- Januar 2, 2020
- Lesedauer: 10 Minuten
Darf man im Falle eines Unfalls sich den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen? Ist es zu empfehlen, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen? Und welche Tricks der Versicherer sollten Kunden kennen? Wie kann man sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen? Wir wissen es.
So lassen Sie sich den Unfallschaden auszahlen
Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen. Auch im Fuhrparkmanagement wird im Falle der Schadensauszahlung die „Fiktive Abrechnung“ zu Rate gezogen.
Kommt es zu einem unverschuldeten Unfall, steht dem Unfallopfer ein finanzieller Schadensersatz zu. Dieser kann sich den sogenannten Kfz Versicherungs Schaden auszahlen lassen. Der Geschädigte kann sich somit den Kaskoschaden erstatten lassen. In diesem Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Doch nicht jeder Geschädigte möchte seinen Kfz-Unfallschaden reparieren lassen. Die Frage lautet dann: Kann man sich den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? In der Regel ist eine Auszahlung möglich. Möchte man sich den Unfallschaden auszahlen lassen, gibt es jedoch einiges zu beachten.
Was ist besser, Unfallschaden reparieren oder fiktiv abrechnen?
Als rechtliche Grundlage für die Art und den Umfang von Schadensersatz steht der § 249 BGB. In Absatz 1 heißt es wörtlich: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Doch was bedeutet dies nun? Ist es besser den Unfallschaden zu reparieren oder auszahlen zu lassen? Kann man sich auch die Unfall Reparaturkosten auszahlen lassen? Im Klartext heißt das, dass der Unfallgegner nur das reparieren lassen muss, was er auch selbst kaputtgemacht hat. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es deshalb durchaus sinnvoller sein, sich den Kfz-Schaden auszahlen zu lassen. Hat sich der Fuhrparkbetreiber die Schadenssumme auszahlen lassen, kann er im Anschluss entweder das Fahrzeug selbst wieder herrichten oder es ganz aus dem Verkehr ziehen.
Sich von der Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen zu lassen bietet sich insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an. Dies ist ein Schaden, bei dem die Kosten für die Reparatur den Wert des Fahrzeugs übersteigen würde. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, oder nicht.
Kfz-Schaden auszahlen lassen – so wird er berechnet
Wer sich einen Kfz-Schaden von seiner Versicherung auszahlen lassen möchte, der benötigt eine realistische Einschätzung der Kosten, eine sogenannte „fiktive Abrechnung“. In vielen Fällen wird hierfür ein Experten-Gutachten eingeholt, da dies den Vorgang, sich von der Versicherung Geld auszahlen zu lassen, erleichtert. Es ist insbesondere nicht ratsam einen Schaden bei Vollkasko, ohne ein Gutachten auszahlen zu lassen.
Auch ein Kostenvoranschlag bietet eine gute Grundlage für alle diejenigen, die sich einen Unfallschaden auszahlen lassen möchten. Es gilt jedoch zu bedenken, dass der Versicherungsnehmer den Kostenvoranschlag bezahlen muss, wenn dieser ohne Reparatur erfolgt.
Bei der fiktiven Abrechnung wird die gegnerische Versicherung sowohl die Gutachter-, als auch die Anwaltskosten, sowie den Nutzungsausfall übernehmen.
Fiktive Abrechnung
Wer sich nach einem Unfall das Geld von der Versicherung auszahlen lassen will ohne zu reparieren, sollte die fiktive Abrechnung in Anspruch nehmen. Bei der fiktiven Abrechnung erhält der Geschädigte dann das Geld für den Schaden, aber ohne ihn in der Werkstatt reparieren zu lassen. Das ist generell immer möglich, wenn man unverschuldet in einem Unfall verwickelt war. Möchte man sich den Versicherungsschaden auszahlen lassen, bekommen Geschädigte das Geld von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wieviel genau von der Versicherung gezahlt wird, orientiert sich wiederum an einem Kostenvoranschlag oder am Gutachten eines KFZ-Sachverständigen. Es ist somit möglich, dass die gegnerischen Personen den Kostenvoranschlag bezahlen, ohne Reparatur. Wer sich den KFZ Schaden auszahlen lassen will, bekommt jedoch nicht immer den Betrag, der eine Reparatur gekostet hätte. Positionen wie die Umsatzsteuer werden dann möglicherweise nicht bezahlt.
Unfallbericht Vorlage
Ist ein Unfall passiert, dient der Unfallbericht als Leitfaden und Unterstützung. Halten Sie alle Angaben zu den Fahrern, Fahrzeugen und dem Unfall fest. Der Unfallbericht hilft Ihnen dabei, die Kosten bei der Versicherung zu beantragen und sich ggf. den Versicherung Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen.
Damit Sie keine wichtigen Informationen vergessen, gibt es den Musterbericht. Diesen können Sie einfach herunterladen und beispielsweise für den Ernstfall in Ihrem Handschuhfach aufbewahren. So können Sie sich leichter nach einem Unfall den Kostenvoranschlag auszahlen lassen.
Schadensregulierung beim wirtschaftlichen Totalschaden
Wie bereits erwähnt wird auch beim wirtschaftlichen Totalschaden eine fiktive Abrechnung erstellt und der Schaden auf dieser Grundlage erstattet. Zunächst einmal wird der Wiederbeschaffungswert des Kfz ermittelt. Er beziffert die Summe, die ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Dabei müssen die wesentlichen Merkmale des Fahrzeugs übereinstimmen.
Diese sind:
- Marke
- Modell und Ausstattung
- Baujahr
- Kilometerleistung
- Zustand
Im nächsten Schritt bestimmt die Versicherung den Restwert. Dabei handelt es sich um den Wert, den das Fahrzeug nach dem Unfall noch besitzt, wenn es nicht repariert wird. Dieser Wert wird üblicherweise durch einen Sachverständigen geschätzt.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen den Wiederbeschaffungswert deutlich niedriger und den Restwert höher ansetzten. Hier ist eine besondere Aufmerksamkeit des Versicherungsnehmers gefordert und im Zweifelsfall kann auch ein Anwalt zurate gezogen werden.
Vorgehensweise zur Auszahlung des Unfallschadens
- Grundsätzlich gilt: Jeder kann sich einen beim Unfall entstandenen Kfz Schaden auszahlen lassen. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass der Schaden auch behoben wird.
- Dennoch hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht, damit sich ein Geschädigter nicht an einem Unfall bereichern kann. So werden beispielsweise die Mehrwertsteuer und andere Reparaturzulagen bei der Schadensauszahlung nicht erstattet. Wer also Fremdleistungen für die Wiederherstellung seines Fahrzeugs in Anspruch nehmen muss, der sollte sich die Kostenvoranschläge und die Auszahlungssumme der Versicherung genau anschauen und im Zweifelsfalle doch eher die Fahrzeugreparatur als Option wählen.
- Materialkosten und Arbeitslohn gehören jedoch in die fiktive Abrechnung mit hinein. Dies ist gerade für Fuhrparkbetreiber von hoher Wichtigkeit, diese lassen entstandene Schäden am Fahrzeug häufig vom eigenem Fachpersonal reparieren.
- Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sollte unbedingt ein Expertengutachten eingeholt werden.
- Die Stiftung Warentest empfiehlt unverschuldeten Unfallopfern schon seit einigen Jahren, bei der Schadensregulierung stets einen Anwalt hinzuzuziehen.
Eigenen Gutachter beauftragen
Auch wenn es so schön bequem erscheint, sollten Geschädigte sich nie auf den Gutachter des gegnerischen Versicherers verlassen. Die schätzen den Schaden fast immer zu niedrig ein. Geschädigte dürfen auf Kosten des Versicherers selbst ein Gutachten beauftragen – bei Teilschuld tragen beide Parteien einen Anteil. Fragen Sie den Sachverständigen-Bundesverband BVSK. Dessen Mitglieder sind Ingenieure oder Kfz-Meister. Nur bei Bagatellen unter 1000 Euro sollte man sich auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung einlassen. Sollte der Versicherer aber einzelne Positionen im Kostenvoranschlag kürzen, darf der Geschädigte selbst bei geringen Beträgen einen eigenen Gutachter beauftragen.
Juristischer Rat
Die Stiftung Warentest rät schon lange, bei einem unverschuldeten Unfall den Gang zum Anwalt. Auch der der Jurist ist wie der Gutachter für Geschädigte gratis. Fachjuristen wissen genau, welche Ansprüche Geschädigte haben – und kennen die Tricks, mit denen sich Versicherungen um ihre Zahlungspflichten drücken wollen. Das gilt besonders dann, wenn es sich um ein neues Auto handelt, das durch den Unfall einen maßgeblichen Wertverlust erfährt. Übrigens: Nur mit dem Gutachten eines KFZ-Sachverständigen wird auch der Wertverlust des Fahrzeugs erfasst. Ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt bezieht sich dagegen allein auf die Reparaturkosten des Unfallschadens.
Schaden von eigener Kasko-Kfz-Versicherung auszahlen lassen
Anders sieht die vorherige Regelung aus, wenn man sich einen Kaskoschaden bei der eigenen Versicherung auszahlen lassen möchte. Dann ist es nämlich häufig nicht möglich, den Schaden am Auto geltend zu machen. Vertragliche Optionen schließen diese Möglichkeit aus. Ebenso die Forderung, einen externen Gutachter zu beauftragen. Der eigene Versicherer ist in diesem Fall weisungsberechtigt und kann einen Sachverständigen auswählen.
Bei einem Kfz Unfall sollte zuerst ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, um die Kosten einschätzen zu können. Den Kostenvoranschlag über die Versicherung abrechnen lassen kann jedoch nicht jeder. Auch dies sollte im Vorfeld mit der Versicherung besprochen werden.
Unfallschaden Reparatur auszahlen lassen im Fuhrpark
Besteht die Möglichkeit, sich als Fuhrparkleiter bei einem Autounfall die Reparatur auszahlen zu lassen? Tatsächlich kann jede Person, deren Auto durch einen Unfall beschädigt wurde, selbst entscheiden, ob die Reparatur durchgeführt werden soll oder ob sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchte. Wer sich dafür entscheidet nach einem Autounfall die Reparatur nicht durchführen zu lassen, sondern den Unfallschaden auszahlen lassen möchte, muss allerdings einiges beachten. Den Unfallschaden reparieren zu lassen ist in vielen Fällen die einfachere aber auch potentiell kostspieligere Variante. Dies hängt ganz vom Unfallschaden und der Reparatur dessen ab.
Entscheidet man sich für dafür, über die Versicherung den Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen kann ein Musterbrief dafür verwendet werden. Dieser kann bei der Formulierung des Anliegen helfen. Ob man sich den Schaden auszahlen lassen kann ohne Abzüge ist abhängig von der abgeschlossenen Versicherung.
Was tun wenn man sich den Vollkasko Schaden am eigenen Auto auszahlen lassen möchte?
Als Fuhrparkleiter und als Privatperson hat man die Möglichkeit, sich den Vollkasko Schaden am eigenen Auto auszahlen zu lassen. Danach muss entschieden werden, ob das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden soll oder ob es selbst repariert werden kann. Um sich den Schaden nun auszahlen zu lassen, benötigt man zuerst eine Einschätzung der Kosten, die bei einer Reparatur anfallen würden. Dies nennt sich eine fiktive Abrechnung. Im besten Fall lässt man hier ein Experten-Gutachten machen, so nimmt die Versicherung das Gutachten viel leichter an.
Neben der fiktiven Abrechnung kann auch ein Kostenvoranschlag eine Möglichkeit sein, sich das Geld von der Versicherung auszahlen zu lassen. Allerdings muss dieser Kostenvoranschlag selbst bezahlt werden, wenn nach dem Autounfall keine Reparatur des Schadens vorgenommen wird. Möchte man sich den Vollkasko Schaden auszahlen lassen, sollte man sich auch hier ebenfalls im Vorfeld erkundigen welche Variante im Fuhrpark besser umzusetzen ist. Möchte man den Vollkaskoschaden auszahlen, sollte man die Höhe des Kostenvoranschlags bei der Entscheidung unbedingt mit einbeziehen.
Unfallschaden in Eigenregie reparieren
Bei eigener Reparatur muss die gegnerische Versicherung einen geringeren Betrag erstatten, als im Falle einer Werkstattreparatur. Versicherer müssen nur dann Summen auszahlen, die den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen, wenn die Reparaturen in einer Werkstatt vorgenommen wurden. Zusätzlich ist es zwingend notwendig, das Fahrzeug anschließend weiter zu fahren.
Wann ist es sinnvoll, den Kaskoschaden auszahlen zu lassen?
Prinzipiell besteht immer die Möglichkeit sowohl für Privatpersonen als auch für Fuhrparkleiter sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Wichtig ist hierbei allerdings, dass keine Mitschuld am Unfall besteht, sonst wird die Versicherung den Schaden womöglich nicht auszahlen wollen.
Besonders bei älteren Fahrzeugen, die nach dem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen, ist es sinnvoll sich den Kaskoschaden von der Versicherung auszahlen zu lassen. Häufig ist es so, dass ältere Autos zwar einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen, aber noch fahrfähig sind und vom Fuhrparkleiter z.B. selbst repariert werden könnten. Dies ist auch nach der Auszahlung des Unfallschadens selbstverständlich möglich. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen.
Fiktive Abrechnung Kostenvoranschlag und Unfallbericht
Was ist denn nun die fiktive Abrechnung mit Kostenvoranschlag? Bei einer fiktiven Abrechnung wird so genau wie möglich eingeschätzt, welche Kosten die Reparatur des Unfallschadens in Anspruch nehmen würde. Diese Einschätzung sollte von einem Experten vorgenommen werden. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt bei der fiktiven Abrechnung dann die Anwalts- und Gutachterkosten und auch den Nutzungsausfall. Bei geringen Schäden von weniger als 1100€ reicht oft schon ein Kostenvoranschlag.
Wer sich einen Kaskoschaden auszahlen lassen möchte, sollte unbedingt den Unfallbericht bereithalten. Durch den Unfallbericht kann ein Experte die Kosten für die fiktive Abrechnung besser einschätzen. Im Unfallbericht sollten möglichst alle Daten zu den Fahrzeugen, dem Unfall und auch den Fahrern beinhaltet sein. So steht der Auszahlung des Unfallschadens nichts mehr im Wege.
Unfallschaden auszahlen lassen Rechner
Gibt es einen Rechner, der die Kosten für den Unfallschaden berechnet? Leider kann nicht einfach in einem Online-Tool berechnet werden, welche Kosten entstehen würden, wenn man sich einen Haftpflichtschaden auszahlen lassen möchte. Da es keinen einfachen Unfallschaden auszahlen lassen Rechner gibt, muss die Einschätzung von einem Experten vorgenommen werden. Schließlich würde sonst auch die Versicherung ohne Experten den Vollkasko Schaden nicht auszahlen lassen. Da Unternehmen machmal ebenfalls den Kostenvoranschlag bezahlen müssen ohne Reparatur, sollte sich hier die Expertenmeinung eingeholt werden. Diesen Kostenvoranschlag bei Kfz Unfall können Fuhrparkverantwortliche in verschiedenen Werkstätten anfordern. Der Unfall kann dann nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Die Unfall Versicherung kann den Kostenvoranschlag ebenfalls als Brechnungsgrundlage nutzen. Manche Unternehmen erstellen den Kostenvoranschlag für Versichung und Beurteilung des Unfalls.
Haftpflichtschaden auszahlen lassen
Wer sich also einen Vollkasko Schaden auszahlen lassen möchte, sollte die im Text beschriebenen Dinge beachten. Möglich ist es aber dennoch fast immer und häufig ist es auch der sinnvollste Weg. Hier lohnt es sich in manchen Fällen ebenfalls den Schaden beim Unfall reparieren zu lassen statt sich den Haftpflichtschaden am Auto auszahlen zu lassen. Bei der Autounfall Reparatur im Fuhrpark sollten dementsprechend die Optionen abgewägt werden. Ob die Haftpflichtversicherung Auszahlung bewährleistet sollte auch hier mit dem zuständigen Experten besprochen werden.
Ein privater Haftpflichtschaden – auszahlen lassen? Soll der Auto Schaden nach Gutachten abgerechnet werden, sollte man sich auch hierzu im Vorfeld einen Experten heranziehen. Dieser kann die Kfz Schadenregulierung nach Gutachten bewerten und Handlungsempfehlungen aussprechen. Den Kostenvoranschlag beim Kfz Unfall kann dieser ebenfalls bewerten und zwischen Auszahlung des Schadens oder Reparatur wählen.
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