- Dezember 5, 2019
- Lesedauer: 2 Minuten
Mit einfachen Handlungen und Grundregeln können Ersthelfer Leben retten.
Wenn Sie als Erster die Unfallstelle erreichen und erste Hilfe leisten, sollten auf keinen Fall falsche Ängste und falsches Handeln der Grund sein, nicht zu helfen.
Bewahren Sie Ruhe und sichern als erstes die Unfallstelle ab, denken Sie dabei immer zuerst an ihre eigene Sicherheit und vergessen dabei nicht ihre Warnweste zu tragen und die Warnblinkanlage ihres Fahrzeugs einzuschalten.
Stellen Sie zudem sicher, dass Sie nicht auf die Fahrbahn gelangen um sich und andere nicht zusätzlich in Gefahr zu bringen.
Das Warndreieck sollte ungefähr 100 Meter vom Unfallort entfernt platziert werden. Eine kleine Orientierungshilfe, der Abstand von zirka 2 – 3 Leitpfosten entspricht dieser Entfernung. Somit ist sicher gestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt werden und ihre Geschwindigkeit dementsprechend reduzieren.
Im nächsten Schritt sollten die Rettungskräfte informiert werden, diese erreichen Sie unter 110 für die Polizei und 112 für die Feuerwehr und Rettungswägen. Falls Sie kein Mobiltelefon bei sich haben, folgen sie bitte den schwarzen Pfeilmarkierungen auf den weißen Leitpfosten bis die nächste Notrufsäule erreicht ist. Sobald die Rettungsleitstelle antwortet gehen sie wie folgt vor.
Die Wichtigkeit der W-Fragen:
- Wo ist der Unfall passiert?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte sind zu versorgen?
- Welche erkenntlichen Verletzungen haben die Unfallopfer?
- Wer meldet den Unfall?
Nachdem dies erledigt wurde, kehren Sie zum Unfallgeschehen zurück und versuchen, sofern es möglich ist, die Verletzten hinter die Schutzplanke bzw. an den Fahrbahnrand zu bringen. Vergessen Sie dabei nie ihre eigene Sicherheit.
Schnell handeln und richtig dokumentieren
Sind Sie selbst am Unfall beteiligt, sollten darüber hinaus die wichtigsten Daten aller Beteiligten aufgenommen werden. Das kann später hilfreich sein, wenn der Schaden der Versicherung gemeldet werden muss. Außerdem ist es sinnvoll, zusätzlich eine Skizze des Unfallhergangs anzufertigen und diese auch von allen Unfallbeteiligten unterschreiben zulassen. Bedacht werden sollte auch, den Schaden binnen einer Woche bei der Versicherung zu melden.
Wenn vor Ort durch die Polizei alles geklärt wurde kann die Unfallstelle geräumt werden. Achten Sie bitte auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges und lassen den Wagen notfalls abschleppen falls dies nicht der Fall sein sollte. Das Warndreieck nicht vergessen.
Denken Sie immer daran, so können Leben gerettet werden, frischen Sie ihr Wissen und ihre Erste Hilfe Kenntnisse regelmäßig auf, um im Ernstfall schnell, professionell und richtig handeln zu können.
Protokoll zur Erstunterweisung
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) schreiben vor, dass Mitarbeiter in neue Firmenwagen eingewiesen werden. Die Unterweisung muss die Gefahren der Nutzung des Firmenwagens beinhalten. Gleichzeitig sollten Sie den Fahrern das richtige Verhalten bei Unfällen erklären. Laden Sie das Protokoll zur Fahrererstunterweisung herunter, um die Unterweisung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Nur so sichern Sie sich als Fahrzeugverwalter im Unternehmen ab und halten die UVV ein.