Urteile zur Halterhaftung und Führerscheinkontrolle

Urteile Halterhaftung

Die Konsequenzen bei unterlassener Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung sind vielfältig. Dazu gehören insbesondere strafrechtlich Geld- bzw. Haftstrafen, zivilrechtlich der Verlust oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes, sowie ausbleibende Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung und Bußgelder.

Wie wichtig Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung sind und welche Konsequenzen sie bei ungenügender Kontrolle nach sich ziehen, ist vielen nicht bewusst. Ein möglicher Grund: Öffentliche Gerichtsurteile aus dem Unternehmenskontext sind rar, da Unternehmen in der Regel einen Vergleich suchen, um insbesondere aus Image-Gründen keine öffentlichen Gerichtsprozesse führen zu müssen. Doch es gibt durchaus Fälle, in denen es zu rechtlichen Vorgängen und dem Versicherungsausfall aufgrund fehlender Fahrerlaubnis mit und ohne Unfall gekommen ist. Einige Unternehmen haben aufgrund dessen eine elektronische Lösung zur Überwachung eingeführt. Wir haben einige Urteile für Sie zusammengefasst.

Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Unkenntnis schützt FuhrparkleiterInnen nicht vor Strafe. In einem Urteil vom 21.10.2016 (Az. 912 Cs 413 Js 141564/16) hat das Amtsgericht München den verantwortlichen Betriebsleiter einer Bäckerei wegen fahrlässigen Anordnens oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.250 Euro verurteilt. Obwohl der Betriebsleiter eine Führerscheinkontrolle durchgeführt hatte, war diese für das Gericht unzulänglich. Jedoch fehlten ihm weiterführende Kenntnisse, wann eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umgeschrieben werden muss. Die Entscheidung des Münchener Amtsgerichts enthält eine eindeutige Botschaft an alle Fuhrparkverantwortlichen in Unternehmen: Will sich der Halter oder der für diesen tätige Fuhrparkverantwortliche nicht selbst nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen, dann darf er niemanden ans Steuer lassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder der gerade ein Fahrverbot verbüßt.

Hausmeister überführt sich selbst und ist vorbestraft

Ein Hausmeister wurde vom Amtsgericht München zu einer empfindlichen Geldstrafe von 6600 Euro (entspricht 110 Tagessätzen a 60 Euro) verurteilt. Ab 90 Tagessätzen ist man bereits vorbestraft. Der 61-Jährige geriet in eine Polizeikontrolle und saß auf dem Beifahrersitz eines Pkw – schlafend. Außer ihm befand sich sonst niemand im Auto. Der Hausmeister räumte ein, er habe einen Freund „abgeliefert“ und nunmehr eine Pause eingelegt. Schlecht, denn er verlor wegen des Konsums von Drogen bereits vorher die Fahrerlaubnis.  Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 922 Ds 436 Js 178055/21) ist rechtskräftig.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel

Der arbeitslose Angeklagte ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich vorbelastet und hatte die Fahrerlaubnis verloren. Der Angeklagte stand zur Tatzeit zudem unter dem Einfluss der Mittel Cannabis und Kokain. Deshalb wird er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Bei Führerscheinentzug wegen Drogenmissbrauchs dürfen Verurteilte erst wieder Auto fahren, wenn sie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich bestanden haben.

AG Dortmund – Az.: 729 Ds – 253 Js 1513/19 – 256/19 – Urteil vom 19.11.2019

Angewendete Vorschriften: §§ 21 Abs. I Nr. 1 StVG, 25 StVG, 69 a StGB.

Urteile Halterhaftung

Das droht bei Verstößen gegen Halterhaftung und Führerscheinkontrolle

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt: Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Ausdrücklich erwähnenswert ist, dass es keine Rolle spielt, mit welchem Fahrzeug die Person am Steuer den Verkehrsverstoß begeht. Wichtig: Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Verurteilte als vorbestraft. Härtere Strafen drohen Wiederholungstätern: Hat die Polizei einen Fahrer oder eine Fahrerin in den letzten drei Jahren bereits einmal ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt, kann sie in das Kfz einziehen.

Die Kfz-Haftpflicht kann bis zu 5.000 Euro zurückfordern, wenn der Unfallverursacher keine gültige Fahrerlaubnis hat. Denn weder Teilkasko noch Vollkasko sind beim Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfall zur Leistung verpflichtet. Für

Unfallschäden am eigenen Auto kommt der oder die Versicherte im Zweifel selbst auf. Das gilt übrigens auch, wenn Personen ihren Pkw jemanden leihen, der oder die keine Fahrerlaubnis hat. Verursacht dieser während der Leihzeit mit dem Auto einen Unfall, zahlt die Kaskoversicherung meist nicht für Schäden an dem Fahrzeug.

BG Verkehr – das müssen Unternehmen bei Verstößen wissen

Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit gelten sie als wichtiger Bestandteil der Absicherung von Berufstätigen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gleichzeitig sind sie zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Das sollten Firmen wissen, um sich ausreichend zu schützen:

 

  • Die ArbeitgeberInnen bzw. Vorgesetzten tragen die Verantwortung für einen Unfall bei ungenügender oder nicht erfolgter Unterweisung. Neben eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen sind auch zivilrechtliche Forderungen zu erwarten. Wird der Unterweisungspflicht nicht Genüge getan, kann dies Schadenersatzansprüche der verletzten Beschäftigten auslösen.
  • Auch hat der Unfallversicherungsträger die Möglichkeit, die ArbeitgeberInnen in Regress zu nehmen, wenn Beschäftigte aufgrund unzureichender oder fehlender Unterweisung schwere oder tödliche Verletzungen erleiden.
  • Nicht zuletzt kann der Unfallversicherungsträger eine Anordnung erlassen und bei Verstoß gegen diese ein Bußgeld verhängen.
  • Übrigens verlieren die ArbeitgeberInnen ihren Schadensersatzanspruch gegen die Arbeitnehmenden, da bei fehlender Unterweisung eine grobe Fahrlässigkeit aufseiten der Beschäftigten nicht angenommen werden kann.

Effizienzsteigerung im Fuhrpark: UVV-Unterweisungen digital mit Avrios

Avrios Fuhrparksoftware

Die Halterhaftung bezieht sich immer auf die rechtliche Verantwortung der FahrzeughalterInnen für Verkehrsverstöße, die mit ihrem Fahrzeug begangen werden. Digitale Lösungen zur Überwachung des Fahrpersonals und der Einhaltung der Führerscheinpflicht können präventiv schützen. Zuerst geht es darum, sich Überblick zu verschaffen, Prozesse zu untersuchen und digitale Lösungen einzusetzen. Nur so kann das Fuhrparkmanagement langfristig stabil aufgebaut werden und die Fuhrparkverantwortlichen sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Die digitale Umsetzung der UVV-Unterweisungen durch Avrios stellt eine bedeutende Effizienzsteigerung im Fuhrparkmanagement dar. Im folgenden Abschnitt wird erörtert, wie die Plattform den Prozess vereinfacht und Compliance-Prozesse stärkt.

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Fazit: Digital ist besser

Am Beispiel der Führerscheinkontrolle und der Partnerschaft zwischen Vimcar und LapID lässt sich dies erklären: Das System zur Führerscheinkontrolle übernimmt nicht nur die eigentliche Kontrolle des Führerscheins, sondern auch weitere damit verbundene Aufgaben, wie die Erinnerung an das Fahrpersonal oder die Dokumentation der Kontrolle inklusive Erstellung eines Folgetermins. Diese Aufgaben werden automatisch vom System übernommen. Mit der Anbindung an ein bestehendes Fuhrparkmanagementsystem lassen sich durch digitale Lösungen alle relevanten Informationen an einem Ort sammeln. So entfällt die lästige Zettelwirtschaft und man hat mehr Zeit für andere wichtige Dinge.

Durch die Verwendung von den digitalen Tools von Vimcar können Arbeitgebende sicherstellen, dass ihr Fahrpersonal im Besitz gültiger Führerscheine sind – und damit die Haftung im Falle von Verkehrsverstößen oder Unfällen frühzeitig verhindern.

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