganz auf die Umstände an – und die hat der Fuhrparkleiter durch das Studieren der Betriebsanweisung der Elektrofahrzeuge zu ermitteln. Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer herausfinden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind bezüglich der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). 

Im Klartext: Gefährdungsbeurteilungen sind zu überprüfen und anzupassen, falls sich die betrieblichen Gegebenheiten durch das neue Risiko Elektromobilität gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verändert haben. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fließen in die Fahrerunterweisung ein und bestimmen deren Inhalte.

Ladestation Zeichen
Parkplatz & Ladestation für E-Autos

Mit digitaler Unterweisung für Elektrofahrzeuge zu mehr Rechtssicherheit

Um die Fahrerunterweisung in die Elektrofahrzeuge rechtssicher durchzuführen hilft ein digitales Tool. Tools wie eine fuhrparksoftware unterweisen die Fahrer in die Fahrzeuge online. Die Fahrer führen die Prüfung dabei selbstständig am PC oder Smartphone durch. Der Fuhrparkleiter kann in der Fuhrparksoftware einsehen, welche Fahrer die Unterweisung bereits absolviert haben oder diese noch durchführen müssen. Der große Vorteil dabei ist, dass der Fuhrparkleiter sich nicht mit den Unterweisungsthemen auskennen muss. 

Erklärvideo zur Gefährdungsbeurteilung und Fahrerunterweisung bei E-Mobilität

Diese Risiken sollten Sie für die Betriebsanweisung der Elektrofahrzeuge kennen

1. Fast geräuschlos

Wie bereits in der Einleitung beschrieben sind Elektrofahrzeuge aufgrund des lautlosen Elektroantriebs gar nicht oder nur spät zu hören. Fahrer sollten sich deshalb auf unerwartete Reaktionen von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern einstellen und sich vor der ersten Fahrt mit der Betriebsanweisung des Elektrofahrzeugs vertraut machen. Seit dem 1. Juli 2019 müssen E-Fahrzeuge zum Schutz von Fußgängern bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h Geräusche von sich geben. Das sogenannte AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) produziert die Geräusche, die unterschiedlich ausfallen können.

2. Gewichtsverteilung

Die im Unterboden verbauten Batterien der Fahrzeuge können das Verhalten des Fahrzeugs maßgeblich verändern. Bremswegen können länger, Kurvenfahrten schwieriger werden. Die meisten aktuellen E-Autos schaffen zwischen 150 und 350 Kilometer mit einer Batterieladung. Das macht sie bislang ideal für den Stadtverkehr. Mehr als 500 Kilometer erreichen derzeit nur Modelle von Premiummarken. Das deutsche Öko-Institut hat eine Beispielrechnung aufgestellt: Bei 9.000 Kilometern im Jahr und einer Nutzungsdauer von acht Jahren können die Gesamtkosten beim E-Auto günstiger sein als bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb.

3. Vorsicht bei Eco Modus

Die meisten Elektrofahrzeuge verfügen über einen stromsparenden „Eco“-Knopf. Das Problem: Beim Druck auf den Knopf wird das Elektrofahrzeug plötzlich langsamer. Nachfolgende Fahrzeuge könnten auffahren. Beim Einschalten des Eco-Modus beschleunigt der Wagen wiederum, und das Fahrzeug könnte mit dem Vordermann kollidieren.

Warndreieck steht am Straßenrand

4. Achtung Spannung

E-Fahrzeuge haben Spannungen bis zu 800 Volt. Fahrer sollten keineswegs an den orangefarbenen Leitungen des Hochvoltsystems herumfummeln und nur geprüfte Ladekabel benutzen. Sonst riskieren sie einen elektrischen Schlag. Zusätzlich sollte jeder Kontakt zu ausgelaufenem Elektrolyt vermeiden werden.

5. Unfälle können riskant sein

Erste Pflicht ist Unfallhelfer und Rettungskräfte auf den Elektroantrieb hinzuweisen. Die verbauten Lithium-Ionen-Batterien enthalten Materialien mit hochentzündlichen Elektrolyten. Es kann bei Deformation der Batterie zu Erhitzung und einem „thermal runaway“ mit Ausgasen und Brand der Zellen führen.

6. Lichtbogen und Stromschlag

Kommt man nach einem Unfall mit Hochvoltsystemen in Berührung kann dies durch Lichtbogeneinwirkung zum Stromschlag am menschlichen Körper führen. Lichtbögen entstehen z. B. bei Kurzschlüssen. Typische Unfallfolgen sind das Verblitzen der Augen durch starke UV-Strahlung sowie Verbrennungen 1. und 2. Grades der Haut. Deshalb sofort das Fahrzeug verlassen. Unter normalen Bedingungen geht bei Serienfahrzeugen von den verbauten Hochvolt-Komponenten keine elektrische Gefahr aus.

7. Im Brandfall

Lithium-Ionen-Energiespeicher sollten im Brandfall nur unter Atemschutz mit Spezialschaum gelöscht werden, wenn dies seitens der Herstellerfirmen nicht anders vorgegeben ist.

8. Sichtprüfung und richtige Schutzschalter

Auch Ladeeinrichtungen für Plug-in-Fahrzeuge müssen entweder mit einem FI-Schutzschalter (RCD) Typ B oder einem FI-Schutzschalter Typ A mit zusätzlicher Maßnahme zur Abschaltung bei DC-Gleichfehlerströmen geschützt sein. Ladestation sowie Ladekabel sollten keine erkennbaren Schäden aufweisen und in den Steckverbindungen darf sich kein Regenwasser befinden. Laufen beim Ladevorgang Elektroadapter heiß oder erhitzen sich Ladekabel stark, weist das auf einen Defekt hin und der Ladevorgang sollte unterbrochen werden.

9. Richtlinie einhalten

Beim Einsatz von Elektrofahrzeugen müssen Fuhrparkmanager beachten, dass die Ladekabel nebst Elektroadapter als bewegliche Arbeitsmittel durch Elektrofachkräfte auf Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit geprüft werden (Prüfungsgrundlage „ECE R 100“). Dem Nutzer eines Elektrofahrzeugs ist als technischem Laien ausschließlich eine Sichtprüfung auf eventuelle Defekte von E-Ladekabeln möglich.

Dokumentation der Unterweisung für Elektrofahrzeuge

Entsprechend § 6 Abs. 1 ArbSchG werden das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für Elektrofahrezeuge, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentiert. Weiterführende Informationen bieten die DGUV Information 200-005 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ sowie die FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität“.

Elektroauto wird an einer Ladestation aufgeladen.

Rechtliche Anpassung der Fahrerunterweisung an die Gefährdungsbeurteilung

Die eigentliche Fahrerunterweisung hat dann nach den folgenden Regeln zu erfolgen:

Ganz wichtig: Jeder Fahrer eines Dienstwagens sollte grundsätzlich nur nach einer zusätzlichen Unterweisung auf den Elektroantrieb umsteigen dürfen. Alle Besonderheiten und Eigenheiten des Fahrverhaltens lernen Fahrer nur im Rahmen einer technischen Unterweisung kennen. Die Überprüfung der standardisierten Arbeitsanweisungen auf fachliche Richtigkeit obliegt dabei immer einer fachlich qualifizierten Person.
Auch Personen, die nicht direkt als FahrerInnen gelten, sollten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen und zu eventuellen Besonderheiten unterwiesen werden. Die Unterweisung für Elektrofahrzeuge gilt demnach auch für Personen, die Servicearbeiten am Fahrzeug durchführen, welche elektrische Gefährdung denen von FahrerInnen ähnelt. Dazu gehören:

  • Wechseln der Scheibenwischer
  • Aufrüsten der Fahrzeuge
  • Nutzung der Befüllanschlüsse (z.B Motoröl oder Kühlwasser)
  • Nutzung von Bedienelementen oder Anschlüssen (z.B. Ladevorrichtung)
  • Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs

Generell gilt es zu beachten, dass nicht nur FahrerInnen von einer unsachgemäßen Bedienung des Fahrzeugs gefährdet sein können, sondern auch weitere MitarbeiterInnen, die nicht unmittelbar am Steuer sitzen.

Sicherheit und Compliance: Digitale UVV-Unterweisungen mit Avrios

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Mehr zu Unfallverhütungsvorschriften

Wallbox & Co: Das sollte bei einem E-Auto-Lader beachtet werden

Bei der Anschaffung eines E-Autos gibt es einiges zu beachten. Ganz besonders geht es um die richtige Ladetechnik. Wer dabei nicht aufpasst, ärgert sich über lange Ladezeiten.

Strom statt Sprit

E-Autos liegen voll im Trend: Laut Kraftfahrtbundesamts wurden im ersten Halbjahr 2020 rund 94.000 Batteriefahrzeuge und Plug-in-Hybride verkauft. Das sind immerhin doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum 2019. Der Anteil an den Neuzulassungen stieg damit auf knapp neun Prozent. Der Umweltbonus vom Staat plus satte Rabatte vom Hersteller machen es möglich. Bei durchschnittlichen Listenpreise von 20.000 bis 40.000 Euro fast ein Schnäppchen – denn die Prämien gehen ja noch davon runter. Um die Gunst der Käufer werben neben den Verkaufsrennern Renault ZOE und BMW i3 auch der Smart EQ Fortwo, der VW E-Up, der Skoda Citigo iV, der Opel Corsa e oder der Mini Cooper SE. Bei den deutschen Herstellern darf man zwischen mehr als 20 Batteriemodelle wählen.

Weite Distanzen sind kein Problem

Durchschnittlich beträgt der Arbeitsweg hierzulande weniger als 40 Kilometer am Tag. Laut ADAC sind aber 300 bis 400 Kilometer Distanz für neue Elektroautos absolut machbar. Zumal man die Reichweite durch die Wahl der Akkugröße beeinflussen kann. Um überhaupt zu starten, müssen die Akkus natürlich geladen werden. Wie lange das Tanken mit Strom dauert, hängt dabei maßgeblich davon ab, mit welchen Ladesystemen man arbeitet. Das Spektrum liegt zwischen 30 Minuten und vielen Stunden.

Wie lange lädt man ein E-Auto?

Am schnellsten geht es dann, wenn das Auto Gleichstrom (DC) tankt, über ein CCS-Schnellladesystem verfügt und der Ladepunkt sowie das Auto einen entsprechenden Anschluss hat. Damit kann man in 30 Minuten für die nächste größere Reiseetappe nachladen. Das „Combined Charging System“ (CCS) kombiniert dabei zwei Gleichstrom-Kontakte mit einem Wechselstrom-Stecker, der das Laden zu Hause ermöglicht. Eine zusätzliche Hürde stellt das Ladegerät im Auto dar, dass das Tanktempo begrenzt. Auf jeden Fall sollte man eine Variante mit dem höheren Kilowattwert kaufen. Lädt das E-Auto hingegen mit Wechselstrom (AC), dauert der Ladevorgang länger.

Ein Elektroauto wird geladen

Wallbox – sicher und schnell laden

Absolut gängig sind heute Wallboxen, Wandladestationen die zwischen 500 und 2.000 Euro kosten. Sie sind bei fachgerechter Installation sicher, weil sie über Schutzeinrichtungen gegen Gleich- und Wechselstromfehler verfügen. Sie verhindern, dass der Halter beim Laden einen Stromschlag bekommt, falls die Leitung defekt sein sollte. Wallboxen verfügen über ein fest installiertes Ladekabel und bieten Ladeleistungen von bis zu 22 kW möglich. Damit ist Volltanken in zwei Stunden möglich. Ob man eine Wallbox in der Tiefgarage anbringen darf, muss vom Fachmann geklärt werden.

Laden per WLAN steuern

Es gibt auch Wallboxen, die sich über Internet, Bluetooth oder WLAN steuern lassen. Diese intelligenten Wallboxen können die Stromstärke verändern, aber auch die Ladezeiten so programmieren, das zu in günstige Tarifzeiten getankt werden kann.

Der Clou: Einige intelligente Wallboxen können auch den Überschuss einer Photovoltaikanlage ins Fahrzeug laden. Dieser schöne Schnickschnack hat natürlich seinen Preis und ist nicht wirklich notwendig.

Wallbox und Auto müssen zusammenpassen

Es ist fast wie im richtigen Leben: Wallbox und das zu ladende Fahrzeug müssen zueinander passen – nur dann funkt es. Sie können also nicht irgendeine gut designte Wallbox kaufen – wichtig sind die technischen Details. Dabei entscheidend ist das im E-Auto integrierte Bordladegerät. Und das ist entweder einphasig, zwei- oder sogar dreiphasig ausgelegt. Einphasig Laden heißt, dass das E-Auto nur an einen der drei unter Spannung stehenden Stränge des dicken Stromkabels angeschlossen wird. Es nutz deshalb auch nur ein Drittel der maximalen Leistung von rund 22 Kilowatt (kW).

Mobile Charger als Alternative

Wer sich gegen eine Wallbox entscheidet, für den bieten sich Mobile Charger an, die an Steckdosen angeschlossen werden. Interessant sind die Ladegeräte für E-Autofahrer, die Zugang zu einer Starkstromsteckdose haben. Größter Vorteil: Man kann Mobile Charger mitnehmen und auch unterwegs anschließen. Der ADAC rät zu Geräten mit einer Ladeleistung von 11 kW, weil sie keine Genehmigung des Netzbetreibers benötigen.

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Alles zum Thema Nachhaltigkeit im Fuhrpark

Verbrenner-Ausstieg: Was planen die Hersteller?

Bis zum Jahr 2035 soll nach Vorschlägen der EU-Kommission Schluss mit herkömmlichen Fahrzeugantrieben sein. Der Ausstieg vom Verbrennungsmotor rückt näher. Noch ist kein endgültiger Beschluss gefasst, doch viele Länder begrüßen das Verbrennungsmotor-Verbot und propagieren den Umstieg auf E-Antriebe. Höchste Zeit für die Automobilhersteller wie Audi und VW den Verbrenner-Ausstieg vorzubereiten. Auch für den Fuhrpark sind die Pläne interessant.

Verbrenner-Verbot: Was ist geplant?

Ab 2035 sollen nach Willen der EU-Kommission keine Verbrennermotoren mehr verkauft werden dürfen. Die Pläne für mehr Klimaschutz sind umfangreich und umfassen auch andere Bereiche, beispielsweise die Flugmobilität: Unter anderem soll eine Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge eingeführt werden. Das entsprechende Gesetzespaket mit dem Titel „Fit for 55“ soll die europäische Wirtschaft darauf vorbereiten, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern. Nicht nur die EU leitet solche Vorhaben in die Wege, auch die USA bringt bereits Maßnahmen auf den Weg, um Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. So kündigte der Bundesstaat Kalifornien bereits im September 2020 an, herkömmliche Fahrzeugantriebe bis 2035 zu verbieten. Ende des Verbrenners

Folgen für die Automobilindustrie

Das Verbrennungsmotor-Verbot hat weitreichende Folgen für die Automobilindustrie: Konkret bedeutet es nämlich, dass Fahrzeuge kein Gramm CO₂ mehr ausstoßen dürfen. Das gelingt heute auf dem breiten Markt ausschließlich mit E-Autos. Diese gehören zwar für die meisten Hersteller bereits zum Portfolio, nehmen vielfach jedoch noch eine Nischenposition ein. Die Gründe dafür sind vielfältig: Noch sind die wenigsten Batterien auf längere Strecken ausgelegt, zumal es an flächendeckenden Ladesäulen fehlt, insbesondere auf Autobahnen. Alternative Antriebstechniken sind jedoch bislang nicht ausgereift genug, um Vollelektrofahrzeugen ernsthaft Konkurrenz machen zu können. Das E-Auto ist damit nach aktuellem Stand der Zukunftsträger der Autobauer.

Wie bereiten die Hersteller den Verbrenner-Ausstieg vor?

Obwohl bisher weder in Europa noch in den USA der Ausstieg vom Verbrennungsmotor vollkommen realisiert wurde, deutet vieles darauf hin, dass er Wirklichkeit wird. Zahlreiche EU-Länder, unter anderem Dänemark und die Niederlande, fordern dies seit Jahren. Und die Hersteller reagieren.

Die Vorhaben der Hersteller im Überblick

  • VW plant einen schrittweisen Übergang: Im Jahr 2030 soll jeder zweite Neuwagen mit elektrischem Antrieb ausgeliefert, bis 2035 die letzten Verbrenner für den europäischen Markt gebaut werden. 
  • Auch Audi hat zum Verbrenner-Ausstieg konkrete Pläne: Die Entwicklung von Benzin- und Dieselantrieben sowie Hybriden soll ab 2026 gestoppt werden.
  • BMW war 2013 der erste deutsche Autobauer, der ein Vollelektrofahrzeug vorstellte. Der Umstieg hin zu CO2-Neutralität soll in München bereits 2023 beginnen. Bis 2030 besteht nach Willen der Unternehmensführung die Hälfte der Flotte aus E-Autos.
  • Mercedes ist nach Unternehmensangaben bereit, bis 2030 in allen Marktbereichen Elektrofahrzeuge anzubieten.
  • Ford geht schrittweise vor: Ab 2026 sollen zunächst alle Modelle als Plug-in-Hybride oder Vollelektro-Variante angeboten werden, vier Jahre später als rein elektrisch angetriebene.
  • Mini bringt nach heutigem Stand bereits 2025 den letzten Verbrenner auf den Markt. Ab Anfang der 2030er Jahre bietet die BMW-Tochter dann ausschließlich E-Fahrzeuge an, wie ein Unternehmenssprecher verlauten ließ.
  • Opel teilt mit, dass bereits 2021 neun Vollelektroautos auf den Markt kommen sollen. Ab 2028 plant der Hersteller das endgültige Aus für den Verbrenner.
  • Renault, ebenfalls ein Pionier in Sachen E-Mobilität, will den Verkaufsanteil von Vollelektromodellen bis 2030 auf 90 Prozent steigern.
  • Porsche will bis Ende der 2020er-Jahre auf 80 Prozent E-Antrieb-Quote kommen. Eine Ausnahme ist der Kult-Sportwagen Porsche 911, der nach wie vor konventionell betrieben werden soll, und zwar mit synthetischem Treibstoff.

Was bedeutet der Verbrenner-Ausstieg für Fuhrparks und Flottenfahrzeuge?

Die Pläne der EU-Kommission braucht dem Fuhrparkmanagement nach heutigem Stand keine Sorge zu bereiten: Erstens, weil bislang noch keine festen Beschlüsse gefasst wurden, und zweitens, weil ältere Fahrzeuge Bestandsschutz genießen. Das Verbrenner-Verbot gilt nur für Neuwagen - bereits zugelassene Wagen sind nicht betroffen und dürfen weiterhin im Verkehr bleiben.

Chancen der E-Mobilität

Es kann für Unternehmen mit Fuhrpark dennoch sinnvoll sein, den Verbrenner-Ausstieg zum Anlass zu nehmen, die Flotte sukzessive auf E-Antrieb umzustellen, nicht nur aus Gründen der Klimaneutralität: Elektrofahrzeuge verursachen im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen weniger Kosten. Die mitunter höheren Anschaffungsaufwendungen – die letztendlich stark vom Modell und den zu erwartenden Subventionen abhängen –, amortisieren sich durch geringere Antriebskosten. Insbesondere für große Betriebe kann es interessant sein, in selbst erzeugte Stromanlagen zu investieren, etwa in Form von Solartechnik. Kosten für Reparaturen und Wartungen fallen vielfach ebenfalls geringer aus. Die bislang bestehenden Nachteile, wie geringere Reichweiten, dürften bis zum Verbots-Stichtag weniger relevant sein. Schon heute gibt es Akkus, die mit Reichweiten von mehr als 500 Kilometern aufwarten – und bereits jetzt sind Fahrzeuge angekündigt, die es auf die doppelte Reichweite bringen sollen. Fahrerraum eines Elektrofahrzeug.

Mit Leasingrechner zu mehr Klarheit

Ob Elektrofahrzeuge kostengünstiger für den Fuhrpark sind, lässt sich am besten über einen Kostenvergleich ermitteln. Mithilfe des TCO-Leasingrechners geschieht der Vergleich in wenigen Minuten. Nachdem die Felder ausgefüllt sind, zeigt dieser an, welches Fahrzeuge - ob Verbrenner oder E-Auto - kostengünstiger ist.  zum Leasingrechner

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UVV für Zweiräder - Das muss beachtet werden

In den letzten Jahren erfreuen sich Dienstfahrräder, insbesondere E-Bikes und Pedelecs, auch bei Angestellten immer größerer Beliebtheit. Von Schutzkleidung über Führerscheinkontrolle bis hin zur UVV-Unterweisung  – worauf Fuhrparkleiter beim Einsatz von „Dienst-Bikes“ achten müssen.

Mikromobilität ist weiter auf dem Vormarsch. Besonders in Großstädten steigen immer mehr Menschen auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes um. Unternehmen können sich freuen: MitarbeiterInnen starten ausgeglichener in den Tag und bleiben fit. Dazu kommt, dass vergünstigte Konditionen und Steuervorteile nachhaltige Mobilität für die Angestellten erschwinglich machen. Doch wie sehen die gesetzlichen Regelungen für all diese Gefährte aus? Und was muss der Fuhrparkleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflichten und speziell bei der UVV Prüfung der E-Bikes beachten?

UVV Zweiräder - Wie ist der Ablauf?

Leitkegel am Straßenrand. UVV bei E-Bikes werden geübt.

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Und ja, das gilt nicht nur für Dienstwagen und Poolfahrzeuge, sondern auch für „Dienst-Bikes“. Im Rahmen des UVV Check fürs Fahrrad muss sichergestellt werden, dass die FahrerInnen körperlich und technisch in der Lage sind, ein zweirädriges Fahrzeug zu bedienen und verkehrssicher zu beherrschen. So bringt das Fahren mit schnelleren Gefährten im öffentlichen Straßenverkehr durchaus einige Gefahren mit sich – oft wird hier die eigene Geschwindigkeit unterschätzt. Zudem ist es wichtig, die Verkehrsregeln wie zweiradspezifische Gefahrenzeichen zu kennen.

Unabhängig von der Art des Zweirads und der Antriebsart ist eine Unterweisung des Arbeitnehmers bereits nach DGUV Vorschrift 1 durchzuführen. Das gilt jedoch nur, wenn das Zweirad für Dienstfahrten, also betrieblich veranlasste Fahrten, eingesetzt wird. Fahrten von zu Hause zum Arbeitsplatz und zurück zählen nicht dazu.    

Die Fahrrad UVV bzw. UVV für E-Bikes beinhalten auch, dass im Rahmen einer Ersteinweisung der Fahrzeugtyp und seine Eigenheiten erklärt werden, sollten FahrerInnen mit der neuen Technologie noch nicht vertraut sein. Danach sollten regelmäßige wiederkehrende Fahrunterweisungen folgen.

Fahrrad, E-Bike oder Pedelec – was ist der Unterschied?

Ob Elektro-Räder unter die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Fahrzeuge, die DGUV Vorschrift 70, fallen und daher die jährlich durchzuführende Sachkundigenprüfung benötigen, hängt von bestimmten Faktoren ab. Hier ein kurzer Überblick: 

„E-Bike“ ist ein Oberbegriff für alle Zweiräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Dazu zählen Pedelecs 25, Pedelecs 45, Elektrofahrräder, Elektromofas, aber auch Elektrokleinkrafträder und Elektromotorräder. Auch mehrspurige Fahrräder mit elektrischem Antrieb fallen unter diese Bezeichnung.

Hund sitzt in einem Lastenrad - UVV Fahrrad

Pedelec 25 und Pedelec 45

Pedelec 25 steht dabei für Pedal Electric Cycle und ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bis maximal 25 km/h mit bis zu 250 Watt. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit einer Anfahr- beziehungsweise Schiebehilfe ausgerüstet sein, die ohne eine Pedalbewegung eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h zulässt.

Ein Pedelec 45 unterstützt das Treten bis maximal 45 km/h mit einer Motorleistung bis 500 Watt. Es wird auch S-Pedelec genannt, wobei das „S“ für Speed steht. S-Pedelecs brauchen eine Zulassung in Form eines Versicherungskennzeichens, einer Haftpflichtversicherung, einer Helmpflicht und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller) und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem ist das Fahren auf Radwegen untersagt.

E-Bikes

E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sobald die Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten Sie nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist. Erreichen sie eine Geschwindigkeit über 20 km/h, sind sie automatisch helmpflichtig.

UVV E-Bikes

Wann gilt die UVV für Zweiräder?

Die UVV gilt dann, wenn ein Fahrzeug aus eigener Motorkraft eine Geschwindigkeit von mehr als 8 km/h erreicht - unabhängig von seiner Einordnung als Kraftfahrzeug. Werden höhere Geschwindigkeiten als 8 km/h nur durch Tretunterstützung (wie zum Beispiel bei Pedelecs) erreicht, dann findet die UVV keine unmittelbare Anwendung.

Nicht zu vergessen: Bei führerscheinpflichtigen Gefährten muss die Fuhrparkleitung auch hier regelmäßig die Fahrerlaubnis kontrollieren

UVV Schutzkleidung

Wichtig: Schutzkleidung tragen

Für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs (ohne Zulassung/Kennzeichen) besteht in Deutschland auch nach den UVV fürs Fahrrad bislang noch keine Helmpflicht. Jedoch ist es wegen der erheblichen Gefahr von Kopfverletzungen anzuraten, auch bei diesen Zweirädern einen angemessenen Schutzhelm bzw. Fahrradhelm zu tragen.

Der Arbeitgeber kann das für dienstliche Fahrten aus Arbeitsschutzgründen vorschreiben. Im Einzelfall ist die Wahl der angemessenen Schutzbekleidung aber vom jeweiligen Zweiradtyp abhängig. Hier sollte man sich ggf. im Zweirad-/Motorrad-Zubehörfachhandel beraten lassen.

Für S-Pedelecs gibt es eine Helmpflicht. Allerdings ist im Gesetzestext bis dato nur von der Pflicht, einen „geeigneten Schutzhelm“ zu tragen die Rede. Wenn man es genau nimmt, schließt dies die normalen Fahrradhelme aus. Denn diese werden lediglich mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 19,5 km/h getestet – viel zu wenig für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schaffen. Will man auf der sicheren Seite sein, dann sollte man auf einen Helm mit einer ECE-R-22.05-Zertifizierung achten. 

Mit Avrios zur nahtlosen UVV-Compliance

Avrios Fuhrparksoftware

Avrios bietet eine nahtlose Integration der UVV-Unterweisungen in das digitale Fuhrparkmanagement. In den nächsten Zeilen wird erläutert, wie die Plattform den Prozess vereinfacht und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gewährleistet.

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