- September 16, 2020
- Lesedauer: 5 Minuten
Poolfahrzeuge erlauben es dem Unternehmen, mehrere Fahrer zu unterschiedlichen Zeiten auf einen Wagen zu buchen. Eigentlich eine gute Sache, doch diese Flexibilität könnte auch schnell zum Chaos führen. Denn bei Dienstfahrzeugen wie auch bei Poolfahrzeugen ist der Halter in der Regel das Unternehmen. Dieses kümmert sich häufig um andere Aufgaben als die Verwaltung des Fuhrparks. Daher kann die Unternehmensleitung die Halterverantwortlichkeit – nach sorgfältiger Dokumentation – an die Fuhrparkleitung übertragen. Dann muss der Fuhrparkverantwortliche seinen Halterpflichten wie Führerscheinkontrolle und UVV (Unfallverhütungsvorschriften) nachkommen. Bei so viel wechselndem Personal ist es bereits vorgekommen, dass die regelmäßige Führerscheinkontrolle oder die Fahrerunterweisung vergessen wird. Zusätzlich wird die Terminfindung für die Prüfung durch unregelmäßige Nutzung und Abwesenheit nicht einfacher.
Richtlinien der Poolfahrzeug Verwaltung
In Sachen mehrheitlich genutzte Fahrzeuge (Poolfahrzeuge) gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen. Eine dieser Rahmenbedingungen ist die regelmäßige, strikte UVV Führerscheinkontrolle. Für diese ist im Falle eines Poolfahrzeuges entweder das Unternehmen selbst oder, nach Übertragung der Verantwortung an diese, die Poolfahrzeug Verwaltung verantwortlich.
Führerscheinkontrolle bei festgelegten Nutzern
Nur der regelmäßige Check der Originalführerscheine aller Fahrer schützt den Fuhrparkmanager vor rechtlichen Konsequenzen. Bei Poolfahrzeugen mit unterschiedlichen Nutzern sollte die Prüfung immer bei der Herausgabe eines Fahrzeugs an einen Fahrer erfolgen. Wenn es festgelegte Nutzer gibt, dann kann es auch einen anderen Kontrollzyklus geben – vereinfacht durch die elektronische Führerscheinkontrolle. Ist der Nutzerkreis von Poolfahrzeugen klar definiert, müssen die Führerscheine vor der ersten Fahrt jedes Fahrers und anschließend zwei Mal jährlich kontrolliert werden.
Wann sollte die UVV Führerscheinkontrolle durchgeführt werden?
Die UVV Führerscheinkontrolle sollte immer bei der Herausgabe eines Autos sowie unmittelbar vor der ersten Fahrt eines/einer Fahrenden erfolgen. Anschließend soll die Prüfung laut Richtwert mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden. Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, können zusätzlich unregelmäßige Stichproben gemacht werden. Die Durchführung dieser UVV Führerscheinkontrolle liegt meist im Verantwortungsbereich der Fuhrparkverwaltung. Falls bei einer Führerscheinkontrolle UVV ein nahendes Ablaufdatum auffällt, sollten die Verantwortlichen sich dieses Datum notieren und zeitnah überprüfen, ob die Erlaubnis erneuert wurde. Nach einer Kontrolle muss diese schriftlich festgehalten und von der kontrollierten Person per Unterschrift bestätigt werden.
UVV Führerscheinkontrollen per App
Eine weitere Alternative ist die Einführung eines elektronischen Kontrollsystems mittels App. So kann die manuelle UVV Führerscheinkontrolle übersprungen werden und der/die Fahrende übermittelt den Führerschein bei der Schlüsselabgabe einfach per Smartphone.
Führerscheinkontrolle UVV bei Lkws & Co.
Falls der Fuhrpark neben Fahrzeugen, die mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen, auch weitere Fahrzeuge wie Lkws oder Busse umfasst, dann muss zudem die Fahrerlaubnisklasse innerhalb der UVV Führerscheinkontrolle überprüft werden. Dabei muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass manche Fahrerlaubnisklassen eine regelmäßige Erneuerung der Fahrerlaubnis erfordern. Auch die Schlüsselcodes auf der Rückseite des Führerscheins sind dann in einer UVV Führerscheinkontrolle wichtig. Diese enthalten Informationen über etwaige Einschränkungen, wie zum Beispiel der Pflicht zur Benutzung einer Sehhilfe bei der Führung des jeweiligen Fahrzeuges.
Poolfahrzeuge Verwaltung bei ausländischen Führerscheinen
Besondere Vorsicht muss man zudem bei der UVV Führerscheinkontrolle von außerhalb der EU ausgestellten Führerscheinen walten lassen. Diese berechtigen oftmals, trotz angegebener Gültigkeit, nicht zum Fahren innerhalb der EU. In einigen Fällen berechtigen diese Führerscheine zwar während eines Kurzzeitaufenthaltes zum Führen eines Kraftfahrzeuges innerhalb der EU, bei längeren Aufenthalten muss allerdings eine EU-Fahrerlaubnis erworben werden. Manchmal kann diese zeitlich begrenzte Erlaubnis auf Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängert werden. Auch sollte bei Nicht-EU-Führerscheinen die Erlaubnis zum Führen höherer Fahrerlaubnisklassen gesondert während der UVV Führerscheinkontrolle überprüft werden.
Konsequenzen bei Nichtdurchführung
Bei Nichtdurchführung der UVV Führerscheinkontrolle oder Unkenntnis über eine fehlende oder abgelaufene Fahrberechtigung eines/einer Fahrenden drohen sowohl dem/der Fahrenden als auch dem Unternehmen oder der Poolfahrzeug Verwaltung gravierende rechtliche Konsequenzen. Dies ergibt sich aus §21 des StVG (Straßenverkehrsgesetz). Dieses besagt wörtlich:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Haltende/r eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Demnach haftet der/die Haltende, also beispielsweise die Fuhrparkverantwortlichen mit einer Haft bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe. Dies gilt auch für abgelaufene Führerscheine oder missachtete Informationen im Schlüsselcode innerhalb der Führerscheinkontrolle UVV. Den FahrerInnen selbst droht bei Missachtung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, also im Falle einer abgelaufenen Fahrerlaubnisklasse, eine Geldstrafe von maximal 5.000 Euro.
Kontrolle bei nicht definierten Nutzerkreis
Schwieriger gestaltet sich die Kontrolle des Führerscheins, wenn es einen offenen Nutzerkreis gibt. Dann gilt die Kontrolle der Ausweispapiere vor jeder Schlüsselübergabe an den neuen Fahrer. Dieser Kontrollaufwand bei Poolfahrzeugen lässt sich aber umgehen, indem das Unternehmen die Fahrzeugnutzung auf bestimmte Mitarbeiter einschränkt.
UVV-Fahrerunterweisung
Eine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber gemäß der DGUV Vorschrift 70 ist die Fahrerunterweisung nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften). Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge überlassen, sind verpflichtet, diese einmal jährlich im sicheren Umgang mit dem Fahrzeug zu unterweisen. Im Fall von Poolfahrzeugen bedeutet das: Jeder einzelne Fahrer, der erstmalig in das Poolfahrzeug steigt, muss unterwiesen werden. Dies gilt auch, wenn ein Fahrer mehrere der Poolfahrzeuge nutzt. In diesem Falle muss er für jedes Fahrzeug eine Einweisung bekommen, die dokumentiert wird.
Rechtsschutzversicherung kann Risiken minimieren
Bei großem Stress kann es für Fuhrparkleiter leicht zu rechtlichen, strafrelevanten Verstößen kommen. Fuhrparkleiter stehen sowohl für das Unternehmen als auch persönlich in der Verantwortung. Eine Rechtsschutzversicherung kann bestimmte Risiken absichern. Diese sollte speziell auf den Fuhrpark zugeschnitten sein und dabei alle verkehrsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Vergehen mit einschließen. Auch mögliche Kosten für den Rechtsanwalt sowie mögliche Gutachten sollte die Rechtsschutzversicherung abdecken. Trotzdem sollte eines klar sein: Versicherungen sind kein Freibrief für unverantwortliches Handeln.
Trends bei der UVV Führerscheinkontrolle
Wie schon zuvor erwähnt lohnt sich in vielen Fällen die Investition in ein elektronisches Fahrerlaubnisüberwachungsprogramm wie zum Beispiel von Avrios. Besonders für die Überprüfung der Schlüsselcodes und Ablaufdaten bietet sich ein elektronisches Überwachungssystem an. Eine händische Kontrolle kann hier bei einem großen Fuhrpark oder einer großen Mitarbeiterzahl ansonsten schnell in Sisyphusarbeit ausarten. Während bei kleinen und mittelständischen, zumeist wenig internationalisierten Unternehmen eine manuelle Überprüfung oft noch durchführbar ist, sollten spätestens Unternehmen mit einer hohen Zahl an Mitarbeitern aus mitunter verschiedenen Ländern den Erwerb einer solchen Software unbedingt in Betracht ziehen. Diese erleichtert und beschleunigt die Kontrollprozesse nicht nur, sondern verhindert auch vermeidbare Fehler.
Elektronische Führerscheinkontrolle mit Avrios
Die Avrios-Plattform transformiert den Prozess der Führerscheinkontrolle in Fuhrparks in eine einfache und sichere Angelegenheit. Fahrer können ihre Führerscheininformationen bequem und sicher auf der Avrios-Plattform hochladen, und das zu jeder Zeit und von jedem Ort aus. Die Plattform übernimmt die automatische Überprüfung der Daten und gewährleistet eine nahtlose Dokumentation. Fuhrparkmanager profitieren von einer übersichtlichen Darstellung und können bei Unstimmigkeiten umgehend handeln. Dank automatischer Erinnerungsfunktionen werden bevorstehende Überprüfungen nicht übersehen, wodurch der Verwaltungsaufwand sinkt und die Einhaltung von Compliance-Richtlinien gewährleistet wird. Mit Avrios wird der Prozess der Führerscheinkontrolle nicht nur effizienter, sondern auch transparenter und sicherer.
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