Ladeinfrastruktur in Deutschland: So können Sie profitieren

Ladestation für E-Autos

Jetzt soll es fix gehen: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) plant die öffentliche Ladenetzinfrastruktur in ganz Deutschland flächendeckend auszubauen und zu fördern. Dafür entstehen im ersten Schritt 1.000 neue Ladeparks. Besonders Schnelllader stehen im Fokus – sie sollen in maximal zehn Minuten zu erreichen sein.

Wenn man dem Klimawandel effektiv begegnen möchte, kommen wir an E-Mobilität und der dazugehörigen Infrastruktur nicht vorbei. Bislang sind die Bemühungen des Bundes kaum sichtbar. So waren zum 1.August 2021 laut Bundesnetzagentur 46.174 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland registriert, davon 6.750 Schnellladepunkte. Ein elementares Problem: Viele von ihnen verstoßen gegen das Eichrecht. Ursprünglich sollten schon Ende März 2019 alle Ladesäulen in Deutschland dem Eichrecht entsprechen. Anders als bei Normalladesäulen war es technisch aber noch nicht möglich Schnellladesäulen so exakt zu justieren, um dem Eichrecht zu entsprechen. 

Für die Umrüstung auf moderne Lösungen müssten Betreiber tief in die Tasche greifen. Nach Informationen des Handelsblatts entstehen Kosten von bis zu 6000 Euro pro besonders schnellem DC-Gerät, bei langsameren AC-Ladesäulen sind es etwa 500 Euro. Teilweise müssen Ladesäulen auch komplett ausgewechselt werden.

Schnelle Förderung der Ladeinfrastruktur

Die Bundesregierung zündet nun den Turbo, damit alle E-Auto-FahrerInnen von einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur profitieren können. Mit dem „Deutschlandnetz“ aus bundesweit 1.000 DC-Ladeparks soll bis 2023 der nächste Schnelllader von jedem Ort in Deutschland in maximal zehn Minuten Fahrtzeit zu erreichen sein.

 Neben DC-Schnellladestationen mit mindestens 200 kW Ladeleistung fördert der Bund weitere öffentliche Modelle. Hier muss die Ladeleistung bis zu 22kW oder mehr als 22kW betragen. 

E-Ladestation

Fördergelder – so läuft’s

Um die Förderung von Stationen mit 200 bis 300 kW Ladeleistung können sich neben Konzernen auch kleine oder mittelständische Betreiber bewerben. In den ausgeschriebenen Losen sind mehrere Standorte gebündelt, darunter besonders attraktive und weniger gewinnversprechende. Mit dieser Streuung soll verhindert werden, dass Infrastruktur nur an einträglichen Orten entsteht. 

Zusätzlich unterscheiden sich die Lose auch in ihrer Größe. Das soll kleine Betreiber motivieren, sich zu bewerben. Aufbau und Betrieb der Stationen übernehmen die Unternehmen – der Bund finanziert den Bau und erhält den Großteil der Einnahmen. Nach acht Jahren Laufzeit darf der Betreiber den Standort komplett übernehmen.

Ladeleistung ist definiert

Allerdings läuft der Deal nicht ohne technische Bestimmungen. Maßgeblich ist eine maximale Ladeleistung eines einzelnen Ladepunkts von 300 kW, auch bei geteilter Nutzung eines Anschlusses müssen noch 200 kW fließen. Ebenso ist der Steckertyp definiert: nur der in Europa verbreitete CCS-Anschluss ist vorgesehen. Zudem wird die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur unter bestimmten Umständen gefördert. Alte Modelle sollen „mit Blick auf eine höhere Ladeleistung und mehr Ladekomfort“ modernisiert werden. Oder bereits bestehende, private Ladeinfrastrukturen müssen für alle öffentlich zugänglich gemacht werden. 

Weitere Anforderungen der Förderung:

  • Zugang entweder per RFID-Chip, per App oder über Plug-and-Charge.
  • Bezahlung erfolgt mit Giro- oder Kreditkarte, per NFC-Funktion oder Zahlenpad. 
  • Getankt wird Ökostrom.

Preisgrenze für Strom

Um E-Mobilität zu forcieren, will der Bund die Preise für den Fahrstrom regulieren – das Tanken ohne Vertrag liegt bei maximal 44 Cent brutto pro Kilowattstunde. So soll der Wettbewerb ausgeglichen werden. Denn die geförderten Lade-Parks dürfen nicht viel billiger sein, als die freien Anbieter. 

Die Standorte verteilen sich je zur Hälfte auf den ländlichen und den urbanen Raum – genauer gesagt in sechs Regionen: Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West. Insgesamt sind 8.800 Ladepunkte vorgesehen, plus zusätzlich 200 Standorte an den Autobahnen.

Parkplatz E-Laden

Noch mehr Förderung fürs öffentliche Laden

Bis Ende 2025 hat das Bundeministerium für Verkehr und Infrastruktur außerdem ein zusätzliches Förderprogramm für öffentliche Ladeinfrastruktur aufgelegt. Es geht darum, 50.000 Ladepunkte – davon 20.000 Schnellladepunkte – zu errichten. Wie bei der ersten Förderung können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Anträge stellen. 

Etwa 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit bis zu 22 kW sowie rund 9.000 Ladepunkte mit mehr als 22 kW und ausschließlichem DC-Schnellladen gehören zu dem Programm. Außerdem fördert das BMVI den zu einem geförderten Ladepunkt gehörenden Netzanschluss – oder die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Bis zu 60 Prozent der Kosten trägt der Bund, wenn der Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt. Anträge für diesen Förderaufruf können bis zum 18. Januar 2022 gestellt werden. 

Gut zu wissen: Die Wallbox-Förderung von privaten Ladepunkten findet immer noch außerhalb der Förderrichtlinien für den Aufbau öffentlicher Ladepunkte statt.

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