Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief bescheinigt die Zulassung eines Fahrzeugs und nennt dessen Halter. Seit 2005 ist der offizielle Name Zulassungsbescheinigung Teil 2, oft auch irrtümlich Fahrzeugschein Teil 2 genannt. Zusammen mit dem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1, bildet er die vollständigen Fahrzeugpapiere, die für ein Kraftfahrzeug mindestens vorhanden sein müssen, um es im Straßenverkehr führen zu dürfen.

Kfz Brief als Eigentumsbescheinigung

Der Kfz Brief oder Fahrzeugbrief bescheinigt nicht das Eigentum an einem Fahrzeug. Dieses wird beispielsweise durch einen unterschriebenen Kaufvertrag nachgewiesen. Der Eigentümer ist jedoch in der Regel im Besitz des Fahrzeugbriefs. Bei einem geleasten Fahrzeug ist beispielsweise der Leasingnehmer der Besitzer des Fahrzeugs. Als solcher führt er den Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1, bei sich, wenn er mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Die Leasingfirma ist dagegen der Eigentümer des Fahrzeugs und damit im Besitz des Fahrzeugbriefs, also der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Sie ist auch in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Kfz Brief

Fahrzeugpapiere verloren

Wenn Fahrzeugpapiere verloren gehen, muss schnellstmöglich für Ersatz gesorgt werden, denn ohne den Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1, darf das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb genommen werden. Ist lediglich der Fahrzeugschein verloren, kann relativ einfach ein neuer beantragt werden. Ist dagegen der Kfz Brief abhandengekommen, ist die Angelegenheit komplizierter. Gehen sogar die kompletten Fahrzeugpapiere verloren, inklusive Fahrzeugbrief, ist eine Widerbeschaffung kompliziert, da erst das Eigentum am Fahrzeug nachgewiesen werden muss.

Fahrzeugschein verloren

Geht der Fahrzeugschein verloren ist die Vorgehensweise davon abhängig, ob er lediglich verloren oder sogar gestohlen wurde. In jedem Fall ist aber an erster Stelle die Zulassungsstelle zu informieren. Meist kann dies auch telefonisch erfolgen. Wurde der Fahrzeugschein nicht verloren, sondern gestohlen, muss auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden. 

Sind Besitzer und Eigentümer identisch, kann bei der Kfz-Zulassungsstelle leicht ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden. Hier sind lediglich die nötigen Papiere wie der Kfz Brief und die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung vorzuzeigen. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust beizulegen. In dieser verpflichtet sich der Besitzer auch, den Fahrzeugschein bei der Behörde abzugeben, falls er sich wieder anfinden sollte.

Geht der Fahrzeugschein verloren und Besitzer und Eigentümer sind unterschiedliche Personen, so muss der Besitzer den Eigentümer darüber informieren, dass Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind. Dann ist zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Einverständniserklärung des Eigentümers zur Neuausstellung des Fahrzeugscheins nötig.

Fahrzeugbrief verloren

Fahrzeugbrief

Geht die Zulassungsbescheinigung Teil 2, also der Kfz Brief, verloren, ist der Aufwand erheblich größer. Hier ist jedoch der Vorteil, dass zum Führen des Fahrzeugs lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich ist. Das Fahrzeug kann also weiterhin gefahren werden, obwohl der Fahrzeugbrief fehlt. Aber auch hier muss der Zulassungsstelle gemeldet werden, dass Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind. Die Zulassungsstelle wiederum meldet den Verlust an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, dieses veröffentlicht ihn dann im Bundesverkehrsblatt. So soll verhindert werden, dass der Besitzer eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs, dessen Fahrzeugbrief bei der Bank liegt, sich einfach einen neuen Kfz Brief besorgt. Wird der verloren gemeldete Fahrzeugbrief nicht innerhalb von 14 Tagen bei der Zulassungsstelle vorgezeigt, stellt diese einen neuen Kfz Brief aus und ebenso einen neuen Fahrzeugschein, da diese stets zusammengehören.

Alle Fahrzeugpapiere verloren

Sie die vollständigen Fahrzeugpapiere, also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, verloren gegangen, muss neben den notwendigen Papieren beim Verlust des Kfz Briefs noch der Eigentumsnachweis am Fahrzeug geführt werden. Dies ist beispielsweise durch den Kaufvertrag möglich. Die Dauer des Verfahrens entspricht der bei Verlust des Kfz Briefs.

Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung. Der Fahrzeugbrief, auch als Kfz Brief bezeichnet, bildet gemeinsam mit dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung. Daher ist der offizielle Name des Fahrzeugbriefs auch Zulassungsbescheinigung Teil 2 und der des Fahrzeugscheins Zulassungsbescheinigung Teil 1.

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