Zulassungsbescheid

In Deutschland benötigt jedes Fahrzeug eine amtliche Zulassung, die in Form der Zulassungsbescheinigung festgehalten wird. Doch was genau ist die Zulassungsbescheinigung und was hat sie mit dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief zu tun?

Definition Zulassungsbescheinigung

Als Zulassungsbescheinigung wird in Deutschland und auch in Österreich die amtliche Urkunde über die Zulassung eines Fahrzeuges für den Straßenverkehr bezeichnet. Sie teilt sich auf in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.  Seit ihrer europaweiten Einführung 2005 ersetzen beide Teile den deutschen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief (oder den Zulassungsschein in Österreich). Darin enthalten sind Informationen zum Fahrzeug wie etwa die Fahrzeugidentifizierungsnummer, technische Einzelheiten, der Name der fahrzeughaltenden Person oder das amtliche Kennzeichen. Es gibt keine Pflicht zum Umtausch von alten Fahrzeugpapieren, allerdings dürfen für ein Fahrzeug nicht beide Formen der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig vorhanden sein. Bei der ersten Änderung der alten Papiere durch die Zulassungsstelle geschieht dieser gebührenpflichtige Umtausch automatisch. Das bedeutet, wenn beispielsweise die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters eingetragen werden soll, ersetzt die Zulassungsstelle die alten Papiere durch die neuen Papiere.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den früheren Fahrzeugschein und enthält vor allem viele technische Details zum Fahrzeug, die in Form von Codes aufgelistet werden (zum Beispiel B für das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges oder J für die Fahrzeugklasse). Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Ist sie bei einer Polizeikontrolle nicht vorhanden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem 10 Euro hohen Verwarnungsgeld geahndet werden. Je nach Situation kann das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 darüber hinaus zu weiteren Komplikationen führen.

Zulassungsbescheid

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt den Fahrzeugbrief und enthält vor allem den Namen der fahrzeughaltenden Person. Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 sollte sie nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Obwohl sie rechtlich explizit keinen Eigentumsnachweis darstellt, hat sie eine sehr hohe Indizfunktion. Diese führt in der Praxis dazu, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in der Regel doch wie ein Eigentumsnachweis behandelt wird. So ist etwa ohne ihre Vorlage keine Änderung der fahrzeughaltenden Person bei der Zulassungsstelle möglich. Außerdem wird das Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Fahrzeug als grobe Fahrlässigkeit gewertet.

Vorteile und Nachteile der neuen Papiere

Zulassungsbescheinigung

Als größter Vorteil dieser neuen Zulassungsbescheinigung gilt eine höhere Fälschungssicherheit sowie die EU-weite Lesbarkeit. Darüber hinaus bietet die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch mehr Informationen als der frühere Fahrzeugschein. Der am häufigsten angeführte Nachteil ist der Umstand, dass aus Datenschutzgründen nur noch die vorige und die aktuelle fahrzeughaltende Person in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufgeführt werden können. Das erschwert die Wertermittlung bei Gebrauchtwagen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass bei der Angabe der zulässigen Reifengröße nur noch eine möglich ist und nicht mehr verschiedene Größen. Dazu kommt, dass es nach wie vor teils große Unterschiede zwischen den Zulassungsbescheinigungen verschiedener EU-Staaten gibt. In Frankreich zum Beispiel gibt es nur eine Zulassungsbescheinigung und keine zwei Teile. In Österreich besteht zudem die Möglichkeit, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Scheckkartenformat mit auslesbarem Chip zu bekommen.

Beantragen der Zulassungsbescheinigung

Bei einem Neuwagen kann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Dafür braucht es neben der TÜV-Bescheinigung über die HU und AU sowie dem gültigen Personalausweis bzw. einem Reisepass mit Meldebestätigung außerdem eine Versicherungsbestätigung und bei Firmen Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug. Im Idealfall gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 2 direkt vom Händler, allerdings kommt es auch vor, dass noch gar keine existiert. In dem Fall braucht es zusätzlich den Kaufvertrag und die Rechnung beim Beantragen der Zulassungsbescheinigung. Bei Gebrauchtwagen hingegen müssen für die Zulassung lediglich Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen geändert werden. Hier wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 von einem seriösen Händler notwendigerweise immer mitgeliefert. 

Die Anmeldung eines neuen Fahrzeuges

Die Anmeldung eines neuen Fahrzeuges mit den vorhandenen Zulassungsbescheinigungen kann möglicherweise auch unkompliziert und rasch online erfolgen. Dafür braucht es einen Personalausweis mit aktiver eID-Onlinefunktion und entsprechendem Lesegerät. Außerdem müssen die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung den verdeckten Sicherheitscode besitzen, der für eine digitale Verwendung notwendig ist. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 verfügen erst alle Dokumente ab 2018 über diese Funktion. Dazu kommt, dass noch längst nicht jede Zulassungsstelle die Onlineanmeldung anbietet, sodass es auch von der jeweiligen zuständigen Zulassungsstelle abhängig ist. Für Sonderkennzeichen ist die Onlineanmeldung hingegen derzeit generell nicht verfügbar.

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