- September 30, 2021
- Lesedauer: 3 Minuten
Schäden am Dienstwagen durch Dritte sind ärgerlich – aber kommen im Alltag häufig vor. Dann heißt es, im Schadensfall die richtigen Schritte einzuleiten. Welche Szenarien auf Verantwortliche im Fuhrpark warten und wie diese am besten handeln, lesen Sie hier.
Wohl jeder Mitarbeitende im Fuhrpark kennt die Situation. Der Wagen wird beschädigt aufgefunden, doch der Fahrzeugführende hat keinen Unfall gemeldet. Den Grund für Beulen oder Kratzer können Dritte verursacht haben. Nun ist das Fuhrparkmanagement gefragt: Es muss für eine schnelle Regulierung der Schäden sorgen und wissen, welche Schritte zur Aufklärung notwendig sind. Was für Möglichkeiten sich für verschiedene Situationen bieten, zeigen wir hier auf.
Mutwillige Schäden am Dienstwagen
Eine weitverbreitete Variante von Schäden am Kfz ist der Vandalismus. Im Jahr 2020 wurden laut Statista 208.794 Fälle von Sachbeschädigungen am Kfz in Deutschland polizeilich erfasst. Die meisten Fälle registrieren die Behörden an der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen.
Doch wer kommt in diesen Fällen für den Schaden am Dienstwagen auf? Typische Vandalismusschäden an Fahrzeugen sind eingeschlagene Scheiben, zerstochene Reifen, Lackkratzer und beschädigte Außenspiegel. In den meisten Fällen sind bei Vandalismus die TäterInnen unbekannt. Trotzdem sollten alle Schäden sofort der Polizei gemeldet werden – auch eine Anzeige gegen Unbekannt gehört dazu.
Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für Schäden durch Vandalismus aufkommt, springt eine Teilkaskoversicherung womöglich ein. Dabei kommt es jedoch auf den Tathergang an. So entschied der Bundesgerichtshof am 24.11.2010 (Az.: IV ZR 248/08) im Fall einer Übernahme der Kosten eines Schadens. Wichtig ist die Ausgangslage: Geht es um einen versuchten Diebstahl, werden etwa die Kosten für Schäden an der Verglasung durch die Teilkaskoversicherung übernommen.
Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss gezahlt werden. Schäden ohne den Hintergrund des Diebstahls werden in der Regel durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ganz wichtig: Besonders Glasschäden sind sofort zu reparieren. Gerät man sonst in eine Kontrolle, gibt es ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Unverschuldeter Unfall
Eindeutiger sieht der Fall bei einem unverschuldeten Unfall aus. Wenn es während der Arbeitszeit zum Unfall mit einem Dienstfahrzeug kommt, muss zunächst geklärt werden, wer für den Unfall verantwortlich ist. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für den Unfall, wenn der Dienstwagenfahrende den Schaden nicht selbst verursacht.
Dabei muss das Fuhrparkmanagement gewährleisten, dass das Fahrzeug betriebssicher ist und der Fahrende zum Führen des Fahrzeugs geeignet ist. Um sich umfassend abzusichern, können besonders im gewerblichen Bereich zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein – wie etwa eine Unfallversicherung für den Fahrenden oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Schäden durch Tiere und Umwelt
Sie sind klein, nachtaktiv und hinterlassen gewaltige Schäden – die Marder. Allein im Jahr 2018 wurden laut Statista etwa 198.000 Schadenfälle durch Marderbiss an die Versicherungen gemeldet. Marder im Motorraum gelten als Albtraum aller AutobesitzerInnen. Oft fällt der Marderschaden nicht sofort auf, dass wiederum führt in einigen Fällen zu gefährlichen Folgeschäden. Angefressene Zündkabel können den Katalysator schädigen, zerbissene Gummimanschetten verursachen Schäden an der Lenkung, den Antriebs- oder Achsgelenken.
Das schlimmste Szenario droht, wenn die Kühlwasserschläuche durchlöchert sind. Eine Überhitzung des Motors kann schnell passieren und führt zu größeren Kosten. Gut zu wissen, dass die Teilkaskoversicherung die durch einen Marderschaden entstandenen Kosten in der Regel übernimmt. Die beschriebenen Folgekosten sind jedoch nicht inkludiert. Um alle Tierschäden am Fahrzeug abzudecken, also neben Wildtiere auch Haustiere, lohnt sich eine entsprechende Vollkaskoversicherung.
Hoher Hagelschaden
2021 wird nach Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) zu einem der teuersten Jahre aller Zeiten. Im Juni hatte eine Unwetterserie in Deutschland für rund 1,7 Milliarden Euro versicherte Schäden gesorgt. Allein die Hagelschäden an rund 275.000 Autos soll die Versicherer etwa 700 Millionen Euro gekostet haben. Für die Kfz-Versicherer ist das der viertgrößte Hagelschaden seit Beginn der Statistik. Von leichten Schäden bis hin zu einem schrottreifen Pkw – Hagelkörner können verheerende Folgen für Versicherte nach sich ziehen. Wenn im Firmenfuhrpark ein Hagelschaden entsteht, bezahlt normalerweise die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, sollte der Schaden sofort dem Leasinggeber gemeldet werden. Möglicherweise deckt der Leasingvertrag samt Versicherung die Hagelschäden ab. Auch seiner Versicherung sollte man Hagelschäden am Auto zeitnah melden. Die Beschädigungen dabei immer mit Fotos dokumentieren und möglichst schriftlich festhalten. Nur dann gibt es handfeste Beweise, die juristischen Anfechtungen standhalten.