- Oktober 26, 2019
- Lesedauer: 3 Minuten
Mit der Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf, stellt sich für jeden Arbeitnehmer die Frage nach der Versteuerungsmethode. Gleiches gilt auch für Unternehmer, die den Betriebswagen ebenfalls privat verwenden wollen. Der Steuerpflichtige hat bei ausreichend hoher betrieblicher Nutzung des Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Wahl zwischen der 1-Prozent-Regel (pauschale Versteuerung) oder der Fahrtenbuchmethode (individuelle Versteuerung).
Inhaltsverzeichnis
Vergleich zwischen 1-Prozent Methode und Fahrtenbuch
Ausschlaggebend für die Wahl der Versteuerungsmethode ist die Berechnung der Vorteilhaftigkeit beider Methoden durch eine Vergleichsrechnung. Gegen ein entsprechendes Honorar können Sie eine persönlich auf Sie abgestimmte Vergleichsrechnung zusammen mit Ihrem Steuerberater durchführen – eine kostspielige Variante. Alternativ gibt es online diverse Steuerrechner, die Ihnen dabei helfen, eine Vergleichsrechnung aufzustellen. Entscheidend sind hierbei, die zu Grunde liegenden Annahmen dieser Steuerrechner. Um diese Berechnungen nachvollziehen zu können, führen wir im Folgenden eine Vergleichsrechnung auf.
→ Zum Download der Broschüre zur Firmenwagenversteuerung geht es hier.
Beispiel: Herr Schulz
Herr Schulz hat von seinem Arbeitgeber einen brandneuen Dienstwagen (Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung: 44.400 €) gestellt bekommen. Der tatsächliche Anschaffungspreis des KFZ beläuft sich auf 38.500 €. Herr Schulz fährt pro Jahr etwa 15.000 km mit diesem Firmenwagen, der Privatnutzungsanteil beläuft sich dabei auf 15%, gemessen an den insgesamt zurückgelegten Kilometern. Der Arbeitsweg von der Wohnung bis zum Büro beträgt 15 km. Desweiteren arbeitet Herr Schulz 230 Tage im Jahr und fährt jeden Tag mit seinem Dienstwagen ins Büro. Da Herr Schulz über 53.000 € jährlich verdient, liegt sein Grenzsteuersatz bei 42%.
Berechnung des pauschalen Nutzungswerts durch die 1-Prozent-Regel
Schritt 1: Berechnung des jährlichen pauschalen Nutzungswerts. Dieser ergibt sich aus „12 Monate x 1% x Bruttolistenpreis des Fahrzeugs“
12 Monate x 1% x 44.400 € = 5.328 €
Schritt 2: Hinzu kommt der jährliche Nutzungswert, der durch die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz entsteht. Dieser ergibt sich aus „12 Monate x 0,03% x Bruttolistenpreis des Fahrzeuges x km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz“
12 Monate x 0,03% x 44.400 € x 15 km = 2.398 €
Schritt 3: Abgezogen werden nun die Werbungskosten, die sich aus den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ergeben. Diese berechnen sich aus „Anzahl der jährlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit x km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz x 30 Cent“.
230 Tage x 15 km x 30 Cent = 1.035 €
Ergebnis: Daraus ergibt sich die Summe des pauschalen Nutzungswertes.
5.328 € + 2.398 € – 1.035 € = 6.691 €
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% zahlt Herr Schulz auf diesen pauschalen Nutzungswert 2.810 € Steuern im Jahr.
Berechnung des individuellen Nutzungswerts durch die Versteuerungsmethode: Fahrtenbuch
Schritt 1: Berechnung des jährlichen individuellen Nutzungswerts. Dieser ergibt sich aus “Anteil der privat gefahrenen km an den Gesamtkilometern x allen durch die Fahrzeughaltung und -nutzung angefallenen Kosten”. Die angefallenen Kosten beinhalten dabei Abschreibung (16,67% des tatsächlichen Anschaffungswerts), Betriebskosten (z.B. Kraftstoffkosten, Öl, Wagenwäsche), Fixkosten (z.B. Versicherungen, KFZ-Steuer, Parkgebühren) und Werkstattkosten (Ölwechsel, Verschleißreparaturen). Basierend auf öffentlich einsehbaren Daten der Automobilhersteller oder vom ADAC, lassen sich verschiedenen Kostenpositionen recht genau schätzen.
Für Herrn Schulz ergeben sich dabei folgende Kosten:
Abschreibungen 6.417 €
Betriebskosten 1.392 €
Fixkosten 1.680 €
Werkstattkosten 840 €
Summe 10.329 €
15% x 10.329 € = 1.549 €
Schritt 2: Hinzu kommt der jährliche individuelle Nutzungswert, der durch die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz entsteht. Dieser ergibt sich aus “Anzahl der Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz x Anteil der Arbeitswegkilometer an den Gesamtkilometern x allen durch die Fahrzeughaltung und -nutzung angefallenen Kosten”.
230 Tage x (230 Tage x 15 km / 15.000 km) x 10.329 € = 2.376 €
Schritt 3: Abgezogen werden nun, wie bei der pauschalen Versteuerung, die Werbungskosten, die sich aus den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ergeben. Diese berechnen sich aus “Anzahl der jährlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit x km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz x 30 Cent”.
230 Tage x 15 km x 30 Cent = 1.035 €
Ergebnis: Daraus ergibt sich die Summe des pauschalen Nutzungswerts.
1.549 € + 2.376 € – 1.035 € = 2.890 €
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % zahlen Sie auf diesen individuelle Nutzungswert 1.214 € Steuern im Jahr.
Der Gesamtvergleich
Herr Schulz zahlt aufgrund der unterschiedlichen Versteuerungsmethode zwei verschiedene Preise. Durch die Pauschalversteuerung der 1-Prozent-Regel zahlt er 2.810 € Steuern pro Jahr. Basierend auf der individuellen Fahrtenbuchmethode lediglich 1.214 € pro Jahr. Wie das Wort „Fahrtenbuchmethode“ bereits impliziert, muss Herr Schulz hierfür ein Fahrtenbuch führen und kann sich zwischen einem klassischen schriftlichen Fahrtenbuch oder einem elektronischem Fahrtenbuch entscheiden.
Broschüre zur Firmenwagenversteuerung
Kostensparen mit dem digitalen Fahrtenbuch
Für viele Firmenwagenfahrer ist das Fahrtenbuch die günstigere Methode. Wer viel betrieblich unterwegs ist oder ein teuren Firmenwagen hat, spart dabei. Trotzdem ist das handschriftliche Fahrtenbuch keine beliebte Variante: alle Fahrten müssen dokumentiert werden. Dabei können Fehler passieren. Eine Möglichkeit, die Schreibarbeit zu reduzieren, ist das digitale Fahrtenbuch.
Die digitale Variante zeichnet alle Fahrten automatisch auf. Der Nutzer muss diese nur noch im Nachgang kategorisieren.
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