Delegation der Halterverantwortung im Fuhrpark – wie genau wird sie wirksam?

Fuhrpark aus der Vogelperspektive.

Wenn der Fuhrpark problemlos rollt, sind alle glücklich – doch was passiert, wenn’s mal kracht? In der Regel steht das Unternehmen, das den Fuhrpark betreibt, selbst in der Halterverantwortung. Die Geschäftsführung kann diese jedoch an die Fuhrparkleitung oder an andere Personen übertragen und mit so einer Delegation die eigene Haftung einschränken. Bei dieser Übergabe sollten jedoch einige wichtige Punkte berücksichtigt werden – mal eben so „im Vorbeigehen“ die eigene Verantwortung abzugeben, kann unter Umständen sehr teuer werden.

Worauf muss bei der Delegation der Halterverantwortung geachtet werden?

Zwei Menschen schütteln sich die Hand.

Wirksam wird die Pflichtendelegation nämlich erst, wenn die Geschäftsführung als Verantwortlichen eine zuverlässige, erprobte und sachkundige Person mit der Erfüllung der Halterpflichten durch Weisung oder Arbeitsvertrag beauftragt hat. Worauf es zu achten gilt:

  • Die Delegation sollte aus Beweisgründen von Halterpflichten stets klar, eindeutig und schriftlich erfolgen.
  • Sie muss alle notwendigen Aufgaben und Kompetenzen klar spezifizieren. Wenn die Leistungsbeschreibung nicht detailliert definiert wird, bleiben Reichweite und Wirksamkeit der Delegation zu Lasten des Unternehmens unklar.
  • Sie darf nur an eine charakterfeste und fachlich versierte Person erfolgen.
  • Eine automatische Delegation erfolgt erst dann, wenn die betreffende Kraft diese Aufgaben seit mehr als 5 Jahren ausübt und/ oder von Berufswegen dafür geeignet ist.

Was bedeuten die neuen Halterpflichten für die Fuhrparkverantwortlichen?

Bei wirksamer Übertragung der Halterverantwortung steht nun die beauftragte Person rechtlich in der Pflicht. Sie rückt in die Stellung des Unternehmers/Halters und trägt fortan das Personenrisiko. Bedeutet: Sie ist verantwortlich für die Eignung der Fahrer und Fahrerinnen sowie für das Betriebsrisiko – darunter fällt die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge aber auch die Ladungssicherung. Fuhrparkverantwortliche müssen eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien beachten. Denn nur, wer sämtliche Halterpflichten und Regeln kennt, kann diese auch rechtskonform im Unternehmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Führerscheinkontrolle: Die Fuhrparkleitung kann sich dabei nicht auf Auskünfte der Belegschaft verlassen. Sie muss vielmehr die Kontrollen selbst vornehmen oder vornehmen lassen und eine Dokumentation dieser zu Nachweiszwecken sicherstellen.

Ein Führerschein steckt in der Hosentasche.
Die Führerscheinkontrolle in Unternehmen muss halbjährlich erfolgen.

Aber auch die Geschäftsführung ist weiter gefragt

Das bedeutet aber nicht, dass sich die Geschäftsleitung ab jetzt entspannt zurücklehnen darf. Eine Delegation der Halterverantwortung entbindet sie nämlich nicht von der Überwachungs- und Kontrollpflicht bezüglich der Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen. Ähnlich wie die Fuhrparkleitung die Fahrerinnen und Fahrer kontrolliert, müssen auch die Halter weiter regelmäßig die Arbeit der Fuhrparkleitung inspizieren. Das sollte stichprobenartig und unangekündigt passieren und auf jeden Fall dokumentiert werden. Fehlt die Organisation des Fuhrparks oder ist sie mangelhaft, steht erneut die Unternehmensleitung in der Haftverantwortung. 

Neben der zivilrechtlichen Haftung können der Geschäftsführung oder der Fuhrparkleitung obendrein noch ordnungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie ihre Aufgaben nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen. Ist die Fuhrparkleitung vertraglich beauftragt, für das Fahrpersonal die Verantwortung zu tragen, kann auch die Einhaltung der Schicht-, Lenk-, Arbeits-, und Ruhezeiten und die entsprechende Dokumentation für die Halterhaftung bedeutend sein.

Fuhrpark absichern mit der digitalen Führerscheinkontrolle

Um die Halterhaftung im Fuhrpark einzuhalten, können Betriebe eine elektronische Führerscheinkontrolle nutzen. Diese spart der Fuhrparkleitung Zeit, denn müssen Führerscheine nun nicht mehr manuell überprüft werden. Zusätzlich sichert sie den Fuhrpark und das Unternehmen ab, denn dokumentiert sie die digitale Kontrolle. 

Automatische Absicherung mit der Avrios Software

Avrios Fuhrparksoftware

Die Fuhrparksoftware von Avrios gewährleistet durch ihr automatisches Compliance-Management eine umfassende Rechtssicherheit für den Fuhrpark. Sie behält alle relevanten Termine und Themen im Auge, darunter die Fahrerunterweisung nach UVV, Führerscheinkontrolle und das Bußgeldmanagement. Mit Avrios erhalten Fuhrparkverantwortliche alle erforderlichen Werkzeuge, um die Halterhaftungspflichten lückenlos zu erfüllen und den Betrieb ihres Fuhrparks rechtssicher zu gestalten. Die zentrale Verwaltung und Überprüfung aller Daten vereinfacht den Compliance-Prozess erheblich. 

Führerscheinkontrolle mit Avrios

Avrios digitalisiert die digitale Führerscheinkontrolle, sodass Fahrer ihre Führerscheindaten jederzeit und von überall einreichen können. Dieser digitale Ansatz bietet nicht nur einen erheblichen Komfortgewinn, sondern hilft auch dabei, Haftungsrisiken zu minimieren. Melden Sie sich hier für eine unverbindliche Beratung zur Avrios Fuhrparksoftware an, um mehr Ihre Möglichkeiten im Fuhrpark zu erfahren. 

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