- Oktober 19, 2020
- Lesedauer: 5 Minuten
Andere Länder, andere Regeln: In der Schweiz werden Firmenwagen steuerlich anders behandelt als in Deutschland. Arbeitgeber können viele Kosten voll absetzen. Mitarbeiter versteuern die private Nutzung von Firmenwagen pauschal. Wir wissen, was Sie beachten sollten.
Firmenwagenversteuerung in der Schweiz
„Wann ist ein Mann ein Mann?“, hat Herbert Grönemeyer mal gesungen. In der Schweiz stellt sich eine andere Frage: Ab wann ist ein Firmenwagen ein Firmenwagen? Genau dann, wenn ein Dienstwagen durch Kauf, Leasing, oder Miete zum Betriebsvermögen der Firma zählt – und es Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter nutzen dürfen. Allerdings kann der Geschäftswagen auch von Selbstständigen oder Einzelunternehmern angeschafft werden. In diesem Fall muss eine Privatnutzung des Firmenwagens bei unter 50 Prozent, der betriebliche Anteil an der jährlichen Kilometerleistung aber mindestens bei zehn Prozent liegen. Erst dann lassen sich die Kosten des Firmenwagens als Betriebsausgaben geltend machen.
Wann ist ein Fahrtenbuch in der Schweiz zu führen?
Fahrtenbücher werden in der Schweiz generell für dienstliche Fahrten geführt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Fahrt mit dem eigenen Auto, einem Leihwagen oder einem Mietwagen handelt. Auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können in einem Fahrtenbuch erfasst werden.
Wird der Firmenwagen für die Privatnutzung in der Schweiz verwendet, gilt: Für private Fahrten ist ein Fahrtenbuch in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Es kann jedoch von Vorteil sein, ein privates Fahrtenbuch zu führen, um etwa Kosten für Fahrten zur Arbeit geltend zu machen.
Das Fahrtenbuch muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Bei einer Kontrolle durch die Polizei ist der Fahrzeughalter verpflichtet, das Fahrtenbuch vorzuzeigen. Bei einer Nichteinhaltung der oben genannten Angaben kann ein Bußgeld in Höhe von 500 Franken verhängt werden.
Privatvermögen oder Betriebsvermögen?
Liegt der betriebliche Kilometer-Anteil zwischen zehn und 50 Prozent haben Unternehmer die Wahl. Entweder Sie übernehmen den Pkw ins Betriebsvermögen oder sie lassen es im Privatvermögen. Wer sein Fahrzeug in das Betriebsvermögen integriert, benötigt wiederum ein lückenlos geführtes Bordbuch (Fahrtenbuch). Die betriebliche Nutzung zu mehr als 50 Prozent zieht dann nach sich, dass das Fahrzeug automatisch ins Betriebsvermögen fällt. In diesem Fall kann man wählen, ob der Verantwortliche lieber ein Bordbuch führen möchte oder den privaten Nutzungsanteil ermittelt.
Wie muss das Fahrtenbuch geführt werden?
Für jede Fahrt muss ein neuer Fahrtenbericht erstellt werden. Dieser sollte Angaben zu Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrziel und Fahrtzweck enthalten. Zusätzlich können auch weitere Informationen, wie etwa Wetterbedingungen, Notizen zu besonderen Vorkommnissen oder Staus, eingetragen werden, was aber nicht vorgeschrieben ist.
Jede Fahrt muss einzeln und aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrziel und Fahrtzweck geführt werden. Als Faustregel gilt, dass ein Fahrtenbuch für jede Fahrt mit dem eigenen Pkw geführt werden sollte. Die genauen Regeln für das Führen eines Fahrtenbuches in der Schweiz sind in der Verordnung über die Aufzeichnungspflicht für Fahrten mit Kraftfahrzeugen (VAF) geregelt.
Danach muss das Fahrtenbuch folgende Angaben enthalten:
- Datum der Fahrt
- Uhrzeit der Fahrt
- Kilometerstand
- Fahrziel
- Fahrtzweck
- Anzahl der Personen, die mitgefahren sind
- Angaben zum Fahrzeug, wenn es sich um ein Miet- oder Leasingfahrzeug handelt
Es ist nicht notwendig, im Fahrtenbuch jede einzelne Strecke aufzuschlüsseln. Auch ist es nicht erforderlich, private Fahrten im Fahrtenbuch zu erfassen.
Das Fahrtenbuch muss nicht exakt alle Fahrten auflisten. Pauschalen sind zulässig, wenn der Arbeitgeber sie anerkennt. Dies ist der Fall, wenn die Pauschalen den ArbeitgeberInnen bekannt sind und er sie in seiner Lohnabrechnung berücksichtigt.
In der Schweiz müssen außerdem keine Angaben über Fahrtzwecke, Strecken oder ähnliches gemacht werden. Allerdings muss das Fahrtenbuch so ausgefüllt sein, dass es immer möglich ist, die tatsächlichen Kosten für jede einzelne Fahrt nachzuvollziehen.
Firmenwagenversteuerung in der Schweiz vs Deutschland
In der Schweiz wird die Firmenwagenversteuerung anders gehandhabt als in Deutschland. Während in Deutschland der Firmenwagen voll versteuert wird, können in der Schweiz die Kosten für den Firmenwagen teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Die Versteuerung von Firmenwagen in der Schweiz ist relativ niedrig bemessen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Je niedriger der CO₂-Ausstoß, desto niedriger ist die Steuer.
Die Firmenwagensteuer in der Schweiz ist jährlich zu zahlen. Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Anzahl der Kilometer, die mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden. Firmenwagen, die in der Schweiz zugelassen sind, können in Deutschland ohne zusätzliche Steuern gefahren werden. Umgekehrt ist es jedoch nicht möglich, ein Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, in der Schweiz zu fahren.
Versteuerung: Pauschale gegen Bordbuch
Trägt der Arbeitgeber alle Kosten für den Firmenwagen, kommt üblicherweise eine Pauschale zur Anwendung. Pro Monat werden 0,8 Prozent des Kaufpreises fällig – bei einem Leasingfahrzeug der im Vertrag ausgewiesene Barkaufpreis. Von den Kosten ausgenommen sind jedoch Privatfahrten am Wochenende sowie private Reisen. Die Aufwendungen für den Treibstoff hat natürlich der Arbeitnehmer selbst zu tragen.
Effektive Abrechnung mit dem Bordbuch
Wird der Dienstwagen privat nur wenig genutzt, so lässt sich mit einem fälschungssicheren Bordbuch durchaus viel Geld sparen. Die sogenannte effektive Abrechnung bittet den Arbeitnehmer nur für die privat gefahrenen Kilometer zur Kasse. Um die zu vollständig erfassen, ist ein Bordbuch Pflicht. Hier müssen zwingend zeitnah alle gefahrenen Strecken sowie Anlass der Fahrt, aber auch weitere relevanten Daten dokumentiert werden. Denn nur durch exakte Kilometerzählerstände lässt sich verfolgen, zu welchem Zweck und wann der Pkw wie weit bewegt wurde. So ermittelt die Schweizer Steuerverwaltung dann, wie hoch der geldwerte Vorteil durch den Dienstwagen tatsächlich ist. Ein perfektes Modell, wenn der Arbeitnehmer wirklich für fast alle Gesamtkosten des Autos aufkommt.
Kilometerpauschale: leichte Berechnung dank Bordbuch
Die Kilometerpauschale richtet sich nach dem in der vom Touring Club Schweiz (TCS) bereitgestellten Tabelle festgehaltenen Kilometersatz. Momentan liegt dieser bei 0.70 Schweizer Franken. Für die Berechnung der Summen der Lohnabrechnung sowie dem jährlichen Lohnausweis werden die gefahrenen Kilometer des Vorjahres als Rechengrundlage herangezogen. Da es sich um einen provisorischen Privatanteil handelt, wird dieser am Ende jeden Jahres der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl angepasst.
Zusätzlich ist es für den Arbeitnehmer möglich, für die private Nutzung des Firmenwagens zu bezahlen. Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Zahlung entscheidet dabei über die Höhe des Privatanteils und damit über die zu versteuernden Summe.
Übrigens: Das Bordbuch ist aber auch für Firmen mit Poolwagen geeignet. Die einzelnen Mitarbeiter können darin die privaten und geschäftlichen Fahrten eintragen.
Tschüss, Zettelwirtschaft!
Viele Dienstwagenfahrer empfinden das Schreiben eines traditionellen Fahrtenbuchs als umständlich und zu zeitaufwändig. Einträge werden darum oft vergessen oder unvollständig nachgetragen. Entscheiden Sie sich darum am besten gleich für das digitale Fahrtenbuch von VIMCAR. Die manuelle Eingabe entfällt, alle wichtigen Daten werden automatisch erfasst. Absolut finanzamtkonform.
Elektronische Fahrtenbücher in der Schweiz nutzen
Ja, in der Schweiz ist es erlaubt, elektronische Fahrtenbücher zu nutzen. Allerdings muss das Fahrtenbuch den gleichen Anforderungen entsprechen wie ein herkömmliches Fahrtenbuch. Dazu gehört, dass es regelmäßig aktualisiert wird und alle relevanten Angaben enthält. Es muss den Anforderungen des Schweizer Bundesamtes für Straßen (ASTRA) entsprechen.